Aufruf zur Interessenbekundung für das Prgramm Stark im Beruf Mütter mit Migratinshintergrund steigen ein ESF-Förderperide 2014-2020 Das Prgramm Stark im Beruf Mütter mit Migratinshintergrund steigen ein - des Bundesministeriums für Familie, Seniren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, den Erwerbseinstieg für Mütter mit Migratinshintergrund zu erleichtern und den Zugang zu vrhandenen Angebten zur Arbeitsmarktintegratin zu verbessern. Mütter mit Migratinshintergrund sind in Deutschland deutlich seltener und in geringerem Stundenumfang erwerbstätig als Mütter hne Migratinshintergrund. Die Daten zeigen aber, dass viele vn ihnen sehr mtiviert sind und über die ntwendigen Qualifikatinen verfügen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Im Rahmen der Initiative Ressurcen stärken - Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migratinshintergrund, wurden zwischen 2012 und 2013 bundesweit 16 Piltprjekte durchgeführt, um Mütter mit Migratinshintergrund beim Einstieg in den Beruf zu unterstützen. Dabei wurden beispielhafte Handlungsansätze identifiziert, welche die Integratin vn Müttern mit Migratinshintergrund in Beschäftigung verbessern. In den Prjekten wurden Trägerstrukturen, Kperatinsstrukturen und Knzepte erprbt, mit denen die Vraussetzungen swhl auf der individuellen als auch auf der strukturellen Ebene geschaffen werden können. Die Erfahrungen aus der Piltphase haben gezeigt, dass es mit Hilfe geeigneter Instrumente gelingen kann, Mütter mit Migratinshintergrund zu erreichen und erflgreich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Erkenntnisse aus dem begleitenden Mnitring sind eine wichtige Grundlage für die Knzeptin des neuen Prgramms. Die Prjekte werden bei ihrer Arbeit durch ergänzende Aktivitäten zur Sensibilisierung vn Unternehmen und über begleitende Infrmatinsangebte swie die gezielte Vernetzung vrhandener Strukturen und Akteure unterstützt. 1
Ziel des Prgramms Mit dem ESF-Prgramm Stark im Beruf Mütter mit Migratinshintergrund steigen ein wird das Ziel verflgt, erwerbsfähige Mütter mit Migratinshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Damit das gelingt, sllen Frauen auf ihrem Weg in eine Beschäftigung eng und individuell begleitet werden. Das Aufgabenspektrum der Prjektträger umfasst insbesndere flgende Punkte: Umfassende und niederschwellige Beratungs- und Infrmatinsangebte für Mütter mit Migratinshintergrund zu allen arbeitsmarktrelevanten Fragen, darunter insbesndere zu den Themen Arbeitswelt, Arbeitsmarkt, (Berufs-)Bildungssystem swie Instrumente der Frt- und Weiterbildung. Aufzeigen vn Möglichkeiten, die beruflichen Anfrderungen mit den familiären Verpflichtungen zu vereinbaren und die Erwerbstätigkeit familienfreundlich zu gestalten. Begleitung des (Wieder-)Einstiegs vn der beruflichen Orientierung über den Beginn eines Praktikums, einer Ausbildung der einer Weiterqualifizierung bis zur ersten Phase einer Beschäftigung. Im Rahmen des ESF-Prgramms sllen rund 80 Prjekte für die Dauer vn 48 Mnaten finanziell dabei unterstützt werden, regelmäßig Angebte zur beruflichen Orientierung und Weiterentwicklung der Frauen/Mütter durchzuführen. Die Prjekte sllen zielgruppen- und strukturbezgene Ansätze verbinden, die auf vergleichbare Angebte für die Zielgruppe in Frm vn Gd Practice übertragbar sind. Deshalb sllen die für die Zielgruppe relevanten Akteure darunter beispielsweise Jbcenter, Arbeitsagenturen, Jugendämter, Kinderbetreuungseinrichtungen, Träger der Integratinskurse und der ESF-BAMF-Kurse, Migrantenselbstrganisatinen, kmmunale Gleichstellungsbeauftragte swie Unternehmen in die Umsetzung der Prjekte eng mit einbezgen werden. Die Angebte für die Zielgruppe sllen insbesndere darauf hinwirken, die 2
