Straßenverkehrsrecht

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Transkript:

Beck`sche Kurz-Kommentare 5 Straßenverkehrsrecht Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (Auszug), Bußgeldkatalog, Gesetzesmaterialien, Verwaltungsvorschriften und einschlägige Bestimmungen des StGB und der StPO von Peter Hentschel, Prof. Dr. Peter König, Dr. Peter Dauer 42. Auflage Straßenverkehrsrecht Hentschel / König / Dauer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Straßenverkehrsrecht, Personenbeförderung Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 64372 9

[DA Titelei#Roemischer_Teil#TITELEI#STRVR#jeder] Revision Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht I

II

Band 5 Straßenverkehrsrecht Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (Auszug), Bußgeldkatalog, Gesetzesmaterialien, Verwaltungsvorschriften und einschlägige Bestimmungen des StGB und der StPO Kommentiert von Dr. Peter König Richter am Bundesgerichtshof Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität München Dr. Peter Dauer LL. M. Leitender Regierungsdirektor in der Behörde für Inneres und Sport, Hamburg 42., neu bearbeitete Auflage des von Johannes Floegel begründeten, in 8. 16. Auflage von Fritz Hartung, in 17. 26. Auflage von Heinrich Jagusch und in 27. 39. Auflage von Peter Hentschel bearbeiteten Werkes Verlag C. H. Beck München 2013 III

