Gemeinde Steinbergkirche Kreis Schleswig-Flensburg Die Gemeinde Steinbergkirche verkauft 35 Baugrundstücke des Baugebiets Nr. 5 Mühlenfeld Ihr Ansprechpartner BM Günter Völkel, Steinbergkirche Tel. 04632/7575 oder 0173 940 6731 oder Herr Porath (Amtsverwaltung Steinbergkirche) Tel. 04632/849123
Verkaufsaufgabe über 30 Bauplätze für Einzel- und Doppelhausbebauung 5 Bauplätze für offene Bauweise in Steinbergkirche Allgemeines: Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung: Kindergarten: Schulen: Sport- und Freizeitmöglichkeiten: Behörden: Lage und Bebaubarkeit: Die Gemeinde Steinbergkirche ist ein ländlicher Zentralort." und liegt auf halber Strecke zwischen Flensburg und Kappein an der Bundesstraße B 199. Nach Flensburg und Kappein bestehen gute Busverbindungen. Über die Landesstraße L 248 erfolgt der Anschluss an die Bundesautobahn. Steinbergkirche ist ein aufstrebender Ort. Es sind viele Gewerbebetriebe ansässig, die sowohl den täglichen, als auch den handwerklichen Bedarf in der Gemeinde decken. In Steinbergkirche sind ein Einkaufszentrum sowie mehrere Einkaufsläden vorhanden. Ferner gibt es eine Postfiliale, zwei Banken und eine Sparkasse. In der Gemeinde befinden sich eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, zwei Zahnärzte, eine Apotheke sowie eine Tierklinik. Der Rettungsdienst wird von der Freiwilligen Feuerwehr Steinbergkirche durchgeführt. Ein moderner ev. Kindergarten mit z.z. 75 Plätzen ist vorhanden. In Steinbergkirche befindet sich eine zweizügige Grundschule und ein Verein Betreute Grundschule". Eine Realschule ist in Sterup. Ein Gymnasium ist in Satrup. In Steinbergkirche ist eine Vielzahl von Sport- und Freizeitmöglichkeiten gegeben, wie Sportverein, Feuerwehr, Landjugend, Gospel- und Kirchenchor und Akkordeonorchester. Zwei Tennisplätze sind vorhanden. Der Amtskulturring bietet viele interessante Kurse. Ferner gibt es Wander- und Radwege. Tipps gibt es in der Touristinformation. Die Amtsverwaltung des Amtes Steinbergkirche befindet sich am Ort. Das Bauamt des Kreises Schleswig - Flensburg ist in Schleswig. Die Baugrundstücke sind innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 5 nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes bebaubar. Die genaue Lage und die Festsetzungen sind aus dem anliegenden B-Plan- Auszug ersichtlich. Grundbuchbezeichnung: Amtsgericht Flensburg, Gemarkung Steinberg, FIur12
Grundstücksbezeichnung und Größe: siehe anliegenden Übersichtsplan bei 7,13, 13a, 14 und 14a - ist verdichtete Bebauung möglich bei allen anderen - je nach Größe Einzel- bzw. Doppelhaus möglich Verkaufspreis: Der Quadratmeterpreis für alle Grundstücke beträgt 50,11 Im Preis sind folgende Erschließungsmaßnahmen enthalten: 1. Grunderwerb für Straßen, Wege und öffentliche Plätze einschließlich der Vermessung dieser Flächen, 2. Herstellung der Straßen und Wege, Straßenbeleuchtung, 3. Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation incl. Netz, Vorstreckung und Anschlussleitung von der Hauptleitung bis 1 m hinter die Grundstücksgrenze sowie der Obergabeschächte. 4. Herstellung des Wasserversorgungsnetzes in den öffentlichen Verkehrsflächen, 5. Herstellung der öffentlichen Grünflächen sowie des Kinderspielplatzes 6. Die Kosten für die Grundstücksvermessung 7. Es werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, diese sind mit dem Ablösungsvertrag abgegolten. Nicht im Kaufpreis enthatten sind: 1. Die Kosten der Strom- und ggf. Erdgasversorgung. Die Schleswag wird den jeweiligen Käufer zur Zahlung veranlagen 2. Die Kosten der Anschlussleitung für die Wasserversorgung von der Hauptleitung bis zum Gebäude. Die Herstellung dieser Leitung erfolgt durch den zuständigen Wasserbeschaffungsverband. Der Wasserbeschaffungsverband wird den einzelnen Käufer satzungsgemäß zur Zahlung veranlagen. 3. Die katastermäßige Einmessung des Gebäudes Erwerbskosten: Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Käufers Bei allen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die o.a. Ansprechpartner Anlagen: 1 Lageplan 1 Übersichtsplan mit Text des Bebauungsplans
