Leistungen der Rentenversicherung

Ähnliche Dokumente
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Werte - Zahlen - Tabellen

A. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16

Gute Arbeit - gut in Rente!

Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern

Mehr Frauen als Männer beziehen Versichertenrenten

Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung

Rentenbestand von Frauen und Männern

Inhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo

Schnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

KURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren -

Nachzahlung für schulische Ausbildungszeiten

Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Rentenarten, Flexirente

Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung

Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten

Aktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart

Das Rentenpaket 2014

(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente

1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und

Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können

Die Rentenversicherung. Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation Geschichte

II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld..

Rundschreiben Nr. 1/2012

Erwerbsminderungsrente

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit

KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente

Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -

Die aktuelle Renten-Information:

Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente

Rentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. Geschichte der Rentenversicherung Organisation der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Vorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008

KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente

DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN

Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Kapitel 6 Die Rentenberechnung

2. Einzelne Gruppen versicherungspflichtiger Selbstständiger a) Lehrer b) Pflegepersonen, Geburtshelfer c) In die Handwerksrolle

Sozialversicherung GRV

Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen

Überschrift in 34pt und über zwei Zeilen

Rente von der Alterskasse Schaf und Ziegentag in Groitzsch am

Ein Rentenpaket macht noch lange keinen Frühling

Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern

1.3 Beitragszeiten von Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz

Inhaltsübersicht. Alterssicherung der Landwirte - Leistungen. Normen. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Kurzinfo

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte

Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom

89-98 Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Beschlussempfehlung und Bericht

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rentenversicherung. Alter und Armut oder Reichtum und Rente? Hartmut Vöhringer. Fachwirt Gesundheit und Sozial Hartmut Vöhringer.

1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

Agenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand:

Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen

Stand: Kabinettsbeschluss vom

Erwerbsminderungsrente 1

Erwerbsminderungsrente

Personeller Umfang der grv

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

abbviii47 Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 5

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)

RECHTSBEWUSSTES HANDELN. Frage-Antwort-Karten zur Prüfungsvorbereitung für Industriemeisterin (IHK) Industriemeister (IHK)

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Rundschreiben Nr. 4/2006

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Alterssicherung der Landwirte

Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI

Merkblatt 30 über die Versorgung

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?

Die Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode

Sachversicherung. Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Höhe der Renten im Jahr des Rentenzugangs, mit Berücksichtigung der Rentenanpassungen

Renten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters

VI. Freiwillige Versicherung Allgemeines Berechtigter Personenkreis Beitragsbemessung und Zahlung

Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Sozialversicherung. 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI HI

Holger Malterer. das musst Du wissen

Rente mit 67 was sich ändert

Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis

Witwen- oder Witwerrente der Rentenversicherung

Witwen- oder Witwerrente der Rentenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB)

Rentenpolitik nach der Bundestagswahl

Transkript:

Leistungen der Rentenversicherung

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Todes Rentenabfindung Beitragszuschuss KV Auskunft RV1

Medizinische Rehabilitation - medizinische Voraussetzungen Erwerbsfähigkeit ist - erheblich gefährdet oder - bereits gemindert und Erwerbsfähigkeit kann durch die Leistung - wesentlich gebessert oder - wiederhergestellt oder - eine wesentliche Verschlechterung abgewendet RV17 werden

Medizinische Rehabilitation - Wartezeit - Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder - in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge oder - Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder - Wartezeit von 5 Jahren erfüllt, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt oder in absehbarer Zeit zu erwarten ist RV18

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ausübung des Berufes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich - durch die Leistung kann Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: - Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt oder - Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit RV19

Ergänzende Leistungen RV - u.a. - Übergangsgeld Reisekosten Haushaltshilfe Kinderbetreuungskosten RV20

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung Wegen einer gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit außerstande unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein RV8

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Wartezeit Erfüllung der allgemeinen Wartzeit von 5 Jahren in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge RV9

Renten wegen Alters Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Altersrente nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute RV2

Regelaltersrente Regelaltersgrenze erreicht (65 bzw. 67 Jahre) Erfüllung einer Wartezeit von 5 Jahren

