1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am 01. Januar 2005 in Kraft. Sie stützt sich auf das Arbeitsschutz- und Chemikaliengesetz ab und setzt damit die EG- Richtlinien und 98/24/EG 99/38/EG in deutsches Recht um. Die Verordnung stellt ausgehend vom Arbeitsschutzgesetz die Beurteilung der Gefährdung in das Zentrum der Betrachtung. Zentrales Element ist der 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung. Demnach hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Für diesen Fall ist eine Beurteilung der Gefährdung unter Berücksichtigung der Stoffeigenschaften, Ausmaß, Art, Dauer der Exposition, physikalisch-chemische Wirkungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgrenzwerte, Schutzmaßnahmen durchzuführen.
2 Stoffliche Aspekte zur Beurteilung der Gefährdungen gefährliche Eigenschaften Grenzwerte Arbeitsverfahren physikalisch - chemische Wirkungen Hersteller - informationen ; Sicherheitsdatenblatt Beurteilung aller Gefährdungen durch Gefahrstoffe Art und Ausmaß der Exposition Arbeitsbedingungen Ersatzmöglichkeiten Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen Gefährdungsbeurteilung Gefahrenanalyse Arbeitsbereichsanalyse Abschätzung der Höhe der Exposition Stoffspezifische Kriterien Festlegung gefährdungsbezogener Schutzmaßnahmen inklusive Messtechnik Aus der Gefahrenanalyse und der Arbeitsbereichsanalyse ergibt sich die Gefährdung. Aus dieser wiederum ergibt sich die Festlegung gefährdungsbezogener Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Diese Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt den inhalativen und dermalen Aufnahmepfad, eine mögliche explosionsgefährliche Atmosphäre und das jeweilige Tätigkeitsfeld z.b. Abgase, Sprengschwaden, geogene Belastungen.
3 Eingeführt wurde ein 4-stufiges Schutzstufenkonzept, welches die bisherigen Regelungen ablöst. Die Schutzstufen bauen aufeinander auf. Jede Schutzstufe beschreibt wie Ersatzlösungen, Technik, Organisation, Schutzmaßnahmen. Die neue Gefahrstoffverordnung Details Beurteilung des Arbeitsplatzes Schutzstufe 1 Bewertung ergab geringes Risiko? Schutzstufe 2 Zu den einzelnen Schutzstufen gehören Vorgaben und Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit getroffener und vorhandener Schutzmaßnahmen. Sonst mit T oder T+ gekennzeichnet? Schutzstufe 3 K M R- Stoffe der Kategorien 1 oder 2? Schutzstufe 4 Reichen der Stufe 1? Schutzstufe 1 Reichen der Stufe 2? Schutzstufe 2 incl. 1 Schutzstufe 3 incl. 1, 2 AGW eingehalten oder Arbeit nach VSK? 7(9) 7(10) 11(1) Schutzstufe 4 incl. 1, 2, 3 Dr. rer.nat. Thomas Smola Bei der Schutzstufe 1 wird eine geringe Gefährdung der Beschäftigten unterstellt, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen und der geringen Stoffmenge eine nach Höhe und Dauer niedrige Exposition vorliegt und keine Tätigkeiten mit giftigen und krebserzeugenden Stoffen durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 500 Mindeststandards verwiesen. Bei der Schutzstufe 2 ist eine eindeutige Definition nicht vorhanden und nur indirekt ableitbar. Sie ist immer dann anzuwenden, wenn nicht nur eine geringe Gefährdung vorliegt wie bei ätzenden (C), reizenden (X i ) und gesundheitschädlichen (X n ) Stoffen. Grundgedanke der Schutzstufe 2 ist die Substitution der Gefahrstoffe durch minder giftige Stoffe. Der Arbeitgeber hat ein Arbeitsverfahren zu wählen, das eine Minimierung der Gefährdung durch Gefahrstoffe bewirkt wird, z.b.
