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Transkript:

ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2016 aus der Einkommensteuer vom 17.09.2016 Prüfungsteil: EStG Teil I Bearbeitungszeit: 90 Minuten Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. 1

Sachverhalt 1: Bitte ermitteln Sie in den nachfolgenden Fällen (nur) die jeweils genannten Werbungskosten. Es ist lediglich die Berechnung und eine kurze, schlagwortartige Begründung anzugeben (keine umfangreiche rechtliche Darstellung). Die Nennung gesetzlicher Vorschriften ist nicht erforderlich. 1. Herr A ist seit Jahren der Polizeiinspektion 4 in Hamburg zugewiesen und dort als Streifenpolizist eingesetzt. Im Jahr 2015 ist er an insgesamt 230 Tagen mit seinem PKW von seinem Wohnort zur Polizeiinspektion gefahren (einfache Entfernung 24 km). In der Dienststelle hat er sich lediglich kurz aufgehalten (Dienstwaffe angelegt, Streifenwagen übernommen und abgegeben, festgenommene Personen abgegeben, kurze Berichte gefertigt etc.). In welcher Höhe sind die Fahrtkosten zu berücksichtigen? Bitte ermitteln Sie lediglich für folgende Einzeltage die ggf. zu berücksichtigen Verpflegungskosten: 1. Tag: Abfahrt Wohnung um 7.40 Uhr, Ankunft an der Dienststelle/Dienstbeginn 8.20 Uhr, Abfahrt mit Streifenwagen um 8.45 Uhr, Rückkehr zur Dienststelle 16.20 Uhr (Mittagspause zwischenzeitlich unterwegs 30 Minuten), Dienstschluss/Abfahrt 16.40 Uhr, Ankunft an der Wohnung um 17.15 Uhr. 2. Tag: Abfahrt Wohnung um 7.40 Uhr, Ankunft an der Dienststelle/Dienstbeginn 8.20 Uhr, Abfahrt mit Streifenwagen um 8.45 Uhr, Rückkehr zur Dienststelle 12.20 Uhr (Mittagspause 30 Minuten in der Kantine der Dienststelle), erneute Abfahrt mit dem Streifenwagen um 12.50 Uhr, Rückkehr zur Dienststelle 17.30 Uhr, Dienstschluss/Abfahrt 17.40 Uhr, Ankunft an der Wohnung um 18.15 Uhr. 3. Tag: Abfahrt Wohnung um 19.40 Uhr, Ankunft an der Dienststelle/Dienstbeginn 20.20 Uhr (Nachtschicht), Abfahrt mit Streifenwagen um 20.45 Uhr, Rückkehr zur Dienststelle 6.10 Uhr, Dienstschluss/Abfahrt 6.20 Uhr, Ankunft an der Wohnung um 6.50 Uhr. 2. Frau B ist Angestellte der örtlichen Kreissparkasse. Laut Arbeitsvertrag ist sie seit vielen Jahren am Montag und Mittwoch ganztägig der Filiale in X (84 Tage im Jahr, einfache Entfernung von der Wohnung 22 km) und am Dienstag, Donnerstag und Freitag ganztägig der Filiale in Y (126 Tage im Jahr, einfache Entfernung von der Wohnung 21 km) zugeordnet. Außer dem Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber keine anderen Regelungen getroffen. Bitte berechnen Sie die Fahrtkosten (Frau B nutzt für die Fahrten den eigenen PKW). Welche Verpflegungskosten können im Jahr 2015 berücksichtigt werden (Frau B hat immer im April und Juni jeweils 3 Wochen Urlaub; der Monat ist aus Vereinfachungsgründen mit 4 Wochen a` 5 Tage = 20 Tage (abzgl. Urlaub) zu rechnen; sie ist an allen Tagen immer über 8 Stunden in den Filialen X und Y tätig). 2

