Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Bundesbahn und Nahe` der Stadt Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein Ebernburg)

Ähnliche Dokumente
ENTWURFSSTAND 20. September 2016

Übersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung. "Südlich des Hohbergs"

Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan 'Zwischen den Ortsteilen' 1. Änderung. Artenschutzrechtliche Beurteilung (Kurz-saP)

Stadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten. Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten

Flächenfraß und kein Ende - das geplante Baugebiet Aischbühl

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen

Faunistische Potentialanalyse zum Artenschutz. Bebauungsplan 4-62 (Berlin-Charlottenburg) Hannah-Karminski-Straße. zum. für

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt

Untersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Plans Apothekenweg in Sickte

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Anlage 4 Avifaunistische Kartierung

Kurzbericht. Auftraggeber: Magistrat der Stadt Hattersheim am Main Referat Bauen, Planen, Umwelt Sarcellerstraße Hattersheim am Main

!"# $%&'( #$)$$%! /3## 5#+-" 06 # 7 3 %)'$)8%

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Bericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow

2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

VBB Bahnflächen nördlich Saalbahnhof, Jena Untersuchung Avifauna und Reptilien

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach

Artenschutz-Risikoabschätzung Wohngebiet An der Bergallee Neukirchen / Pleiße

Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Dr. Susanne Salinger Meierottostr Berlin Tel/Fax 030/ mobil 0172/ Ökologische und Ornithologische Gutachten

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Bebauungsplan nach 13a BauGB Pfaffenhof

Landkreis: Ostalbkreis Stadt: Neresheim Gemarkung: Neresheim. Bebauungsplan Sohlhöhe - Süd Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bebauungsplan 11-14a-1 "Am Carlsgarten" östlicher Grundstücksteil

Übersichtsbegehung Artenschutz

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien. Bebauungsplan Am Möwenweg, Bad Buchau.

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Brutvogelkartierung. im Geltungsbereich und in der Umgebung zur. Aufstellung des Bebauungsplanes Am Nesselberg, Stadt Marburg, OT Dilschhausen.

Bebauungsplan Berg-Laidorf, 1. Änderung. Artenschutzrechtliche Prüfung. Gemeinde Aidlingen, Landkreis Böblingen

Hölderlinring Leer

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Wohnpark Schiffdorfer Gärten

Artenschutzrechtliche Voreinschätzung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten

Gemeinde Bodnegg Bebauungsplan "Hochstätt IV" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

20. September Auftragnehmer:

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom

Stadt Trebbin (Teltow-Fläming) - B.-Plan Wohnbebauung Ahrensdorfer Straße. Brutvögel

Auftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung

, VoS, u:\_oeko_immi\fnp\asp\ docx

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Erweiterung Biogasanlage

Stadt Bingen am Rhein Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Artenschutzrechtliche Prüfung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan Stolper Weg in der Gemeinde Stahnsdorf, OT Kienwerder

Artenschutzrechtliche Prüfung

Abschlussbericht zu Kartierungen der Avifauna und Reptilien im Projekt B-Plan LU 33 Ludwigslust

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft

Simon & Widdig GbR - Büro für Landschaftsökologie. Kurzbericht

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Faunistischer Fachbeitrag. Rodung von Bäumen am Klinikum Großburgwedel

Brutvogelkartierung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59 Baugebiet Rakers in der Gemeinde Emlichheim, Landkreis Grafschaft Bentheim

_Markt Werneck_Neubau eines Kindergartens am Riedleinweg in Ettleben Ornithologische Untersuchung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse. Bericht

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh

ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

Gemeinde Edingen-Neckarhausen Neubau einer Kindertagesstätte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Neumäuerstraße Änderung Vogelholz Nr " in Schwäbisch Hall Untersuchungen zum speziellen Artenschutz

Artenschutzrechtliche Überprüfung für das Bauvorhaben des B.A.D Arbeitsmedizinischen Dienstes e.v. in Bonn, Spielplatz Herbert- Rabius-Straße 1"

Stadt Bad Kreuznach Bauvorhaben Rüdesheimer Straße 90 und 92. Artenschutzrechtliche Beurteilung (Kurz-saP)

Gutachterliche Stellungnahme. Juni 2015

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Westliche Erweiterung in Westgartshausen

Stadt Mayen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur 4. Änderung NBG In der Urkelskaul II der Stadt Mayen. Stand: Oktober 2015

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.

Fortsetzung nächste Seite

Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß-

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Transkript:

Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Bundesbahn und Nahe` der Stadt Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein Ebernburg) (Änderung gemäß 13a BauGB für das ehemalige LVA-Gelände in Bad Münster am Stein) ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (Stand: 05.10.2014) Bearbeitung: Arbeitsgemeinschaft DÖRHÖFER & PARTNER und VIRIDITAS Jugenheimerstraße 22, 55270 Engelstadt Telefon: 06130 / 91969-0 Fax: 06130 / 91969-18 E-Mail: info@doerhoefer-planung.de Internet: www.doerhoefer-planung.de Redaktionelle Projektleitung DÖRHÖFER & PARTNER: Peter Dörhöfer, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Harald Hampel, Dipl.-Ing. (FH). viriditas (Auf der Trift 20, 55413 Weiler) Artenschutzfachliche Projektleitung VIRIDITAS: Projektkoordination und auswertung etc. Dipl.-Biologe Thomas Merz. Mitarbeit: Dipl.-Biologin Astrid Fölling Dipl.-Biologe Ralf Thierfelder Dipl.-Biologin Corinna Seiler B. Sc. Christoph Nohles.

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Inhalt A. Anlass und Aufgabenstellung... 1 B. Rechtliche Grundlagen... 1 C. Kurzcharakteristik des Plangebietes... 2 C.1 Biotoptypenausstattung des Gebietes... 2 C.2 Wirkfaktoren des Vorhabens auf Arten und Biotope... 6 D. Artenschutzrechtliche Prüfung... 6 D.1 Relevanzprüfung... 6 D.2 Vertiefende Artenschutzrechtliche Vorprüfung... 7 D.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung... 17 E. Vorgaben und Empfehlungen... 19 F. Literatur... 20 G. Fotodokumentation... 21 Tabellen Tabelle 1: Übersicht zur Größe der Biotoptypen im Plangebiet... 3 Tabelle 2: Erfassungstermine und vorherrschende Witterung... 9 Tabelle 3: Festgestellte Vogelarten auf der Untersuchungsfläche... 10 Tabelle 4: Betroffenheit der im Gebiet vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten... 12 Anhang Anlage I: Anlage II: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Vertiefende Artenschutzrechtliche Vorprüfung Karte Bestand Biotoptypen... Karte 1 Konfliktanalyse und Konfliktvermeidung... Karte 2 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info II

