Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden! Erlaubte Hilfsmittel: -Gesetzessammlung Schönfelder, -Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterung und Kommentierungen, -Taschenrechner, -Gebührentabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer, -Kalender. Erstkorrektur Zweitkorrektur Punkte Datum Name, Unterschrift Punkte Datum Name, Unterschrift «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»
1. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts... kann sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten richten. 4 Pkt. kann von den Parteien in keinem Fall vereinbart werden kann davon abhängen, über was sich die Parteien streiten. kann der Kläger frei wählen. 2. Welches Gericht ist sachlich zuständig? 8 Pkt. AG LG OLG BGH Kaufpreisforderung 5.000,00 zuzüglich 4 % p.a. Zinsen seit 02.03.2015 Revision gegen Urteil des Oberlandesgerichts Rückstand wegen Kindesunterhalts 7.500,00 Beschwerde gegen Scheidungsbeschluss Mahnbescheid Steuerberaterhonorar 72.600,00 Räumung und Herausgabe eines Ladenlokals (Streitwert: 8.400,00 ) Forderung gegenüber einer Leasinggesellschaft aus ungerechtfertigter Bereicherung 712.500,00 Berufung gegen Urteil des Landgerichts «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 2
3. Erläutern Sie die Begriffe und benennen sie mindestens ein Beispiel: a) ausschließlicher Gerichtsstand: 3 Pkt....... Beispiel:... b) allgemeiner Gerichtsstand: 3 Pkt....... Beispiel:... c) besonderer Gerichtsstand: 3 Pkt.... Beispiel:.... «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 3
4. Beurteilen Sie die folgenden Aussagen: 8 Pkt. Eine Zivilkammer des Landgerichts entscheidet stets durch drei Berufsrichter. Die Familiengerichte sind besondere Abteilungen an den Amtsgerichten. Die Kammern für Handelssachen sind mit einem Vorsitzenden Richter am LG und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Beim Oberlandesgericht kann in Zivilsachen nie ein Einzelrichter entscheiden. Beim Amtsgericht wirken in Zivilsachen von besonderer Bedeutung Schöffen an der Entscheidung mit. Die Senate des Bundesgerichtshofs entscheiden in der Besetzung mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Beim Landgericht sind besondere Kammern für Familiensachen zuständig. Die Zivilkammer des Landgerichts ist mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Berufsrichtern besetzt. 5. Erläutern und begründen Sie die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens gegenüber dem Klageverfahren: 6 Pkt.......... «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 4
6. Beurteilen Sie folgende Aussagen zum gerichtlichen Mahnverfahren 12 Pkt. Für das gerichtliche Mahnverfahren besteht unabhängig vom Streitwert kein Anwaltszwang. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann bei jedem Amtsgericht beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers. Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid kann eine Kaufpreisforderung über 700,00 brittische Pfund geltend gemacht werden. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren können vom Antragsgegner Aktien heraus verlangt werden. Der gerichtliche Mahnbescheid wird dem Antragsgegner immer von Amts wegen zugestellt. Die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist eine Notfrist. Der Antragsgegner kann gegen einen Mahnbescheid einen Teilwiderspruch einlegen. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides kann frühestens zwei Wochen nach Erlass des Mahnbescheides gestellt werden. Der Vollstreckungsbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden, die Frist dafür beträgt zwei Wochen nach Zustellung und kann nicht verlängert werden. Erfolgt der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht rechtzeitig, weist das Mahngericht diesen als verfristet und damit unzulässig zurück. Der Mahnbescheid wird wirkungslos, wenn er zugestellt wurde, kein Widerspruch erhoben wird und der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nichts weiter unternimmt. «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 5
