Systematisch aufbauen

Ähnliche Dokumente
Gemeinsam erfolgreich

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen

BestaNDsVerWaltUNG, PfleGe & kontrolle mit system

U S N G omnicon engineering GmbH

PROFESSIONELLES GEBÄUDEMANAGEMENT FÜR DEN WERTERHALT IHRER IMMOBILIE SRH DIENST- LEISTUNGEN

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

VDI/DVGW Typ A und Typ B Hygiene in der Trinkwasserinstallation

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Organisatorische Neuausrichtung des Technischen Gebäudemanagements bei der KfW Bankengruppe

Guten Morgen / guten Tag und ein herzliches Glück Auf!

Praktische und juristische Aspekte der Untersuchung von Trinkwasser- Installationen (Aus Sicht des Ingenieurs.)

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 1001 (M) März 2015

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

Neue GEFMA Richtlinie zu Nachhaltigkeit im FM

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Der Schutz von Patientendaten

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Befähigte Person Wer ist das?

Technische Regeln. für. Aufzugsanlagen. und. Anwendungsbeispiele. Ernst-A. Siekhans VI. Schwelmer Aufzugssymposium 2008

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

13. FAMOS User Treffen

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Bewertung von Rehakliniken


Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb!

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

2.7 Kommunikation / Umwelterklärung

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz

4. Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich

Führung im Callcenter. und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz

Diese wurde im Leitbild fixiert welches von den Mitarbeitern/innen in Kooperation mit den Nutzern entwickelt und reflektiert wurde.

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht

Kostenoptimiertes Planen und Bauen

Datenschutz. Vortrag am GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße Osnabrück

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Rechtsberatung durch Ingenieure

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern

GRUNDLAGEN UND ZIELE DER REVISION

Änderungen der MPBetreibV 2014

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

Änderung der ISO/IEC Anpassung an ISO 9001: 2000

Der gemeinnützige Verein ist frei von wirtschaftlichen Interessen und politischer Einflussnahme.

9001 Kontext der Organisation

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Homebanking-Abkommen

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Risikomanagement im FM nach GEFMA 192 und REG-IS

Wasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung

Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

RABE Akademie Ltd Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren


Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Sicherheitsbewertungsbericht

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Fachkräfte und Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC für. - neue Chancen für qualifizierte Mitarbeiter - Alfred Decker UDS Sicherheitsakademie

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Hochschulzertifikat. Fachkraft für Betreiberverantwortung

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

Transkript:

Systematisch aufbauen Betreiberverantwortung FAMOS 13. User Forum Leipzig 08.05.2014 Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche Rödl & Partner GbR 1

Vorstellung Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Senior Associate Hauptberuf Grundausbildung Maschinenbauingenieur Rödl & Partner verantwortlich für Facility Management Beratung und Begutachtung Spezialgebiete Integration Technik, Organisation & Recht Betreiberverantwortung Entwicklung und Vertrieb REG-IS Entwicklung Masterplan Betreiberverantwortung Leitung der Bundesfachtagungen Betreiberv. Nebentätigkeiten Lehrbeauftragter für FM an Hochschule Nürnberg Dozent an der IRE BS Immobilienakademie Referent bei div. öff. und priv. Bildungsträgern Leitung des Richtlinienwesens GEFMA e.v. Arbeitskreise RealFM e.v. (ehem. IFMA-D) Ausschüsse von DIN und VDI 2

Agenda 01 Problemstellung Betreiberverantwortung 02 Betreiberpflichten (Auswahl) 03 Lösungsansätze: Best Practices 04 Unterstützung mittels IT / CAFM 05 Zusammenfassung und Ausblick 3

01 Problemstellung Betreiberverantwortung a) Grundsätze unseres Rechtsstaates Menschen müssen geschützt werden. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG] Gesetze müssen eingehalten werden. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke [ ] und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. [Art. 20 Abs. 2 GG] 4