3. Würde sich hinsichtlich der Fahrtkosten etwas ändern, wenn Frau B im Fall 2 für die Fahrten den Bus nutzen würde (Kosten jeweils für eine Hin- und Rückfahrt zur Filiale X oder Y pro Tag 1,80 Euro = Kosten pro Tag 3,60 Euro)? 4. Herr C ist LKW-Fahrer und fährt europaweit im internationalen Verkehr. 2015 ist er an insgesamt 62 Tagen lediglich zur Übernahme des LKW mit seinem PKW zum Firmensitz (Spedition) gefahren (einfache Entfernung von der Wohnung 28 km; nach Rückkehr zur Spedition erfolgte jeweils die Rückfahrt zum Wohnort; der PKW wurde in der Zwischenzeit auf dem Firmengelände abgestellt). Eine konkrete Zuordnung hat der Arbeitgeber nicht vorgenommen. Bitte berechnen Sie die Fahrtkosten für 2015. 5. Herr D ist Busfahrer und fährt arbeitstäglich mit seinem PKW zum Fahrzeugdepot des Arbeitgebers (einfache Entfernung von der Wohnung 25 km). Dort übernimmt er den Bus und fährt (ausschließlich) die Stadtlinie 4 (Abfahrt am Busdepot um 8.00 Uhr / Rückkehr am Busdepot um 16.30 Uhr). Herr D hat immer im April und Juni jeweils 3 Wochen Urlaub. Bitte ermitteln Sie die Werbungskosten (Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen) für 210 Arbeitstage im Jahr 2015 (der Monat ist aus Vereinfachungsgründen mit 4 Wochen a` 5 Tage = 20 Tage (abzgl. Urlaub) zu rechnen). Eine konkrete Zuordnung hat der Arbeitgeber nicht vorgenommen. 6. Würden sich bei Fall 5 hinsichtlich der Fahrtkosten Änderungen ergeben, wenn Herr D planmäßig den Bus an 120 Tagen im Busdepot 1 (einfache Entfernung von der Wohnung 25 km), an 60 Tagen im Busdepot 2 (einfache Entfernung von der Wohnung 21 km) und an 30 Tagen an der Haltestelle 3 innerhalb des Stadtgebietes (einfache Entfernung von der Wohnung 18 km) übernehmen würde? Bitte berechnen Sie nur die Fahrtkosten. 7. Die Eheleute E und F sind beide bei der Deutschen Post beschäftigt und der Postfiliale A zugeordnet. Sie fahren arbeitstäglich gemeinsam mit dem Auto von der Wohnung zur Postfiliale A (Abfahrt an der Wohnung um 7.00 Uhr, einfache Entfernung zur Postfiliale 8 km). In der Postfiliale A sortieren sie 1 Stunde die Post und fahren dann mit Fahrzeugen der Post zu ihren jeweiligen Zustellrouten. Nach Verteilung der Post treffen sie sich wieder an der Postfiliale in A und fahren gemeinsam mit dem eigenen Auto zurück zur Wohnung (Ankunft dort um 15.30 Uhr). Bitte berechnen Sie die Werbungskosten von E und F für jeweils einen Arbeitstag. 3

