Unverbindliche Berechnung - wir übernehmen keine Haftung. Sekundärgehalt - Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2?

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Transkript:

Unverbindliche Berechnung - wir übernehmen keine Haftung Sinn dieser Berechnung ist, anhand der von Ihnen mitgeteilten Daten Zusammenhänge aufzuzeigen, und Ihnen Grundlagen für Ihre weiteren Entscheidungen an die Hand zu geben. Obwohl wir uns bei der Programmierung die größtmögliche Mühe gaben, müssen wir uns Irrtümer vorbehalten. Entscheidend ist letztendlich der Bescheid, den die zuständige Stelle erlässt. Und selbst deren Bescheide sind nicht immer frei von Fehlern, was viele Sozialgerichtsurteile aufzeigen. Sekundärgehalt - Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2? In der Öffentlichkeit ist Hartz IV nur bekannt als Arbeitslosengeld 2 - also das Geld, das Arbeitslose bekommen können, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verbraucht ist oder gar nicht erst bestand. Ein Grundgedanke hinter Hartz IV war, Sie als Arbeitswilligen in Ihrer Entscheidung zur Arbeitsaufnahme zu unterstützen, damit Sie sich eventuell auch für eine weniger gut bezahlte Stelle entscheiden. Damit Ihnen aus dieser Entscheidung keine Nachteile entstehen, erhalten Sie nicht nur Ihr Gehalt, sondern darüber hinaus eine so genannte ergänzende Leistung: ein Sekundärgehalt. Dieses Sekundärgehalt wiederum bewirkt, dass Sie als Arbeitnehmer definitiv mehr Geld zur Verfügung haben, als in der Zeit, in der Sie nur Arbeitslosengeld 2 erhielten. So haben Sie zum Beispiel bei einem Einkommen von 1.200 brutto insgesamt Frei- und Abzugsbeträge in Höhe von 300. Solange Ihr Nettoeinkommen also nicht mindestens 300 über Ihrem Hartz-IV-Anspruch liegt, stehen Ihnen ergänzende Leistungen durch das Jobcenter zu. Wohngeld und Kinderzuschlag statt Hartz IV? Wenn Sie minderjährige Kinder in Ihrem Haushalt haben, besteht häufig die Möglichkeit, Kinderzuschlag bei der Familienkasse zu beantragen und so vom Jobcenter wegzukommen. Diese Auswertung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und hat keinen amtlichen Charakter. Bevor Sie rechtliche Schritte erwägen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder Steuerberater - im Saarland auch an die Arbeitskammer, in Bremen an die Arbeitnehmerkammer. Wir hoffen, dass Ihnen die Darstellung hilft, die Zusammenhänge besser zu verstehen und die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen. Adalbert Jablonski Seite 1 von 6

Grundlage der Berechnung waren Ihre Angaben: persönliche Angaben Haushaltsvorstand / Partner 2 Personen Alter: 49 / 44 Kinderzahl Kinder bis 6 Jahre Kinder 7-11 Jahre Kinder 12-13 Jahre Kinder 14-15 Jahre Kinder 16-17 Jahre Kind ab 18-25 Jahre 1 Person 1 Person Kosten der Unterkunft Kaltmiete 750,00 Nebenkosten 150,00 Heizkosten 90,00 Gesamt 990,00 Wohnort oder -umgebung Nürnberg Stadt Mietstufe 4 Bundesland Bayern Ihre Wohnung wird im SGB II dann bezuschusst, wenn die Kosten angemessen sind. Über diesen unbestimmten Begriff wird immer wieder gestritten - in den ersten 6 Monaten des Bezuges werden aber grundsätzlich die tatsächlichen Kosten übernommen, es sei denn, dass sie extra einer teurere Wohnung in Hinblick auf den Bezug von SGB-II-Zuschüssen angemietet hätten - aber wer tut das? Seite 2 von 6

Gesamtbedarf, Einkommen und Mehrwert Regelbedarfe Haushaltsvorstand + Partner(in) - SG 728,00 Regelbedarfe Kind - Sozialgeld 306,00 Mehrbedarf automatisch ermittelt 0,00 Mehrbedarf manuell 0,00 KDU 990,00 Mehrbedarf KDU (Warmwasser dezentral) 21,03 Gesamter Bedarf 2.045,03 Ihren Gesamtbedarf müssen Sie vorrangig durch eigenes Einkommen und Vermögen decken. Sollte dies nicht ausreichen, unterstützen Sie staatliche Stellen. Als Einkommen zählen hier neben Erwerbseinkommen auch Unterhaltsleistungen und das Kindergeld. Sollte das Vermögen des Haushaltsvorstandes mit Partner(in) höher sein als 16.200,00 / (3.100,00 für die Kinder - ergibt 19.300,00 gesamte Bedarfsgemeinschaft), könnte eine Förderung unter Umständen entfallen. Nettogehalt 400,00 Kindereinkommen 0,00 Unterhalt 0,00 Kindesunterhalt 0,00 ALG 1 180,00 Kindergeld 190,00 Anrechnung für Einkommen 0,00 Summe der Einkommen 770,00 Sekundärgehalt voraussichtlich 1.485,02 auf Antrag zu Ihrer Verfügung (Irrtum vorbehalten) 2.255,02 Ihr Mehrwert durch Erwerbstätigkeit und Absetzbeträge: 210,00 angewandtes Beschäftigungsmodell Gleitzonenanrechnung Bayern Seite 3 von 6