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung A. Anlass und Aufgabenstellung Im Kurviertel von Bad Münster am Stein liegt zwischen Rheingrafenstraße, Kurhausstraße und Burgweg der Gebäudekomlex der ehemaligen LVA-Klinik. Nach dem Umzug des Klinikums steht das vierstöckige Gebäude seit knapp 15 Jahren leer und ist dem fortschreitenden Verfall ausgesetzt. Die umgebenden Grünanlagen auf der insgesamt ca. 6.557 m² großen Fläche (Gemarkung Bad Münster am Stein, Flur 9, Parz. 186, 187 + 188) sind nicht mehr gepflegt und verwildert. Der nicht mehr genutzte Gebäudekomplex soll abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden. Geplant ist eine Nutzung als Allgemeines Wohngebiet und eine Bebauung mit vier Gebäuden. Bei Umsetzung der Planung wird der gesamte Gebäudekomplex abgerissen und, mit Ausnahme einzelner Bäume, die vorhandene, seit ca. anderthalb Jahrzehnten sich selbst überlassene Vegetation fast komplett beseitigt. Wie bei jedem Vorhaben, so sind auch bei der Umnutzung des Klinikareals die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz, wurde im Mai 2014 mit der Artenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens beauftragt. Diese beinhaltet die Ermittlung der Betroffenheit streng bzw. europarechtlich geschützter Arten sowie, im Falle der Betroffenheit und soweit möglich, die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG. B. Rechtliche Grundlagen Die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 und 45 BNatSchG ist eine eigenständige Prüfung im Rahmen des naturschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens. Diese beinhaltet folgende Komponenten, von denen jeder Schritt im Falle des Zutreffens der betroffenen Kriterien den nächsten im Prüfkanon bedingt: 1. Prüfung, ob und ggf. welche gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) von der Planung betroffen sein können. 2. Ermittlung und Darstellung, ob und inwieweit gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten im Sinne des 44 Abs. 1 durch das Vorhaben erheblich gestört, verletzt oder getötet sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden können. 3. Prüfung, ob trotz unvermeidbarer Störungen oder Beeinträchtigungen von Individuen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten die ökologischen Funktionen des Lebensraumes der Populationen im räumlichen Zusammenhang weiterhin kontinuierlich erfüllt bleiben, sowie ggf. Darstellung der hierfür erforderlichen Maßnahmen. In diesem Schritt kann sich die Notwendigkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen: Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität) ergeben. Ist die ökologische Funktion weiterhin sichergestellt, so ist das Vorhaben nach 44 Abs. 5 BNatSchG - trotz eventueller Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten - aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 4. Ergibt sich hingegen aus den Prüfschritten 1 bis 3, dass gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten betroffen, Individuen bzw. deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten gefährdet sind und auch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen die kontinuierliche viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 1

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung ökologische Funktionalität nicht gewährleistet werden kann, so ist das Vorhaben aufgrund der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG zunächst nicht zulässig. In einem weiteren Schritt kann dann ggf. noch geprüft werden, ob mglw. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind. C. Kurzcharakteristik des Plangebietes Abb. 1: Luftbildplan, Lage und Zustand des Vorhabensgebietes im Kurviertel von Bad Münster am Stein (unmaßstäblich) Das Grundstück der ehemaligen LVA-Klinik liegt zentral im Kurviertel des Bad Kreuznacher Stadtteils Bad Münster am Stein. Im Westen, Norden und Osten schließen sich weitere Kureinrichtungen mit eingestreuter Wohnbebauung an, im Süden der Kurpark mit seinem teilweise alten Baumbestand. Die Entfernung zur Nahe beträgt etwa 220 Meter. Die Gebäude mit den umgebenden Hof- und Wegeflächen nehmen im Wesentlichen die nördliche Hälfte des Grundstücks ein, während der südliche Teil überwiegend von zu weitgehend geschlossenen Gehölzbeständen entwickelten Grünflächen eingenommen wird. C.1 Biotoptypenausstattung des Gebietes Die Biotoptypenkartierung erfolgte im Juni 2014. Im Gebiet kommen keine nach 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen und keine Biotoptypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Nachfolgend werden die maßgeblichen Biotoptypen des Gebietes beschrieben. Die Flächenanteile der einzelnen Biotoptypen an der Gesamtfläche des Plangebietes sind in Tabelle 1, der Bestand an Biotoptypen ist in der Karte 1 (s. Anhang) dargestellt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 2

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Tab. 1 Übersicht zur Größe der Biotoptypen im Plangebiet Biotoptyp Fläche (m²) Anteil (%) Gebäude 2153 32,8% Hauptgebäude 1456 22,2% Nebengebäude 668 10,2% Nebengebäude begrüntes Dach 29 0,4% Hof- und Wegflächen 1785 27,2% Hof / Weg vegetationsfrei 1026 15,6% Hof / Weg Magerrasenfragment 4 0,1% Hof / Weg Ruderalvegetation 68 1,0% Hof / Weg Schleiergehölz 317 4,8% Hof / Weg Strauchaufwuchs 84 1,3% Hof / Weg Baumaufwuchs 287 4,4% Grünflächen 2619 39,9% Rasen 289 4,4% Schleiergehölz 78 1,2% Ziergehölz 1523 23,2% Baumgehölz 722 11,0% Gartenabfälle 8 0,1% gesamt 6557 100,0% Gebäude Die Gebäude nehmen etwa ein Drittel der Gesamtfläche des Gebietes ein. Es handelt sich um drei jeweils viergeschossige Hauptgebäude, die durch niedrigere Trakte miteinander verbunden sind. Die nördliche und östliche Fassade des Gebäudes im Nordwesten ist dicht mit Efeu (Hedera helix) bewachsen. Etliche Fensterscheiben sind zerstört. Im Innern der Gebäude sind viele Türen offen oder aus den Angeln gerissen, so dass die Gebäude für flugfähige oder gut kletterfähige Tiere größtenteils zugänglich sind. Abgesehen von dem in vielen Räumen und in großen Mengen verteilten Müll und zurückgelassenem Mobiliar sind die Räume weitgehend ausgeräumt. Unterschlupf, Versteck- und Überwinterungsplätze sowie Reproduktionshabitate bilden vor allem die Strukturen und Schadstellen der Gebäude selbst, wobei die Qualität in Abhängigkeit von Bauart und Erhaltungszustand der verschiedenen Gebäudeteile erheblich variiert. Die Nutzung der Gebäude durch verschiedene Tierarten wird bei der Abhandlung der jeweiligen Artengruppe beschrieben. Hof- und Wegflächen Im Norden und Osten des Grundstücks befindet sich eine große asphaltierte Hoffläche. In Lücken und Aufbrüchen des Asphaltes wachsen, vor allem unmittelbar an den Gebäuden, zahlreiche Bäume der Pionierarten Götterbaum (Ailanthus altissima), Hänge-Birke (Betula pendula) und Sal-Weide (Salix caprea), die sich teilweise bereits zu kleinen Gehölzgruppen zusammenschließen. Auch der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) ist mit einem großen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 3

