Positive und negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft KUP / AFS: ein Eingriff? Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover Energieholz auf dem Acker - zwischen Eingriff und Ausgleich Fachveranstaltung des BfN mit Folien-Beiträgen von Lisa Knur DENDROM Fachhochschule Eberswalde Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm 01. 04. September 2008
KUP / Agroforstsysteme? Feldgehölze (Wall-)Hecken, Knicks, Feldgehölze Nieder-, Mittelwald Streuobstwiesen
Feldgehölz lz- und Heckenfunktionen Landschaftsbild (Gliederung, Erlebniswert, Eigenart) Flora und Fauna (Lebensraum, Biotopvernetzung) Mikroklima (Temperatur, Luftfeuchte, Wind) Schutzfunktion (Bodenerosion, Wind, Filterwirkung) Holzproduktion
Knicken, Flechten, Schneitelwirtschaft Auf-den-Stock-setzen - alle 8 bis 15 Jahre - 10-90 cm über dem Erdboden Pflegemethoden (je größer der Holzdurchmesser desto höher) - abschnittsweise (30 m bis 100 m) - halbseitig (wechselseitig) - plenterartig - halbstrauchig Durch die Pflege der Hecken sollten die Heckenfunktionen nicht großflächig innerhalb einer Landschaft stark verändert werden. Bei der Pflege von Nieder- und Mittelwäldern sollten die Prinzipien des Mosaik- Zyklus beachtet werden.
Gegenüber der gegenwärtigen Landnutzung veränderte Wirkfaktoren Zeitraum und Grad der Bodenbedeckung Art, Zeitpunkt und Intensität der Bewirtschaftung - Bodenbearbeitung - Pestizideinsatz - Düngung - Ernte Wasserverbrauch Kulturarten und -vielfalt Bestandesstruktur Flächengröße räumliche Verteilung der Kulturen
Agroforstsysteme Erosionsminderung (Wasser- und Winderosion) Erhöhung des Humusvorrates (Wasserspeicherung, Filterfunktion, CO 2 -Senke...) Verbesserung der Grundwassergüte Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt Veränderung (Verbesserung) des Mikroklimas Erhöhung der biologischen Vielfalt Biotopvernetzung Aufwertung des Landschaftsbildes
Wirkungs- und Steuerungsebenen W i r k u n g s e b e n e n Region Landschaft Wechselwirkungen von KUP / AFS mit anderen Raumnutzungen, beeinflusst durch die Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten sowie durch Akteurskonstellationen und -interaktionen Fläche/Schlag Wirkzusammenhänge zwischen KUP / AFS und den Landschaftsfunktionen in einem größeren Landschaftsausschnitt mit Aggregation bedeutsamer Wirkzusammenhänge der einzelnen Flächen Wirkzusammenhänge zwischen KUP / AFS und dem Naturhaushalt (Landschaftsfunktionen) auf einzelnen Flächen Bottom up-wirkungen (verändert nach Wiehe und Rode 2007) Wiehe, J., Rode, M.W. 2007: Auswirkungen des Anbaus von Pflanzen zur Energiegewinnung auf den Naturhaushalt und andere Raumnutzungen. Rundgespräche der Kommission für Ökologie 33: Energie aus Biomasse: Ökonomische und ökologische Bewertung, Verlag Dr. Friedrich Pfeil, München: 101-113.
Wirkkomplex: Bodenverlust (Wind- und Wassererosion) mögl. positive Auswirkungen längere Bodenbedeckung durch Gehölzkulturen geringere Intensität der Bodenbearbeitung bei Gehölzkulturen Windschutzwirkung von Gehölzstreifen verändertes Abflussverhalten mögl. negative Auswirkungen verändertes Abflussverhalten (verändert nach Wiehe und Rode 2007) Wiehe, J., Rode, M.W. 2007: Auswirkungen des Anbaus von Pflanzen zur Energiegewinnung auf den Naturhaushalt und andere Raumnutzungen. Rundgespräche der Kommission für Ökologie 33: Energie aus Biomasse: Ökonomische und ökologische Bewertung, Verlag Dr. Friedrich Pfeil, München: 101-113.
