Umstellung auf SEPA und erster Einzug



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Transkript:

Leitfaden Umstellung auf SEPA und erster Einzug Was heißt eigentlich SEPA? SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, d.h. einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. An der SEPA nehmen alle Staaten des europäischen Wirtschaftraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco teil. Allgemeines Mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren soll schrittweise das bewährte deutsche Lastschriftverfahren abgelöst werden. SEPA ermöglicht es, fällige Forderungen aus vielen europäischen Staaten einschliesslich Deutschland einzuziehen, also grenzüberschreitend. Als Einreicher bestimmen Sie auf den Tag genau den Fälligkeitstermin. SEPA erlaubt es u.a. dem Zahlungspflichtigen innerhalb von 8 Wochen nach der Belastung eine Erstattung des Betrages zu verlangen (Rücklastschrift). Damit wird ein größtmöglicher Verbraucherschutz sichergestellt. Durch die Benachrichtigung der Mitglieder können die bisherigen Einzugsermächtigungen in SEPA- Lastschriftmandate gewandelt werden (siehe Punkt 4). Wir empfehlen, sich schon heute über die neue SEPA-Lastschrift und die erforderlichen Voraussetzungen zu informieren. Bei Fragen hierzu steht Ihnen Ihre Sparkasse gerne zur Verfügung. Februar 2013 - Software Peter Große Seite 1

1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Es ist eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank elektronisch zu beantragen. Das Antragsformular hierzu kann unter dem Link https://extranet.bundesbank.de/scp/ aufgerufen werden. Mit der Zuteilung der Gläubiger-ID ist noch keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Dies kann nur durch das kontoführende Kreditinstitut des Antragstellers erfolgen. Weitere Informationen zur Gläubiger- ID und SEPA können auf der Homepage der Bundesbank www.bundesbank.de unter Zahlungsverkehr nachgelesen werden. 2. Gläubiger-ID hinterlegen Die von der Bundesbank zugeteilte Gläubiger-ID (18 Stellen) ist zu hinterlegen. "Stammdaten" "Stammdaten pflegen" "Vereinsdaten pflegen" "Karteikarte Bankverbindung" Februar 2013 - Software Peter Große Seite 2

3. IBAN, BIC und Mandatsreferenz incl. Datum erstellen (Massenänderung) Insgesamt sind 4 Läufe durchzuführen. Die Durchläufe sollten in der Reihenfolge BIC/IBAN/Mandatsreferenz/Datum Mandatsreferenz erfolgen. Bei allen Änderungen bleiben bereits gespeicherte Daten erhalten. Bei allen Mitgliedern, die eine Kontonummer und Bankleitzahl verschlüsselt haben, werden automatisch die Felder IBAN und BIC gefüllt. Die IBAN wird auch dann neu aufgebaut, wenn diese bereits vorhanden ist. Allerdings nur diejenigen, welche mit DE anfangen. Die Mandatsreferenz kann auf unterschiedliche Weise anhand der Mitgliedsnummer aufgebaut werden. Bei der Kennung SEPA-Ausführung wird Erst-Lastschrift bei allen Mitgliedern mit der Zahlungsart Lastschrift eingesetzt. Es ist empfehlenswert die Änderungen nicht im Änderungsprotokoll zu dokumentieren. "Mitglieder" "Änderungsdienst" "Massenänderung" Februar 2013 - Software Peter Große Seite 3

4. Mitglieder informieren Den Mitgliedern, die dem Verein in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für die Beiträge erteilt haben, müssen gemäß den SEPA-Konventionen die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Dies kann vom Verein entweder schriftlich per Email oder auf dem Postwege erfolgen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Mitteilung im Rahmen des Datenträgeraustausches. 4a. Mitteilung per DTA Hier gibt es 2 Platzhalter. Dabei darf jeweils nur ein Platzhalter in einem Verwendungszweck platziert werden. Platzhalter Aufbereitung und Ausgabe <Mandatsref> Mandatsref 123456789012345 <Gläubiger-ID> Gl-ID 123456789012345678 Das Datum des nächsten Einzuges sollte in den Verwendungszweck mit vorgegeben werden. Die Option Zahlungen mit gleicher Kontonummer zusammenfassen sollte auf nein gesetzt werden, da ansonsten nur das Hauptmitglied die Information erhält und die weiteren Mitglieder nicht. "Beiträge" "Beitragsverfahren" "DTA/SEPA-Datei erstellen DTA-Datei (Datenträgeraustausch) Februar 2013 - Software Peter Große Seite 4