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Exemplar vertreten. Entlang der Mauerfüße, sowohl der Hauswände als auch der Stützmauer zum Burgweg hin, wachsen zudem Ruderalbestände, die sich aus kurzlebigen Ruderalarten wie Kompass-Lattich (Lactuca serriola), Kanadischer Katzenschweif (Conyza canadensis) und Ruten-Melde (Atriplex patula), ausdauernden Ruderalarten wie Ruprechtskraut (Geranium robertianum) und Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), der verwilderten Zierpflanze Großes Löwenmäulchen (Antirrhinum majus) und Jungwuchs der genannten Baumarten und des Schmetterlingsflieders (Buddleja davidii) zusammensetzen. Auf flach übererdeten Stellen wachsen die Sukkulenten Weiße Fetthenne (Sedum album) und Felsen- Fetthenne (Sedum rupestre). Der große Hof ist durch die südlich bzw. westlich benachbarte hohe Bebauung relativ stark beschattet, voll besonnte Bereiche mit Habitatqualität für Mauereidechsen (Podarcis muralis) gibt es lediglich im Bereich der Stützmauer zum Burgweg, welche den großen Hof nach Norden abschließt. Die weiteren Hof- und Wegeflächen im Süden und Westen der Gebäude sind zumindest randlich, teilweise nahezu komplett von Schleiern aus Efeu (Hedera helix) überzogen, dem sich stellenweise die Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba) und die Brombeere (Rubus fruticosus agg.) zugesellen. Auf dem Betonplattenweg vor der Veranda an der Südseite des östlichen Gebäudes wächst in größeren Beständen das Kleine Habichtskraut (Hieracium pilosella) als Kennart der Magerrasen. Eine Zufahrt, das ehemalige Kneipp-Becken und der Springbrunnen im Westen des Grundstücks, die Veranda im Erdgeschoss auf der Südseite des östlichen Gebäudes sowie das Flachdach eines Nebengebäudes im Norden der Anlage sind dicht mit Efeu (Hedera helix) und Gewöhnlicher Waldrebe (Clematis vitalba) sowie Jungwuchs von Bäumen, insbesondere Hänge-Birke (Betula pendula), Sal-Weide (Salix caprea) und Götterbaum (Ailanthus altissima), bzw. Sträuchern, insbesondere Hasel (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), bewachsen. Diese Hof- und Wegflächen sowie die zugewachsenen baulichen Einrichtungen (Kneipp-Becken, Springbrunnen) sind alle mehr oder weniger stark beschattet und somit ohne Habitatqualität für Reptilien. Grünflächen Rasenfragmente Reste ehemaliger Rasenflächen befinden sich im Zentrum der kleinen Grünfläche im Nordwesten sowie in dem nördlichen Teil der großen Grünfläche in der Südhälfte des Areals. Es handelt sich um im Durchwachsen und im Abbau durch randlich vordringende Gehölze begriffene Bestände des Rotschwingel-Grünpippau-Parkrasens (Festuco commutatae-crepidetum capillaris). Von den ursprünglichen Rasenarten überdauern Arten wie Gewöhnlicher Rot-Schwingel (Festuca rubra), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Weiß-Klee (Trifolium repens), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Hopfenklee (Medicago lupulina), Gewöhnlicher Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor) und Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata). Höherwüchsige Wiesenarten wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Weißes Labkraut (Galium album), Wilde Möhre (Daucus carota) und Pastinak (Pastinaca sativa) haben sich etabliert, ebenso ausdauernde Ruderalarten wie Echte Nelkwurz (Geum urbanum). Ziergehölze Die Grünanlagen der Kurklinik wiesen offensichtlich bereits in der Betriebsphase der Einrichtung einen hohen Anteil an geschlossenen Gehölzen auf mit einer Mischung aus einheimischen Arten, insbesondere Hasel (Corylus avellana), Eingriffliger Weißdorn viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 4

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung (Crataegus monogyna) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Ziergehölzen wie Falscher Jasmin (Philadelphus virginalis), Schneebeere (Symphoricarpos albus), Schwarze Apfelbeere (Aronia melanocarpa) und Feuerdorn (Pyracantha coccinea) sowie verschiedenen Nadelgehölzen wie Eibe (Taxus baccata), Sitka-Fichte (Picea sitchensis) und Scheinzypresse (Chamaecyparis lawsoniana) bestehen. Der Unterwuchs der Gehölze ist stets nitrophytisch, neben dem allgegenwärtigen Efeu (Hedera helix) wachsen hier schattentolerante Ruderalarten wie Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Gundermann (Glechoma hederacea), Echte Nelkwurz (Geum urbanum), Kratzbeere (Rubus caesius) und Kletten-Labkraut (Galium aparine). Ebenfalls stets vertreten ist der Jungwuchs der Bäume, insbesondere Hänge-Birke (Betula pendula), Götterbaum (Ailanthus altissima), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus). Als verwilderter Kleinstrauch tritt die Mahonie (Mahonia aquifolium) hinzu. Schleiergehölze Stellenweise bilden Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba) dichte und nahezu undurchdringliche Gehölzschleier aus, die sich teilweise über ehemaligen Rasen- oder Bodendeckerflächen, teilweise auch über Wege- und Hofflächen ausgebreitet haben. Baumgehölze Bei den geschlossenen Baumgehölzen handelt es sich überwiegend um Götterbaum- Bestände (Ailanthus altissima-bestand), die aufgrund des raschen Wachstums der Pionierbaumart trotz des noch geringen Alters bereits eine Höhe von 8-10 Metern erreicht haben. Durch die Bildung von Wurzelschösslingen vermag die Art rasch dichte Bestände auszubilden. Im Südwesten des Geländes gibt es ein geschlossenes, aus einer durchgewachsenen Schnitthecke entstandenes Hainbuchengehölz (Carpinus betulus-bestand). An der Grundstücksgrenze zur Kurhausstraße bilden die dort angepflanzten und inzwischen zusammengewachsenen Krim-Linden (Tilia x euchlora) einen mehr oder minder geschlossenen Krimlinden-Bestand (Tilia x euchlora-bestand). Auch die Baumgehölze auf den Grünflächen weisen einen Unterwuchs aus schattentoleranten Ruderalarten auf, wobei wiederum der Efeu (Hedera helix) über weite Bereiche vorherrschend ist. Einzelbäume und -sträucher Der markanteste Baum auf dem Grundstück ist eine große, sehr schön gewachsene Stiel- Eiche (Quercus robur) im Südosten des Klinikgeländes, die mit ihrer Krone die umgebenden Zier- und Baumgehölze weit überragt. Die Eiche ist vital, sie weist nur geringe Totholzanteile ohne Habitateignung für totholzbesiedelnde Arten auf. Ein zweiter sehr großer Baum ist ein unmittelbar an der östlichen Grundstücksgrenze stehender Götterbaum (Ailanthus altissima). Auch dieser Baum ist vital. Besondere Erwähnung verdienen noch zwei Platanen (Platanus x hispanica) im Südosten des Areals. Die größere der beiden Platanen, südlich des östlichen Gebäudes stehend, besitzt eine mächtige Kronenbasis. Die Hauptäste wurden zu Zeiten des Kurbetriebs wiederholt eingekürzt, so dass sich Köpfe gebildet haben, aus denen Stämmlinge herauswachsen. An den Köpfen gibt es mehrere Höhlungen. Die Köpfe mit den Höhlungen befinden sich in etwa 3 bis 4 m Höhe, sie sind durch die Kronen der umgebenden Gehölze eingeengt, die Höhlungen daher nicht frei anfliegbar für baumbewohnende Fledermäuse und höhlenbesiedelnde Vögel. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 5

