Gemeinde Rehlingen Der Bürgermeister

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Transkript:

Gemeinde Rehlingen Der Bürgermeister Ortsteile Bockum Diersbüttel Ehlbeck Rehlingen Rehrhof * Gemeinde Rehlingen * 21385 Rehlingen - Ehlbeck * Auskunft erteilt: Sakine Alak Durchwahl: 04132-920933 Bürgermeister Rainer Mühlhausen 04132/7825 oder 7387 -Fax 04132/930363 Finkenberg 27, 21385 Rehlingen - Ehlbeck Email: bezirksfoersterei-rehlingen@t-online.de Allgemeiner Vertreter Jens Winkelmann 04132/9209 30, Fax: 04132/9209 16 Lüneburger Straße 50, 21385 Amelinghausen Email: Jens.Winkelmann@amelinghausen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Datum: III/ 26.02.2016 Bauleitplanung der Gemeinde Rehlingen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 Windpark Ehlbeck, mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Gemeinde Rehlingen Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung (Auslegungsbeschluss) und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (gem. 3 Abs. 2 BauGB) Der Rat der Gemeinde Rehlingen hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Auslegungsbeschluss) gem. 3 Abs. 2 BauGB für die o. g. Bauleitplanung gefasst. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Windparks bestehend aus 7 Windenergieanlagen (WEA). Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf Flächen in der Gemarkung Ehlbeck, südöstlich der B 209, beidseits der Apfelstraße und Osterehlbeck/Ehlbecker Weg. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgend dargestellten Übersichtskarte zu entnehmen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 dient auch der Konkretisierung der parallel in Aufstellung befindlichen 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNPs) der Samtgemeinde Amelinghausen (Sachlicher Teilflächennutzungsplan), in der auf der Grundlage eines auf der Ebene der Samtgemeinde ausgearbeiteten gesamträumlichen Plankonzeptes u.a. für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 1

Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Konzentrationsflächen für Windenergie dargestellt werden. Die im Regionalen Raumordnungsprogramm 2003 in der Fassung der 2. Änderung 2016 Vorranggebiete für Windenergienutzung - festgelegten Ziele der Raumordnung werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt ( 1 Abs. 4 BauGB). Als Art der baulichen Nutzungen wird auf der Grundlage der in Aufstellung befindlichen 42. Änderung des FNPs ein gegliedertes sonstiges Sondergebiet (SO 1 bis SO 7 und SO*) gem. 11 Abs. 2 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Windenergie und Landwirtschaft festgesetzt. Die Standorte der einzelnen WEA werden auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die koordinatengenaue Festsetzung des Mittelpunktes der überbaubaren Grundstücksflächen bestimmt. Baugrenzen werden für die WEA einschl. der von den Rotoren überstrichenen Flächen ausreichend dimensioniert festgesetzt. Zur weiteren Minimierung von Eingriffen in das Landschaftsbild wird die Höhe der WEA im vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Höhe münhn (Meter über Normalhöhennull) auf ganze Zahlen aufgerundet festgesetzt. Im Vorhaben- und Erschließungsplan wird die tatsächliche Gesamthöhe der WEA mit 199 m festgelegt. Die für die Erschließung der Windenergieanlagen erforderlichen Flächen und Wege werden als öffentliche Verkehrsflächen (Apfelstraße und Osterehlbeck/Ehlbecker Weg) sowie öffentliche Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung landwirtschaftlicher Weg und private Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung Erschließungsweg ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) festgesetzt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan integriert den Vorhaben- und Erschließungsplan, der konkrete Aussagen zu Art und Umfang der WEA einschl. der Erschließung trifft. Über den Vorhaben- und Erschließungsplan hinaus werden auch einzelne Flächen, die nicht unmittelbar zum Vorhaben selbst oder dessen Durchführung gehören, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 einbezogen ( 12 Abs. 4 BauGB). Hierbei handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen (Ackerflächen), die aus Gründen der eindeutigen kartographischen Darlegung der Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einen räumlichen Bezug zu bestehenden Grundstücksgrenzen ermöglichen sollen. Ferner handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die zur Abrundung des Plangebietes einbezogen werden. 2

Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden als Flächen für die Landwirtschaft gem. 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB festgesetzt. Hierbei handelt es sich neben den o.b. einbezogenen Flächen um landwirtschaftliche Flächen, die für die Errichtung temporärer (zeitlich begrenzter) Erschließungsanlagen beansprucht werden und daher Teil des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind. Die im Gebiet vorhandenen erhaltenswürdigen Vegetationsbestände werden zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft zum Erhalt festgesetzt ( 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). Die im Plangebiet vorbereiteten erheblichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sollen durch ökologische Aufwertung von externen Flächen kompensiert werden. Lage, Art und Umfang der externen Kompensation werden im Durchführungsvertrag gesichert und als Hinweis auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgetragen. Räumlicher Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 Windpark Ehlbeck, mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Gemeinde Rehlingen, geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 (im Original) hervor. 3

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 (i.o.), 2011 LGLN, RD Lüneburg, Katasteramt Lüneburg Öffentliche Auslegung Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 Windpark Ehlbeck, mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Gemeinde Rehlingen, mit der Entwurfsbegründung einschl. Umweltbericht (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 16.03.2016 bis 18.04.2016 4

während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags von 8.00-12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 04132/9209-0 öffentlich zu jedermanns Einsicht bei der Samtgemeinde Amelinghausen, Lüneburger Straße 50, 21385 Amelinghausen, aus. Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 Windpark Ehlbeck, mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Gemeinde Rehlingen, unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird mit Bezug auf 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Eine Vorprüfung zur UVP-Pflichtigkeit gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist im Umweltbericht enthalten. Folgende umweltbezogene Informationen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Übergeordnete Pläne und Programme Landschaftsplan der Samtgemeinde Amelinghausen (Stand 2005) Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg (Entwurf 2015) Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Amelinghausen Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Lüneburg 2003 Regionales Raumordnungsprogramm 2003 in der Fassung der 1. Änderung 2010 Regionales Raumordnungsprogramm 2003 in der Fassung der 2. Änderung 2016 Vorranggebiete für Windenergienutzung Ermittlung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung, Samtgemeinde Amelinghausen, Konzeptionelle Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf (Planungsgruppe Umwelt, Hannover, 25.02.2016) DIN 18915, Ausgabe 2002-08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten DIN 18005 Teil I- Ausgabe Mai 1987: Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau 5

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen WEA-Schattenwurf Hinweise (LAI Länderausschuss für Immissionsschutz, 13.03.2002) NLT - ARBEITSHILFE - Hinweise zur Berücksichtigung des Natur-schutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standort-planung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2011) - (Niedersächsischer Landkreis, Hannover, 4. Auflage, Stand Oktober 2011) NLT ARBEITSHILFE - Naturschutz und Windenergie Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014) - (Niedersächsischer Landkreis, Hannover, 5. Auflage, Stand Oktober 2014) Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass) Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW und d. MI v. 24.02.2016 MU-52-29211/1/300 VORIS 28010 Anlage 1 Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 2016) Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass) Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW und d. MI v. 24.02.2016 MU-52-29211/1/300 VORIS 28010 Anlage 2: Leitfaden - Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 2016) Fachgutachten und fachliche Stellungnahmen Artenschutz: Windpark Ehlbeck - Fachbeitrag Fledermäuse (U-I-N Büro für Umweltkartierung, Informationsverarbeitung und Naturbewertung, Dipl.-Biol. H. Reimers, Pinneberg, 10.04.2014) Artenschutz: Windenergievorranggebiete Etzen und Ehlbeck Brut- und Gastvogeluntersuchung 2013-2014 (Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz & Landschaftsplanung, Dahlem, 08.05.2014) Artenschutz: Ermittlung möglicher artenschutzrechtlicher Restriktionen für unterschiedliche Suchräume des Planungskonzepts der Regionalplanung im Zusammenhang mit der Änderung Windenergie des RROP LK Lüneburg Kartierung von Großvogel-Flugrouten im Juni und Juli 2012 (Dipl.-Biol. Jann Wübbenhorst, Bleckede, 2012) 6

