üewp253a-maas Wesentliche Neuerungen des Maastricht-Vertrages (In Kraft seit 1.11.1993) 1. Gründung der Europäischen Union durch Erweiterung der EG um eine 2. und eine 3. Säule 2. Erweiterung der Kompetenzen der Gemeinschaft auf Basis des Subsidiaritätsprinzips 3. Stufenregelung für das Inkrafttreten der Wirtschaftsund Währungsunion 4. Stärkung des Europäischen Parlaments 5. Errichtung eines beratenden Ausschusses der Regionen
üewp255-av Wesentliche Neuerungen des Vertrages von Amsterdam (Beschlossen am 17.6.1997, in Kraft seit 1.5.1999) 1. Weiterentwicklung der EU zu einer politischen Union durch schrittweisen Aufbau eines Raumes von Freiheit, Sicherheit und Recht: - Ausbau der 2. und 3. Säule - Einbeziehung der Schengener Verträge 2. Nichtdiskriminierung, Transparenz 3. Beschäftigung und Sozialpolitik 4. Umwelt, Gesundheitswesen, Konsumentenschutz 5. Flexibilisierung der Integration: verstärkte Zusammenarbeit von Gruppen von Mitgliedstaaten 6. Stärkung des Europäischen Parlaments (Mitentscheidungsverfahren) 7. Osterweiterung: Vorbereitung der Verhandlungen 8. Verstärkte Koordination der Wirtschaftspolitik
Neuerungen des Vertrages von Nizza üewp258-nizza (Beschlossen am 26.2.2001, in Kraft ab 1.2.2003) 1. Neuerungen in Organisation, Zuständigkeit und Arbeitsweise der Organe und Institutionen 2. Ausdehnung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (= weniger Einstimmigkeit) 3. Neuregelung der Flexibilität bei der Weiterentwicklung der EU-Integration 4. Ergänzung des Sanktionsverfahrens bei Verletzung der Verfassungsgrundsätze der EU 5. Punktuelle Weiterentwicklungen des institutionellen und des materiellen EU-Rechts (z.b. Handelspolitik) Hauptziele: Mehr Bürgernähe Vorbereitung auf EU-Erweiterung
üewp204-real Reale Elemente der EG-Integration Gemeinsame Handelspolitik Abbau staatlicher Handelsbeschränkungen durch Zollabbau nach innen Gemeinsames Zollregime nach außen Gemeinsame Wettbewerbspolitik Abbau privater Markthemmnisse durch Kartellverbot Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Fusionsbeschränkungen Beihilfenverbot (mit vielen Ausnahmen) Binnenmarkt Definition (Art. 14 EGV): "Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist" (= "4 Freiheiten") Harmonisierungsregel (Art. 95 EGV): "Der Rat erläßt... Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche... das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben."
üewp206-entst Allmähliches Entstehen einer "europäischen" Wirtschaftspolitik υ EWG-Vertrag (in Kraft 1958): Handelsliberalisierung Wettbewerbsordnung Gemeinsamer Markt υ EWS (1979): Wechselkursmechanismus, Interventionsmechanismus, ECU υ Einheitliche Europäische Akte (1987): Binnenmarkt (Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes) υ Maastricht-Vertrag (1993): Europäisches Zentralbankensystem Europäische Geldpolitik Euro υ Vertrag von Amsterdam (1999): Beschäftigungspolitik (Sondergipfel Luxemburg 1997) Strukturpolitik (ER Cardiff 1998) Makroökonomischer Dialog (ER Köln 1999) Transparenz und Bürgernähe Ausbau der 2. und 3. Säule υ Vertrag von Nizza (2003): Neudefinition der Handelspolitik (DL, IPR) Institutionelle Vorbereitung der Osterweiterung υ Entwurf für einen Verfassungsvertrag (2004): Anpassung der Organe und ihrer Zuständigkeiten EZB wird "Organ" der EU Rolle der Sozialpartner in der Beschäftigungspolitik anerkannt
üewp315a_29-wiordng Elemente der europäischen Wirtschaftsordnung gemäß EUV und EGV Allgemeines Ziel der Union (Art.2 EUV): "Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung" Mittel zur Erreichung dieses Zieles (Art.2 EUV): * Schaffung des Binnenmarktes * Stärkung des Zusammenhaltes * Errichtung der WWU Konkrete Aufgabe der EG (Art.2 EGV) ist die Förderung von: * ausgewogener und nachhaltiger Entwicklung * hoher Beschäftigung * sozialem Schutz * Gleichstellung von Männern und Frauen * beständigem, nichtinflationärem Wachstum * Wettbewerbsfähigkeit * Konvergenz der Wirtschaftsleistungen * Umweltschutz * Lebensqualität * Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten Mittel hiezu sind u.a.: * gem. Art.2 EGV: Gemeinsamer Markt, WWU * gem. Art.3 EGV: Gemeinsame Handelspolitik, Binnenmarkt, Wettbewerbspolitik * gem. Art.4 EGV: Einheitliche Währung
üewp310_29a-ziele Ziele der europäischen Wirtschaftspolitik Zielelemente aus Art.2 EUV: * Wachstumsdenken ("Förderung des Fortschritts") * Wirtschaftliche und soziale Dimension * Beschäftigung (zusätzlich zu Wachstum) * Stabilität ("ausgewogener" Fortschritt) * Nachhaltigkeit des Wachstums * Kohäsions- und Verteilungsaspekt ("ausgewogen") Daraus abgeleitet: Hauptziele der EU-Wirtschaftspolitik: * Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum * Stabilität * Wirtschaftl. und sozialer Zusammenhalt (Kohäsion)
Paradigmenwechsel in der europäischen Wirtschaftspolitik üewp315c_29b-paradigmen Dominanz neoklassischer Ordnungspolitik: Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Art. 4 und 98 EGV) Paradigmenwechsel in der Ablaufspolitik: 1960er und 1970er Jahre: Handelsliberalisierung für Wachstum, keynesianische Instrumente für Stabilisierung 1980er Jahre: angebotsseitige (mikroökonomische) Verbesserung der Markteffizienz (Strukturpolitik) zur Vollendung des Binnenmarktes 1980er und 1990er Jahre: restriktive Geld- und Budgetpolitik als Voraussetzung für reibungslose Einführung der WWU Seit Mitte der 1990er Jahre: Beschäftigungsstrategie und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung Im neuen Jahrzehnt: Ergänzend zu Wachstum und Beschäftigung nun auch Nachhaltigkeitsstrategie zur langfristigen Sicherung der Lebensgrundlagen (Umweltschutz, sozialer und regionaler Zusammenhalt)