4 angemessene Bewetterung, organisatorische, Überprüfung der Grenzwerte durch fachkundige Messung. Bei der Schutzstufe 3 handelt es sich um Tätigkeiten mit hoher Gefährdung. Sie ist anzuwenden, wenn die der Schutzstufe 2 nicht ausreichend sind sowie bei allen giftigen und sehr giftigen Stoffen. Es hat eine Gefährdungsminimierung nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Mittels messtechnischer Überwachungen hat der Arbeitgeber die Einhaltung der AGW (Arbeitsplatzgrenzwerte) festzustellen. Ist die Einhaltung der AGW nicht möglich, ist die Exposition der Beschäftigten nach dem Stand der Technik soweit wie möglich zu verringern und es müssen unverzüglich zusätzliche durchgeführt werden. Nach den technischen und organisatorischen sind auch persönliche Schutzmaßnahmen anzuwenden. Bei der Schutzstufe 4 handelt es sich um Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (KMR-Stoffe). Die Schutzstufe 4 gilt demnach für alle Tätigkeiten mit KMR-Stoffen und den giftigen Stoffen, für die die AGW nicht eingehalten werden können. Als ergänzende sind Gefahrstoffmessungen, Abgrenzung der Gefahrenbereiche, Ausschöpfung aller technischen, Expositionsdauer soweit wie möglich verkürzen und die Verwendung von Schutzkleidung sowie Atemschutzgeräten (begrenzte Tragedauer) vorzusehen. Gefährliche Eigenschaften die Gesundheit unmittelbar schädigend die Gesundheit mittelbar schädigend umweltgefährlich Giftwirkung Ätzwirkung Sonderfälle Brand Explosion akute Toxizität ätzend, reizend chronische Toxizität sehr giftig giftig gesundheitsschädlich sensibili - sierend, krebserzeugend, fortpflanzungs - gefährdend, explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leicht entzündlich entzündlich erbgutverändernd
5 Wie wirkt sich die neue Gefahrstoffverordnung auf die im Tunnelbau vorhandenen Gefahrstoffe aus? Im einzelnen: Beginnen wir mit den Stäuben: Allgemeiner Staubgrenzwert Stäube Aveolengängige Fraktion: 3 mg/m 3 1,5 mg/m 3 Einatembare Fraktion: 10 mg/m 3 4 mg/m 3 Empfehlung der MAK -Kommission Quarz: ehemaliger Grenzwert 0,15 A mg/m 3 Krebserzeugend K1 (Schichtmittelwert) (Einstufung MAK - Kommission) Das bedeutet: Staub -> Schutzstufe 3 Quarz -> Schutzstufe 4 Sprengschwaden: Sprengschwaden enthalten u. a.: Stoff AGW -Wert Bemerkungen Kohlenmonoxid CO 30 ppm R E 1 = fruchtschädigend, entwicklungsschädigend Kohlendioxid CO 2 5000 ppm Stickstoffmonoxid NO in Bearbeitung ehemals 25 ppm (MAK) Stickstoffdioxid NO 2 in Bearbeitung K3, T + = sehr giftig ehemals 5 ppm Ammoniak NH 3 50 ppm T = giftig (EG-Wert) ehemals 50 ppm 20 ppm Empfehlung MAK -Kommission Es handelt sich hier um Stoffe, die unter die Schutzstufe 3 Schutzstufe 4 fallen! bzw Die bisherigen technischen Regeln können auch künftig bis zur Überarbeitung als Auslegungs- und Anwendungshilfen herangezogen werden. Es gibt keine Übergangsbestimmungen für das technische Regelwerk.
6 Dieselmotor-Emissionen TRGS 554 Dieselmotor -Emissionen TRGS 554 Alte Grenzwerte [TRK] ( Orientierungswerte ) Bauarbeiten unter Tage -> aufgehoben! 0,3 A mg/m3 im übrigen 0,1 A mg/m3 Einstufung: K2 Der Einsatz von dieselgetriebenen Fahrzeugen kann von der zuständigen Behörde beschränkt werden, wenn dieselbe Aufgabe auch durch Elektroantrieb erfüllt werden kann. Einsatz von Bohrwagen und Vortriebsmaschinen in untertägigen Arbeitsbereichen Dieselmotoren müssen mit Dieselpartikelfilter ausgerüstet sein.