Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke

Ähnliche Dokumente
Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten?

Gesetzgebung zum Internetrecht

Persönlichkeitsrechtliche Probleme bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

DFN. Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder. Deutsches Forschungsnetz. Ass. jur. Marten Tiessen

Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von

Öffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden?

Anti Plagiatssoftware

Löschen von Benutzerdaten

Aktuelle Rechtsprechung

Carlo Piltz. Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren. DFN-Betriebstagung, Berlin, 16.

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz

Medienrecht für Social-Media

o Nomos Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann

Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive. Doris Vorloeper-Heinz Köln,

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Do s and Dont s beim Social Media-Marketing

Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers

Gutachten. Google StreetView

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XII

Fotorecht - knipsen und teilen erlaubt?

Personal und Recht. Arbeitsrechtliche Fragestellungen anhand ausgewählter Rechtsprechung. Dipl. iur. Franziska Leinemann Ass. iur.

PICnight, Berlin, 11. September Model Release Der Modelvertrag in Zeiten von Social Media -

Aktuelles aus der Rechtsprechung

FAQ. Fotografieren und Datenschutz Wir sind im Bild!

Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes

Umgang mit dem Urheberrecht

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

Soziale Netzwerke im Arbeitsrecht

Deutsches Forschungsnetz

Einführung in die Medien-Arbeit. Rechtliche Grundlagen. Gefördert vom:

Rechtsfragen des digitalen Nachlasses

Datenschutz Was darf auf die Schulhomepage?

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam

Urheberrecht für die Schule 4.0

26. September 2016 Facebook und Recht: Was ist beim Veröffentlichen von Fotos auf Facebook zu beachten?

Ass. jur. Noogie Kaufmann, Forschungsstelle Recht im DFN. 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

BESONDERE WERKFORMEN Appropriation Art, Medienkunst und Film: gesetzliche Vermutungen zugunsten des Produzenten

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?

MERKBLATT ZUM DROHNENEINSATZ

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

im Datenschutzrecht Felix Banholzer Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz

Datenschutzrechtliche Analyse des AAI- Verfahrens

Fotorecht und Social Media

Deutsches Forschungsnetz

Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild

Compliance und Social Media

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

DFN Deutsches Forschungsnetz

Datenschutz FOKUS-THEMA

Grundrisse des Rechts. Urheberrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M.

Ein Überblick über die Möglichkeiten der Erstkontaktaufnahme im b2b- und b2c-bereich

Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz. RA Kai Bodensiek

Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet

Rechtliche Bewertung von Fotografien einer großen Anzahl von Personen nach DS-GVO außerhalb des Journalismus

Hochschulen im Zeitalter von Social Media

Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen

Analyse von Webseiten auf Sicherheits- und Privatheitsprobleme: Konzept und rechtliche Zula ssigkeit

Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Das neue Datenschutzrecht. 19. September 2018

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Urheberrecht & Bildrecht Zusammenfassung

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

(Pre-)Employment Screening

Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren

Recht für Fotografen. Teil 1: Urheberrecht

SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6

Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Medienfreiheit

Workshop. Mobbing von Lehrkräften im Internet

Datenschutz im Web

Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen

Recht am eigenen Bild

Wikis. Auskunftsansprüche

Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Ein Überblick. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH

Deutsches Forschungsnetz

Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis

Herzlich Willkommen. Datenschutz und Bildrecht beim gewerblichen UAS Einsatz. Kanzlei Hoesmann Medienrecht Urheberrecht Wirtschaftsrecht

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen

Weiterbildungsdatenbanken zwischen Werbung und Information

Gesetze und Rechtsprechung

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Themenabend Fotorecht

EINLEITUNG: unzulässig sind.

Google StreetView. Bewertung. Prof. Dr. Nikolaus Forgó

Impressum. Freiwillige Feuerwehr Edelsbach bei Feldbach Edelsbach 150d 8332 Edelsbach bei Feldbach.

Schülerzeitschriften. 1. Begriffsbestimmungen. 2. Das Grundrecht der Pressefreiheit

Datenschutzerklärung für Bewerber

Transkript:

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Ass. jur. Johannes Franck und Dipl.-Jur. Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Berlin, 10. Mai 2011

Vielfalt sozialer Netzwerke

Überblick I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke II. Verletzungen von Rechten Dritter 1. Urheberrecht 2. Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild III. Social Plugins

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Grundsatz der Direkterhebung ( 32 Abs. 6 S. 1 BDSG-E) AG darf jedoch allgemein zugängliche Daten ohne Mitwirkung des Bewerbers erheben ( 32 Abs. 6 S. 2 BDSG-E) Einschränkungen: Daten müssen sich auf Eignung für die Stelle beziehen vorheriger Hinweis durch AG kein Entgegenstehen von schutzwürdigen Interessen des Bewerbers hierbei Unterscheidung zwischen freizeitorientierten und berufsorientierten Netzwerken

