Antwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Steeven Bretz Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 5/7240

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Transkript:

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2855 des Abgeordneten Steeven Bretz Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 5/7240 Grünbuch der Europäischen Kommission zur Klima- und Energiepolitik Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2855 vom 29.04.2013: Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. März 2013 das Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Damit wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, die am 2. Juli 2013 endet und den Mitgliedsstaaten die Gelegenheit für eine Stellungnahme gibt. Da die Fragestellungen des Grünbuch (Grünbuch Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ; COM (2013) 169 final; Brüssel, 27.3.2013, S. 16-17) auch für das Land Brandenburg eine hohe Bedeutung haben, sollte der Landtag die Möglichkeit haben, sich zu diesem Grünbuch der Europäischen Kommission ein Meinungsbild zu verschaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erfahrungen aus dem energie- und klimapolitischen Rahmen bis 2020 und dem derzeitigen Stand des Energiesystems der EU sind für die Gestaltung des Politikrahmens bis 2030 am wichtigsten? 2. Mit welchen Zielvorgaben für den Zeitraum bis 2030 könnten die klima- und energiepolitischen Ziele der EU am wirkungsvollsten unterstützt werden? Auf welcher Ebene sollten sie umgesetzt werden (EU, Mitgliedstaaten oder Sektoren) und inwieweit sollten sie rechtsverbindlich sein? 3. Sind bei den derzeitigen Zielvorgaben für die Zeit bis 2020 Widersprüche aufgetreten? Wenn ja, wie könnte eine größere Kohärenz der potenziellen Zielvorgaben für das Jahr 2030 gewährleistet werden? 4. Sind Zielvorgaben für Teilsektoren wie Verkehr, Landwirtschaft und Industrie sinnvoll und wenn ja, welche? Muss z. B. im Verkehrssektor trotz der bereits festgelegten CO2-Reduktionziele für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ein Anteil an erneuerbaren Energien als Ziel vorgegeben werden? 5. Wie könnten die Zielvorgaben des Rahmens bis 2030 der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der zunehmenden Ausgereiftheit der Technologien stärker Rechnung tragen? 6. Wie sollten die Fortschritte in anderen Bereichen der EU-Energiepolitik, z. B. der Versorgungssicherheit, bewertet werden, die nicht unter die Kernziele fallen? 7. Sind Änderungen anderer politischer Instrumente erforderlich, und welche Wechselwirkungen bestehen zwischen ihnen, auch zwischen EU- und einzelstaatlicher Ebene? 8. Wie sollten spezifische Maßnahmen auf EU-Ebene und einzelstaatlicher Ebene definiert werden, um eine möglichst große Kosteneffizienz bei der Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele gewährleisten?

2 9. Wie kann am wirksamsten eine Fragmentierung des Energie-Binnenmarkts verhindert werden, insbesondere im Hinblick auf die Förderung und Mobilisierung der erforderlichen Investitionen? 10. Welche Maßnahmen könnten ins Auge gefasst werden, um eine größtmögliche Kosteneffizienz weiterer Energieeinsparungen zu erreichen? 11. Wie können die Forschungs- und Innovationspolitik der EU die Umsetzung des Rahmens für den Zeitraum bis 2030 am wirksamsten unterstützen? 12. Auf welche Elemente des klima- und energiepolitischen Rahmens sollte mehr Gewicht gelegt werden, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern? 13. Welche Belege gibt es für eine Verlagerung von CO2-Emissionen bei dem derzeitigen klima- und energiepolitischen Rahmen und kann diese quantifiziert werden? Wie kann dieses Problem innerhalb des Rahmens für die Zeit bis 2030 angegangen werden? 14. Welche spezifischen Faktoren sind für die beobachtete Entwicklung der Energiekosten verantwortlich und inwieweit kann die EU darauf Einfluss nehmen? 15. Wie sollte die Ungewissheit über die Anstrengungen und das Maß der Selbstverpflichtungen berücksichtigt werden, die andere Industrieländer und wirtschaftlich wichtige Entwicklungsländer in den laufenden internationalen Verhandlungen unternehmen bzw. eingehen werden? 16. Wie kann für größere Rechtssicherheit für Unternehmen und gleichzeitig für ausreichende Flexibilität gesorgt werden, um Spielraum für Anpassungen an sich verändernde Umstände (z.b. durch Fortschritte in den internationalen Klimaschutzverhandlungen und Veränderungen auf den Energiemärkten) zu lassen? 17. Wie kann die Innovationsfähigkeit der verarbeitenden Industrie gesteigert werden? Könnten dafür die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten eingesetzt werden? 18. Wie kann die EU die Erschließung konventioneller und unkonventioneller Energiequellen innerhalb der EU optimal nutzen, um niedrigere Energiepreise zu erreichen und die Importabhängigkeit zu verringern? 19. Wie kann am besten eine größere Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet werden, indem EU-intern (z.b. durch den Ausbau der notwendigen Verbindungsleitungen) für einen reibungslos und effizient funktionierenden Energiebinnenmarktes gesorgt und EU-extern die Energieversorgungswege diversifiziert werden? 20. Wie kann mit dem neuen Rahmen eine gerechte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet werden? Durch welche konkreten Maßnahmen kann ihren unterschiedlichen Fähigkeiten zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Vorgaben Rechnung getragen werden? 21. Welche Mechanismen wären geeignet, um einerseits die Zusammenarbeit zu fördern und eine gerechte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten und andererseits eine größtmögliche Kosteneffizienz bei der Realisierung der neuen klima- und energiepolitischen Ziele anzustreben?

