1. MITTELSTANDSMILLIARDE Konjunkturpaket im Ministerrat fixiert 2. 2. Internationale Finanzkrise Maßnahmenpaket der Bundesregierung 2



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über Steuer und Wirtschaft Seite 2 1. MITTELSTANDSMILLIARDE: Konjunkturpaket im Ministerrat fixiert * Neue ERP-Förderaktion pro Jahr 20 Mio EUR für zinsgünstige "Kleinkredite" (bis zu EUR 30.000). * Zusätzlich wird ein Mittelstandsfonds mit 80 Mio. EUR dotiert der Kapital für stille Beteiligungen an Unternehmen bereit stellt. * Die Haftungsrahmen des AWS (Austria Wirtschaftsservice) wurden um 400 Mio EUR erhöht. * Bevorzugt gefördert werden nach wie vor Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie umweltrelevante Projekte. Die wichtigsten Förderungen des ERP-Fonds (Nähere Infos: www.erp-fonds.at) * Zuschüsse * zinsgünstige ERP-Kredite * Haftungen für Bankkredite Industrie und Gewerbe: Technologie-Förderung Förderung für KUM (Klein- und Mittelbetriebe) Regional-Förderung Wachstums-Förderung Infrastruktur-Förderung Internationalisierungs-Förderung Technologietransfer protec-inno Technologietransfer protec-trans Arbeitsmarkt-Förderung Förderung der Nahrungs- u. Genussmittelindustrie Land- und Forstwirtschaft: Innovation bei Produkten oder Herstellungsverfahren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzerhöhung oder Kooperation Erhöhung der Ressourceneffizienz Verbesserung der Umweltwirkungen Lebensmittelsicherheit Hygiene und Qualität Verarbeitung bzw. Vermarktung biologisch erzeugter Lebensmittel Schaffung neuer Arbeitsplätze Tierschutz Verkehrswirtschaft: (werden derzeit neue Richtlinien erstellt) Tourismus: Die Abwicklung der unternehmensbezogenen Förderungen für die Tourismusund Freizeitwirtschaft erfolgt durch die AWS und die ÖHT Tourismusbank. Die diesbezüglichen Förderungsschwerpunkte sind die Sicherstellung eines umfassenden auf den Bedarf der Unternehmen abgestimmten Finanzierungsangebotes die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. TIPP: Bei jedem Investitionsvorhaben vor Beginn überprüfen ob und welche Förderungen beantragt werden können! 2. Internationale Finanzkrise Maßnahmenpaket der Bundesregierung Interbankmarktstärkungsgesetz Interbanken-Clearingstelle Haftungen im Volumen von bis zu 85 Mrd zu übernehmen. Finanzmarktstabilitätsgesetz Zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation von inländischen Banken und Versicherungen kann der Finanzminister mit einem Volumen von bis zu 15 Mrd. Garantien abgeben. Änderungen im Bankwesengesetz (BWG) und im Börsegesetz

über Steuer und Wirtschaft Seite 3 Die im BWG geregelte Einlagensicherung wird für natürliche Personen rückwirkend per 1.10.2008 auf den gesamten Anlagebetrag (und somit unlimitiert) erhöht. Eine höhere Einlagensicherung von bis zu 50.000 gibt es auch für kleine und mittlere Firmen (KMUs kleine Kapitalgesellschaften) allerdings mit einen Selbstbehalt von 10%. Bei allen anderen juristischen Personen bleibt die bisherige Grenze von 20.000 (mit 10% Selbstbehalt) unverändert bestehen. Große Kapitalgesellschaften bleiben wie bisher von der Einlagensicherung generell ausgenommen. Im Börsegesetz wird der Finanzmarktaufsicht die Möglichkeit eingeräumt Leerverkäufe oder derivative Verkaufspositionen in einzelnen Finanzinstrumenten mit Verordnung zu beschränken oder gänzlich zu untersagen. 3. Gesetzesbeschlüsse vom 24.9.2008 (vor Nationalratswahl) Die Steuerfreiheit von pauschalen Nächtigungsgeldern die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu zahlen sind wurde gesetzlich verankert. Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden können auch nach dem 31.12.2009 steuerfrei behandelt werden. Die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge wurde verdoppelt. Ab 1.1.2009 bleiben daher Zuschläge für die ersten 10 Überstunden (bisher 5) pro Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes insgesamt höchstens jedoch 86 (bisher 43 ) monatlich steuerfrei. Der Umsatzsteuersatz für Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20% auf 10% gesenkt. 13. Familienbeihilfe wird rückwirkend für September 2008 ausbezahlt werden. Pensionserhöhungen ab 1.12.08 Erhöhung des Pflegegeldes Verlängerung der Hacklerregelung Die Studiengebühren sollen ab dem Sommersemester 2009 abgeschafft werden. 4. PKW - Auslandsleasing TIPP: Ab 1.1.2010 erfolgt die Umsatzbesteuerung der Leasinggesellschaften in jenem Land in dem der Kunde ansässig ist. Im Fall des Leasings aus Deutschland bedeutet dies dass ab 2010 diese Leistung ausschließlich in Österreich der Umsatzsteuer unterliegt. Da Leasingverträge in aller Regel eine Laufzeit von mindestens drei Jahren besitzen ist bei jetzt abzuschließenden Verträgen zu bedenken dass man in einem Jahr den Vorteil des Vorsteuerabzugs verliert. Wenn für das Auslandsleasing nur die gleichen Kosten (Verzinsung) bestehen ist dies nicht tragisch sonst eher ein Inlandsleasing abschließen.

