Abgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1

Ähnliche Dokumente
Eignungsuntersuchungen- Regelungen in Sicht

Neuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Sicherheitsfachkräfte in Oberhof am

Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV. DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz

Vier Fragen der DGUV zum Thema Eignung. DGAUM März 2015

Potsdamer Dialog 2009

Wann Vorsorge, wann Eignung?

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen

Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung

Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Geeignete Untersuchungen?

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

ArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste

Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?

Geplante Novellierung der ArbMedVV 2013

Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Ein Jahr Erfahrung mit der neuen ArbMedVV - Eignung versus Vorsorge

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Neuregelungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Linke Seite: - Grün: Umweltbezogene Einflüsse wirken auf uns alle, müssen beachtet werden, sind aber nicht direkter Teil der ArbmedVV.

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV

Audi AG Bildungswesen Ingolstadt, P. Aligbe 2015

Zukunft der DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Neuregelungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -

Die Konkretisierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Novellierung der ArbMedVV - Was hat sich geändert? 04. Juni 2014

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Eignungsuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Rechtliche Grundlagen

P. Aligbe

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge Was gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die nicht ausdr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Arbeitsmittelbezogene Eignungsuntersuchungen und -feststellungen, insbesondere bei Fahr- und Steuerpersonal

Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt

Forum 12: Gesundheitsprävention in der beruflichen Erstausbildung

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten

Stand: Februar Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Arbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010

amtliche bekanntmachung

G 26/3. -- der geänderte rechtliche Rahmen. Unfallkasse Sachsen. 12. Fachtagung Atemschutz Referent Unfallkasse Sachsen: Herr Gutteck

Arbeitsmedizinische Vorsorge in Zukunft ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung!

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Unterweisungsmodul. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung

Dr. Bernd Thoma. P r e i s l i s t e. gültig vom (damit verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit)

Neuregelung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

per an

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen aus rechtlicher Sicht. Joachim Heilmann

D R. B E R N D T H O M A

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Uhrzeit Thema Referent. 14:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Dr. med. Angela Seidel/ Rita Hacke

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg

Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat Düsseldorf

Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25

2.6 Lastenhandhabungsverordnung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

amtliche bekanntmachung

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Verwaltungsrundschreiben

Krankheit und (Kraft-) Verkehr. Dr. Peter Fuchs Facharzt für Arbeitsmedizin BAD Zentrum Wiesbaden

Leistungsteil Werksärztlicher Dienst

Änderungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV ) A. Allgemeine Bemerkungen Seite 2

Arbeitsmedizinische Vorsorge und gesundheitliche Eignung

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Regionalkonferenz Berlin

4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen

Medizinische Organisation und Status der Zeitarbeit aus Sicht des Arbeitsmediziners

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Einhaltung der Unfallverhütungs- & Arbeitssicherheitsvorschriften

Arbeitsmedizin im Wandel - Die Novellierung der ArbMedVV 2013 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen des BGM

Transkript:

Beispiele aus der Praxis Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1

Auszug aus den Erläuterungen des BMAS zur ArbMedVV: Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 2

Vorsorge Frühzeitiges Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen Im Interesse des Beschäftigten/der Beschäftigten Schutzziel: Individuum Selbstschutz Fragestellung: geht von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten aus? Eignungsuntersuchung Klärung, ob Bewerber/in oder Beschäftigte/r die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllt Vorrangig im Interesse des Arbeitgebers Schutzziel: Allgemeinheit Fremdschutz Fragestellung: geht von dem Individuum eine Gefahr für Beschäftigte und Sachmittel der Firma aus? Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 3

Vorsorge Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz ArbMedVV Untersuchungsergebnis durch ärztliche Bescheinigung: Nein keine Aussage zur gesundheitlichen Eignung vorgesehen Eignungsuntersuchung Rechtsgrundlage: spezielle Rechtsvorschriften (z.b. FeV) bzw. individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen Untersuchungsergebnis durch ärztliche Bescheinigung: Ja Bescheinigung mit Aussage zur gesundheitlichen Eignung aber: kein Zwang zur Untersuchung, Übermittlung des Ergebnisses mit Einverständnis, Widerspruchsrecht Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 4

Eine Eignungsuntersuchung kommt in Frage wenn die überprüften Gesundheitsparameter für die Ausübung der Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellen Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 5

