Was Sie über die neue Erbschaftsteuer und das künftige Pflichtteilsrecht wissen sollten. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde

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1 Was Sie über die neue Erbschaftsteuer und das künftige Pflichtteilsrecht wissen sollten. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde

2 Erbschafts- = Schenkungsteuer Wann wird sie relevant? 1. Zu Lebzeiten: Schenker oder Beschenkter für den vorausschauenden Erblasser 2. Beim Erbfall: Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter, u.a.

3 Schenken (Vorwegerbfolge) oder? Vererben

4 Vererben was heißt das? Erblasser stirbt Erbschaft Die Erben treten in die Fußstapfen des Erblassers. Erben

5 Vererben was heißt das? Vermögen fällt in den Nachlass. Verteilung des Nachlasses richtet sich nach der letztwilligen Verfügung bzw. der gesetzlichen Erbfolge.

6 Vererben was heißt das? Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Erbengemeinschaften sind schwerfällig. Erben streiten..

7 Vorteile der Vorwegerbfolge Kontrollierte Vermögensverteilung Keine Bindungswirkung durch Ehegattentestament (Berliner Testament) Gelegenheit zum Pflichtteilsverzicht Zahlreiche steuerliche Vorteile

8 Vorbeugung künftiger Steuererhöhungen Einheitswert Bedarfswert Verkehrswert

9 Bewertung von Grundvermögen unbebaut bebaut Fläche x Bodenrichtwert Abschlag von 20 % entfällt Bewertung je nach Grundstücksart: Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren Näheres wird durch Rechtsverordnung geregelt.

10 Bebaute Grundstücke Vergleichswertverfahren Wohnungseigentum Teileigentum Ein- und Zweifamilienhäuser Markwert wird aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung und Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt, u.a. mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen.

11 Bebaute Grundstücke Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten Mietwohngrundstücke Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf de örtlichen Markt eine übliche Miete ermitteln lässt. Wertermittlung erfolgt anhand des nachhaltig erzielbaren Ertrages. Nicht mehr nach dem Nutzungsentgelt.

12 Bebaute Grundstücke Entwurf Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten Bodenwert + Gebäudeertragswert = Ertrag Grundstück Reinertrag Grdst. = Rohertrag Grundstück - Bewirtschaftungskosten Gebäudereinertrag = Reinertrag Verzinsung des Bodenwertes 5-7 % Gebäudereinertrag x Vervielfältiger (Zinssatz / Restnutzungsdauer) Rohertrag = Entgelt für jährliche Nutzung (bzw. übliche Miete) Bewirtschaftungskosten = Verwaltungs-, Betriebs-, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis

13 Bebaute Grundstücke Entwurf Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten Beispiel: Jährliche Miete ; 3000 Kosten; Bodenrichtwert 350 je qm; 100 qm Liegenschaftszinssatz 6 %; Baujahr Reinertrag Grundstück = Gebäudereinertrag = (Verzins BW 6 %) = Vervielfältiger: 80 Jahre; Restnutzungsdauer = x Vervielfältiger (13,93) = ca Euro.

14 Bebaute Grundstücke Sachwertverfahren bei Eigennutzung Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, soweit kein Vergleichswert vorliegt, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Markt keine übliche Miete ermitteln lässt, Sonstige bebaute Grundstücke Herstellungswert + Bodenwert

15 Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke Abschlag von 10 % des Verkehrswertes. Ziel: Förderung von bezahlbarem Wohnraum Gilt nicht bei Grundstücken in Betriebsvermögen. Begünstigung entfällt bei Veräußerung innerhalb von 15 Jahren. Schulden und Lasten (bei wirtschaftlichem Zusammenhang) können nur hinsichtlich des nichtbegünstigten Grundvermögens abgezogen werden.

16 Erbschafts- und Schenkungsteuer Besteuert wird die Bereicherung des Erben/Beschenkten Je mehr Vermögen übertragen wird, desto höher ist die Erbschaftsteuer. Die Steuer steigt in Stufen und nach Steuerklassen I, II, III

17 Steuerfreibeträge Steuerklasse I Steuerklasse I Altes Recht Aktuelles Recht Ehegatte Kinder und Kinder verstorbener Kinder Enkel Sonstige (Eltern bei Erwerb von Todes wegen)

18 Steuerfreibeträge Steuerklasse II, III Steuerklasse II Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen Altes Recht Aktuelles Recht Steuerklasse III Altes Recht Aktuelles Recht Eingetragene Lebenspartner Sonstige

19 Steuersätze Altes Recht Aktuelles Recht bis I II III bis I II III % % % % % % % % % % 50 50

20 Berliner Testament - Freibeträge Wegfall der Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall Bei 3 Kindern wäre ein Freibetrag von EUR ungenutzt!

21 Progression Berliner Testament Beim Erbfall Paul wird sein Vermögen besteuert. Beim Erbfall Eva wird das Gesamtvermögen besteuert. Bei einer Bereicherung von bis zu mit 11 % bis zu mit 15 %

22 Freibetrag für selbstgenutzte Wohnimmobilie Vererbung des Familienheims an Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei,wenn dieser das Heim 10 Jahr lang selbst zu Wohnzwecken nutzt. Vererbung des Familienheims an Kinder (Enkel, wenn Elternteil verstorben) bleibt bis zu einer Wohnfläche von 200 qm steuerfrei. Achtung: Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn das Heim innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet wird. Wenige Ausnahmen: Tod, erhebliche Pflegebedürftigkeit.

23 Steuerschlupfloch - Lebensversicherung Bisher: 2/3 Bewertung der eingezahlten Prämien möglich Nunmehr: Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen werden künftig mit dem Rückkaufswert bewertet.