IV www.beck.de ISBN 978 3 406 64372 9 2013 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort [DE Titelei#Roemischer_Teil#TITELEI#STRVR#jeder][DA Vorwort#Roemischer_Teil#VORWORT#STRVR#jeder] Vorwort Vorwort zur 42. Auflage I. Die beiden Jahre seit Erscheinen der 41. Auflage waren durch den Neuerlass aller in diesem Werk kommentierten straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen geprägt. Der Neuerlass steht vor dem Hintergrund, dass nicht nur für die StVO (vgl. 41. Aufl., Vorwort), sondern offenbar durchgehend Verstöße gegen das Zitiergebot nach Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG festgestellt worden sind. Weil ein Teil der Regelwerke erst im Januar (8. FeV-ÄndVO 2013) bzw. im April 2013 (StVO) in Kraft tritt, hat sich auch das Erscheinen dieser Auflage verzögert. Eine Schwierigkeit lag darin, dass die Verkündung insofern (weit) nach Redaktionsschluss dieser Auflage Mitte November 2012 lag, wobei das federführende Ministerium sogar noch nach dem Bundesratsdurchgang eine Vielzahl von (redaktionellen) Korrekturen in der StVO nebst Anlagen vorgenommen hat. Deswegen mussten im Rahmen der Druckfahnenkorrektur Änderungen eingearbeitet werden. Wir freuen uns aber, dem Leser trotz dieser Schwierigkeiten ein Werk präsentieren zu können, das im Zeitpunkt seines Erscheinens den aktuellen Rechtsstand im Straßenverkehrsrecht widergibt und erläutert. Auch in der Sache verliefen die einzelnen Vorhaben nicht problemlos, zum Teil sogar fast chaotisch. Ein Beispiel bildet der Umstand, dass bei Neuerlass der StVZO durch Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) die sehr umfangreichen früheren Übergangsbestimmungen des 72 StVZO kurzerhand gestrichen und durch die Aussage ersetzt wurden, dass für die vor Verkündung der neuen StVZO am 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge die zum Zeitpunkt ihrer (erstmaligen) Zulassung geltenden Vorschriften fortgelten. Dabei wurde offenbar das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Einige unbedingt weiterhin erforderlichen Übergangsbestimmungen wurden mit der 47. ÄndVO vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1086) wieder eingefügt, einige neu geschaffen. Welche rechtlichen Folgen die neue allgemeine Aussage hat, dass für die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge die zum Zeitpunkt ihrer (erstmaligen) Zulassung geltenden Vorschriften (der StVZO) fortgelten, wird wohl erst im Laufe der Zeit deutlich werden. Dem Rechtsanwender stellt sich nun die diffizile Aufgabe, für jedes Kraftfahrzeug ermitteln zu müssen, welche Fassung der StVZO bei seiner erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr gerade gültig war. Ein zweites Beispiel ist die Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie, die zu gewichtigen Änderungen im Fahrerlaubnisrecht geführt hat. Die außerordentlich aufwendige Umsetzung war von einem bis zum Schluss (Bundesrats-Sitzung vom 14. Dezember 2012) andauernden Überarbeitungsmarathon gekennzeichnet. Bereits normierte Änderungen wurden z. T. wieder rückgängig gemacht oder mehrfach überarbeitet und ergänzt. Interpretationsprobleme werfen auch die in 53 der neuen StVO enthaltenen Übergangsbestimmungen auf, bei denen Ähnliches passiert ist wie bei der StVZO ( 53 StVO Rz 5). Ansonsten hat die StVO-Neufassung 2013 das mit der vielleicht (teil-) nichtigen Schilderwaldnovelle verfolgte Anliegen der Auslagerung von durch Verkehrszeichen angeordneten Ge- und Verboten in Anlagen nochmals umgesetzt, bei mannigfachen Detailkorrekturen in den Formulierungen, die die Einarbeitung zu einer sehr kleinteiligen und aufwendigen werden ließ. Ob der rechtsstaatliche Ertrag den Aufwand rechtfertigt, lässt sich füglich bezweifeln. Neben einigen wenigen substantiellen Änderungen im Verordnungstext (namentlich erleichterte Anordnung von Fahrradstraßen und Fahrradschutzstreifen in 45 Abs. 9 StVO) hat der Neuerlass eine zumindest im Wesentlichen geschlechtsneutrale Gesetzesfassung bei überaus fortschrittlichem Gebrauch der neuen Rechtschreibung mit sich gebracht. Getroffen hat es dabei auch in der Alltagssprache weiterhin verfestigte Begriffe wie den Verkehrsteilnehmer (allerdings nicht durchgängig, s. 1 Rz 1), den Fußgänger, den Radfahrer oder den Fahrzeugführer. An deren Stelle finden sich nun teilweise neue Wortschöpfungen wie der oder die Fahrzeugführende und gelegentlich skurril anmutende Satzbauten (z. B. 8 Abs. 2 Satz 3 StVO: Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. ). Aber vielleicht ist man als in die Jahre gekommener (männlicher) Kommentator der StVO auch schlicht nicht mehr hinreichend auf der Höhe der Zeit, um Derartiges gut finden zu können. Das vormals verfolgte Ziel einer V