3 22. Sind neue Finanzierungsinstrumente oder -vereinbarungen zur Unterstützung des Politikrahmens bis 2030 erforderlich? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Fragen der Kleinen Anfrage entstammen wortwörtlich dem Konsultationsverfahren des Grünbuchs der Europäischen Kommission Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik (vgl. Bunderats-Drs. 247/13, Seite 16 und 17). Ziel dieses Grünbuches ist die Weiterentwicklung und Fortschreibung des bestehenden Rahmens in der Klima- und Energiepolitik von 2020 auf den Zielhorizont 2030. Dabei wirft die Kommission die Frage auf, ob es unter Berücksichtigung der anderen Ziele Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zweckmäßig ist, bis 2030 alleinig eine Zielvorgabe hinsichtlich der Treibhausgasimmissionen (THG) vorzusehen. Fragen der Energieeffizienz oder der erneuerbaren Energien werden nicht von diesem Grünbuch behandelt bzw. wird darauf verwiesen, dass diese Ziele über andere Richtlinien verfolgt werden (z.b. über die Energieeffizienzrichtlinie). Die Kommission hatte mehrfach dargelegt, z.b. im Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 und im Energiefahrplan 2050, dass die Treibhausgasemissionen (THG) bis 2050 um 80-95 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern sind. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert nun das vorliegende Grünbuch als Zwischenziel bis 2030 eine Reduktion der THG um 40% gegenüber 1990. Weitere grundlegende Ziele sind nicht bekannt. Ziel des mit dem Grünbuch begonnenen Konsultationsverfahrens ist es, Hinweise und Anregungen für die grundsätzliche Ausgestaltung der europäischen Energie- und Klimapolitik für künftige internationale Verhandlungen zu erlangen. Die Ausgestaltung der europäischen Energie- und Klimapolitik ist keine Zuständigkeit der Landesregierung. Insofern beantwortet die Landesregierung die Fragen, soweit sie zumindest teilweise in ihre Zuständigkeit fallen (Fragen 1-3, 10, 14, 17). Die Einbringung nationaler Interessen zur Energiepolitik der EU obliegt der Bundesregierung. In die Ausgestaltung der nationalen Energiepolitik bringt sich Brandenburg über den Bundesrat vielfältig ein. Das Grünbuch wird gegenwärtig im Bundesrat beraten. In diesem Rahmen wird sich die Landesregierung in die Ausgestaltung der nationalen Energiepolitik einbringen. Da das Bundesratsverfahren und damit die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist, kann gegenwärtig keine weitergehende Aussage zur Bundesratspositionierung erfolgen. Im Übrigen hat die Landesregierung Anfang Jahres 2012 ihre Energiestrategie 2030 nebst Katalog der strategischen Maßnahmen beschlossen und den Landtag darüber informiert (LT-Drs 5/4864). In der Energiestrategie 2030 sind die Position und Ziele der Landesregierung bis zum Jahr 2030 umfassend dargestellt. Im Katalog der strategischen Maßnahmen sind zudem über 40 Maßnahmen definiert und ausführlich erläutert, mit denen die Landesregierung diese Ziele erreichen möchte. In Bezug auf die im Grünbuch vorgeschlagene Reduktion der THG-Emissionen um 40% bis 2030 gegenüber 1990 sieht das Ziel Brandenburgs im gleichen Zeitraum eine Reduzierung der energiebedingte CO2-Emissionen von 72% vor (siehe Seite 43 der Druckfassung der Energiestrategie 2030, die energiebedingten CO2-Emissionen machen über 90 % der Gesamttreibhausgasemissionen des Landes Brandenburg aus). Die Zielvorgaben des Landes Brandenburg liegen damit wesentlich über künftigen EU-Vorgaben.

