Behinderung und Nachteilsausgleiche

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Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.v. Behinderung und Rund 6,5 Millionen Deutsche haben einen Schwerbehindertenausweis in ihrer Tasche und nutzen die Vorteile des grünen Scheins. Der Ausweis hilft dabei in vielen Lebensbereichen weiter, sei es durch steuerliche oder andere finanzielle Vergünstigungen oder etwa die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten und stellen Sie am Versorgungsamt. Viele Bundesländer bieten allerdings schon die Möglichkeit, diesen übers Internet abzuwickeln. Je nach Erkrankung sind aber immer Nachweise in Form von ärztlichen Attesten etc. erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann Ihren Ausweis, mit dem jeweils festgestellten Grad der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen. Ist mit einer bleibenden Erkrankung bzw. Behinderung zu rechnen, gilt der Ausweis unbefristet, bei Krankheiten mit unterschiedlichem Krankheitsverlauf wird der Ausweis zunächst für eine bestimmte Dauer ausgestellt. Deutliche Verschlechterungen wie Verbesserungen des Gesundheitszustandes müssen dabei dem Versorgungsamt jeweils gemeldet werden. Sind Sie mit dem festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden. Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Widerspruchsfristen. Für den Grad der Behinderung ist es unerheblich, ob der gesundheitliche Schaden angeboren oder Folge eines Unfalls bzw. einer Krankheit ist. Er berücksichtigt körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen. Beeinträchtigungen, die für ein bestimmtes Alter typisch sind, werden dabei nicht berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es Begutachtungsrichtlinien. Diese heißen "Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht", kurz AHP. Gibt es mehrere Krankheiten, die zusammen für eine schwere Beeinträchtigung sorgen, werden diese nicht einfach addiert, sondern der Gesamtzustand, den diese Beschwerden verursachen, bewertet. Der letztendlich festgestellte Grad der Behinderung findet sich auf der Rückseite des Ausweises. Entscheidend für die jeweiligen Vergünstigungen sind die so genannten Merkzeichen. Auch diese finden sich wie der Behinderungsgrad auf dem Ausweis. Merkzeichen und Merkzeichen G Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der 1

unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines Unterschenkelamputierten entsprechen muss. Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen und geistigen Behinderungen vorliegen. Unentgeltliche Beförderung im Straßenverkehr Kfz-Steuerermäßigung Steuerliche Berücksichtigung von Privatfahrten bis 3.000 km jährlich Mehrbedarf bei Grundsicherung in Höhe von 20 Prozent Merkzeichen B Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist außerdem, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und zugleich das Merkzeichen G oder H zusteht. Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr Kostenloser Eintritt für die Begleitperson (Veranstaltungen, Einrichtungen, Kino etc.) Benutzung von Behinderten-WC Merkzeichen ag Das Merkzeichen ag bedeutet, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Kfz-Steuererlass Steuerliche Berücksichtigung von Privatfahrten bis jährlich 15.000 km Parkerleichterungen (Sonderparkerlaubnis) 2

Merkzeichen H Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss. Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben. Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe II oder III eingestuft wurde, erhält in der Regel das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt hingegen noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Steuerliche Entlastung in Höhe von jährlich 3.700, auch für Eltern behinderter Kinder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe bis zu 924 jährlich als außergewöhnliche Belastung Merkzeichen RF Das Merkzeichen RF weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach. Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Außerdem muss der GdB mindestens 80 betragen. Voraussetzung ist zusätzlich, dass auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, dass sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen - bestimmter Art - verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte (Merkzeichen Bl)mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte (Merkzeichen Gl) mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung. Ermäßigung bei Telefongebühren Merkzeichen Bl Dieses Merkzeichen wird blinden und stark sehbehinderten Menschen zuerkannt. Wenn man von Blindheit spricht, meint man eine Sehfähigkeit von 2% oder 1/50 mit Korrekturgläsern. Einige blinde Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren- und oberen Gesichtsfeld liegen. 3

Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille nur 5% oder 1/20 Sehschärfe hat bzw. auf dem besseren Auge trotz Brille eine Sehschärfe von nicht mehr als 30% oder 1/3 besitzt. Einige Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren- und oberen Gesichtsfeld liegen. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem so genannten Röhrengesichtsfeld. Finanzierungshilfen für Hilfsmittel (Arbeitsplatzausstattung, Mobilitäts- u. Orientierungshilfen, Blindenhund etc.) Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, einschl. Begleitperson Parkerleichterungen Steuerliche Entlastungen (Kfz-Steuer, Haushaltshilfe, Umsatzsteuer bei bis zu zwei Beschäftigten) Blindengeld nach Regelungen Landesbehindergeldgesetz Ermäßigung bei Telefongebühren Portofreie Blindensendungen Merkzeichen Gl Gehörlose Menschen erhalten das Merkzeichen Gl. Aus medizinischer Perspektive wird Gehörlosigkeit über den Grad des Hörverlustes definiert: Gehörlos ist, wer im Bereich zwischen 125 und 250 Hz einen Hörverlust von mehr als 60 db sowie im übrigen Frequenzbereich von mehr als 100 db hat. Eine hochgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 db beträgt. Bei Hörverlusten zwischen 85 und 100 db spricht man auch von Resthörigkeit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Aus Sicht der Gehörlosengemeinschaft, d.h. der Betroffenen selbst, wird Gehörlosigkeit nicht über fehlendes Hörvermögen definiert, sondern sprachlich und kulturell. Finanzierungshilfen für technische Hilfsmittel (Arbeitsplatzausstattung, Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker u. a. Kommunikationshilfen) Sonderkonditionen für email-verkehr Mehr Informationen über die Merkzeichen und ihre Bedeutung erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder deren Internetauftritten. Vorteile bietet der Schwerbehindertenstatus ab 50 GdB (Grad der Behinderung) nicht nur bei den aufgeführten n, sondern auch ganz konkret im Berufsleben. So haben Schwerbehinderte einen besseren Kündigungsschutz oder Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage (jährlich 5). Zuständig für alle Fragen und Probleme des Arbeitslebens von Schwerbehinderten ist das Integrationsamt. 4

mehr Infos: Landesamt für Soziales und Versorgung in Brandenburg www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.354022.de 5