Vorwort bürgernahen StVO (vgl. Begründung der StVO 1970; abgedruckt vor 1 StVO) scheint jedenfalls sprachlich in weite Ferne gerückt. Das Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht hat erstmals seit Inkrafttreten der FZV im Jahr 2007 gravierende Änderungen erfahren. Neben zahlreichen kleineren Punkten sind die Einführung von Motorradkennzeichen und Wechselkennzeichen, die Neuordnung des Systems der Festlegung von Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeug-Kennzeichen, sowie die restriktivere Fassung der Vorschriften über Kurzzeitkennzeichen zu nennen. Von den seit der Vorauflage einzuarbeitenden Rechtsänderungen sind insbesondere zu nennen: 1. Verordnung zur landesrechtlichen Regelung von Ausnahmen von der Fahrzeug- Zulassungsverordnung vom 24. 11. 2010 (BAnz 2010, S. 4043): Regelung zur Erprobung von Kraftfahrzeug-Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (Vorstufen der Online-Zulassung). 2. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 2. 12. 2010 (BGBl. I S. 1748): Überführung des Modellversuchs Begleitetes Fahren ab 17 in das Dauerrecht zum 1. 1. 2011, Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie (Schaffung der gesetzlichen Grundlagen u. a. für die Befristung der Gültigkeit der Führerscheine, den Zwangsumtausch aller bisher ausgestellten Führerscheine in befristete Führerscheine bis 2033, Anforderungen an Fahrprüfer), Ersetzung der Akkreditierung durch Begutachtung im StVG, verschiedene andere Änderungen im Fahrerlaubnisrecht. 3. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. 12. 2010 (BGBl. I S. 1980): Neuverkündung der Fahrerlaubnis-Verordnung. 4. Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. 12. 2010 (BGBl. I S. 2279): Überführung des Modells Begleitetes Fahren ab 17 in das Dauerrecht, Beschränkung der Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung auf alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer, verschiedene andere Änderungen des Fahrerlaubnisrechts. 5. Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. 1. 2011 (BGBl. I S. 3): Umsetzung der 3. EU- Führerschein-Richtlinie zum 19. 1. 2013 (u. a. neue Fahrerlaubnis-Klassen, Befristung der Gültigkeit der ab 19. 1. 2013 ausgestellten Führerscheine, Regelung der Anforderungen an Fahrprüfer). 6. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom 3. 2. 2011 (BGBl. I S. 139): Neuverkündung der FZV. 7. Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge vom 3. 2. 2011 (BGBl. I S. 126): Neuverkündung der EG-FGV. 8. Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 4. 4. 2011 (BGBl. I S. 549): Einführung kleinerer Kennzeichenschilder für Krafträder, Übernahme der Ausnahmeregelung zu selbstleuchtenden Kennzeichen in die FZV, verschiedene andere Änderungen der FZV. 9. Erste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 15. 4. 2011 (BGBl. I S. 650): Schaffung der Möglichkeit, den Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister auch elektronisch zu stellen. 10. Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 20. 6. 2011 (BGBl. I S. 1124): Einführung der Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters durch die Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, um die Rettung von Insassen aus verunfallten Fahrzeugen durch die Feuerwehren zu beschleunigen, gesetzliche Regelung über die sog. zentrale Stelle zur Sicherstellung einheitlicher Prüfvorgaben für die regelmäßige technische Überwachung der Kraftfahrzeuge, Verringerung der Informationspflichten bei der Fahrzeugveräußerung, verschiedene andere Änderungen des Straßenverkehrsrechts. 11. Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. 6. 2011 (BGBl. I S. 1213): Neufassung der Vorschriften über die Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (sog. Feuerwehrführerschein). 12. Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. 12. 2011 (BGBl. I S. 3113): Sonderregelung im Fahrerlaubnisrecht über das Führen gepanzerter Fahrzeuge zum Personenschutz. VI

