Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Ähnliche Dokumente
Gesundheitsuntersuchung für Menschen mit geistiger Behinderung Protokoll einer Studie zur Überwindung von Benachteiligung

Gesundheitsversorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung

NIEMAND DARF WEGEN SEINER BEHINDERUNG BENACHTEILIGT WERDEN. Grundgesetz, Artikel 3

Alle haben das gleiche Recht zu leben. Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Jahrestagung Möglichkeitsdenker 15. November 2013

Die UN- Behindertenrechtskonvention

PSYCHOTHERAPIE FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion und Kindertagesstätten

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Inklusion Die Folgen für die Heilmittelverordnung im Elementarbereich

INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

In Vielfalt gemeinsam von Anfang an

Artikel 25, HILFE, MEIN THERAPEUT VERSTEHT NUR NICHT-BEHINDERTE! BEHINDERT IST MAN NICHT, BEHINDERT WIRD MAN AKTION MENSCH

Juristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf

Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick. Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin

Sterbebegleitung bei Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Lazarus Hospiz-Forum 11. Februar 2013 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust

Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung?

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Grußwort Demenz im Blick, Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf, Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein:

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung

Wann hat ein Mensch vor dem Gesetz eine Behinderung?

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?

Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Deutsches Institut für Menschenrechte

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz

Wider den Etikettenschwindel!

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013

Traumata und andere. psychische Erkrankungen

Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe

Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz

Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?

Definition von Behinderung

Trägerdialog am Vorstellung des Inklusionskonzeptes des Jobcenters EN

UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis

Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans

BRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013)

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Geistige Behinderung und Ethik

Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)

Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe

Gesundheit & Krankheit Wechsel Wirkung Perspektiven. Lotta e.v.

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?!

Menschenrechtliche Perspektive auf die Diversity-Dimension Behinderung

Perspektiven der Krankenpflege

Allgemeine Informationen. (Sachverhalt, Handlungsbedarf, Handlungsoptionen)

Gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention aus ärztlicher Sicht.

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein

Qualität aus Sicht der Ärztekammer

Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke

Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Behinderung

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,

Dezernat 0 Verwaltungsführung

DJR-Konferenz

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn

Lebenshilfe Miesbach-> Leitlinien

Eine Medizin für alle?

1. Sonderpädagogik und Behinderung

Transkript:

Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2

Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 3

Agenda Behinderung Menschenrechte UN-Behindertenrechtskonvention Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung Barrieren Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 4

Definition Behinderung Sozialgesetzbuch IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 5

Definition Behinderung UN-Behindertenrechtskonvention Behinderung entsteht, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindert. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 6

Menschenrechte Menschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Menschen sind allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet. Diese egalitär begründeten Rechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 7

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Die Grundrechte Grundgesetz, Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, Satz 2: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 8

Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention Die volle und wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung Die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde und seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seine Unabhängigkeit Der Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt und des Menschseins. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 9

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 25: Gesundheit Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Bei Angehörigen aus den Gesundheitsberufen soll durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschärft werden. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 10

Barrieren beim Zugang zur Gesundheitsversorgung Mensch mit Behinderung Arzt, Gesundheitsberufe Beachtet / erkennt Symptome nicht Erkennt medizinische Implikation nicht Kann Symptom nicht kommunizieren Fordert Abklärung nicht ein Kann nicht aktiv an diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen mitarbeiten Krankheitsbild mit verändertem Erscheinungsbild und Verlauf Betreuer Beachtet/erkennt Symptome nicht Führt nicht Diagnostik und Therapie zu Struktur Transportprobleme Fehlende Netze Fehlende Kompetenzzentren Fehlende Leitlinien Fehlende Ressourcen Fehlende Erfahrungen und Fertigkeiten im Umgang mit Patienten mit Behinderung Kommunikation, Interaktion Berührungsängste Unzureichende Kenntnisse und Erfahrungen mit spez. Medizinischen Problemen Spezielle Syndrome Anamnese / Untersuchung Diagnose / Therapie / Prävention / Rehabilitation Interprofessionelle Arbeit Nicht qualifiziert in Bezug auf Bedarfe von Behinderten Soziale und rechtliche Aspekte Reaktive Behandlung Knappe Zeitressource Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 11

Wie können Barrieren reduziert werden? Haltung ändern! Qualifizierung Kooperation der Professionen Gesundheitschecks Standards / Leitlinien Patienten- information Ressourcen Regelversorgungssyst em stärken Kompetenzzentren ausbauen Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 13