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Die weiteren Bäume auf dem Grundstück sind alle deutlich kleiner und jünger als die vorgenannten. Es handelt sich teilweise um gepflanzte Bäume wie Krim-Linden (Tilia x euchlora), Ahorne (Berg-Ahorn / Acer pseudoplatanus und Spitz-Ahorn /Acer platanoides), Hainbuchen (Carpinus betulus), Hänge-Birken (Betula pendula), Rosskastanien (Aesculus hippocastanum), Blutpflaumen (Prunus cerasifera nigra) und eine Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia). Der überwiegende Teil der Bäume hat sich spontan angesiedelt, insbesondere die Arten Götterbaum (Ailanthus altissima), Hänge-Birke (Betula pendula), Sal-Weide (Salix caprea) und Vogel-Kirsche (Prunus avium) treten als Wildlinge auf, die inzwischen bereits beachtliche Größen erreicht haben, jedoch stets noch relativ jung und entsprechend vital sind. Als große Einzelsträucher kommen Hasel (Corylus avellana) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) vor. Ablagerungen An einigen Stellen der Grünflächen gibt es am Rand der Gehölze Ablagerungen von Grünund Gehölzschnitt, die offensichtlich noch aus Zeiten stammen, als die Gartenbereiche gärtnerisch gepflegt wurden. C.2 Wirkfaktoren des Vorhabens auf Arten und Biotope Die Planung sieht eine Nutzung des Gebietes als Allgemeines Wohngebiet vor. Der bestehende Gebäudekomplex soll vollständig abgerissen und durch eine Bebauung mit vier Gebäudekomplexen ersetzt werden. Durch diese Planung geht anlagebedingt der zum Plangebiet gehörende, bereits seit 15 Jahren leer stehende Gebäudekomplex komplett verloren. Neben dem Verlust des Gebäudes hat die Realisierung des Vorhabens auch die Beseitigung der Grünflächen mit Ausnahme einzelner Gehölze zur Folge. Baubedingte Störungen betreffen das gesamte Plangebiet und die unmittelbare Umgebung. Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es zu einer temporären Beeinträchtigung angrenzender Kontaktbiotope durch Lärm und visuelle Störungen. Hiervon sind in erster Linie störempfindliche Vögel und Kleinsäuger im Bereich der angrenzenden Kureinrichtungen mit eingestreuter Wohnbebauung sowie der südlich angrenzende Kurpark mit seinen teilweise alten Gehölzbeständen betroffen. Betriebsbedingte Störungen durch die Änderung der Wohnbebauung sind vernachlässigbar, zumal das Plangebiet bereits gegenwärtig im Siedlungsbereich liegt. D. Artenschutzrechtliche Prüfung D.1 Relevanzprüfung In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden alle europarechtlich geschützten Arten untersucht, die im Wirkraum des Vorhabens zu erwarten sind und die durch die vorhabensspezifischen Wirkfaktoren betroffen sein können. Mit der Relevanzprüfung, die im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung grundsätzlich durchzuführen ist, werden zunächst die Arten aus allen europarechtlich geschützten Arten 'herausgefiltert (Abschichtung), für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanz- viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 6

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung schwelle) und die daher einer detaillierten artenschutzrechtlichen Prüfung nicht mehr unterzogen werden müssen. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte eine Bestandskartierung der Biotoptypen, die als Grundlage für die Beurteilung der Habitateignung für die verschiedenen streng bzw. europarechtlich geschützten Arten dient. Zur Beurteilung der möglichen Betroffenheit streng bzw. europarechtlich geschützter Arten erfolgte eine artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Einschätzung des eventuellen Vorkommens im Gebiet. Hierzu wurde für alle in der weiteren Umgebung des Vorhabens nachgewiesenen streng geschützten Arten (Nachweise im Bereich der Topographischen Karte TK25, Blatt 6113 Bad Kreuznach, gemäß ARTeFAKT, LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ, 2014) eine Relevanzprüfung durchgeführt zur Klärung der Frage, ob die Habitatansprüche im Vorhabensgebiet erfüllt sind. Die Biotoptypenpräferenzen und Habitatansprüche der Arten werden in diesem Prüfungsschritt entsprechend den Angaben in den Handbüchern Europäische Vogelarten in Rheinland-Pfalz (LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (2008a) bzw. Streng geschützte Arten in Rheinland-Pfalz (LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (2008b) eingesetzt. Für Arten mit Habitatbindung an Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe, die im Plangebiet nicht vorkommen, kann die verbotstatbeständliche Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Diese Arten liegen somit unter der Relevanzschwelle und müssen bei der weiteren artenschutzrechtlichen Prüfung nicht betrachtet werden. Für Arten, deren Präsenz aufgrund der Biotopausstattung des Gebietes möglich ist (relevante Arten), ist hingegen die Betroffenheit durch das Vorhaben in einem weiteren Verfahrensschritt zu prüfen (vgl. LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ 2009). Das Ergebnis der Relevanzprüfung findet sich im Anhang als Anlage I. Die Tabelle zeigt die Lebensraumpräferenzen der im weiteren Umfeld des Bebauungsplangebietes vorkommenden streng geschützten Arten. Die Lebensraumtypen, die im Bebauungsplangebiet vorkommen, sind in der Anlage grau hinterlegt und fett gedruckt: Wohn- und Mischgebiete, sowie Gebäude / Bauwerke. Als Ergebnis nennt die Relevanzprüfung diejenigen gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die aufgrund ihrer Habitatpräferenzen und der Biotopausstattung des Bebauungsplangebietes dort potenziell geeignete Lebensräume vorfinden. Diese Arten sind in der Anlage ebenfalls durch graue Hinterlegung gekennzeichnet. Von den insgesamt 171 in der Umgebung von Bad Münster am Stein (Bereich Topographische Karte TK 25, Blatt 6113 Bad Kreuznach) vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten nutzen 91 Arten Biotoptypen, die zur Habitatausstattung des Plangebietes zählen, als (Teil-)-Lebensraum. Diese Arten werden in einem weiteren Verfahrensschritt einer vertiefenden Prüfung unterzogen. D.2 Vertiefende Artenschutzrechtliche Vorprüfung Die 91 gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, deren Möglichkeit des Vorkommens oberhalb der Relevanzschwelle liegt, werden im nächsten Schritt einer vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Hierzu werden ihre Habitatansprüche detaillierter analysiert und mit der Biotopausstattung des Bebauungsplangebietes abgeglichen, das Ergebnis begründet. Für Arten, deren Habitatansprüche im Bebauungsplanbereich erfüllt werden und deren Vorkommen somit denkbar ist, wird die Betroffenheit durch die Planung vor dem Hintergrund der aus ihr entstehenden Wirkfaktoren geprüft und erläutert. Die Ergebnisse der vertiefenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung sind in Anlage II dargestellt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 7