4b. Mitteilung per Brief Hierfür steht ein Musterbrief mit dem Namen sepa-mitteilung-umstellung.brf zur Verfügung. "Mitglieder" "Computerbriefe" "Briefe ausgeben Februar 2013 - Software Peter Große Seite 5

5. Zahlungsart Lastschrift in SEPA-Lastschrift ändern (Massenänderung) Diese Änderung sollte erst dann durchgeführt werden, wenn ab sofort das SEPA-Verfahren genutzt werden soll. Bei allen Mitgliedern, bei denen die Felder IBAN, BIC, SEPA-Mandatsreferenz incl. Datum und SEPA_Ausführung verschlüsselt/hinterlegt sind, wird die Zahlungsart geändert. Es ist empfehlenswert die Änderungen nicht im Änderungsprotokoll zu dokumentieren. Beachte Eine Rückänderung der Zahlungsart in l =Lastschrifteinzug ist nicht möglich. "Mitglieder" "Änderungsdienst" "Massenänderung" Februar 2013 - Software Peter Große Seite 6

6. Erste Beitragserhebung durchführen "Beiträge" "Beitragsverfahren" "Beitragserhebung" Unter Optionen und Zahlungstermin die gewünschten Vorgaben tätigen. 7. Beitragserhebungsliste Für die Archivierung sollte die Beitragserhebungsliste ausgedruckt werden. "Ausgabe Zahlungsart" In der Regel ist dies alle Listenmuster Februar 2013 - Software Peter Große Seite 7

8. SEPA-Lastschriftdatei erstellen "Beiträge" "Beitragsverfahren" "DTA/SEPA-Datei erstellen" Führen Sie die gewünschten Eingaben durch. Beachten Sie die Fristen bei der Eingabe für das Fälligkeitsdatum und das Erstellungsdatum. Es können nach einer Beitragserhebung Erst- sowie Folge-Lastschriften vorliegen (siehe Beitragserhebungsliste). Demnach müssen Sie ggf. 2 SEPA-Lastschriftdateien erstellen. Februar 2013 - Software Peter Große Seite 8

Erläuterungen Vorhandene Zeichen Ä Ö Ü ä ö ü ß werden in Ae OE UE ae oe ue ss konvertiert. Nicht erlaubte Zeichen werden durch eine Leerstelle ersetzt. Für die Ausgabe des Begleitzettels ist ein Drucker erforderlich. Der Begleitzettel stellt die Ordnungsmäßigkeit der Datei sicher und ist deshalb durch Verfügungsberechtigte des Vereins zu unterzeichnen. Wird das Feld Anzahl Begleitzettel auf Null gesetzt, so erfolgt keine Ausgabe eines Begleitzettels. Die beim Mitglied verschlüsselten speziellen Verwendungszwecke SEPA-DTA(1) und SEPA-DTA(2) werden vorrangig gegenüber den hier eingegebenen Verwendungszwecken verwendet. Ferner kann ein Fälligkeits- und Erstellungsdatum vorgegeben werden. Das Erstellungsdatum steht defaultmäßig auf dem Programmdatum. Das Fälligkeitsdatum muss bei Erst-Lastschriften mindestens 5 Tage bzw. bei Folge-Lastschriften mindestens 2 Tage nach dem Erstellungsdatum liegen. Der Dateiname und der Ordner unter dem die SEPA-Datei abgelegt werden soll, kann unter SEPA- Datei speichern unter bestimmt werden. Die Eingaben werden im Verzeichnis Parameter gespeichert und beim nächsten Aufruf als Default- Werte vorgegeben. Es wird eine Kopie der Datei im Verzeichnis DTA-Historie abgelegt. Die Extension xml des Dateinamens wird dabei durch eine lfd. Nummer ersetzt. Bei einer späteren Wiederverwendung braucht lediglich die lfd. Nummer wieder in xml geändert werden. Februar 2013 - Software Peter Große Seite 9