01 Problemstellung Betreiberverantwortung b) Sachverhalte Beim Betrieb von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen bestehen zahlreiche Gefährdungspotenziale. Katastrophale Unfälle in der Vergangenheit haben Presse, Öffentlichkeit und Rechtsorgane sensibilisiert. Die Rechtslage ist komplex, unübersichtlich und sich laufend verändernd. Eine 100%-ige Erfüllung aller gesetzlicher Verpflichtungen stößt regelmäßig an Grenzen. Die Beurteilung im Schadensfall obliegt den Gerichten Haftung droht 5

01 Problemstellung Betreiberverantwortung c) Rechtslage: Anforderungen an Betreiber EU Bund Länder Städte & Gemeinden Unfallversicherungsträger Genehmigungsbehörden beauftragt RL ermächtigt Verordnungen & Richtlinien Gesetze & Verordnungen Gesetze & Verordnungen Verordnungen & Satzungen Bescheide & Auflagen UVVen BGI, BGG, BGR VO Begriffe Pflichten mit Adressaten Tätigkeiten mit Mindest-Befähigungen und Fristen Dokumentation, Nachweise behördliche Aufsicht Sanktionen Anzahl Änderungen p.a. Bund ca. 400.000 ca. 30-40% Länder 16 x 100.000 ca. 1.600.000 Staatliche Ausschüsse DIN, DVGW, VDE, VDI AMEV, GEFMA, gif, VDMA Techn. Regeln staatl. Aussch. Normen, Richtlinien Richtlinien Empfehlungen DIN ca. 35.000 ca. 15-20% VDI ca. 2.000 Sonst ca. 1.000 Regelsetzer Schadensversicherer VdS-Richtlinien Vers.klauseln Regelwerke Bestimmungen Gesamt: ca. 2.000.000 ca. 25% davon FM-relevant: ca. 2.000 6

01 Problemstellung Betreiberverantwortung d) Deregulierung Regulierung DIN- /DIN EN-Normen VDI-Richtlinien DVGW (Gas- u. Wasserfach) VDE (Elektrotechnik) ardt Ziel der Deregulierung ist ein Abbau staatlicher Vorschriften zur Rücknahme von Überregulierungen; Gesetzgeber und BGen verringern dementsprechend die Anzahl und die Regelungstiefe ihrer Vorschriften. Ersatzweise verweist der Gesetzgeber statt dessen zunehmend auf anerkannte Regeln der Technik (ardt). Beispiele sind: Die TrinkwV verweist 24x auf die ardt, die EnEV 25x, usw. Gesetze Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften Die Zahl und der Umfang der Techn. Regeln steigt kontinuierlich; die Deregulierung des Staates wird dadurch überkompensiert. Beginn der Deregulierung Zeit 7

Agenda 01 Problemstellung Betreiberverantwortung 02 Betreiberpflichten (Auswahl) 03 Lösungsansätze: Best Practices 04 Unterstützung mittels IT / CAFM 05 Zusammenfassung und Ausblick 8

02 Betreiberpflichten (Auswahl) a) Wiederkehrende Prüfungen Prüfpflichtige (Bau-)Elemente: überwach.bed. Anlagen gebäudetechn. Anlagen Elemente der Baukonstr. Arbeitsmittel Sonstiges 9

02 Betreiberpflichten (Auswahl) b) Verkehrssicherung (Kontrollen + Mängelbehebung) herabstürzende Teile Einsturz von Gebäuden Rutschgefahren kraftbetätigte Türen Winterdienst Baumbruch 10

02 Betreiberpflichten (Auswahl) c) Hygiene Durch den Betreiber ist eine ausreichende Hygiene in allen Umgebungsbereichen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für: Bereitstellung von Arbeitsstätten ( 4 Abs. 2 ArbStättV) Bereitstellung von Raumluft ( Anh. Nr. 3.6 ArbStättV, VDI 6022) Verteilung und Bereitstellung von Trinkwasser ( TrinkwV, VDI/DVGW 6023) (Legionellen im Warmwasser!) Zubereitung und/oder Ausgabe von Lebensmitteln ( LMHV Lebensmittelhygieneverordnung) Umgang mit gefährlichen Stoffen ( 8 Abs. 2 GefStoffV) 11