7. Beurteilen Sie die folgenden Aussagen: 4 Pkt. Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit bedeuten das Gleiche. Parteifähig ist jede natürliche und juristische Person Prozessfähig ist, wer sich selbständig durch Verträge verpflichten kann. Prozessfähig ist, wer rechtsfähig ist. 8. Benennen Sie die Inhalte einer Klageschrift: 8 Pkt.......... «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 6
9. Rechtshängigkeit einer Zivilklage tritt ein mit 4 Pkt. Beauftragung eines Rechtanwalts Zugang der Klage beim Gericht Zustellung der Klageschrift an den Beklagten Beginn der mündlichen Verhandlung 10. Beurteilen Sie die folgenden Aussagen: 8 Pkt. Die Frist zur Einlegung der Berufung ist eine Notfrist. Notfristen betragen immer zwei Wochen. Die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid ist keine Notfrist. Notfristen betragen in der Regel einen Monat. Die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist eine Notfrist. Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet. Die Frist zur Einlegung der Revision ist keine Notfrist. Notfristen können weder verkürzt noch verlängert werden. «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 7
11. Nennen sie die jeweiligen Arten der zu beachtenden Fristen und berechnen Sie deren Ablauf konkret nach den angegebenen Daten. Erläutern Sie Ihre Berechnungen kurz, auch eventuelle Besonderheiten. a) Dem Antragsgegner wird am 19.09.2016 der Vollstreckungsbescheid durch Einlegen in den Briefkasten zugestellt, davon erhält er am 23.09.2016 nach Urlaubsrückkehr Kenntnis. 2 Pkt................ b) Gegen den Beklagten ergeht am 02.03.2016 ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren, weil er die Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig angezeigt hat, das beiden Parteien am 11.03.2016 zugestellt wird. 2 Pkt................ c) Das Landgericht Mönchengladbach erlässt ein Endurteil, mit dem der Beklagte zu einer Zahlung von 16.100,00 verurteilt wird; das Urteil wird am 31.05.2016 zugestellt. 4 Pkt.................... «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 8
d) Dem Berufungskläger wird am 24.10.2016 das die Berufung zurückweisende Endurteil des Oberlandesgerichts Köln zugestellt; hiergegen will er fristgerecht das zugelassene Rechtsmittel einlegen. 4 Pkt................ 12. Beurteilen Sie folgende Aussagen zum gerichtlichen Verfahren 6 Pkt. Die Zustellung der Klage kann in der Wohnung des Beklagten an dessen elfjährigen Sohn erfolgen. Ein Zeuge kann im Zivilprozess vor dem Landgericht nicht telefonisch befragt werden. Erscheint der Beklagte nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht in der mündlichen Verhandlung, ergeht auf Antrag ein zweites Versäumnisurteil. Ein gerichtlicher Vergleich kann entweder in der mündlichen Verhandlung protokolliert oder im schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbeschluss festgestellt werden. Ein erstinstanzliches Urteil kann immer von jeder Partei mit der Berufung angegriffen werden. Über die Kosten des Rechtsstreits entscheidet das Gericht im Urteil nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 9
13. Der Fahrradhändler Blitz verkauft an Frau Ladep ein Mountainbike zum Preis von 999,00. Nachdem dieses fertig montiert ist, holt sie es bei Blitz ab und einigt sich mit ihm, dass sie den Kaufpreis bis zum 15.01.2016 überweisen wird. Das geschieht jedoch nicht. Blitz mahnt Frau Ladep mit Einwurf-Einschreiben vom 20.01.2016 und setzt eine Nachfrist zur Zahlung bis zum 04.02.2016. Auch darauf reagiert die Kundin nicht. Nunmehr beauftragt Blitz den Rechtsanwalt Redlich damit, gegen Frau Ladep einen Mahnbescheid zu beantragen. Er erwähnt dabei, dass er für die Mahnung Portokosten in Höhe von 2,85 aufwenden musste und sein Geschäftskonto permanent mit über 3.000,00 im Soll stehe, so dass er dafür 9,80 % p.a. Überziehungszinsen zahlen müsse. Stellen Sie dar und begründen Sie kurz mit Angabe der Normen aus dem BGB, welche Forderungen Blitz gegen Frau Ladep zustehen, die mit dem Mahnbescheid geltend zu machen sind. 11 Pkt................... «Kennummer», «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Seite 10