Text zum B-Plan (auszugsweise) Sichtdreieck In den von der Bebauung freizuhaltenden Grundstücksflächen (Sichtdreieck) sind bauliche Anlagen gem. 12 und 14 BauNVO unzulässig. Die Anpflanzung dieser Flächen darf eine Höhe von 0,70 m nicht überschreiten. Zahl der zulässigen Vollgeschosse Grundstücke 7,13, 13a, 14, und 14a Das festgesetzte zulässige zweite Vollgeschoss ist nur in der Ebene über dem Erdgeschoss im Bereich des Dachraumes zulässig. Nutzung des allgemeinen Wohngebietes. 4 BauNVO Gem. 1 Abs. 6 BauNVO sind Gartenbetriebe und Tankstellen nicht zulässig. Immissionsschutz Grundstücke 1, 2. 3, 4, 5, 6 und 8 Für die Außenbauteile der Wand- und Dachflächen, die der Landesstraße L 248 (Gintofterstr.) zugewandt sind, ist folgendes erforderliches Schalldämmass einzuhalten: R'w, res 35 db (DIN 4109 / Schallschutz im Hochbau) Die Anforderungen gelten für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen u.ä. An Küchen, Bäder und Hausarbeitsräume werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen an die Schalldämmung gelten auch für Decken von Aufenthaltsräumen, die zugleich den oberen Gebäudeabschluss bilden, sowie für Dächer und Dachschrägen von ausgebauten Dachräumen. Bei Decken unter nichtausgebauten Dachräumen und bei Kriechböden sind die Anforderungen durch Dach und Decke gemeinsam zu erfüllen. Die Fenster von Schlafräumen, die der Landesstraße 248 zugewandt sind, sind als Schallschutzfenster der Klasse 3 der VDI - Richtlinie 2719 mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszubilden. Alternativ können auch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen im Wand- oder Deckenbereich eingebaut werden. Garagen. Stellplätze und Nebenanlagen Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze mit ihren Zufahrten im Sinne des 12 BauNVO sowie Nebenanlagen im Sinne des 4 BauNVO sind in geringerem Abstand als 2,00 m zum Rand der Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft nicht zulässig. Höhenlage baulicher Anlagen Die für die Grundstücke 1 bis 31 festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen dürfen bis 0.20 m überschritten und bis 0,40 m unterschritten werden. Anpflanzungen An den Grundstücksgrenzen der Grundstücke 17, 18, 27, 29 und 32 zu den mit M1 und M2 bezeichneten Flächen ist eine min. 2-reihige standortgerechte Laubholzhecke zu pflanzen. Die Mindesthöhe der Hecken muss 1,00 m betragen. Die Flächen M1 und M2 sind als Streuobstwiesen mit alten Obstsorten zu entwickeln und zu erhalten.
Örtliche Bauvorschriften nach 92 LBO, 9 Abs. 4 BauGB Außenwände. Mauerwerk Es ist nur Sichtmauerwerk (Mauerziegel, Mauersteine), Holz und Glas zulässig. Dies gilt nicht für Garagen und Nebenanlagen. Dächer Die Hauptdächer sind nur als geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 35 bis 52 zulässig Pultdächer sind nicht zulässig. Nebendächer sind nur bis zu 20 der Grundfläche der Gebäude mit anderen Dachformen und -neigungen zulässig. Grundstücke 1 bis 6, 8 bis 12 und 15 bis 32 Drempel sind nur bis zu einer Höhe von 0.95 m über der Dachgeschossfußbodenhöhe zulässig gemessen TI Scheitelpunkt der Außenwandfläche mit der Dachhaut. Grundstücke 7; 13, 13a. 14 und 14a Drempel sind nur bis zu einer Höhe von 1,20 m über der Dachgeschossfußbodenhöhe zulässig gemessen im Schnittpunkt der Außenwandflächen mit der Dachhaut. Dies gilt nicht für Garagen und Nebenanlagen Es ist nur eine Dacheindeckung mit roten Ziegeln, roten und anthrazitfarbigen Dachpfannen sowie kleinformatigen Dachplatten in der Farbgebung anthrazit und Glas zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen von 0 bis 5 Neigung. Solaranlagen Solaranlagen sind an Außenwänden und Dächern zulässig. Antennenanlagen Antennenlagen sind nur bis zu einer Höhe von 10,00 m über der zulässigen Erdgeschossfußbodenhöhe zu-lässig. Grundstückseinfriedigungen Zu den Straßen A bis D und zur Stichstraße 1 sind nur an der Straßenbegrenzungslinie und an den Grundstücksgrenzen Einfriedigungen mit standortgerechten, lebenden Hecken bis zu einer Höhe von 0,70 m zulässig. Dies gilt nicht für die Grundstücksgrenzen, die hinter der Straßenfront der Gebäude liegen. Entlang der Gintofter Straße" Einfriedigungen sind nur an der Grundstücksgrenze zur Gintofter Straße" mit standortgerechten lebenden Hecken bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig; im Bereich der Sichtdreiecke nur bis zu einer Höhe von 0,70 m.
Unbebaute Grundstücksflächen Grundstücksflächen, die als Zufahrt, Gehweg. Kinderspielplatz oder Wäschetrockenplatz genutzt werden, sind in vollständig bodenversiegelter Bauweise nicht zulässig. Grundstücksflächen, die als Kfz-Stellplätze genutzt werden, sind nur mit offenfugigem Pflaster, wassergebundener Decke oder Schotterrasen zu befestigen. p.s. Grundstücke 9,10,12,13a, 14a.15, 16und 17 An den Grundstücksgrenzen hin zur landwirtschaftlich genutzten Fläche besteht ein Knickanpflanzgebot. Dieser ist 1.00 m von der Grenze entfernt auzulegen.
Diese Grundstücke sind noch frei! 1. Bauabschnitt