Bodenschutz: Windpark Ehlbeck Errichtung von 7 Windenergieanlagen Baugrund- und Gründungsgutachten Projekt-Nr. 3515052_03 (Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo + Partner mbh, Uelzen, 03.02.2016) Schallschutz: Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Etzen/Ehlbeck, Landkreis Lüneburg (Plan-GIS GmbH, Hannover, Januar 2016) Schattenwurf: Schattenwurfprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Etzen/Ehlbeck, Landkreis Lüneburg (plan-gis GmbH, Hannover, Januar 2016) Eisabwurf: Technische Dokumentation Windenergieanlagen 3MW Plattform - Eisansatz an Windenergieanlagen (General Electric Company, 2015) Eisabwurf: Technische Dokumentation Windenergieanlagen 3MW Plattform - Eisdetektion (General Electric Company, 2015) Luftfahrt/militärische Belange: Schutzbereich/Interessengebiet der Luftverteidigungsanlage VISSELHÖVEDE - Voranfrage zur Windparkplanung in der Samtgemeinde Amelinghausen, Abstimmung Vorhabenplanung (Kommando Einsatzverbände Luftwaffe, Dezernat Sensorsysteme RADAR, Köln, 09.03.2015) Luftfahrt/militärische Belange: Schutzbereich/Interessenbereich der LV-Anlage VISSELHÖVEDE - Zweite Anpassungsplanung zur Errichtung von 7 WEA im Bereich Amelinghausen, Abstimmung Vorhabenplanung (Luftfahrtamt der Bundeswehr, Referat 3 II e, Köln-Wahn, 06.11.2015) Luftfahrt/militärische Belange: Abgabe einer Stellungnahme - Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergienutzung, Abstimmung Vorhabenplanung (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 05.02.2015) Weitere umweltrelevante Informationen: "Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 Windpark Ehlbeck Umweltbericht einschl. Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag" - in die Begründung integriert Teil II (Planungsgruppe Umwelt, Hannover, 08.02.2016) Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter: Mensch (Erholung und Immissionsschutz), Tiere und Pflanzen, Boden (Bodenversiegelung, Bodenschutz), Wasser (Ableitung des Oberflächenwassers), Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich. 7

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Natur- und Landschaftsschutz: Hinweise zur Vermeidung der Umwandlung von Wald oder Baumgruppen (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband Lüneburg, Schreiben vom 15.08.2015) Natur- und Landschaftsschutz: Hinweise zur externen Kompensationsfläche der Innenbereichssatzung Ehlbeck (NABU Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe Lüneburg e.v., Schreiben vom 06.08.2015; Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Natur- und Landschaftsschutz: Hinweise zur Notwendigkeit der Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Umsetzung (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Artenschutz: Hinweise zu erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Artenschutz: Hinweise zu Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Standorten seltener Arten und zu Festsetzungen zum Artenschutz (NABU Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe Lüneburg e.v., Schreiben vom 06.08.2015) Artenschutz: Hinweise zu Maßnahmen zum Artenschutz (NABU Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe Lüneburg e.v., Schreiben vom 06.08.2015) Artenschutz: Hinweise zum Umfang der Artenschutzprüfung (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband Lüneburg, Schreiben vom 15.08.2015; Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Landschaftsschutz: Hinweise zu den Inhalten des Umweltberichtes (u.a. Bilanzierung, FFH-Gebiet) (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Landschaftsschutz/Anlagenplanung: Hinweise zur Begrenzung der Höhe der Windenergieanlagen (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Schreiben vom 11.08.2015) Immissionsschutz: Hinweise zum Immissionsschutz, Einhaltung der Abstandsregelungen, Wahrung gesunder Arbeits- und Wohnverhältnisse (Handwerkskammer Braunschweig- Lüneburg-Stade, Schreiben vom 06.08.2015) Immissionsschutz: Hinweise zum anlagenbezogenen Immissionsschutz (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Schreiben vom 31.07.2015) Immissionsschutz: Hinweis zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Schattenwurf und Schall (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Brandschutz: Hinweise zu Brandschutzmaßnahmen, Notfallmaßnahmen, Abständen zu Kiefernwald (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 01.09.2015) Luftfahrt/militärische Belange: Hinweis auf Lage im Interessenbereich der Luftverteidigungsanlage Visselhövede (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Schreiben vom 11.08.2015) 8

