Reform der Erbschaftsteuer 2008

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Transkript:

Reform der Erbschaftsteuer 2008

7.11.06 Beschluss BVerfG Derzeitiger Stand Wie weit ist der Gesetzgeber? Zur Bewertung: Entwurf von Verordnungen für die Bewertung von Grundstücken, Betriebsvermögen und Anteilen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe Zu Freibeträge/Steuerklassen/Steuersätze: ErbStR-E (Entwurf der Erbschaftssteuerreform 11.12.07, 1. Lesung im Bundestag 15.2.08) Wie geht es weiter? 11.4.08 oder 25.4.08 2./3. Lesung im Bundestag, 23.5.08 Abstimmung im Bundesrat 1.7.08 In Kraft treten

Bisheriger Tarif Steuerklasse I Steuerkl. II Steuerkl. III Ehegatten Kinder Enkel Geschwister Übrige Eltern Onkel, Tanten Wert des Vermögens bei Tod Neffen, Nichten abzüglich Freibetrag von: 307.000 205.000 51.200 10.300 5.200 bis 52.000 7 % 7 % 7 % 12 % 17 % bis 256.000 11 % 11 % 11 % 17 % 23 % bis 512.000 15 % 15 % 15 % 22 % 29 % bis 5.113.000 19 % 19 % 19 % 27 % 35 % bis 12.783.000 23 % 23 % 23 % 32 % 41 % bis 25.565.000 27 % 27 % 27 % 37 % 47 % > 25.565.000 30 % 30 % 30 % 40 % 50 %

Geplanter Tarif Steuerklasse I Steuerkl.II Steuerkl. III Ehegatte Kinder Enkel Geschwister Übrige Onkel, Tanten (eingetragene abzüglich Freibetrag Neffen, Nichten Lebenspartner Euro 500.000) von: 500.000 400.000 200.000 20.000 20.000 Steuersatz bei einem Vermögen bis 75.000 7 % 7 % 7 % 30 % 30 % bis 300.000 11 % 11 % 11 % 30 % 30 % bis 600.000 15 % 15 % 15 % 30 % 30 % bis 6.000.000 19 % 19 % 19 % 30 % 30 % bis 13.000.000 23 % 23 % 23 % 50 % 50 % bis 26.000.000 27 % 27 % 27 % 50 % 50 % > 26.000.000 30 % 30 % 30 % 50 % 50 %

Verschonungsregeln Verschonung für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien 10% geringerer Wert, Darlehen ebenfalls um 10% gekürzt Verschonung für Betriebsvermögen, soweit kein überwiegendes Verwaltungsvermögen: - 85% Freibetrag - plus Euro 150.000 Freibetrag, dieser wird bis 450.000 auf 0 abgebaut (50% des über 150.000 liegende Betrags) Falls mehr als 10 Mitarbeiter: falls 10 Jahre lang die Lohnsumme nicht unter 70% der Ausgangslohnsumme fällt und falls 15 Jahre Betrieb fortgeführt

Bewertungen geplant gemeiner Wert, d.h. Verkehrswert Probleme: Unternehmen (Verkäufe des letzten Jahres, Unternehmensbewertung, vereinfachte Bewertung laut Verordnung, Mindestwert = Liquidationswert) Problem: Grundstücke (Verkäufe, Vergleichswerte, Ertragswerte, Sachwerte, Gutachten)

Bewertung Unternehmen Vereinfachtes Verfahren für Betriebe bis 32 Mio Euro Umsatz = durchschnittlicher Jahresertrag der letzten drei Jahre mal 11,11 (=9% Kapitalisierungszins) Steuerlicher Gewinn ohne a.o. Ergebnis/a.o AfA aber abzüglich Unternehmerlohn, soweit nicht enthalten 30% Abschlag für Steuern

Beispiel für Bewertung Betrieb Kleine GmbH durchschnittlicher Gewinn Euro 100.000 Berechnung: Vereinfachtes Verfahren durchschnittlicher Gewinn * 11,11 * 0,70 = 777.700 Euro 85% steuerfrei, d.h. Euro 661.045 frei + Euro 150.000 Freibetrag d.h. keine Steuer aber 15 Jahre Sperrfrist und evtl. 70% Lohnsumme für 10 Jahre beachten bisherige Bewertung mittels Stuttgarter Verfahren: 68% (200% + 5 * 400%) * 25.000 = Euro 374.000 davon frei Euro 225.000, darüber hinaus 35% d.h. zu versteuern Euro 96.800 Sperrfrist 5 Jahre