Agenda 01 Problemstellung Betreiberverantwortung 02 Betreiberpflichten (Auswahl) 03 Lösungsansätze: Best Practices 04 Unterstützung mittels IT / CAFM 05 Zusammenfassung und Ausblick 12

03 Lösungsansätze: Best Practice a) GEFMA 190: Betreiberverantwortung im FM 13

03 Lösungsansätze: Best Practice b) GEFMA 192: Risikomanagement im FM Die Anzahl der Betreiberpflichten wird in aller Regel größer sein, als die Ressourcen erlauben. Es ist deshalb notwendig und sinnvoll, Betreiberpflichten zu priorisieren. Eine geeignete Methode hierfür ist das Risikomanagement. 14

03 Lösungsansätze: Best Practice c1) Delegation von Pflichten Pflichtenübertragung... an Führungskräfte und Beschäftigte... an Fremddienstleister Vermieter an Mieter Arbeitsvertrag Übertragungsdokument Werk- oder Dienstvertrag Mietvertrag eigenständige Pflichten besondere Pflichten Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten Vertragliche Mieterpflichten an qualifizierte Mitarbeiter an Betriebsbeauftragte an qualifizierte Dienstleister an Mieter 15

03 Lösungsansätze: Best Practice c2) interne Delegation Pflichtenübertragung... an Führungskräfte und Beschäftigte Arbeitsvertrag eigenständige Pflichten an qualifizierte Mitarbeiter Übertragungsdokument besondere Pflichten an Betriebsbeauftragte Viele Tätigkeiten im FM erfordern eine Mindest-Befähigung der Person, z. B. unterwiesene Person, befähigte Person, sachkundige Person, fachkundige Person, Fachkraft, etc. und zwar in jedem einzelnen Gewerk. Bei Nichtbeachtung droht die Unwirksamkeit der Delegation wegen Selektionsverschulden. GEFMA 912-4 listet 219 Betriebsbeauftragte, befähigte und verantwortliche Personen im FM auf. 16

03 Lösungsansätze: Best Practice c3) Delegation an Dienstleister Pflichtenübertragung... an Führungskräfte und Beschäftigte... an Fremddienstleister Vermieter an Mieter Arbeitsvertrag GEFMA 510 Mustervertrag Übertragungsdokument Werk- oder Dienstvertrag Mietvertrag eigenständige Pflichten besondere Pflichten Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten Vertragliche Mieterpflichten an qualifizierte Mitarbeiter an Betriebsbeauftragte an qualifizierte Dienstleister an Mieter GEFMA FM-Excellence 17

03 Lösungsansätze: Best Practice c4) Delegation an Mieter Pflichtenübertragung... an Führungskräfte und Beschäftigte Arbeitsvertrag eigenständige Pflichten an qualifizierte Mitarbeiter Für eine rechtswirksame Pflichtenübertragung vom Vermieter auf den Mieter bedarf es: entsprechender eindeutiger Regelungen im Mietvertrag über die Aufgaben- und Kostenverteilung, Werk- oder Übertragungsdokument Dienstvertrag... an Fremddienstleister einer Einweisung (vgl. Fremdfirmeneinweisung) mit einer ortskundigen Person auf Vertragliche besondere Vermieterseite, Haupt- und Pflichten einer fachkundigen Person auf Nebenpflichten Mieterseite, einer im Mietvertrag verankerten Kontrollmöglichkeit für den an Betriebsbeauftragte Vermieter. an qualifizierte Dienstleister Vermieter an Mieter Mietvertrag Vertragliche Mieterpflichten an Mieter 18

03 Lösungsansätze: Best Practice d) GEFMA 198: Dokumentation im FM 19

03 Lösungsansätze: Best Practice e) weitere Lösungsbausteine Es wurden weitere Lösungsbausteine erarbeitet, in der Praxis erprobt (und teils in weiteren GEFMA-Richtlinien veröffentlicht): Organisation: Planung: Aufsicht/Überwachung: Haftung/Versicherung: Sichere Betriebsorganisation Betriebsbeauftragte im Arbeits- und Umweltschutz Verantwortliche in der Elektrotechnik u.a. Gewerken Maßnahmen- und Ressourcenplanung Umgang mit fehlenden Ressourcen Kontrollmechanismen Berichtswesen Konformitätserklärung Empfehlungen zum Versicherungsschutz Bußgeldkatalog FM 20