4 Frage 1: Welche Erfahrungen aus dem energie- und klimapolitischen Rahmen bis 2020 und dem derzeitigen Stand des Energiesystems der EU sind für die Gestaltung des Politikrahmens bis 2030 am wichtigsten? Frage 2: Mit welchen Zielvorgaben für den Zeitraum bis 2030 könnten die klima- und energiepolitischen Ziele der EU am wirkungsvollsten unterstützt werden? Auf welcher Ebene sollten sie umgesetzt werden (EU, Mitgliedstaaten oder Sektoren) und inwieweit sollten sie rechtsverbindlich sein? Frage 3: Sind bei den derzeitigen Zielvorgaben für die Zeit bis 2020 Widersprüche aufgetreten? Wenn ja, wie könnte eine größere Kohärenz der potenziellen Zielvorgaben für das Jahr 2030 gewährleistet werden? zu den Fragen 1-3: Aus Sicht der Landesregierung bleiben die energie- und klimapolitischen Zielvorgaben der EU deutlich hinter den nationalen und brandenburgischen Zielvorgaben zurück. Eines der wichtigsten Klimaschutzinstrumente, der europäische Emissionshandel, kann derzeit die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen, hier besteht Reformbedarf. Zudem zeigte die Umsetzung der nationalen und landesbezogenen Zielvorgaben für den Zeitraum bis 2020, dass daraus neue Herausforderungen erwachsen. Das Land Brandenburg als Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (Leitstern 2008, 2010 und 2012) hat die energiewirtschaftlichen Herausforderungen, die aus dem Umbau des Energieversorgungssystems resultieren, klar in seiner Energiestrategie 2030 benannt. Insbesondere die Systemintegration der Erneuerbaren Energien durch einen intelligenten Aus- und Umbau der Netze und das Errichten von ausreichenden Speicherkapazitäten sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Nur mit diesen Maßnahmen ist es nach Auffassung der Landesregierung möglich, die Versorgungssicherheit eines Energieversorgungssystems mit einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien zu gewährleisten. In einem marktwirtschaftlich orientierten europäischen Binnenmarkt ist es darüber hinaus erforderlich, Investitionssicherheit für die Akteure zu schaffen. Frage 4: Sind Zielvorgaben für Teilsektoren wie Verkehr, Landwirtschaft und Industrie sinnvoll und wenn ja, welche? Muss z. B. im Verkehrssektor trotz der bereits festgelegten CO2-Reduktionziele für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ein Anteil an erneuerbaren Energien als Ziel vorgegeben werden? Frage 5: Wie könnten die Zielvorgaben des Rahmens bis 2030 der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der zunehmenden Ausgereiftheit der Technologien stärker Rechnung tragen? Frage 6: Wie sollten die Fortschritte in anderen Bereichen der EU-Energiepolitik, z. B. der Versorgungssicherheit, bewertet werden, die nicht unter die Kernziele fallen? Frage 7: Sind Änderungen anderer politischer Instrumente erforderlich, und welche Wechselwirkungen bestehen zwischen ihnen, auch zwischen EU- und einzelstaatlicher Ebene? Frage 8: Wie sollten spezifische Maßnahmen auf EU-Ebene und einzelstaatlicher Ebene definiert werden, um eine möglichst große Kosteneffizienz bei der Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele gewährleisten?