Arbeitsmarktintegratin vn Müttern mit Migratinshintergrund zu fördern, indem sie einen besseren Zugang zu bestehenden Förderangebten mit dem Ziel der Erwerbsintegratin herstellen, Eigenverantwrtung und Selbstbewusstsein der Zielgruppe stärken, um die vrhandenen Ptenziale für die Aufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit zu erkennen, die Nachhaltigkeit vn Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme durch zielgruppengerechte Stabilisierungsstrategien gewährleisten, Müttern mit Migratinshintergrund, die bereits berufliche Qualifikatinen im Heimatland erwrben haben, berufliche Perspektiven im Rahmen des Anerkennungsverfahrens aufzeigen, die Abhängigkeit vn staatlichen Transferleistungen reduzieren und die unterschiedlichen Unterstützungsangebte in der Regin stärker miteinander vernetzen. Dabei können flgende Ansätze im Mittelpunkt stehen: Infrmatin/Orientierung/Mtivierung Vermittlung vn szialen Kmpetenzen und Lerntechniken Förderung der Sprachkmpetenz und Vermittlung vn Sprachlernangebten Vermittlung vn (Nach-)Qualifizierungsangebten Vereinbarkeit vn Familie und Beruf/Aktivierung weiterer Unterstützungssysteme Begleitung/Caching/Mentring mit dem Ziel der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der der Stabilisierung einer Erwerbstätigkeit Verzahnung bereits vrhandener Angebte im Sinne einer Przesskette (siehe z.b. www.netzwerk-iq.de) Finanzierung aus dem Eurpäischen Szialfnds: Die Prjekte sllen Zuwendungen in Frm eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf dem 3
Wege der Fehlbedarfsfinanzierung aus Mitteln des Eurpäischen Szialfnds (ESF) erhalten. Der Betrag der ESF-Zuwendung sllte pr Prjekt und Förderjahr 50.000 Eur nicht übersteigen. Die Strukturfndsförderprgramme der Eurpäischen Kmmissin gewähren keine Vllfinanzierung aus EU-Mitteln. Vraussetzung für eine Förderung aus EU- Mitteln ist, dass der Prjektträger über eigene natinale Finanzmittel verfügt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist sei es aus öffentlichen der aus privaten Mitteln (Kfinanzierung). Für die Finanzierung aus EU-Mitteln bestehen Obergrenzen (Interventinssätze) in Bezug auf bestimmte Zielgebiete. Für Prjekte im Zielgebiet Stärker entwickelte Reginen (westdeutsche Bundesländer einschl. Berlin und Leipzig, hne Lüneburg)" sind die ESF-Mittel auf maximal 50 Przent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Die Kfinanzierung aus natinalen Mitteln vn mindestens 50 Przent hat der Prjektträger zu erbringen. im Zielgebiet Regierungsbezirk Lüneburg können bis zu 60 Przent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Mitteln finanziert werden. Die Kfinanzierung aus natinalen Mitteln vn mindestens 40 Przent hat der Prjektträger zu erbringen. im Zielgebiet Übergangsreginen (stdeutsche Bundesländer, hne Regin Leipzig und Berlin) können bis zu 80 Przent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Mitteln gefördert werden. Die Kfinanzierung aus natinalen Mitteln vn mindestens 20 Przent hat der Prjektträger zu erbringen. Neben eigenen Mitteln des Trägers kann die natinale Kfinanzierung grundsätzlich auch aus natinalen öffentlichen Mitteln (snstige Bundesmittel, Landesmittel, kmmunale Mittel, Bundesagentur für Arbeit, darunter Leistungen aus SGB II und SGB III) erflgen. Eine Eine Kfinanzierung aus anderen EU-Fnds ist ausgeschlssen. Erflgt die Kfinanzierung über Mittel der Bundesagentur für Arbeit, sll sie vrrangig über 4