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Für insgesamt 58 dieser der vertiefenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung unterzogenen Arten erfüllt die Ausstattung der Biotope / Habitate im Plangebiet (Größe, Lage, bei oligophagen Arten Vorkommen geeigneter Futterpflanzen, Kontaktlebensräume) nicht die Existenzvoraussetzungen, so dass deren Abundanz im Plangebiet (abgesehen von zufälligen Aufenthalten) ebenfalls mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Somit verbleiben 33 streng geschützte Arten, deren Vorkommen im Plangebiet aufgrund der Biotoptypenausstattung und -ausprägung möglich oder wahrscheinlich ist. Es handelt sich um Fledermäuse, Vögel sowie um Reptilien. Diese Artengruppen wurden im Rahmen der vorliegenden Prüfung dezidiert untersucht, um konkrete Aussagen zu den vorkommenden Arten und ihrer eventuellen Betroffenheit treffen zu können. Fledermäuse Das Vorkommen von streng geschützten Fledermausarten wurde am 11.06., 13.06. und 31.08.2014 untersucht. Die Begehung im Spätsommer wurde aufgrund der Nachweise von drei Arten bei der Erstbegehung anberaumt, um die Ergebnisse abzusichern. Während der Begehungen am 11.06. und am 31.08.2014 wurden alle Gebäudeteile auf Fledermäuse und deren Spuren abgesucht. Die Gehölze im Plangebiet wurden auf potenzielle Fledermausquartiere in Augenschein genommen. Die Ausflugkontrolle am 13.06.2014 erfolgte durch zwei Personen mit Hilfe von Fledermausdetektoren, da anhand der Ergebnisse der Gebäudebegehung ersichtlich war, dass die Tiere größere Bereiche des Gebäudes mit Ausflügen in unterschiedliche Himmelrichtungen nutzen. Die Gebäude wurden aus dem Bereich Parkplatz Rheingrafenstraße und vom Fußweg im Burgweg aus beobachtet. Teilbereiche waren durch die Verwinkelung der Gebäude und die Vegetation nur schwer einsehbar. Die Ausflugkontrolle fand unter günstigen Witterungsbedingungen (20 C, trocken und kaum Wind) statt. Zwei Bäume im Plangebiet weisen augenscheinlich (Kontrolle vom Boden) für Fledermäuse nutzbare Höhlungen auf. Eine bereits gekappte Platane mit ausgefaultem Stammbereich und eine vitale Platane mit Höhlungen in den Schnittbereichen. Kontrollen dieser schmalen Höhlungen mittels Endoskop etc. haben sich bislang als kaum praktikabel erwiesen. Fledermäuse nutzen im Laufe des Jahres eine Vielzahl solcher Baumhöhlen und sind somit nur sporadisch anwesend. Die Höhlungen eignen sich vor allem als Zwischen- und Winterquartier für Langohren, Rauhautfledermäuse etc. Im Sommer sind die Stammbereiche vermutlich zu eingewachsen. Die Dachböden der Gebäude sind stark durch den Mader besiedelt. Hinweise auf Fledermäuse fanden sich nicht. Die Keller stehen zeitweise unter Wasser. Sie sind recht warm und muffig. Als Fledermauswinterquartier eignen sie sich daher eher nicht. Entsprechende Spuren (z.b. Kot) wurden nicht gefunden. Die Restgebäude sind gut befliegbar, da viele Fenster zertrümmert sind bzw. offen stehen. Hangplätze ergeben sich an Lampen, Gardinenschienen und aufgerissenem Putz. In mehreren Gebäudebereichen (vornehmlich im 1. und 2. Stock) findet sich Fledermauskot. Als Arten treten vor allem die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und das Langohr (Plecotus auritus und / oder austriacus) in Erscheinung. Geringfügig finden sich auch Kotspuren der Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Die Kotspuren im Gebäude weisen auf durchfliegende und kurzweilig verweilende Fledermäuse hin, die hier zum Beispiel in der Nacht eine Ruhepause einlegen, sich zum Fressen aufhängen, verdauen etc. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 8