Wiehe 2007: Standortabhängige ngige Empfindlichkeit der Landschaftsfunktionen SUNREG II Region 1 (Teilbereich der Gemeinde Schladen): Winderosionsempfindlichkeit gering Verdichtungsempfindlichkeit hoch bis sehr hoch Erosionsempfindlichkeit durch Wasser mittel bis sehr hoch Region 2 (Teilbereich der Gemeinde Fassberg): Winderosionsempfindlichkeit groß Verdichtungsempfindlichkeit sehr gering Erosionsempfindlichkeit durch Wasser mittel bis hoch Region 3 (Teilbereich der Gemeinde Geeste): Winderosionsempfindlichkeit groß Verdichtungsempfindlichkeit gering Erosionsempfindlichkeit durch Wasser sehr gering Wiehe, J. 2007: Analyse der Auswirkungen des Ausbaus der energetischen Biomassepfade auf Natur und Landschaft. In: Ökologische Optimierung der Produktion und energetischen Nutzung von Bio-masse Natur- und raumverträglicher Ausbau energetischer Biomassepfade (SUNREG II), 2. Zwischenbericht. (unveröffentlicht).
Zur Vermeidung von Konflikten kann an verschiedenen Stellen in den Wirkungsketten Einfluss genommen werden: Ausgangsparameter: Fruchtarten: Pappel, Mais-ZR-Weizen, Anbauverfahren: Agroforstsystem oder Pappel-KUP Bewertung der Wirkung: Wasserbedarf sehr hoch Folge auf einem Standort mit geringer Grundwasserneubildungsrate: sehr hohes Risiko einer Beeinträchtigung der Grundwasserdargebotsfunktion Folge auf einem Standort mit hoher Grundwasserneubildungsrate: geringes Risiko einer Beeinträchtigung der Grundwasserdargebotsfunktion Die beeinträchtigte Landschaftsfunktion steht in Wechselwirkung mit den Raumnutzungen: Futter- und Nahrungsmittelproduktion,Trinkwassergewinnung, Naturschutz Folge in einer konkreten Region: hohes Konfliktpotenzial Folge in einer konkreten Region: geringes Konfliktpotenzial Die Wahl der Kulturverfahren und die Standortbedingungen bei der Bewirtschaftung von KUP und AFS auf einer Fläche sind gleichermaßen mit entscheidend für die Naturverträglichkeit in einer Region. (verändert nach Wiehe und Rode 2007: s. Folie 8 )
Wirkkomplex: Veränderung des Landschaftsbildes mögl. positive Auswirkungen größere Vielfalt an Anbaukulturen (Strukturreichtum, höherer Gehölzanteil) geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und daher höherer Anteil von Wildkräutern, ggf. Saumbildung mögl. negative Auswirkungen Veränderung der Sichtbeziehungen durch höhere Bestände höherer Anteil gleichartig bewirtschafteter Flächen in einer Landschaft und Schlagvergrößerung Veränderung der landschaftlichen Eigenart (verändert nach Wiehe und Rode 2007) Wiehe, J., Rode, M.W. 2007: Auswirkungen des Anbaus von Pflanzen zur Energiegewinnung auf den Naturhaushalt und andere Raumnutzungen. Rundgespräche der Kommission für Ökologie 33: Energie aus Biomasse: Ökonomische und ökologische Bewertung, Verlag Dr. Friedrich Pfeil, München: 101-113.