passive Leistungen erflgen. Möglich ist auch eine Kfinanzierung durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, wenn diese aus Sicht der Jbcenter/Arbeitsagenturen ntwendig sind. Auch Persnalksten vn den am Prgramm Beteiligten der Jbcenter/Arbeitsagenturen können als Kfinanzierung anteilig für die an dem Prgramm geleisteten Stunden mit einfließen. Die Entscheidung über den Einsatz vn Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung bliegt der dezentralen Verantwrtung der Jbcenter/Arbeitsagenturen und wird auf Basis der individuellen und ntwendigen Handlungsbedarfe der Kundin/des Kunden getrffen. Bei der Kfinanzierung aus natinalen öffentlichen Mitteln ist grundsätzlich darauf zu achten, dass eine klare Abgrenzung zu ESF-finanzierten Maßnahmen der Maßnahmeteilen erflgt. Das Interessenbekundungsverfahren für das ESF-Prgramm Stark im Beruf Mütter mit Migratinshintergrund steigen ein erflgt vrbehaltlich der Genehmigung des Operatinellen Prgramms des Bundes für die Förderperide 2014-2020 durch die Eurpäische Kmmissin. Vraussetzungen für eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren Träger mit regelmäßigen Angebten zur Integratin der zur beruflichen Orientierung/Qualifizierung für Frauen/Mütter bzw. Kperatinen vn Trägern, die sich in ihren Angebten entsprechend ergänzen Kperatin mit einem Träger der Grundsicherung (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kmmunale Träger) und/der Kperatin mit der örtlichen Agentur für Arbeit für den Fall, dass im Rahmen des Prjekts insbesndere Frauen im Rechtskreis SGB III angesprchen werden sllen: Im Interessenbekundungsverfahren ist die Bereitschaft zur Kperatin glaubhaft zu machen. Erst bei Antragstellung (zweiter Verfahrensschritt) ist die Kperatin durch eine arbeitsmarktliche Stellungnahme des Jbcenters/der Arbeitsagentur der eine Kperatinsvereinbarung mit dem Jbcenter/der Arbeitsagentur nachzuweisen. Bestehende Vernetzung mit weiteren vr Ort wichtigen Akteuren: Darüber hinaus sind 5
auf reginaler Ebene mindestens zwei Kperatinspartner nachzuweisen, die zur Umsetzung der Prjektziele eingebunden werden sllen. Entsprechende Kperatinsvereinbarungen der Absichtserklärungen der Kperatinspartner sind erst nach Abschluss der Interessenbekundung im Zuge der Antragstellung vrzulegen. Mögliche Kperatinspartner können sein: Migrantenselbstrganisatinen Kinderbetreuungseinrichtungen und Familienzentren Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Kammern Migratinsberatung für erwachsene Zuwanderer MBE) /Jugendmigratinsdienste (JMD) Träger vn Integratinskursen / ESF-BAMF-Kursen Migratinsfachdienste Quartiersmanagement Mehrgeneratinenhäuser und Lkale Bündnisse für Familie Vertretungen der Landesnetzwerke des Förderprgramms Integratin durch Qualifizierung (IQ) Kmpetenzagenturen Whlfahrtsverbände Stiftungen, Bürgerstiftungen und Bürgervereine mit integratinsplitischem Bezug Kmmunen, insbesndere die für die Kinderbetreuung zuständigen Stellen Schwangerschaftsberatungsstellen Bereitschaft zur Teilnahme an: Mnitring und Evaluatin Angebten der fachlichen Begleitung bundesweiten Wrkshps und Tagungen 6