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Kot auf Fensterbänken und in den entsprechenden Spalten weisen auf Quartiere in Rolladenkästen hin. Dies ist vor allem der Fall: Im 1. OG: Südwestliches Gebäude, hier Südwest-Fassade des Längstraktes: Fenster 3., 5., 7. und 8.: teils Zwergen-, teils Langohrkot; Verbindungsgebäude zwischen Nord- und südwestlichem Gebäude: beide südwestexponierte Fenster Im 2. OG: Südwestliches Gebäude, hier Südwest-Fassade des Längstraktes: Fenster 2.,3., 4. und 6.: Langohrkot Im 3. OG: Nordöstliches Gebäude, hier Nordwestfassade: Fenster 1.-4. von Norden aus: Zwerg- und Langohrkot Vom Burgweg aus wurde ein Langohr beobachtet, dass aus dem nordöstlichen Gebäude (Nordende, 2. oder 3. OG) ausflog. An der Fassade und im Hof flogen Zwergfledermäuse. Von der Rheingrafenstraße aus konnte ein Langohr gesichtet werden, das aus der Richtung des südwestlichen Gebäudes, Längstrakt, flog. Ein direkter Ausflog konnte nicht eingesehen werden. Ab 21:55 flogen 21 Zwergfledermäuse durch, von Südwesten über den Parkplatz kommend, westlich und vor allem östlich am Gebäude vorbei. Vereinzelt jagten die Tiere auch im Bereich der Gehölze. Irgendwo südwestlich des Parkplatzes sollte sich ein Wochenstubenquartier der Zwergfledermaus finden. Des Weiteren wurde ein Abendsegler (Nyctalus noctula) ohne Beziehung zu den Gebäuden beobachtet. Vögel Die Erfassung der Vögel erfolgte an vier Terminen im Zeitraum von Mai bis August auf der Basis einer Revierkartierung nach BIBBY ET AL. (2000) und in Anlehnung an die Methodenvorgaben bei SÜDBECK ET AL. (2005). Drei Begehungen (11.05., 25.06 und 06.08.14) wurden in den frühen Vormittagsstunden, eine Begehung (11.06.14) am späten Nachmittag durchgeführt. Während der Begehung am 11.06.14 wurden die Gebäude begangen und auf Nester untersucht. Systematik und Nomenklatur der Arten richten sich nach BARTHEL & HELBIG (2005). Tabelle 2 zeigt Datum und Witterungsbedingungen während der Begehungen. Die Vogelarten wurden akustisch wie auch optisch erfasst. Zur Abgrenzung benachbarter Reviere wurde besonders auf synchron singende Männchen und revieranzeigende Individuen und Paare geachtet. Tab. 2: Erfassungstermine und vorherrschende Witterung Termin Witterung 11.05.2014 10 15 C, wechselnd bewölkt, zeitweise Regen, frischer Wind aus NW 11.06.2014 20 25 C, leicht bedeckt, leichter Wind aus N 25.06.2014 10 15 C, bedeckt, frischer Wind aus W 06.08.2014 20 25 C, klar, windstill Während der Begehung wurden auf der Untersuchungsfläche 23 Arten nachgewiesen. Von diesen werden elf Arten als Brutvögel und zwölf Arten als Nahrungsgäste eingestuft. Tabelle 2 listet die nachgewiesen Arten auf und gibt Angaben zu ihrem Gefährdungsstatus sowie zu ihrem Status im Gebiet. Bei den Brutvögeln handelt es sich vorwiegend um Gebäude-, Höhlen- und Gebüschbrüter (vgl. Abb. 32, 33). In den Gebäuden wurden mehrere Nester von Stadttauben nachgewiesen (vgl. Abb. 34). Des Weiteren brüteten hier in verschiedenen Hohlräumen der Fenster bzw. Jalousien Hausrotschwanz und Kohlmeise. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 9

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Alle nachgewiesenen Brutvogelarten sind weit verbreitet und im Bestand nicht gefährdet. Unter den Nahrungsgästen sind die beiden Arten Grünspecht und Turmfalke die einzigen nach BNatSchG streng geschützten Arten. Tab. 3 Festgestellte Vogelarten auf der Untersuchungsfläche. Wertgebende Arten sind grau unterlegt. Status: B - Brutvogel, N Nahrungsgast; Rote Liste BRD / RP: 0 - ausgestorben oder verschollen, 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 gefährdet, V - zurückgehend, Art in der "Vorwarnliste", R - Arten mit geographischer Restriktion (D), U - Unregelmäßiger Vermehrungsgast; BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz: besonders geschützte Art - streng geschützte Art; Deutscher Name Wiss. Name RL BNatSchG VSR Status RP D Amsel Turdus merula B Buchfink Fringilla coelebs B Bachstelze Motacilla alba N Blaumeise Parus caeruleus B Elster Pica pica N Grünfink Carduelis chloris B Girlitz Serinus serinus N Grünspecht Picus viridis N Haussperling Passer domesticus V B Bluthänfling Carduelis cannabina V N Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B Kohlmeise Parus major B Kleiber Sitta europaea N Mehlschwalbe Delichon urbicum V N Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mauersegler Apus apus N Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ringeltaube Columba palumbus N Star Sturnus vulgaris N Stieglitz Carduelis carduelis N Straßentaube Columba livia domestica B Turmfalke Falco tinnunculus N Zilpzalp Phylloscopus collybita B Der größte Teil der nachgewiesenen Vogelarten ist weit verbreitet und im Bestand nicht gefährdet. Als wertgebende Arten werden daher hier nur geschützte Arten gemäß VRL und BNatSchG sowie Arten der Roten Liste Deutschland und Rheinland-Pfalz verstanden. Der Grünspecht wurde einmal bei der Nahrungssuche in der Baumhecke im Süden des Geländes beobachtet. Während zweier weiterer Exkursionen wurde die Art im südlich angrenzenden Kurpark beobachtet. Insgesamt erscheint die Untersuchungsfläche als Nahrungshabitat nur bedingt geeignet, da es wenige offene Bereiche gibt. Da das Revier des Grünspechts je nach Habitatqualität eine Fläche von 300 500 ha umfassen kann (www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de), wird die Untersuchungsfläche nur einen sehr kleinen Teilbereich seines Nahrungshabitats ausmachen. Nisthöhlen von Spechten konnten nicht gefunden werden. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 10