Wirkkomplex: Veränderung des Lebensraumes mögl. positive Auswirkungen größere Artenvielfalt durch höheren Strukturreichtum und Vielfalt der Anbausysteme Steigerung der Artenvielfalt durch geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Vernetzung von Gehölzbeständen (inkl. Wäldern) (Trittsteine, Leitstrukturen etc.) mögl. negative Auswirkungen Verdrängung von Acker- und Offenlandarten durch Struktur- und Bestandesklimaänderungen Verringerung der innerartlichen Diversität durch hohen Einkreuzungsdruck weniger Gehölzklone Wanderungsbarrieren für Offenlandarten Erhöhter Einwanderungsdruck von Gehölzarten in Offenlandbiotope (verändert nach Wiehe und Rode 2007: s. Folie 8 )
Biomasse und Naturschutz Anteil an der Gesamtflä Gesamtfläche Acker: 29 % Grü Grünland:15% NSG + LSG: 50% Vogelschutz: 29% FFH: 40% Vorrang + Vorsorge Grü Grünland: 2% Vorrang + Vorsorge NL: 47% N.Auswirkungen Buhr, November 2007, Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover, auf Natur und Landschaft Datenquellen: LGN (Auszug aus den Geobasisdaten), Geodatenzentrum (Verwaltungsgrenzen), GEOSUM (Geo-Daten-Server der niedersächsischen Umweltverwaltung), RROP SFA.
Biomasse und Naturschutz Anteil an der Gesamtflä Gesamtfläche Acker: 29 % Grü Grünland:15% NSG + LSG: 50% Vogelschutz: 29% FFH: 40% Vorrang + Vorsorge Grü Grünland: 2% Vorrang + Vorsorge NL: 47% N.Auswirkungen Buhr, November 2007, Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover, auf Natur und Landschaft Datenquellen: LGN (Auszug aus den Geobasisdaten), Geodatenzentrum (Verwaltungsgrenzen), GEOSUM (Geo-Daten-Server der niedersächsischen Umweltverwaltung), RROP SFA. Überlagerung Naturschutz mit Ackerflä Ackerflächen: 15% Grü 13% Grünland:
Vorgaben Knur 2008 Bundeswaldgesetz 2 Abs. 1: Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche ( jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche [ist] dem Wald(ordnungs)recht zuzuordnen ) Ausnahmen sind genau definiert Agrarholz nicht enthalten ABER: Nutzungs-+Bewirtschaftung im Gegensatz zu Leitbildern des Waldgesetzes Landwirtschaft umfasst entsprechend 201 des Baugesetzbuches und 585 Abs. 1 S. 2 BGB im rechtlichen Sinne positiv insbesondere die Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse durch unmittelbare Bodennutzung mit dem Ziel der Gewinnerzielung (Knur, Murach, Witt 2008). Deshalb kann Agrarholzanbau als auf kurzfristige und regelmäßige Ernten ausgerichtete Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse durch unmittelbare Bodennutzung mit dem Ziel der Gewinnerzielung [generell] als Landwirtschaft im rechtlichen Sinne verstanden werden (Witt & Ihonor Rechtsgutachten 2008) Behalten Agrarholzflächen ihren Status als landwirtschaftliche Fläche und werden kein Wald, gilt die Anlage besagter Flächen nicht als Aufforstung im Sinne des BWaldG. Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.
Vorgaben Knur 2008 Länder: Kurzumtriebsplantagen für energetische Zwecke auf landwirtschaftlichen Ackerflächen bis zu einem Aufwuchsalter von 20 Jahren gelten nicht als Wald, daher ist keine forstrechtliche Genehmigung notwendig. (basierend auf dem Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 13.04.2006 Art. 62a: Flächen, die nach Maßgabe der Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemainschaften Direktzahlungen im Rahmen der GAP erhalten bleiben auch beim Anbau v. Agrarholz landwirtschaftliche Fläche ) Entwurf zur Novellierung d. BWaldG, BMELV - 1. HALBJAHR 2008:...sieht die Ausnahme von Agrarholz sowohl in Form von Kurzumtriebsplantagen als auch in Form von Agroforstsystemen im BWaldG vor. UVPG: Vor der Anlage einer Kurzumtriebsplantage mit einer Flächengröße von über 50 ha ergibt sich eine Verpflichtung zur UVP. Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.