über Steuer und Wirtschaft Seite 4 5. Steuertipps zum Jahresende 2008 Steuertipps für Unternehmer Abschreibungen Halbjahresabschreibung für Investitionen im 2. Bilanzhalbjahr. Sofortabsetzung von Investitionen mit Anschaffungskosten bis netto 400- Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner bis zu 10% ihres Gewinnes maximal 100.000 einkommensteuerfrei stellen wenn sie in diesem Ausmaß im Jahr 2008 auch investieren. Als begünstigte Investitionen gelten auch Wertpapiere (Anleihen). Steueroptimale Verlustverwertung durch Herstellung einer steuerlichen Unternehmensgruppe Gruppenbesteuerung Rechnungen auch per Telefax erlaubt - wieder verlängert bis 31.12.2009 Kleinunternehmergrenze 30.000 (keine MWSt). Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne noch für 2008 nutzen Entnahmebegrenzung bei in Vorjahren beanspruchter Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne beachten! nur maximal Entnahmen in Höhe des Gewinnes 2008 tätigen. Forschungsfreibetrag (FFB) oder Forschungsprämie Der Forschungsfreibetrag (FFB) neu beträgt 25 % die alternativ mögliche Forschungsprämie beträgt 8 %. Für durch das BMWA bescheinigte Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen kann nach wie vor der alte FFB von 25 % geltend gemacht werden der insoweit sogar 35 % beträgt als der Forschungsaufwand im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Jahre gestiegen ist. TIPP: Beim FFB neu bzw bei der Forschungsprämie sind im Gegensatz zum FFB alt auch die Ausgaben für nachhaltig für die Forschung eingesetzte Investitionen begünstigt. TIPP: Seit 2005 gibt es auch eine Forschungsförderung für Auftragsforschungen die Forschungsaufträge extern vergeben. 1 Für ab 1.1.2005 erteilte Forschungsaufträge bis zu 100.000 an bestimmte Forschungseinrichtungen kann ebenfalls der 25%ige FFB neu oder die 8%ige Forschungsprämie geltend gemacht werden. Voraussetzung ist dass der Auftraggeber bis zum Ablauf seines Wirtschaftsjahres dem Auftragnehmer (also der beauftragten Forschungseinrichtung) nachweislich mitteilt bis zu welchem Ausmaß er selbst die Forschungsbegünstigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist insoweit von der Forschungsbegünstigung ausgeschlossen. Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2001 Zum 31.12.2008 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher Aufzeichnungen Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2001 aus. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie Für externe Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % dieser Kosten geltend machen. Für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können die Aufwendungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 pro Tag für den 20%igen BFB berücksichtigt werden. TIPP: Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine 6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden. Für interne Aus- und Fortbildungskosten steht die alternative Prämie nicht zu. GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2008 beantragen Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können sich bis spätestens 31.12.2008 rückwirkend für das laufende Jahr auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG befreien lassen wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres 2008 maximal 4.18812 und der Jahresumsatz 2008 maximal 30.000 betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren) Männer über 65 Jahre Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben. 1 4 Abs 4 Z 4b EStG idf BGBl I 2005/103.

über Steuer und Wirtschaft Seite 5 Die neue Selbständigenvorsorge ab 1.1.2008 Auch Bauern und Freiberufler können an der neuen Selbständigenvorsorge teilnehmen. Dann sind jährlich 153% der Beitragsgrundlage an die Vorsorgekasse einzuzahlen. Mit den angesparten Beiträgen (+Verzinsung) wird eine Abfertigung mit nur 6 % Besteuerung ausbezahlt. Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen an Universitäten diverse Fonds Museen Bundesdenkmalamt etc) sind bis maximal 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Auch Geld- und Sachspenden bei (nationalen und internationalen) Katastrophenfällen (insbesondere bei Hochwasser- Erdrutsch- Vermurungs- und Lawinenschäden) sind als Betriebsausgaben absetzbar Steuertipps für Arbeitgeber und deren Mitarbeiter Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer bei unregelmäßigen Gehalt Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit nur 6 % Lohnsteuer Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 steuerfrei Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeiern) bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen für 2005 und Folgejahre bei Mehrfachversicherung bis Ende 2008 Steuertipps für alle Steuerpflichtigen Sonderausgaben bis maximal 2.920 (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2008 bezahlen. Ab einem Einkommen von 50.900 stehen keine Topf-Sonderausgaben mehr zu. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung Renten Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag (bis 100-) Spenden als Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen noch 2008 bezahlen Außergewöhnliche Ausgaben zb für Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt Medikamente Spital Betreuung) für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte Spekulationsverluste können mit Spekulationsgewinnen saldiert werden (nur im gleichem Kalenderjahr) Prämie 2008 für Zukunftsvorsorge und Bausparen überlegen Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen das Gruber-Team gerne zur Verfügung.