Vorwort 13. Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge vom 19. 12. 2011 (ebanz AT144 2011 V2): Rechtsgrundlage für den Modellversuch Lang-Lkw. 14. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung vom 13. 1. 2012 (BGBl. I S. 103): Einführung des Wechselkennzeichens, verschiedene andere Änderungen der FZV. 15. Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. 4. 2012 (BGBl. I S. 679): Neuverkündung der StVZO. 16. Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. 5. 2012 (BGBl. I S 1086): umfangreiche Anpassung der Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung der Kraftfahrzeuge, Abschaffung der Rückdatierung der Hauptuntersuchung bei Überziehung der Frist, Verbot der Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen mit erloschener Betriebserlaubnis, Außerkraftsetzung des 57 a StVZO (Fahrtschreiber) für ab 1. 1. 2013 erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge, verschiedene andere Änderungen der StVZO, Einführung roter Kennzeichen für Technische Prüfstellen und Kfz-Überwachungsorganisationen. 17. Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. 6. 2012 (BGBl. I S. 1394): verschiedene Änderungen des Fahrerlaubnisrechts, u. a. zur Anerkennung ausländischer EU-/EWR-Fahrerlaubnisse, Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie zum 19. 1. 2013 (Einführung des ab 19. 1. 2013 gültigen Führerschein-Musters, Korrekturen der 6. FeV-ÄndVO vom 7. 1. 2011). 18. Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. 10. 2012 (BGBl. I S. 2232): Änderung des Verfahrens der Festlegung der Unterscheidungszeichen von Kraftfahrzeug-Kennzeichen (Wiederzulassung ausgelaufener und auslaufender Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke), Verschärfung der Regelungen über Kurzzeitkennzeichen, verschiedene andere Änderungen der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. 19. Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. 1. 2013 (BGBl. I S. 35): Umsetzung der 3. EU- Führerschein-Richtlinie zum 19. 1. 2013, insbesondere Übergangs- und Besitzstandsregelungen, Festlegung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in der Führerschein, Korrekturen vorheriger Umsetzungs-Verordnungen. 20. Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. 3. 2013 (BGBl I S. 367). Die Diskussion über die von der Bundesregierung beabsichtigte Reform des Punktsystems für mehrfach auffällige Kraftfahrer und des Verkehrszentralregisters befand sich bei Abschluss dieser Auflage in vollem Gange. Eine Einarbeitung in diese Auflage konnte nicht erfolgen, da das Gesetzgebungsverfahren bei Redaktionsschluss noch nicht einmal begonnen hatte. Ob das Vorhaben nach der ablehnenden Stellungnahme des 51. Verkehrsgerichtstages 2013 noch weiterverfolgt wird, ist nicht absehbar. II. Neben den Rechtsänderungen wurden wie stets in großem Umfang Rechtsprechung und Literatur zu allen im Kommentar behandelten Rechtsgebieten eingearbeitet. Der Themenbereich der Anerkennung ausländischer EU-/EWR-Fahrerlaubnisse hat sich dabei nach mehreren EuGH-Entscheidungen, vor allem seit dem Urteil vom 26. April 2012 (C-419/10 Hofmann, NJW 2012, S. 1935) zunächst konsolidiert. Es besteht jetzt Klarheit, dass die vom EuGH entwickelten restriktiven Maßgaben für die Auslegung der europäischen Führerschein-Richtlinien auch unter Anwendung der aktuellen 3. EU-Führerschein-Richtlinie fortgelten. Die Materie scheint indessen unerschöpflich zu sein. Aktuell befindet sich die Frage in der Klärung, inwieweit durch Umtausch erworbene ausländische EU-/EWR-Fahrerlaubnisse anerkannt werden müssen. Das dazu ergangene Urteil des BVerwG vom 27. September 2012 (3 C 34.11) konnte noch in diese Auflage eingearbeitet werden. Eine zunehmende Zahl von Entscheidungen zur Thematik deutet indessen darauf hin, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. III. Auch aus Anlass der Rechtsänderungen sowie der Verwertung von Rechtsprechung und Schrifttum sind einige Kommentierungen grundlegend überarbeitet oder neu gefasst worden. VII