Verkehr: Hinweise zur Bundesstraße 209: Gewährleistung ausreichender Abstände und Sichtverhältnisse (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Schreiben vom 05.08.2015) Versorgungseinrichtungen: Hinweise zu Gas- und Stromverteilungsanlagen (Avacon AG, Schreiben vom 14.08.2015) Versorgungseinrichtungen: Hinweise zur Betroffenheit von Kommunikationslinien (Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 29.07.2015; Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Schreiben vom 06.08.2015) Versorgungseinrichtungen: Hinweise zum Verlauf des Erdkabels für den Netzanschluss (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Hinweise zur Höhenfestsetzung, Ergänzung von Bemaßungen und Rückumwandlungsverpflichtung bei den temporären Erschließungswegen (Landkreis Lüneburg, Schreiben vom 31.08.2015) Raumordnung: Hinweise zur Berücksichtigung der Darstellungen und Zielvorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2003 in der Fassung der 2. Änderung 2016 Vorranggebiete für Windenergienutzung - (Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg- Stade, Schreiben vom 06.08.2015) Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von privaten Personen sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Artenschutz: Hinweis auf Rotmilan-Vorkommen im Bereich Etzen/Ehlbeck (Anwohner Dehnsen, Schreiben vom 15.07.2015) Landschaftsschutz: Hinweis zu nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015) Immissionsschutz: Hinweise zu gesundheitlichen Schäden durch Lärm und Infraschall (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015 und 04.08.2015; Vermerk zur frühz. Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.05.2015) Immissionsschutz: Hinweise und Bedenken zu den im gesamträumlichen Plankonzept gewählten Mindestabständen zu Siedlungsbereichen (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015 und 04.08.2015) Immissionsschutz: Hinweise zur Berücksichtigung bestehender Immissionsvorbelastungen bei der schalltechnischen Beurteilung (Vermerk zur frühz. Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.05.2015) Wertverlust von Immobilien: Hinweis zu Wertverlusten von Grund und Boden (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015) Allgemeine Wirtschaftsentwicklung: Hinweis zu nachteiligen Auswirkungen auf den Tourismus und die Wirtschaft (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015) 9

Anlagenplanung: Hinweise zu Anlagenhöhen und zur technischen Einstellung der Anlagen bzgl. einer Gleichtaktung (Vermerk zur frühz. Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.05.2015) Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Hinweise zur Berücksichtigung des Landschaftsbildes, des Tourismus und des Denkmalschutzes (Vermerk zur frühz. Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.05.2015) Rechtsgrundlagen: Hinweise zum EEG (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) und zur Länderöffnungsklausel (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015 und 04.08.2015) Energiepolitik: Hinweise zur Energiepolitik der Nachbargemeinden und weiteren EU- Mitgliedstaaten (Anwohner Kleines Feld, Amelinghausen, Schreiben vom 04.06.2015 und 04.08.2015) Mit freundlichen Grüßen -Mühlhausen- Konten der Samtgemeindekasse: Besuchszeiten der Samtgemeinde: Volksbank Lüneburg e.g. (BLZ 240 900 41) Nr. 8 188 400 Montag Freitag 08.00 12.00 Uhr Sparkasse Lüneburg (BLZ 240 501 10) Nr. 3 000 544 Donnerstag 14.00 18.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung 10