Anhebung der Regelaltersgrenze Anhebung der Altersgrenze Versicherte Geburtsjahr Anhebung um Monate auf Alter Jahr auf Alter Monat 1947 1 65 1 1948 2 65 2 1949 3 65 3 1950 4 65 4 1951 5 65 5 1952 6 65 6 1953 7 65 7 1954 8 65 8 1955 9 65 9 1956 10 65 10 1957 11 65 11 1958 12 66 0 1959 14 66 2 1960 16 66 4 1961 18 66 6 1962 20 66 8 1963 22 66 10 1964 24 67 0

Altersrente für langjährig Versicherte Vollendung des 63. Lebensjahres Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren Für Jahrgänge ab 1949 schrittweise Anhebung der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente. RV4

Altersrente für besonders langjährig Versicherte Geburtsjahrgänge nach 1946 Vollendung des 65. Lebensjahres Wartezeit von 45 Jahren

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Vollendung des 60. Lebensjahres bei Rentenbeginn als Schwerbehinderte anerkannt Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren Sind Sie vor dem 1.1.1952 geboren, liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente bei 63 Jahren. Sie können die Rente auch vor diesem Lebensalter und damit vorzeitig, frühestens jedoch mit 60 Jahren erhalten. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen. Sind Sie in der Zeit vom 1.1.1952 bis 31.12.1963 geboren, wird für Sie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren stufenweise auf 62 Jahre angehoben. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen. RV5

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vor 1952 geboren Vollendung des 60. Lebensjahres bei Rentenbeginn arbeitslos nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos in den letzten 10 Jahren für mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge Erfüllung einer Wartezeit von 15 Jahren Ohne Abschläge erst ab dem 65. Lebensjahr RV6

Altersrente nach Alterszeilzeit vor 1952 geboren Vollendung des 60. Lebensjahres Mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit ausgeübt In den letzten 10 Jahren mindestens 8Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit von 15 Jahren Ohne Abschläge erst ab dem 65. Lebensjahr

Altersrente für Frauen vor 1952 geboren Vollendung des 60. Lebensjahres Nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit von 15 Jahren Ohne Rentenabschläge erst ab dem 65. Lebensjahr

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Vollendung des 60. Lebensjahres 25 Jahre Wartezeit mit einer Beschäftigung ständig unter Tage Ab Geburtsjahrgang 1952 schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 62 Jahre

Renten wegen Todes Witwen- und Witwerrente Waisenrente Erziehungsrente RV10

Faktoren der Rentenberechnung Entgeltpunkte Zugangsfaktor Rentenartfaktor Aktuelle Rentenwert RV11

Entgeltpunkte Versicherte Arbeitsentgelt des einzelnen Versicherten* geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten für dasselbe Kalenderjahr Jahr für Jahr für das gesamte Erwerbsleben *bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze RV12

Berechnung Entgeltpunkte (Beispiel) Jahr Verdienst Durchschnittsverdienst Entgeltpunkte 1955 3.388 4548 0,7449 1956 4.117 4.844 0,8499 1957 4.640 5.043 0,9201 1958 5.437 5.330 1,0201 1959 bis 2010 55,1858 Summe Entgeltpunkte 58,7208 RV39

Zugangsfaktor Berücksichtigt, ob eine Altersrente früher oder später als mit der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird - für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme Abschlag von 0,3 % - für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme Zuschlag von 0,5 % RV13

Rentenartfaktor Berücksichtigt das Sicherungsziel der Rente (Ersatz des gesamten Einkommens oder nur eines Teiles) - Altersrente 1,0 - Teilerwerbsminderung 0,5 - volle Erwerbsminderung 1,0 - Witwen/Witwerrente - klein 0,25 - groß 0,55 - Halbwaisenrente 0,1 - Vollwaisenrente 0,2 RV14

Aktueller Rentenwert Ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, die aus dem Beitrag für ein Durchschnittsentgelt für ein Kalenderjahr berechnet wird soll die Rente an die allgemeine Einkommensentwicklung anpassen Alte Bundesländer Neue Bundesländer ab 01.07.2011 27,47 24,37 RV15