Nicht messbare Werte Eine Arbeit zu haben ist für die meisten Menschen wichtig Viele Menschen fühlen sich ohne Arbeit weniger wert. Die Jobs, die sie bekommen können, reichen dann aber häufig nicht, um davon zu leben. Der Gesetzgeber bietet für diesem Fall die Möglichkeit der ergänzenden Leistung. Jetzt können sie mit Ihrem Einkommen auskommen und fühlen sich vielleicht wieder anerkannt. Das Problem der Arbeitslosen ist die Arbeitslosigkeit! Bei vielen Arbeitgebern herrschen Zweifel: "Die bewerben sich doch nur, weil sie müssen!" oder auch: "Glauben Sie wirklich, dass die nach so langer Arbeitslosigkeit noch den Hintern aus dem Bett bekommen?" Wenn Sie Arbeit haben, kommt niemand auf solche Gedanken. Mit der Arbeitsaufnahme - egal welche Art von Tätigkeit - machen Sie sich unangreifbar! Wenn Sie sich aus einer Beschäftigung heraus bewerben, sind Sie mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe: "Ich möchte wechseln, weil mein aktueller Arbeitgeber mir nicht mehr Stunden geben kann..." oder auch "... ich wusste, dass das nicht mein Wunschjob ist - aber bevor ich von der öffentlichen Hand abhängig bin, habe ich lieber diese Stelle angenommen..." - und schon sind Sie genau der Typ von Mensch, der sein Leben eingenverantwortlich lebt, statt auf Kosten der Allgemeinheit. Übrigens - sobald Sie mehr als 100 verdienen, sind Sie in den Augen der Öffentlichkeit ein Aufstocker und stehen damit deutlich über dem "reinen Hartz IV-Empfänger". Sie zeigen, dass Sie aus eigener Leistung zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen wollen. Seite 4 von 6

Alternative zu Hartz IV Familien mit Kindern können häufig durch Kinderzuschlag von der Familienkasse und Wohngeld ihren Bedarf decken und kommen somit "weg vom Jobcenter". Wir rechnen Ihnen gerne aus, ab welchem Einkommen Sie dies erreichen können. Wenn Sie knapp unterhalb der Grenze liegen, lohnt sich vielleicht ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber - wir liefern Ihnen gerne gute Argumente, mit denen Sie Ihren Chef auf Ihre Seite bekommen. Gegenüberstellung Wohngeld Sekundärgehalt Nettogehalt 400,00 400,00 Einkommen der Kinder 0,00 0,00 Unterhalt 0,00 0,00 ALG 1 180,00 180,00 Summe der Kindesunterhalte 0,00 0,00 Summe der Kindergelder 190,00 190,00 Kinderzuschlag 0,00 Wohngeld 545,00 Sekundärgehalt II 1.485,02 zu Ihrer Verfügung (Irrtum vorbehalten) 1.315,00 2.255,02 Ihr Regelbedarf beträgt 2.045,03 Mindesteinkommen für Wohngeld 1.636,02 (mindestens 80 % des Regelbedarfs) Wenn Sie tatsächlich weniger als diese 80 % des Regelbedarfs haben, ist Ihr Lebensunterhalt nicht gesichert. Können Sie trotzdem leben, fragt sich der Gesetzgeber, wie das funktioniert. Dann stehen Sie schnell unter dem Verdacht, nicht alle Einnahmen erklärt zu haben - folglich erhalten Sie kein Wohngeld. Seite 5 von 6

Wir würden uns sehr freuen, Ihnen einen ersten Einblick in die recht komplizierte Thematik Wohngeld, Kinderzuschlag und ergänzende Leistung - häufig auch Aufstockung genannt - vermittelt zu haben. Weitere wertvolle Tipps gibt Ihnen der Ersteller dieser Kurzdarstellung geben. Bevor Sie jedoch Entscheidungen von größerer Tragweite treffen, unterhalten Sie sich idealerweise mit Sachund Fachkundigen - z. B. Steuerberatern und Anwälten. powered by JayCON Adalbert Jablonski Im Bornwald 11 66679 Losheim am See http://www.gbsim.de http://www.jaycon.de +49 177 2648105 Seite 6 von 6