03 Lösungsansätze: Best Practice f) =Σ a-e: Masterplan Betreiberverantwortung Rödl & Partner FAMOS 13. User Forum Leipzig 08.05.2014 21

Agenda 01 Problemstellung Betreiberverantwortung 02 Betreiberpflichten (Auswahl) 03 Lösungsansätze: Best Practices 04 Unterstützung mittels IT / CAFM 05 Zusammenfassung und Ausblick 22

04 Unterstützung mittels IT / CAFM a) CAFM-Marktübersicht 2014 23

04 Unterstützung mittels IT / CAFM b) Funktionalitäten mit Bezug zur Betreiberverantwortung Arbeitsschutz Gefahrstoff-Management Planung und Steuerung von Instandhaltung Mängelverfolgung Überwachen von Anlagen Winterdienst Wachdienst/Objektschutz Dokumentation Betriebsdokumentation 24

04 Unterstützung mittels IT / CAFM c) REG-IS Regelwerks-Informationssystem REG-IS ist ein rechtlich-technisches, webbasiertes Informationssystem über Regelwerke und deren Inhalte mit Relevanz für FM. REG-IS enthält gesetzliche und normative Anforderungen an das FM, d.h. das Planen, Bauen, Betreiben und Abbrechen baulicher oder technischer Anlagen; der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betriebs- und Nutzungsphase. 25

04 Unterstützung mittels IT /CAFM d) Kopplung REG-IS CAFM 26

04 Unterstützung mittels IT /CAFM e) Abfrage von REG-IS-Daten via Webservices 27

Agenda 01 Problemstellung Betreiberverantwortung 02 Betreiberpflichten (Auswahl) 03 Lösungsansätze: Best Practices 04 Unterstützung mittels IT / CAFM 05 Zusammenfassung und Ausblick 28

05 Zusammenfassung und Ausblick Für die Problemstellung der Betreiberverantwortung sind heute vielfältige Lösungsbausteine (Best Practices) sowie ein entsprechender Bauplan vorhanden, z. B. diverse GEFMA-Richtlinien, Tool zur Regelwerksverfolgung REG-IS, Methode für Risikomanagement im FM, Masterplan (2012+2013), Formblätter, Checklisten, eigene Website (www.betreiberverantwortung.info) mit Veranstaltungskalender und Literaturverzeichnis u.v.a.m. Für die individuelle Anwendung der Lösungsbausteine im Einzelfall stehen entsprechendes Know how und Erfahrung am Markt zur Verfügung. 29

...das war s für heute Rödl & Partner hat sich seit vielen Jahren auf die Rechtsberatung zu Fragen im Facility Management spezialisiert. Fordern Sie unsere Broschüre zum Thema an oder informieren Sie sich regelmäßig über unsere Beiträge in der Zeitschrift Der Faciltiy Manager, unserem Newsletter Fokus Immobilien zum Thema FM-Recht oder auf www.reg-is.de. www.facility-manager.de Rechtsberatung im Facility Management FokusImmobilien www.reg-is.de weitere Infos: www.roedl.de/fm www.roedl.de/betreiberverantwortung www.betreiberverantwortung.info www.reg-is.de 30

Rödl & Partner Rechtsberatung im Facility Management Alleinstellungsmerkmale: Rechtsberatung, Consulting, technischer Sachverstand und IT/Web aus einer Hand Branchennähe durch aktiven Austausch mit Praktikern und Vertretern von Wissenschaft und Verbänden Leitung des Richtlinienwesens sowie des Arbeitskreises FM-Recht der GEFMA Mitwirkung in FM-Ausschüssen und -Beiräten von DIN und VDI Entwicklung des Regelwerks-Informationssystems REG-IS Entwicklung des Masterplans Betreiberverantwortung 31