Laufbahnberatung K 12 und Abiturphase M.Mettner Oberstufenkoordinator am Alexander-Puschkin-Gymnasium Hennigsdorf
Zu Beginn 12.Jahrgangsstufe: Vergleich Laufbahn mit Stundenplan Abgabe Vollsportbefreiungen Festlegung der 1. - 4. APF (bis 9.9.2015) Reduzierung der Klausuren auf zu schreibende in den Abiturfächern Beantragung einer 5.Prüfungskomponente (bis 9.9.2015) (Besondere Lernleistung )
5.Komponente Antragstellung zu Beginn der 12: Besondere Lernleistung (BLL): Zulassung Schuljahresanfang schriftliche Arbeit + Verteidigung Abgabe in der Woche vor dem letzten Schultag Verteidigung während der mündlichen Prüfungen
Versetzung in 12: So lange wie eine Zulassung zum Abitur möglich, d.h. wenn in der Qualifikationsphase 1. von den einzubringenden Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau in höchstens vier Halbjahresergebnissen weniger als fünf Punkte, 2. von den einzubringenden Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau in höchstens vier Halbjahresergebnissen weniger als fünf Punkte erzielt wurden, 3. kein einzubringender Kurs mit null Punkten bewertet wurde und 4. die gemäß Absatz 3 ermittelte Punktzahl mindestens 200 Punkte beträgt.
Einzubringende Kurse Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je vier Halbjahreskurse im Fach Deutsch, im Fach Mathematik, in einer fortgeführten Fremdsprache sowie in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden.
Weiterhin gilt 1. jeweils vier Halbjahreskursen der drei schriftlichen Abiturprüfungsfächer (in doppelter Wertung) und 2. insgesamt 30 Halbjahreskursen der übrigen Fächer auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau einschließlich der vier Halbjahreskurse des vierten Abiturprüfungsfaches (in einfacher Wertung)
falls nicht versetzt -!? Abgang von der Schule (evtl. mit Bestätigung des schulischen Teil der Fachhochschulreife)! Rücktritt um eine Jahrgangsstufe (unter Beachtung der Höchstverweildauer)
Klausuren in 12/I In den gewählten Abiturprüfungsfächern 3 Klausuren unter Abiturbedingungen a 270 (315) min 1 Klausur im 4. Abiturprüfungsfachfach a 135 min Klausuren in 12/II In den gewählten Abiturprüfungsfächern a 135 min
Halbjahrszeugnisse 12/ I: Prüfung der Zulassungsbedingungen falls nicht erfüllt, Abgang (stdfhr) oder Rücktritt um eine Jahrgangsstufe
Projekte: (hoffentlich nicht erst am Ende!) Arbeitsgruppen für Abiturzeitung Abiturientenball letzter Schultag Sponsoring... Planung zur Finanzierung Eurer Abiturfeier
2.Halbjahr der 12.: recht kurz!!! Jan Anfang April Klausuren im 1.-4.APF Notenschluss: 7.4.2016 Zulassung & letzter Unterrichtstag 13.4.2016 Abiturprüfungsphase ab 14.4.2016
unmittelbar vor letztem Unterrichtstag der 12-er: nach Noteneingabe Prüfung der Zulassungsbedingungen durch OSTKO! 12-er selbst: letzte Möglichkeit für alle möglichen Rücktrittserklärungen
letzter U-Tag der 12-er: 13.4.2016 Belehrungen zur Abiturprüfungsphase Treff in Tutorengruppen Halbjahresnoten 12/II Zulassungsmitteilung falls nicht zugelassen: Abgang oder Wiederholung der Jahrgangsstufe
ABI Prüfungen schriftliche Abiturprüfungen im 1., 2. und 3. (270/315 min) APF mündliche Abiturprüfung im 4. APF (Vorbereitung 30 min, falls Experiment + 30 min, eigentliche Prüfung 20 min) Sport (4.APF): sportpraktischer und sporttheoretischer Teil Prüfung in der 5. Komponente: a)bll: Kolloquium 30 min
Abiturprüfungstermine 14.4. Mathematik 18.4. Geographie 21.4. Deutsch 25.4. Englisch 27.4. Biologie, Chemie, Physik KU schulinterne Festlegung ab 12.5. mündliche Prüfungen; BLL bis 30.6. Zeugnisübergabe
Prüfung der Erfüllung des Abiturbereiches! keine Abiturprüfung mit 0 Punkten falls schriftliche AP mit 0 Punkten: Zusatzprüfung falls mündliche AP mit 0 Punkten: Zusatzprüfung mind. 3 von 4 AP mit 5 Punkten insgesamt mind. 100 Punkte Wertung: ohne 5.Komp.: 4 AP x 5 mit 5.Komp.: 4 AP x 4 + 5.Komp. x 4
Abiturbereichsbedingungen erfüllt! Abiturprüfung bestanden evtl. freiwillige mdl. Zusatzprüfungen im 1.-3.APF beantragen Prüfungen im Juni Abiturzeugnis wird angefertigt
Pflichtige Zusatzprüfungen falls eine der eben genannten Bedingungen noch nicht erfüllt ist können in allen 4 APF angesetzt werden
unendlich viele Prüfungen? Im Rahmen der Gesetzlichkeiten werden so viele pflichtige mündliche Zusatzprüfungen angesetzt, sodass die Mindestanforderungen im Abiturbereich erfüllt werden können.! Ist vorab zu erkennen, dass trotz mehrerer Zusatzprüfungen die Bedingungen nicht mehr erfüllt werden können, wird nichts angesetzt, bzw. werden weitere angesetzte Prüfungen nicht mehr durchgeführt. (d.h. Abgang oder Wiederholung 12.)
freiwillige Zusatzprüfungen im 1. 3. APF auf schriftlichen Antrag möglich (zur Verbesserung des Abiturdurchschnittes)! Achtung!!! auch Verschlechterungen sind möglich!!!! Wertung nach Zusatzprüfungen: im 1.-3.APF: Zusatzprüfung : AP = 1 : 2
Was man sonst noch wissen sollte! ein bestandenes Abitur kann nicht wiederholt werden eine nicht bestandene Abiturprüfung kann immer einmal inkl. 12.Jgst. wiederholt werden
Durchschnittsnote des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife siehe Anhang Gesamtqualifikation! GK-Bereich-Punkte + ean-bereich-punkte (x2 wenn Abifach) = Wert / 54 x 40 + Abiturbereich-Punkte! mindestens 300 - maximal 900
Fachhochschulreife Wer die Schule vor Abschluss des Bildungsganges verlässt oder die Abiturprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält ein Abgangszeugnis. Dieses enthält bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Vermerk über den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Wird durch ein praktisches Jahr der praktische Teil der Fachhochschulreife erworben, kann beim Schulamt der Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife gestellt werden (=Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule).
Zeugnisausgabe 24.06.2016 (?) Übergabe der Reifezeugnisse und (?) Abiturientenball
Sonstiges: aktuelle Laufbahn überprüfen