Bewertung Grundstücke Vergleichsverfahren (EHF/ZFH, ETW) Ertragswertverfahren (Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, soweit sich eine übliche Miete ermitteln lässt) Sachwertverfahren, falls kein Ertragsoder Vergleichswert besteht

Beispiel Vergleichswert EFH 180 qm Fläche, ortsübliche Miete 5 Euro/qm, Baujahr 1977 500 qm, Bodenrichtwert 1.1.2006 Euro 280/qm Vergleichswert = Verkehrswert 350.000 Euro bisheriger Einheitswert = 180 qm * 5 Euro/qm * 12 * 12,5 * 1,2 * 0,85 = 137.700, gerundet 137.000 mind. aber 80% von 500 * 280 Euro/qm = 112.000

Auswirkungen EFH Vergleichswert = Verkehrswert 350.000 Euro bisheriger Einheitswert Euro 137.000 Steuer neu Steuer alt Erbe/Schenkung unter Ehegatten 0 0 Erbe/Schenkung Elternteil auf Kind 0 0 Erbe/Schenkung Großelternteil auf Enkel, Kinder leben noch 16.500,00 9.438,00 Erbe/Schenkung an Lebenspartner (eingetragene Partnerschaft) 0,00 30.314,00 Erbe/Schenkung an Geschwister 99.000,00 21.539,00

Ertragswertverfahren Falls sich übliche Miete ermitteln lässt Wert des bebauten Grundstückes = Bodenwert + Gebäudeertragswert Gebäudeertragswert = (Jahresmiete oder übliche Miete - Bewirtschaftungskosten - Bodenwertverzinsung) * Vervielfältiger Jahresmiete = Kaltmiete, ohne Betriebskosten und ohne Ausfall Bewirtschaftungskosten = Erfahrungssätze, i.d.r. vom Gutacherausschuss enthalten: nachhaltig entstehende Verwaltungs-, Betriebskosten, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, sofern nicht umlegbar Falls nicht vom Gutachterausschuss, dann Anlage 3 der Verordnung (17-30%) Liegenschaftszins = 5% (Mietwohngrundstück) bis 6,5% Geschäftsgrundstück Vervielfältiger s. Anlage 1 Abhängig von Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer

Beispiel Ertragswertverfahren MFH 500 qm Fläche, ortsübliche Miete 5 Euro/qm, Baujahr 1977 500 qm, Bodenrichtwert 1.1.2006 Euro 280/qm Ertragswert = Verkehrswert 477.810 Euro Ertragswert = Gebäudewert + Bodenwert Gebäudewert = (Rohertrag - Bewirtschaftungskosten (15%) - Bodenwertzins (5% vom Bodenwert)) * Faktor = (30.000-4.500-7.000) * 18,26 = 337.810 Bodenwert = 140.000 Euro bisheriger Einheitswert =500 qm * 5 Euro/qm * 12 * 12,5 * 0,85 = 318.750, gerundet 318.000 mind. aber 80% von 500 * 280 Euro/qm = 112.000

Auswirkungen MFH Ertragswert Euro 477.810 bisheriger Einheitswert Euro 318.000 Steuer neu Steuer alt Erbe/Schenkung unter Ehegatten 0,00 770,00 Erbe/Schenkung Elternteil auf Kind 2.100,00 12.430,00 Erbe/Schenkung Großelternteil auf Enkel, Kinder leben noch 25.300,00 44.438,00 Erbe/Schenkung an Lebenspartner (eingetragene Partnerschaft) 0,00 90.712,00 Erbe/Schenkung an Geschwister 123.000,00 67.694,00

Gewinner und Verlierer der Reform Gewinner - eingetragene Lebenspartnerschaften - u. U. Unternehmer Verlierer - Eigentümer von großem Immobilienbesitz - Unternehmer in risikobehafteten Branchen - Verwandte ab 2. Linie - Lebensversicherungen

Zum Schluss Gestaltung - Nachlassplanung (alle 10 Jahre, Testament auf Gegenseitigkeit i.d.r. vermeiden oder bei Tod Pflichtteil oder Erbverzicht gegen Abfindung) - Unternehmen, Immobilien jetzt noch schenken!? Historie Wann erste Mal ErbSt eingeführt? Zu welchem Zweck? Begründung der progressiven Steuersätze?