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Freizeitorientierte Netzwerke Recherche grds. unzulässig, da schutzwürdige Interessen des Bewerbers überwiegen ( 32 Abs. 6 S. 3 BDSG-E) Keine Verwertbarkeit im Prozess AGB sehen vor: - Nutzer muss sich unter wirklichen Namen anmelden - nur natürliche Personen (d. h. keine Firmenaccounts) - keine Verwendung für gewerbliche, geschäftliche oder kommerzielle Zwecke

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Berufsorientierte Netzwerke Potentieller AG ist befugt, Daten aus solchen Netzwerken zu erheben, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation des Bewerbers dienen, 32 Abs. 6 S. 4 BDSG-E Ausnahme: Recherche über politische, religiöse Überzeugungen ist nur bei Tendenzbetrieben zulässig

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Recherche mit Suchmaschinen Daten dürfen gem. 32 Abs. 6 S. 2 BDSG-E grds. erhoben werden im Einzelfall unzulässig, wenn schutzwürdige Interessen des Bewerbers überwiegen ( 32 Abs. 6 S. 2 BDSG-E): Informationen aus dem Internet sind offensichtlich veraltet Bewerber hat nicht die Herrschaft über die Veröffentlichung Datenerhebung verstößt gegen Anbieter-AGB

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Beteiligung verschiedener Stellen Bei Bewerberüberprüfung durch Recherche in sozialen Netzwerken ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte vorab zu informieren, 4g Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BDSG Betriebsrat / Personalrat sind die Rechercheergebnisse zur Verfügung zu stellen, 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG, 68 Abs. 2 S. 2 PersVG

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Probleme Fehlende Definition für soziales Netzwerk i. S. d. 32 BDSG-E Keine klare Abgrenzung zwischen freizeitorientierten und berufsorientierten Netzwerken möglich sind Blogs und Foren erfasst? Recht zur Lüge auch nach Vorhalt von aus dem Internet gewonnen Kenntnissen?

I. Bewerberauswahl über soziale Netzwerke Sanktionierung von Verstößen Zivilrechtlich: Unterlassungsanspruch und Schadensersatzansprüche des Netzwerks gegen AG Schadensersatzansprüche des Bewerbers gem. 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB Problem: Darlegungs- und Beweislast beim Bewerber Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht: 43, 44 BDSG

II. Verletzungen von Rechten Dritter 1. Urheberrechte bn

II. Verletzungen von Rechten Dritter 1. Urheberrechte Problem: Comicfiguren als Profilbilder Comics sind als Werke der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt, 2 Abs. 2 Nr. 4 UrhG Durch Verwendung als Profilbild Eingriff in das ausschließliche Recht des Urhebers auf öffentlichen Zugänglichmachung ( 19a UrhG ) seines Werkes Schranken greifen nicht ein Folge: Anspruch des Urhebers auf Unterlassung/Schadensersatz, 97 UrhG Alternative: Nutzung von Bildern, die unter einer freien Lizenz stehen z. B. Creative Commons

II. Verletzungen von Rechten Dritter 2. Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Problem 1: Hochladen von Fotos, auf denen Dritte abgebildet sind Unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Netzwerken Verletzung des Rechts am eigenen Bild, 22, 23 KUG Recht am eigenen Bild als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG Verbreitung von Bildnissen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen, 22 KUG Ausnahmen bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk einer Landschaft, Versammlungen etc., 23 KUG Gefahr durch Einsatz von Gesichtserkennungssoftware

II. Verletzungen von Rechten Dritter 2. Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Problem 2: Konkludente Einwilligung in den Zugriff durch Personensuchmaschinen Personensuchmaschinen greifen auf Profilfotos in sozialen Netzwerken zu und zeigen diese bei Suchanfragen an Facebook & Co. bieten in ihren AGB die Sperre gegenüber einem Suchmaschinenzugriff an Macht der Nutzer hiervon keinen Gebrauch, stellt dies die konkludente Einwilligung in die Verwendung des Fotos dar Urteil des OLG Köln vom 9. Februar 2010, Az. 15 U 107/09

III. Social Plugins Beispiel: Der Like-Button von Facebook Funktionsweise des Like-Buttons Datenschutzrechtliche Problematik Schutz vor Web-Tracking über Browsereinstellungen Einfacher Link als Alternative für Webseiten-Betreiber KG Berlin, B. v. 29.04.2011, Az. 5 W 88/11

Forschungsstelle Recht im DFN E-Mail an: recht@dfn.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!