Vorgaben Grünlandumbruch ist bis zur regionalen Verringerung des Grünlandanteils um 5% im Vergleich zum Jahr 2003 genehmigungsfrei möglich. Ab 5 % Verringerung ist das Land verpflichtet, eine Verordnung zu erlassen, nach der der Umbruch von Dauergrünland einer vorherigen Genehmigung bedarf (BMELV 2006). BnatSchG 5: Auf Erosionsstandorten, bei hohem Grundwasserstand und auf Moorstandorten ist Grünlandumbruch unzulässig (Eingriff) Weitergehende Regelungen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich! In Brandenburg ist bspw. gemäß 1 b Abs. 4 BbgNatSchG aauch die Änderung der Nutzungsart von Dauergrünland auf Niedermoor gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. In anderen Bundesländern, wie z.b. Niedersachsen, erfüllt der Grünlandumbruch auf Niedermoorstandorten keinen Eingriffstatbestand (Knur, Murach, Witt 2008). Es gilt zudem der gesetzliche Biotopschutz, dem z.b. Nasswiesen, Feuchtwiesen oder Trockenrasen unterliegen. Dauergrünland: Auf Dauergrünland kann bis zu 50 Bäumen/ha angepflanzt werden, um den beihilfefähigen Status zu erhalten. Darüber hinaus ändert sich die Hauptnutzung: Dauerkultur. Dauerkulturen begründen bisher im Grundsatz keine Beihilfefähigkeit für Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämiendurchführungsverordnung (Verordnung (EG) 1782/2003)
Vorgaben Knur 2008 FoVG, 1: Forstliches Vermehrungsgut darf nur nach Maßgabe der im FoVG aufgeführten Vorschriften erzeugt, in Verkehr gebracht, eingeführt oder ausgeführt werden. Zweck des Gesetztes ist den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Das FoVG gilt nur für die im FoVG gelisteten Baumarten. Das FoVG gilt nicht (...) für Pflanzenteile und Pflanzgut, die nachweislich nicht für forstliche Zwecke bestimmt sind (..) ( 1 (3)).. Der Begriff forstlicher Zweck selbst ist im FoVG nicht klar definiert, nur in Begründung zum FoVG aufgeführt Salix ist weder in Artenliste des FoVG noch des landwirtsch. SaatVerkG aufgeführt. darf sofern kein privatrechtlicher Sortenschutz vorliegt frei vermehrt und in Verkehr gebracht werden! Bundesländer: unterschiedliche Interpretation des forstlichen Zwecks bei der Agrarholzproduktion und somit der Anwendung des FoVG für Agrarholzfächen Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.
Vorgaben (Cross Compliance und GfP sind zu beachten!) Düngung: Düngemittelgesetz, Düngeverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, BnatSchG 5 Pflanzenschutz: PflSchG, PflSchSachkV, PflSchAnwV, PflSchMittelV, Bienenschutz-V, WHG, BnatSchG 5 Bodenbearbeitung: Bundesbodenschutzgesetz, BBoSchV Nutzungsartenwechsel (z.b. Grünlandumbruch): BnatSchG 5: Erosionsstandorte, hoher Grundwasserstand, Moorstandorte, z.t. Landeswassergesetze Bedrohte Arten: BNatSchG, BArtSchV Waldbewirtschaftung: Bundeswaldgesetz, Forstund Waldgesetze der Länder, PflSchG, WHG, Wassergesetze der Länder, BNatSchG,
Vorgaben (Cross Compliance und GfP sind zu beachten!) Knur 2008 In den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis wird der Agrarholzanbau bisher nicht explizit berücksichtigt. Obwohl der Agrarholzanbau aus politischer Sicht als konform betrachtet wird*, kann er durch die Behörden u.u. als Eingriff in Natur und Landschaft gewertet werden. * Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 28. September 2007 und der 69. Umweltministerkonferenz vom 15.-16. November 2007 Das Anlegen von Agrarholzflächen sollte vor Maßnahmebeginn beim Amt f. Landwirtschaft / Untere Naturschutzbehörde angezeigt werden. Das gilt insbesondere für die Anlage in Schutzgebieten. Dabei sind die Schutzziele und die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.