Interessenbekundung Die Antragstellung erflgt in einem zweistufigen Verfahren in Frm eines Interessenbekundungsverfahrens zur Auswahl der teilnehmenden Prjekte (Stufe 1) und einem anschließenden Antragsverfahren (Stufe 2). Die Frmulare zur Teilnahme an der Interessenbekundung können auch über die nch bestehende Website www.ressurcen-staerken.de heruntergeladen werden. Die Anträge müssen grundsätzlich Aussagen zu flgenden Punkten enthalten: Ausgangslage und Zielgruppe Reginaler Arbeitsmarkt Geplante Maßnahmen (z.b. Unterstützungsmanagement Mentring/Caching, Sprachförderung, Infrmatin und Aktivierung, (Nach-)Qualifizierung) Beschreibung der Gruppe, die im Rahmen des Prjektes betreut werden sll (Größe und spezifische Vraussetzungen) Vernetzung mit Schlüsselakteuren in der Regin Öffentlichkeitsarbeit Zielfrmulierung und Arbeitsplan Ausgaben- und Finanzierungsplan; Ressurceneinsatz Pläne zur Verstetigung der Maßnahme Unterschrift Auswahlverfahren Kriterien für die inhaltliche Prüfung und Bewertung der Prjekte sind insbesndere: Stimmigkeit und Qualität des knzeptinellen Ansatzes Vrerfahrungen und der Zugang des Trägers zur Zielgruppe arbeitsmarktbezgene Kmpetenzen Qualität der Kperatinen (vrhandene und angestrebte Kperatinspartner, 7
geplante strategische und perative Zusammenarbeit) Innvatinsptenzial für die Regin Nachhaltigkeit Berücksichtigung vn Vereinbarkeit vn Familie und Beruf, etwa durch Kperatin mit Kinderbetreuungseinrichtungen, Bereitstellen vn Ntfallbetreuung etc. Finanzierungsplan Die Auswahl wird vm Bundesministerium für Familie, Seniren, Frauen und Jugend getrffen, das dabei vn einem Fachbeirat unterstützt wird. Die ausgewählten Prjekte werden im Anschluss daran aufgefrdert, ihre Förderanträge einzureichen. Eine Förderung ist nur im Rahmen der verfügbaren ESF-Mittel möglich. Die Prjekte sllten vn vrnherein darauf hin arbeiten, sich nach Ablauf der Förderung selbst zu tragen. Frm und Frist Die Interessenbekundung ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bis spätestens 30.09.2014 in elektrnischer Frm einzureichen. Bitte senden Sie dazu das ausgefüllte Interessenbekundungsfrmular per E-Mail an service@bafza.bund.de. Darüber hinaus sind die ausgedruckten und rechtsverbindlich unterzeichneten Interessenbekundungsfrmulare in 2-facher Ausfertigung einzureichen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Referat 401 - Geschäftszimmer - Stichwrt: Stark im Beruf Sibille-Hartmann-Str. 2-8 50964 Köln Die ausgedruckten und rechtsverbindlich unterzeichneten Frmulare müssen bis zum 06.10.2014 beim BAFzA vrliegen. Es gilt der Psteingang der unterschriebenen Interessenbekundung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Interessenbekundungen, die nur per E-Mail beim BAFzA eingehen, werden nicht 8
berücksichtigt. Der schriftlichen Interessenbekundung müssen keine Kperatinsvereinbarungen beiliegen. Diese sind erst zum Antrag beizubringen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Psteingangsstempel des BAFzA maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist verspätet eingehende der unvllständige Unterlagen können unter Umständen nch berücksichtigt werden. Aus der Vrlage einer Interessenbekundung kann jedch kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Mit Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter des BAFzA: service@bafza.bund.de Telefn: 0221 / 3673 0 Fax: 0221 / 3673 4949 Für inhaltliche Rückfragen können Sie sich wenden an das BMFSFJ: Telefn: 030/185551629 Email: Christine.Krueger@bmfsfj.bund.de Sprechzeiten: Mntag Freitag: 9:00 17:00 Uhr 9