Eignungsuntersuchungen haben immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen geeignet erforderlich angemessen Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 6

Eine Untersuchung ist geeignet wenn damit die gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten tatsächlich festgestellt werden kann Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 7

Eine Untersuchung ist erforderlich wenn keine milderen, geeigneteren Maßnahmen zum Nachweis der Eignung zur Verfügung stehen (Fragebogen, Interview) Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 8

Eine Untersuchung ist angemessen wenn nach Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter (informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz Verantwortung des AG gegenüber Personen oder Sachgütern) berechtigte Interessen des AG überwiegen. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 9

Einige Rechtsvorschriften, die Tauglichkeitsuntersuchungen vorschreiben: Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Verordnung über die Seediensttauglichkeit Rheinpatentordnung (Binnenschiffahrt) Arbeiten im Bereich von Gleisen Erdbaumaschinen Luftfahrt (fliegendes Personal) Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 10

Beispiel: Tragen von Atemschutz bei der Feuerwehr bisher: Vorsorgeuntersuchung G26.3 keine gesundheitlichen Bedenken Eignungsaspekte waren mit berücksichtigt Das ist so nun nicht mehr zulässig! Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 11

Lösung: Feuerwehrdienstvorschrift 7, FwDV 7 vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung von Unfallkassen und DGUV als ausreichende Rechtsgrundlage betrachtet aber: getrennte Bescheinigung zur Vorsorge Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 12

Beispiel: Untersuchung von Gabelstaplerfahrern bisher: Vorsorgeuntersuchung G25 Sehtest, Hörtest, Laboruntersuchung Untersuchung nach G 25 in der ArbMedVV nicht geregelt damit ist sie nicht rechtsverbindlich Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 13

mögliches Vorgehen: Schaffung einer geeigneten Rechtsgrundlage z.b. Dienstvereinbarung (kollektivrechtliche Regelung) z.b. Arbeitsvertrag (individualrechtliche Regelung) Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 14

Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 15

Beispiel: Waldarbeiter, Arbeiten mit der Motorsäge bisher: Untersuchung nach dem Grundsatz H9 Baumarbeiten Hörtest, Sehtest, Laboruntersuchungen u.a. H9 durch die ArbMedVV nun hinfällig Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 16

mögliches Vorgehen: Nutzung anderer Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz als rechtliche Grundlage VSG Forsten und VSG Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen Untersuchungen in Anlehnung an G 25 und G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) getrennte Bescheinigung zur Vorsorge Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 17

Bei welchen Anlässen sind Eignungsuntersuchungen zulässig? Einstellungsuntersuchung Eignungsuntersuchung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis BMAS: Eignungsuntersuchungen sind vorrangig ein arbeitsrechtliches Thema Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 18

Einstellungsuntersuchung wenn in einer Rechtsvorschrift angeordnet wenn die Untersuchung zur Feststellung der Eignung erforderlich ist Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 19

Eignungsuntersuchung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis wenn durch Rechtsvorschrift geregelt (FeV) Wechsel der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes Bei konkreten Anhaltspunkten für Zweifel am (Fort-)Bestehen der Eignung Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 20

nicht abschließend geklärt: anlasslose Eignungsuntersuchungen DGUV: Regelung in Betriebsvereinbarungen möglich, auch in bestimmten Zeitabständen ohne konkreten Anlass BMAS: Arbeitgeber darf keine anlasslose Eignungsuntersuchung fordern, auch entsprechende Betriebsvereinbarungen sind nicht möglich Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 21

Abgrenzung ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Müssen Vorsorge und Eignungsuntersuchungen getrennt durchgeführt werden? Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 22

Abgrenzung der ArbMeVV zu Eignungsuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen sollen grundsätzlich getrennt durchgeführt werden ( 3 ArbMedVV). Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, dann müssen die unterschiedlichen Zwecke von Vorsorge und Eignungsuntersuchungen transparent gemacht werden. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 23

Fazit: die Rechtslage zu Eignungsuntersuchungen ist nicht eindeutig juristische Aspekte nehmen an Bedeutung zu die Beschäftigten werden zukünftig mehr Eigenverantwortung zu tragen haben die Mischung aus medizinischen und juristischen Gesichtspunkten erschwert auch die Beratung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 25