Vorwort Änderungen der Randnummernfolge, teilweise auch Neupositionierungen oder veränderte Akzentuierungen bei Rechtsfragen ließen sich dabei teilweise nicht vermeiden. Betroffen sind vor allem die Kommentierungen zu den Themen Kraftfahreignung ( 2 StVG, 11, 12, 23 FeV) und Probezeit ( 2 a bis 2 c StVG), 6, 10 FeV und Anerkennung ausländischer EU-/ EWR-Fahrerlaubnisse ( 28 FeV). Zu einer Neuvergabe der Randnummern kam es bei den 2, 2 a, 2 b, 2 c StVG, 6, 9, 10, 11, 12, 15, 23, 28, 34, 48 a FeV und 8, 23 FZV IV. Wie schon erwähnt war Redaktionsschluss dieser Auflage Mitte November 2012. Rechtsprechung und Literatur aus der Zeit nach Redaktionsschluss konnte im Rahmen des nach dem Fortschritt der Drucklegung Möglichen noch berücksichtigt werden. Wie ebenfalls bereits angesprochen befindet sich das Werk, was die Gesetzgebung angeht, auf dem Stand vom 1. April 2013. V. Wir danken dem Verlag für die tatkräftige Unterstützung, wobei wiederum unser Lektor, Herr Andreas Harm, und die IT-Spezialisten Frau Birgit Gnad und Herr Erich Keinath hervorzuheben sind. Den Lesern haben wir für Hinweise und Anregungen zu danken. Wir meinen, sämtliche Schreiben persönlich beantwortet zu haben. Wo dies nicht geschieht, ist Vergesslichkeit, nicht böser Wille verantwortlich. Wir bitten ggf. um Nachsicht und hoffen darauf, dass der Gedankenaustausch auch in der Laufzeit der 42. Auflage nicht abreißen möge. Hamburg, im Januar 2013 Peter Dauer München/Leipzig, Peter König VIII

Inhaltsübersicht [DE Vorwort#Roemischer_Teil#VORWORT#STRVR#jeder][DA Inhaltsübersicht#Roemischer_Teil#INHALTSÜBERSICHT#STRVR#jeder] Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Abkürzungen... IX Einleitung... 1 1. Straßenverkehrsgesetz (StVG)... 41 I. Verkehrsvorschriften... 41 II. Haftpflicht... 145 III. Straf- und Bußgeldvorschriften. 276 IV. Verkehrszentralregister... 369 V. Fahrzeugregister... 388 VI. Fahrerlaubnisregister... 403 VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen... 409 Begründung des Bundesverkehrsministers zur Straßenverkehrsordnung... 413 Begründung zur Neufassung der StVO... 414 2. Straßenverkehrsordnung (StVO). 415 I. Allgemeine Verkehrsregeln... 416 II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen... 791 III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften... 876 Anlagen 1 bis 4 zu den 40 43 StVO.. 951 Anlagen 1: Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen... 952 Anlagen 2: Vorschriftzeichen... 957 Anlagen 3: Richtzeichen... 979 Anlagen 4: Verkehrseinrichtung... 996 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu den Verkehrszeichen (Anlagen 1 bis 4 StVO)... 999 Katalog der Verkehrszeichen... 1022 3. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)... 1031 I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr... 1034 II. Führen von Kraftfahrzeugen... 1040 III. Register... 1208 IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben... 1221 V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften... 1231 4. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)... 1259 Abschnitt 1. Allgemeine Regelungen... 1261 Abschnitt 2. Zulassungsverfahren... 1282 Abschnitt 3. Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr... 1327 Abschnitt 4. Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr... 1342 Abschnitt 5. Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge... 1347 Abschnitt 6. Fahrzeugregister... 1365 Abschnitt 7. Durchführungs- und Schlussvorschriften... 1380 5. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)... 1389 A. Personen... 1392 B. Fahrzeuge... 1392 I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen... 1392 II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung... 1395 IX

Inhaltsübersicht II a. Pflichtversicherung... 1450 III. Bau- und Betriebsvorschriften... 1451 C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften... 1603 6. EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)... 1631 Kapitel 1. Allgemeines... 1632 Kapitel 2. Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten... 1633 7. Strafgesetzbuch (StGB)... 1645 8. Strafprozessordnung (StPO)... 1791 9. Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)... 1803 10. Leichtmofa-Ausnahmeverordnung... 1853 11. Bundes-Immissionsschutzgesetz. 1855 12. Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)... 1859 Sachverzeichnis. 1871 [DE Inhaltsübersicht#Roemischer_Teil#INHALTSÜBERSICHT#STRVR#jeder][DA Abkürzungen#Roemischer_Teil#ABKÜRZUNGEN#STRVR#jeder] X