24 Wahlrecht Wahlrecht für Erwerbe durch Erbanfall ab dem Dies gilt nicht für Schenkungen und für die persönlichen Freibeträge. Weitere Voraussetzungen: Antrag Steuerbescheid anfechtbar wenn Steuerbescheid unanfechtbar, Antrag binnen 6 Monaten seit Inkrafttreten des Reformgesetzes.

25 Der Gesetzgeber gewährt nahen Angehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Was ist der Pflichtteil? Allerdings nur, wenn der Angehörige durch Verfügung von Todes wegen (z.b. Testament oder Erbvertrag) des Erblassers von der Erbfolge (teilweise) ausgeschlossen wurde, oder weniger als sein Pflichtteil erhalten hat.

26 Wer ist pflichtteilsberechtigt? Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. Angenommene (Adoptierte) (ab 1977) Eltern des Erblassers, soweit keine Abkömmlinge vorhanden Ehegatten bei gültiger Ehe Gleichgeschlechtliche Lebenspartner

27 Höhe des Pflichtteils? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils Höhe des gesetzlichen Erbteils?

28 Pflichtteilsergänzungsanspruch verschenken Erben Pflichtteilsberechtigter

29 Was ist ergänzungspflichtig Schenkungen an Dritte in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall Behält sich der Schenker (Erblasser) die Nutzung des verschenkten Gegenstandes vor so läuft die 10-Jahresfrist nicht. Künftig wohl: Anrechung von 1/10 pro Jahr Bisher: Schenkungen an Ehegatten (sog. ehebedingte Zuwendung ohne zeitliche Beschränkung! Künftig wohl: ab Auflösung der Ehe.

30 Anrechnung Der Pflichtteilsberechtigte muss sich Schenkungen und Ausstattungen anrechnen lassen, die er erhalten hat sofern bei Zuwendung erklärt! wird sich wohl ändern Die Anrechnung wirkt sich in voller Höhe auf den Pflichtteilsbetrag aus. Anrechnung Nachlass Pflichtteil Anrechnung Pflichtteilsbetrag

31 Ausgleichung Erblasser hat mehrere Abkömmlinge, die Miterben wären und von denen zumindest einer einen ausgleichspflichtigen Vorempfang erhalten hat bzw. eine Leistung erbracht hat. Die Ausgleichung erfolgt ohne Zeitgrenze für Ausstattungen, Übermaßzuschüsse zu Einkünften usw. Ausgleichspflichtteil

32 Ausgleichung Anton hat 3 Brüder. Alleinerbin ist die Mutter. Nachlasswert ; Anton erhielt als Ausstattung , Carl Ausgleichspflichtteil von Anton? Realer Nachlass Abzug Erbteil Ehefrau Kaufkraft bereinigte Zuschläge: Vorempfang Anton Vorempfang Carl Ausgleichsnachlass /3 Ausgleichserbquote Abzug Vorempfang Ausgleichserbteil ½ Ausgleichspflichtteil 3.333

33 Reform: Ausgleichsverpflichtung für Pflegeleistungen jeder gesetzliche Erbe (bisher nur Abkömmlinge); also auch Ehepartner und Geschwister Ausgleich nach Pflegestufen (I-384 ; II- 921 ; III-1432 ) - Indizwirkung

34 Pflichtteil trotz Zuwendung Pflichtteilsberechtigter erhält weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils Belasteter Erbteil Pflichtteilsquote Erbteil Belastungen: Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen oder Nacherbschaft fallen weg + Anspruch auf Restpflichtteil Grundsätzlich: Vergleich mit der Erbquote, wie in der letztwilligen Verfügung angeordnet.

35 Pflichtteil trotz Zuwendung Pflichtteilsberechtigter erhält mehr als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils Belasteter Erbteil Pflichtteilsquote Wahlzwang a) Bei Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen: Pflichtteil b) Bei Annahme: belasteter Erbteil, auch wenn niedriger als der Pflichtteil.

36 Reformvorschlag Bei Beschränkungen und Beschwerungen soll Pflichtteilsberechtigter wählten, ob er entweder den Erbteil mit allen Belastungen annimmt oder den Erbteil ausschlägt und den Pflichtteil verlangt.

37 Reform: Pflichtteilsentziehung Der Erblasser kann den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling 1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahstehenden Person nach dem Leben trachtet, 2. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens schuldig macht, 3. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt. 4. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat angeordnet wurde.

38 Erbverzicht Vorsorgemaßnahmen Ausschluss von der gesetzlichen Erbenstellung Verfügungsfreiheit des Übergebers Notarielle Beurkundung notwendig Verzicht auf Pflichtteil Erbe soll keinen Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sein. Verringerung von Pflichtteilsansprüchen Anordnung der Anrechung auf Pflichtteil bzw. der Ausgleichung

39 Strategien zur Minimierung des Pflichtteils Lebzeitiger Verzehr des Vermögens Wahl des Güterstandes Erweiterung des Kreises von Pflichtteilsberechtigten: Adoption oder Heirat Flucht in die Pflichtteilsergänzung 10 Jahre Flucht ins ausländische Recht

40 Reform: Stundung Erbe kann die Auszahlung des Pflichtteils im Falle einer unbilligen Härte stunden. Aufgabe des Familienheims Veräußerung eines Wirtschaftsguts

41 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwaltskanzlei Dr. W. Buerstedde Brunnenallee 31a, Bornheim Tel Dependance Deutschherrenstr Bonn-Bad Godesberg Tel

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