Sachverhalt 2: Herr Jo Kurt kommt am 17.09.2016 zu Ihnen in die Beratungsstelle und hat einige Fragen zu einem geplanten Grundstücksverkauf. Er hat durch notariellen Kaufvertrag vom 01.03.2007 (Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren sind am 01.07.2007 übergegangen) ein Haus (Baujahr 1986) für 200.000 Euro erworben (Kaufpreis inkl. aller Nebenkosten), das aus zwei gleich großen Wohnungen besteht. Die Wohnung im Obergeschoss nutzt Herr Kurt selbst zu eigenen Wohnzwecken. Die Wohnung im Erdgeschoss wird seit dem Erwerb fremd vermietet. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden jeweils zutreffend ermittelt und im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben. Die Abschreibung für den vermieteten Teil beläuft sich zutreffenderweise auf jährlich 1.600 Euro (100.000 Euro anteilige Anschaffungskosten./. 20.000 Euro anteiliger Grund- und Bodenanteil = 80.000 Euro AfA-Bemessungsgrundlage x 2%; 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG). Der Kaufpreis wurde in voller Höhe (200.000 Euro) durch ein Darlehen finanziert (Darlehenszins 3,5%), das derzeit noch in voller Höhe besteht (es wurden bisher lediglich Zinsen gezahlt). Herr Kurt hat ein Kaufangebot für das Haus in Höhe von 190.000 Euro erhalten und möchte von Ihnen eine Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufs haben. Aufgabe: Bitte beantworten Sie folgende Fragen von Herrn Kurt und geben Sie auch die genauen gesetzlichen Grundlagen (, Absatz, Nr., Satz) an: 1. Wenn ich das Haus zum 01.01.2017 (Übergang Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren) für 190.000 Euro veräußern würde, welche einkommensteuerlichen Folgen ergäben sich aufgrund des Verkaufs (bitte berechnen Sie auch einen evtl. steuerlich zu erfassenden Veräußerungsgewinn)? 2. Ab welchen Zeitpunkt wäre eine Veräußerung ohne steuerliche Auswirkung möglich? Würden Sie zu einem späteren Verkauf raten? 3. Ließe sich durch eine Selbstnutzung der Erdgeschosswohnung ab September 2016 eine Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermeiden? 4. Sollte das Darlehen bestehen bleiben und mit dem Kaufpreis ein vollständig selbstgenutztes Haus erworben werden, wären dann die Schuldzinsen für das bisherige Darlehen als nachträgliche Einkünfte/Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen? Falls ja, in welcher Höhe. 4

Sachverhalt 3: Herr Ali Gator kommt am 17.09.2016 zu Ihnen in die Beratungsstelle und hat einige Fragen hinsichtlich eines vom Arbeitgeber angebotenen Dienstwagen. Der Arbeitgeber hat Herrn Gator einen Dienstwagen angeboten (Kaufpreis 30.000 Euro zzgl. 5.700 Euro Umsatzsteuer; Listenpreis 38.000 Euro zzgl. 7.220 Euro Umsatzsteuer), den Herr Gator ohne Beschränkung nutzen kann. Aufgabe: Bitte beantworten Sie folgende Fragen von Herrn Gator zum angebotenen Dienstwagen. Die Nennung gesetzlicher Vorschriften ist nicht erforderlich. Bitte geben Sie jeweils nur eine kurze, schlagwortartige Antwort und stellen Sie die Berechnung dar! Hinweis: Die Berechnung soll immer für ein volles Kalenderjahr erfolgen. 1. Welche steuerlichen Folgen ergäben sich durch eine Privatnutzung? 2. Welche steuerlichen Folgen ergäben sich, wenn er den Wagen für die täglichen Fahrten (230 Arbeitstage) zu seiner ersten Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung Wohnung erste Tätigkeitsstätte 27 km) nutzen würde? Inwieweit wäre ein Werbungskostenabzug möglich? 3. Welche steuerlichen Folgen ergäben sich, wenn er seine erste Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung von der Wohnung 27 km) nur einmal pro Woche aufsuchen würde (insgesamt 45 Fahrten im Jahr) / an den anderen Tagen Außendiensttätigkeit ohne Anfahrt des Arbeitgebers? 4. Welche steuerlichen Folgen ergäben sich, wenn er den Wagen für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (einfache Entfernung 256 km) nutzen würde (45 Fahrten im Jahr)? Inwieweit wäre ein Werbungskostenabzug möglich? 5. Kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Veranlagung bei einer sehr hohen beruflichen Nutzung korrigiert werden? Falls ja, welche Unterlagen wären hierfür vorzulegen? 6. Was ist beim Führen eines Fahrtenbuches zu beachten (Anforderungen)? Kann das Fahrtenbuch als EXCEL-Tabelle geführt werden? 5