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Ein Turmfalke wurde während des ersten Erfassungstermins beobachtet. Er nutzte die Gebäudedächer als Ansitzwarte für die Jagd. Da die Größe des Aktionsraums bis zu 10 km 2 betragen kann, nimmt das Untersuchungsgebiet auch bei dieser Art nur einen geringen Anteil des Nahrungshabitates ein. Diese Arten sind aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen, zumal vergleichbare Vegetationsbestände in der Umgebung nicht selten sind. Bei diesen verbreiteten und zumeist häufig auftretenden Arten kann davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang (betreffend der Lebensraum-Schädigungsverbotes nach Nr. 3 des 44 Abs. 1 BNatSchG) weiterhin erfüllt wird bzw. der Erhaltungszustand der lokalen Population (betreffend des Störungsverbotes unter Nr. 2 des 44 Abs. 1 BNatSchG) weiterhin gewahrt bleibt und insofern die Schädigungs-/Störungstatbestände nicht zum Tragen kommen (vgl. LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg.) 2011, HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2011, dort insbes. Kap. 4.3 vereinfachte Prüfung für bestimmte Vogelarten - S. 28f). Reptilien Aufgrund des hohen Deckungsgrades der Gehölze auf den Freiflächen des Areals beschränken sich die Bereiche mit Lebensraumeignung für Reptilien auf wenige Flächen. Die Zauneidechse (Lacerta agilis) als charakteristischer Besiedler von Parkanlagen benötigt gehölzarme bis mäßig verbuschte Lebensräume mit einem Deckungsgrad höherer Gras- und Staudenvegetation von 30 bis 80 %, dazu niedrigwüchsige bis vegetationsfreie Bereiche sowie, als essenzielle Habitatstrukturen, Sonnenplätze, Eiablageplätze und Überwinterungsplätze in räumlicher Nachbarschaft. Diese Bedingungen gibt es auf dem Gelände der ehemaligen Kurklinik nur noch kleinstflächig in den Bereichen mit durchgewachsenen Rasenflächen im Westen und Süden des Grundstücks. Auch die Blindschleiche (Anguis fragilis) als weiterer potenzieller Besiedler der Grünflächen ist aufgrund der Habitatstruktur innerhalb des Geländes im Falle des Vorkommens an diese Bereiche gebunden. Mauereidechsen (Podarcis muralis) können besonnte Gebäudebereiche mit Versteckplätzen und ausreichendem Nahrungsangebot als anthropogenen Sekundärlebensraum nutzen, sofern auch hier Eiablageplätze und Überwinterungsplätze als wesentliche Habitatstrukturen in räumlicher Nachbarschaft vorkommen. Diese Bedingungen sind auf dem Grundstück der ehemaligen LVA-Klinik im Bereich der Stützmauer zum Burgweg mit vorgelagerter Hoffläche und an der Veranda im Süden des östlichen Gebäudes mitsamt der vorgelagerten Wegefläche gegeben. Diese Bereiche sind hervorragend einsehbar, so dass Nachweise hier unter den günstigen Erfassungsbedingungen leicht möglich wären. Diese für Reptilien geeigneten Bereiche wurden bei zwei Begehungen unter optimalen Bedingungen (Sonnenschein, Temperaturen über 20 C, Windstille bzw. leichter Wind) am 11.06.2014 und am 22.08.2014 gezielt nach Reptilien abgesucht. Die nach den oben genannten Merkmalen potenziell für Reptilien geeigneten Habitate wurden dabei jeweils mehrmals abgegangen, eventuelle Versteckplätze gezielt aufgesucht und die Versteckmöglichkeiten, soweit möglich, durch Anheben auch von der Unterseite untersucht. Zudem wurde auf das für flüchtende Reptilien (insbesondere die größeren Zauneidechsen) recht charakteristische Rascheln der trockenen Vegetation geachtet. Es konnten bei den Begehungen trotz intensiver Suche keine Reptilien nachgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der geringen Größe geeigneter Lebensräume und des fehlenden Nachweises unter optimalen Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass auf dem Gelände der ehemaligen LVA-Klinik keine Reptilien vorkommen. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 11

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Somit ergibt die vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung folgendes Ergebnis: Tabelle 4: Betroffenheit der im Gebiet vermutlich vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten (nur Arten mit Bindung an Biotoptypen des Gebietes, betroffene Arten grau hinterlegt) Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Lacerta agilis Zauneidechse Art konnte im Gebiet nicht nachgewiesen werden Falco tinnunculus Turmfalke Gebäude / Bauwerke, Art im Gebiet als Nahrungsgast nachgewiesen Columba palumbus Ringeltaube Art im Gebiet als Nahrungsgast nachgewiesen Streptopelia decaocto Türkentaube Wohn- und Mischgebiete Art konnte im Gebiet nicht nachgewiesen werden Apus apus Mauersegler Wohn- und Mischgebiete, Gebäude / Bauwerke Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungshabitat, jedoch in der näheren Umgebung verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Jagdhabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Picus viridis Grünspecht Art konnte im Gebiet und angrenzend nachgewiesen werden im Gebiet Nahrungsgast, keine Bruthöhlen nachweisbar Hirundo rustica Rauchschwalbe Wohn- und Mischgebiete, Gebäude / Bauwerke Art konnte im Gebiet nicht nachgewiesen werden, evtl. Nahrungsgast, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Jagdhabitate auszuweichen, keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 12

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Delichon urbica Mehlschwalbe Wohn- und Mischgebiete, Gebäude / Bauwerke Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungshabitat, keine Brutvorkommen im Gebiet, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Jagdhabitate auszuweichen keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Motacilla alba Bachstelze Erithacus rubecula Rotkehlchen Wohn- und Mischgebiete, Wohn- und Mischgebiete, Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungshabitat, keine Brutvorkommen im Gebiet, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Jagdhabitate auszuweichen keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Art ist Brutvogel im Gebiet verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz Wohn- und Brutvogel in den Gebäuden verbreitete Mischgebiete, und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres, weiten Lebensraumspektrums in der Gebäude / Lage, auf andere Habitate auszuweichen Bauwerke Turdus merula Amsel Wohn- und Mischgebiete, Brutvogel im Gebiet verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen Sylvia atricapilla Mönchsgrasmück e Wohn- und Mischgebiete, Brutvogel im Gebiet verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 13

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Phylloscopus collybita Zilpzalp Parus caeruleus Blaumeise Parus major Kohlmeise Wohn- und Mischgebiete, Wohn- und Mischgebiete, Brutvogel im Gebiet verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen Brutvogel im Gebiet verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen Brutvogel im Gebiet verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen Sitta europaea Kleiber Nahrungsgast im Gebiet, nicht essenziell auf die Gehölzbestände im Plangebiet angewiesen Garrulus glandarius Eichelhäher Wohn- und Mischgebiete, Art konnte im Gebiet nicht nachgewiesen werden, eventuell Nahrungsgast, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Pica pica Elster Wohn- und Mischgebiete, Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungshabitat, keine Brutvorkommen im Gebiet, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 14

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Corvus corone Rabenkrähe Sturnus vulgaris Star Passer domesticus Haussperling Fringilla coelebs Buchfink Serinus serinus Girlitz Wohn- und Mischgebiete, Wohn- und Mischgebiete, Art konnte im Gebiet nicht nachgewiesen werden, eventuell Nahrungsgast, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungshabitat, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Wohn- und Art nutzt das Gebiet aktuell als Mischgebiete, Nahrungs- und Bruthabitat, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art,, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres Gebäude / weiten Aktionsradius in der Lage, auf Bauwerke andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Wohn- und Mischgebiete, Wohn- und Mischgebiete, Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungs- und Bruthabitat, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Nahrungsgast im Gebiet, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 15