5 Frage 9: Wie kann am wirksamsten eine Fragmentierung des Energie-Binnenmarkts verhindert werden, insbesondere im Hinblick auf die Förderung und Mobilisierung der erforderlichen Investitionen? Frage 11: Wie können die Forschungs- und Innovationspolitik der EU die Umsetzung des Rahmens für den Zeitraum bis 2030 am wirksamsten unterstützen? Frage 12: Auf welche Elemente des klima- und energiepolitischen Rahmens sollte mehr Gewicht gelegt werden, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern? Frage 13: Welche Belege gibt es für eine Verlagerung von CO2-Emissionen bei dem derzeitigen klima- und energiepolitischen Rahmen und kann diese quantifiziert werden? Wie kann dieses Problem innerhalb des Rahmens für die Zeit bis 2030 angegangen werden? Frage 15: Wie sollte die Ungewissheit über die Anstrengungen und das Maß der Selbstverpflichtungen berücksichtigt werden, die andere Industrieländer und wirtschaftlich wichtige Entwicklungsländer in den laufenden internationalen Verhandlungen unternehmen bzw. eingehen werden? Frage 16: Wie kann für größere Rechtssicherheit für Unternehmen und gleichzeitig für ausreichende Flexibilität gesorgt werden, um Spielraum für Anpassungen an sich verändernde Umstände (z.b. durch Fortschritte in den internationalen Klimaschutzverhandlungen und Veränderungen auf den Energiemärkten) zu lassen? Frage 18: Wie kann die EU die Erschließung konventioneller und unkonventioneller Energiequellen innerhalb der EU optimal nutzen, um niedrigere Energiepreise zu erreichen und die Importabhängigkeit zu verringern? Frage 19: Wie kann am besten eine größere Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet werden, indem EUintern (z.b. durch den Ausbau der notwendigen Verbindungsleitungen) für einen reibungslos und effizient funktionierenden Energiebinnenmarktes gesorgt und EU-extern die Energieversorgungswege diversifiziert werden? Frage 20: Wie kann mit dem neuen Rahmen eine gerechte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet werden? Durch welche konkreten Maßnahmen kann ihren unterschiedlichen Fähigkeiten zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Vorgaben Rechnung getragen werden? Frage 21: Welche Mechanismen wären geeignet, um einerseits die Zusammenarbeit zu fördern und eine gerechte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten und andererseits eine größtmögliche Kosteneffizienz bei der Realisierung der neuen klima- und energiepolitischen Ziele anzustreben? Frage 22: Sind neue Finanzierungsinstrumente oder -vereinbarungen zur Unterstützung des Politikrahmens bis 2030 erforderlich?

6 zu den Fragen 4-9, 11-13, 15-16 und 18-22: Siehe Vorbemerkung. Frage 10: Welche Maßnahmen könnten ins Auge gefasst werden, um eine größtmögliche Kosteneffizienz weiterer Energieeinsparungen zu erreichen? zu Frage 10: Nach Auffassung der Landesregierung sind die Maßnahmen, die ins Auge gefasst werden, um eine größtmögliche Kosteneffizienz weiterer Energieeinsparungen zu erreichen, sind auf Seite 58 der Energiestrategie 2030 des Landes aufgelistet und detailliert auf den Seiten 11 bis 23 im Katalog der strategischen Maßnahmen beschrieben. Frage 14: Welche spezifischen Faktoren sind für die beobachtete Entwicklung der Energiekosten verantwortlich und inwieweit kann die EU darauf Einfluss nehmen? zu Frage 14: Über die spezifischen Faktoren für die Entwicklung der Energiekosten wird in den einschlägigen Bund- Länder-Gremien seit mehreren Jahren und aktuell im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zur Strompreisbremse diskutiert. Bespielweise macht sich das Land Brandenburg seit Jahren im Rahmen der Fachministerkonferenzen im Bundesrat dafür stark, dass die EEG-bedingten Netzausbaukosten bundesweit umgelegt werden. Die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sind im Internet abrufbar (vgl http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8796/de/gremien-konf/fachministerkonf/wmk/wmktermine.html). Frage 17: Wie kann die Innovationsfähigkeit der verarbeitenden Industrie gesteigert werden? Könnten dafür die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten eingesetzt werden? zu Frage 17: Die Einnahmen aus den CO2-Zertifikateverkäufen fließen in den zur Umsetzung der Energiewende aufgelegten Energie- und Klimafonds (EKF) und können im Rahmen der Programme des EKF auch für Maßnahmen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der verarbeitenden Industrie genutzt werden.