Rentenformel PEP x RAF x AR = Monatsrente PEP = persönliche Entgeltpunkte (Entgeltpunkte x Zugangsfaktor) RAF = Rentenartfaktor AR = Aktueller Rentenwert RV16

Beispiel Rentenberechnung Versicherter, geboren 1945 Eintritt Erwerbsleben 1961 Altersrente ab 01.01.2011 (65. Lebensjahr) Neue Bundesländer Entgeltpunkte 58,7208 Zugangsfaktor 1,0 Rentenartfaktor 1,0 Aktueller Rentenwert 24,13 58,7208 x 1,0 x 1,0 x 24,13 = 1.416,93 RV38

Beispiel Rentenberechnung (2) Entgeltpunkte (angenommen) 58,7208 Altersrente 12 Monate früher als Regelaltersgrenze Entgeltpunkte 58,7208 Zugangsfaktor 1,0 -(12 x 0,003) 0,9640 Persönliche Entgeltpunkte 56,6068 Rentenartfaktor 1,0 Aktueller Rentenwert 24,13 56,6068 x 1,0 x 24,13 = 1.365,92 RV40

Beispiel Rentenberechnung (3) Entgeltpunkte (angenommen) 58,7208 Rente wegen Teilerwerbsminderung Mai 2010 Entgeltpunkte 58,7208 Rentenartfaktor 0,5 Aktueller Rentenwert 24,13 58,7208 x 0,5 x 24,13 = 708,47 RV41

Rentenreform ( Riesterrente ) Ziele - langfristige Sicherung des Beitragssatzes (bis 2020 nicht über 20 %, bis 2030 nicht über 22 %) - Förderung einer verstärkten privaten Altersvorsorge durch steuerliche Vergünstigungen oder Zulagen RV28

Rentenreform ( Riesterrente ) Kernelemente AVmG ❶Aufbau einer privaten zusätzlichen steuergeförderten Altersvorsorge ❷Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung über eine bedarfsorientierte Grundsicherung RV30

Rentenreform ( Riesterrente ) Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge freiwillige, private Zusatzversorgung staatlich gefördert in Kraft seit 01.01.2002 RV21

Rentenreform ( Riesterrente ) gefördert werden (u.a.): - pflichtversicherte Arbeitnehmer - Beamte - Wehr- und Zivildienstleistende RV22

Rentenreform ( Riesterrente ) RV23 Gefördert werden Anlageformen, die - staatlich zertifiziert sind - eine lebenslange Rente garantieren - nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres fällig werden - mindestens die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn garantieren - vor Abtretung oder Pfändung geschützt sind - die Entnahmen für Wohneigentum ermöglichen

Rentenreform ( Riesterrente ) Staatliche Förderung durch - Zahlung von Zulagen - Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer RV24

Rentenreform ( Riesterrente ) Höchstbetrag Höhe der Grundzulage: ab 2008 154 jährlich (bei Ehegatten steht die Grundzulage bei einer entsprechenden Vorsorge beiden Ehepartner gesondert zu) RV25

Rentenreform ( Riesterrente ) Sonderausgabenabzug: Altersvorsorgeaufwendungen bis zu ab 2008 4 % max. 2.100 Finanzamt prüft von Amts wegen, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug günstiger RV27

Rentenreform ( Riesterrente ) Mindesteigenbeitrag/Jahr Sockelbetrag: Jahr kein Kind 1 Kind ab 2 Kinder ab 2005 60 60 60 RV36

Rentenreform ( Riesterrente ) Mindesteigenbeitrag/Jahr Entsprechende Minderung der Zulage, wenn nicht folgender Mindesteigenbeitrag (abzüglich der staatlichen Zulage) erbracht wird: Jahr %* maximal ab 2008 4 2.100 * des beitragspflichtigen (RV) Vorjahreseinkommen RV37

Rentenreform ( Riesterrente ) Änderung Rentenanpassungsformel - keine nettolohnbezogene Anpassung mehr sondern - modifizierte Bruttoanpassung = aktueller Rentenwert steigt nicht wie bisher (Gesetzgeber muss Maßnahmen ergreifen, wenn Rentenniveau unter 67 % sinkt) RV32