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Carduelis chloris Grünfink Carduelis carduelis Stieglitz Carduelis cannabina Bluthänfling Wohn- und Mischgebiete, Wohn- und Mischgebiete, Wohn- und Mischgebiete, Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungs- und Bruthabitat, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Nahrungsgast im Gebiet, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Habitate auszuweichen Art nutzt das Gebiet aktuell als Nahrungshabitat, verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Aktionsradius in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Carduelis flammea cabaret Birkenzeisig Wohn- und Mischgebiete, Art kommt nicht im Gebiet vor Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art konnte anhand geringer Kotspuren, nachgewiesen werden, kurzfristige Gebäude / Rast in den Gebäuden, aufgrund des Bauwerke breiten Lebensraumspektrums und des häufigen Quartierwechsels nicht zwingend auf das Gebiet angewiesen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen) viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 16

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Wohn- und Mischgebiete, Gebäude / Bauwerke Art nutzt das Gebiet als Nahrungshabitat und Tagschlafplatz, möglicherweise Einzeltiere auch als Durchzugs- und Winterquartier, ein Wochenstubenquartier wird nahe angrenzend vermutet, aufgrund des breiten Lebensraumspektrums und des häufigen Quartierwechsels nicht zwingend auf das Gebiet angewiesen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen) Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Wohn- und Mischgebiete, Gebäude / Bauwerke Art konnte nicht im Gebiet nachgewiesen werden, evtl. temporäre Nutzung als fakultatives Jagdgebiet (bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen) Plecotus austriacus Graues Langohr Plecotus auritus Braunes Langohr Wohn- und Mischgebiete, Gebäude / Bauwerke Gattung durch Kotspuren und Beobachten beim Flug nachgewiesen (kein sicherer Artnachweis, mglw. Schwesterart) nutzt das Gebiet als Nahrungshabitat und Tagschlafplatz, möglicherweise Einzeltiere auch als Durchzugs- und Winterquartier, keine Wochenstube, aufgrund des breiten Lebensraumspektrums und des häufigen Quartierwechsels nicht zwingend auf das Gebiet angewiesen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen) D.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung und die vor Ort durchgeführten Erfassungen erbrachten folgendes Ergebnis: Im Gebiet kommen keine pauschal nach 30 BNatSchG geschützten Biotope vor. Aufgrund der geringen Größe, der Lage und der Strukturausstattung besitzt das Plangebiet nur eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für streng oder europarechtlich geschützte Arten. Die wenigen großen Gehölze weisen, mit Ausnahme einiger kleiner, bedingt als Habitat für Fledermäuse geeigneter Höhlen in zwei Platanen, keine Höhlen auf. Die Bäume besitzen zudem keine größeren Rindenablösungen, welche einen geschützten Raum für Vögel oder Fledermäuse bieten. Dem entsprechend kommen im Gebiet keine Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrüter sowie keine Gehölzbrüter als Nistvögel vor. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 17

Stadt Bad Kreuznach, StT Bad Münster am Stein B-Plan 'Zwischen Bundesbahn und Nahe' Ehemaliges LVA-Gelände Artenschutzrechtliche Prüfung Mindestens drei Fledermausarten nutzen das Gebäude und die Rollladenkästen als Zwischen-, Männchen- und / oder Winterquartier. Hinweise auf eine Wochenstube liegen nicht vor. Einzelne Tiere könnten durchaus überwintern. Für eine Wochenstube oder ein größeres Winterquartier ist hingegen die Kotmenge zu gering. Nach der Roten Liste für Deutschland sind Zwergfledermäuse aktuell nicht als gefährdet anzusehen, das Graue Langohr gilt als vom Aussterben bedroht, und beim Braunen Langohr ist von einer Gefährdung unbekannten Ausmaßes auszugehen. Eine aktuelle Rote Liste für Rheinland-Pfalz existiert nicht. Das Graue Langohr besitzt jedoch in den wärmebegünstigten Regionen unseres Landes einen besonderen Verbreitungsschwerpunkt. Daher dürfte die Gefährdungssituation hier etwas positiver gesehen werden, wenngleich das Graue Langohr als Gebäudebewohner steten Veränderungen ausgesetzt ist. Die Innenräume als Durchflugs- und kurzes Zwischenquartier sind für die Fledermäuse im Prinzip unbedeutend. Mit dem Verlust der Rollladenkästen gehen jedoch stetig besiedelte Quartiere verloren. Werden diese in den Neubauten wieder angeboten, ist ein zeitweiliger Verlust jedoch gut überbrückbar. Die einzigen nachgewiesenen streng geschützten Vogelarten sind Grünspecht und Turmfalke. Die Untersuchungsfläche stellt für diese Arten jedoch nur einen kleinen Teilbereich ihrer Nahrungshabitate dar. Aufgrund der Lage, Größe und Strukturausstattung des hier untersuchten Geländes ist davon auszugehen, dass es nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte streng geschützter Arten genutzt wird. Bei den Vogelarten mit möglichen Brutvorkommen im Plangebiet handelt es sich ausnahmslos um solche, die zu den verbreiteten und zumeist häufig auftretenden Arten zählen. Aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums sind diese in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen. Es kann bei diesen ubiquitären Arten (unter der Voraussetzung der Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit) davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang (betreffend des Lebensraum-Schädigungsverbotes nach Nr. 3 und des Tötungsverbotes nach Nr. 1 des 44 Abs. 1 BNatSchG) weiterhin erfüllt wird bzw. der Erhaltungszustand der lokalen Population (betreffend des Störungsverbotes unter Nr. 2 des 44 Abs. 1 BNatSchG) weiterhin gewahrt bleibt und insofern die Schädigungs- / Störungstatbestände nicht zum Tragen kommen. Die Nutzung des Gebietes als fakultatives Jagd- / Nahrungshabitat für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten wie Fledermäuse oder verschiedene Vogelarten ist nachgewiesen. Die Realisierung des Vorhabens bleibt jedoch angesichts der geringen Größe des Plangebietes in Relation zum Aktionsradius der Fledermäuse und Vögel ohne Auswirkungen auf den Populationszustand. Aufgrund des hohen Deckungsgrades der Gehölze auf den Freiflächen des Areals beschränken sich die Bereiche mit Lebensraumeignung für Reptilien auf wenige Flächen. Es konnten bei den Begehungen trotz intensiver Suche keine Reptilien nachgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der geringen Größe geeigneter Lebensräume und des fehlenden Nachweises unter optimalen Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass auf dem Gelände der ehemaligen LVA-Klinik keine Reptilien vorkommen. Es kommen keine geschützten Pflanzenarten im Gebiet vor. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz www.viriditas.info 18