generell: ROG, LROG, LROP, RROP Vorgaben Landwirtschaft / Forstwirtschaft: qualitative Vorgaben (EU, national) // BWaldG, LWaldG // Forstlicher Rahmenplan Naturschutz: BNatSchG, LNatG, FFH-RL, Vogelschutzrichtlinie // Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne, SchuVO Trinkwassergewinnung: WRRL, WHG, LWG // Wasserwirtschaftliche Planung, SchuVO Hochwasserschutz: Hochwasserschutzgesetz, WRRL, WHG, LWG // Hochwasserschutzpläne Landschaftsbezogene Erholung: BNatSchG, LNatG // SchuVO Die Wirkungen auf allgemeine, nicht flächenkonkrete Nachhaltigkeitsziele wie Biotopverbund, CBD etc. sind bislang kaum untersucht.
KUP / AFS ein Eingriff? 18 BNatSchG: KUP und AFS sind ein Eingriff, wenn auf der Fläche keine reguläre Aufforstung oder ackerbauliche Nutzung zulässig ist. Andererseits stellt eine ordnungsgemäße Landwirtschaft keinen Eingriff dar, soweit die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. 30 BNatSchG: Die Betroffenheit besonders geschützter Biotope, streng geschützter Arten sowie den europäischen Vogelarten als auch die Genehmigungsvoraussetzungen in Natura 2000-, FFH-, Vogelschutz-, Naturschutz- od. Landschaftsschutzgebieten müssen beachtet und überprüft werden. 5 BNatSchG Abs. 4: Ein Eingriff kann vorliegen, wenn die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft bei der Anlage einer Kurzumtriebsplantage nicht eingehalten wird und die Bewirtschaftung nicht standortangepasst erfolgt. Umweltministerkonferenz 2007: Der Anbau von mehrjährigen Kulturen zur Biomasseerzeugung auf Ackerflächen (...) ist im Regelfall nicht als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes (...) anzusehen (keine rechtliche Bindung).
Fazit KUP und heutige AFS sind neuartige Systeme. Das erfordert die Anpassung bestehender Regelungen. Die sich durch die Implementierung von KUP und AFS auf die Landschafts- funktionen ergebenden Auswirkungen sind standortspezifisch. - positive Wirkungen auf abiotische Standorteigenschaften - Wirkungen auf das Landschaftsbild sind je nach Landschafts- struktur,, räumlicher r Dichte und Flächenverteilung unterschiedlich. - Wirkungen auf die Biodiversität t sind je nach Landschaftsstruktur, räumlicher Dichte und Flächenverteilung unterschiedlich. - Wirkungen auf schützenswerte Arten sind artspezifisch. KUP und AFS zwischen Eingriff und Ausgleich? Abhängig - von der Art der auszugleichenden Maßnahme - vom Standort - von der Ausgestaltung des Anbaus und der räumlichen r Verteilung Steuerungsmöglichkeiten glichkeiten durch Landschaftsplanung, Regionalplanung, AUP usw. prüfen und ggf. weiterentwickeln.
Positive und negative KUP / AFS: ein Eingriff? Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit http://www.umwelt.uni-hannover.de/projekte.html http://www.dbfz.de/aktuelle_projekte/webseite%20biomassekonkurrenz.htm Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover Energieholz auf dem Acker - zwischen Eingriff und Ausgleich Fachveranstaltung des BfN Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm 01. 04. September 2008