Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 16. Oktober 01 bis 19. Oktober 01 Prüfungsaufgabe: Verwaltungsbetriebswirtschaft (kommunal) Arbeitszeit: 135 Minuten Die Prüfungsarbeit setzt sich aus den Teilen Kommunale Finanzwirtschaft und Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung mit folgender Punkteverteilung zusammen: Kommunale Finanzwirtschaft Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung Stil, Aufbau, Argumentation 5 Punkte 43 Punkte 5 Punkte Hinweis: Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! Die Arbeit besteht aus 7 Blatt und 3 Anlagen!
I. Kommunales Finanzwesen Sachverhalt 1 1 Punkte Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens ist das sogenannte Drei-Komponenten-System. In den unten stehenden Grafiken 1 bis 3 sind die drei Rechenkomponenten sowie ihr Zusammenwirken dargestellt. 1 Vermögen Anlagevermögen Kapitalposition Kapital Einzahlungen Auszahlungen Umlaufvermögen Sonderposten Aufwendungen Erträge Einzahlungen Auszahlungen Vorräte Rückstellungen Forderungen Verbindlichkeiten liquide Mittel Aufwendungen Erträge Vermögen Anlagevermögen Kapitalposition Kapital Einzahlungen Auszahlungen Umlaufvermögen Sonderposten Aufwendungen Erträge Vorräte Rückstellungen Einzahlungen Auszahlungen Forderungen Verbindlichkeiten Aufwendungen Erträge liquide Mittel 3 Vermögen Anlagevermögen Kapitalposition Kapital Einzahlungen Auszahlungen Umlaufvermögen Sonderposten Aufwendungen Erträge Einzahlungen Auszahlungen Vorräte Rückstellungen Forderungen Verbindlichkeiten liquide Mittel Aufwendungen Erträge Aufgaben: 1.1 Tragen Sie die richtige Bezeichnung für die jeweilige Rechenkomponente mit jeweiliger Rechtsvorschrift in die Kopfzeile der Grafik ein! (Verwenden Sie dazu das Arbeitsblatt in Anlage 1!) 1. Geben Sie kurz den Inhalt der jeweiligen Rechenkomponente anhand der Rechtsvorschrift an! 1.3 Begründen sie kurz, in welcher der grafischen Darstellungen 1 bis 3 das Zusammenwirken der drei Rechenkomponenten richtig dargestellt ist!
Sachverhalt 3 Punkte Die Gemeinde Fürstenruh hat den ersten doppischen Haushalt ausgeführt und ist gerade dabei den Jahresabschluss vorzubereiten. Unter anderem müssen folgende Konten bearbeitet werden: Soll 401 Personalaufwendungen f. tarifl. Beschäftigte Haben 1700 Liquide M.(Bank) 97.000 Soll 1700 Liquide M (Bank) 0.000 451 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeug (Benzin) Haben Soll 4711 Abschreibungen Fahrzeuge Haben 0601 Fahrzeuge 35.000 Soll 331 Benutzungsgebühren Haben 1700 Liquide M. (Bank) 140.000 Soll 3411 Mieterträge Haben 1700 Liquide M. (Bank) 15.000 Soll 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK Haben
Aufgaben:.1 Schließen Sie die oben angegebenen Konten über das Ergebnisrechungskonto ab! (Verwenden Sie dazu die Anlage!) Geben Sie die für den Kontenabschluss erforderlichen Buchungssätze an!. Wie wird der, der nach Abschluss des Ergebnisrechnungskontos entsteht, in den Rechtsvorschriften der kommunalen Doppik genannt? Sachverhalt 3 17 Punkte Die Stadt Steinbach will bereits 01 nach dem doppischen Haushaltsrecht wirtschaften. Leider verzögerte sich wegen schwierigen Bewertungsproblemen die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Mitte April 01 wurde aber nun die erste doppische Haushaltssatzung durch die Kämmerei fertig gestellt. Es gelang leider nicht, ein positives Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt auszuweisen. Aufgrund der verstärkten Investitionstätigkeit in den letzen Jahren ist der Ergebnishaushalt in besonders starker Weise durch Abschreibungen belastet. Investitionskredite sind u. a. auch aus diesem Grunde in der ersten doppischen Haushaltssatzung nicht vorgesehen. Haushaltssatzung der Stadt Steinbach für das Haushaltsjahr 01 Aufgrund von 74 Abs. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Steinbach in der Sitzung am 17. April 01 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 01, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Steinbach voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 54.046.119 - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 57.811.546 - aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -3.765.47 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 3.000 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 40.000 - aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf -37.000 - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf -3.765.47 - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf -37.000 - Gesamtergebnis auf -3.80.47 im Finanzhaushalt mit dem - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf des Ergebnishaushaltes als der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -544.430 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.036.636 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.009.019 - der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.97.38 - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und dem der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -.516.813 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.41.91 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf.57.751 - der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 849.161
- aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf festgesetzt. -1.667.65 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 16.000 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 festgesetzt. 5 Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf für die Gewerbesteuer auf 350 v.h. 540 v.h. 450 v.h. Steinbach, den 17. April 01 Steffen Fuchs Bürgermeister Dienstsiegel Aufgaben: Beantwortung mit Angabe der Rechtsgrundlagen! 3.1 Muss die Haushaltssatzung der Stadt Steinbach von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden? 3. Wann tritt die Haushaltssatzung der Stadt Steinbach in Kraft?
II. Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung Aufgabe 1: 7 Punkte Der Verein Bücherfreunde will eine Ausstellung Buchgestaltung im Mittelalter von April bis September veranstalten. Die Kosten von April bis September werden voraussichtlich 3.000 EUR betragen. Der Verein möchte einen Überschuss erwirtschaften, um damit über eine Spende zur Bekämpfung der Hungersnot in Afrika beizutragen. Der Verein rechnet innerhalb von 6 Monaten mit 500 Besuchern. Berechnen Sie den Eintrittspreis, der mindestens erforderlich ist, um die Kosten der Ausstellung zu decken! Aufgabe : Kreuzen Sie in der Anlage 3 an, ob es sich bei den folgenden Geschäftsvorfällen um - Auszahlungen, - Aufwand, - Kosten handelt! Mehrere Kreuze pro Geschäftsvorfall sind möglich a) Bezahlung einer Streusalzrechnung im Wert von 5000,00 EUR 1 Punkte b) Überweisung der Gehälter in Höhe von 500.000,00 EUR für den Monat September c) Lieferung und Bezahlung eines Lastkraftwagens im Werte von 100.000,00 EUR d) Zahlung des Jahresbeitrages für kommendes Jahr für die Feuerversicherung in Höhe von 15.000,00 EUR e) Erstattung von Reisekosten in Höhe von 150,00 EUR f) Bezahlung eines Grundstückes im Werte von.000.000,00 EUR g) Bezahlung einer Dachreparatur in Höhe von 5.000,00 EUR nach einem außergewöhnlichen Sturm Aufgabe 3: 4 Punkte Die Stadt Fürstenruh will zukünftig ihre Fußgängerzone mit einer Kehrmaschine reinigen. Nachdem mehrere Angebote zur Beschaffung einer geeigneten Kehrmaschine eingeholt wurden, kommen zwei Kehrmaschinen (KM A und KM B) in die engere Wahl. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Kehrmaschine (KM C) für fünf Jahre zu leasen. Die Leasingraten betragen monatlich.100 EUR. Die geleaste Maschine geht laut Leasingvertrag nach der fünfjährigen Leasingzeit nicht in das Eigentum der Stadt über, sondern wird der Leasingfirma zurückgegeben. Folgende Informationen liegen vor: KM A KM B KM C Anschaffungspreis 90.000 EUR 100.000 EUR -- monatliche Leasingkosten -- --.100 EUR Nutzungsdauer 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre Kraftstoff-, Öl- und sonstiger Verbrauch pro km 0,0 EUR 0,10 EUR 0,10 EUR Wartungskosten je1.000 km 800 EUR 300 EUR 300 EUR
Der Leistungsumfang beläuft sich auf 5.000 km jährlich. 3.1 Ermitteln Sie die kostengünstigste Beschaffungs-Alternative! 3. Ermitteln Sie die Kilometerleistung der Kehrmaschinen, bei der die Kosten der Alternativen KM A und KM B gleich sind (sog. kritische Menge )! 3.3 Welche Bedeutung hat diese kritische Menge im vorliegenden Fall!
Anlage 1 Prüfungsnummer: Arbeitsblatt zu I. Kommunales Finanzwesen, Sachverhalt 1, Aufgabe 1.1. Vermögen Anlagevermögen Kapital Kapitalposition Einzahlungen Auszahlungen Umlaufvermögen Sonderposten Aufwendungen Erträge Vorräte Rückstellungen Einzahlungen Auszahlungen Forderungen Verbindlichkeiten liquide Mittel Aufwendungen Erträge
Anlage : Prüfungsnummer: Arbeitsblatt zu I. Kommunales Finanzwesen, Sachverhalt, Aufgabe.1. Soll 401 Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte 1700 Liquide M.(Bank) 97.000 Haben Soll 451 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeug (Benzin) 1700 Liquide M (Bank) 0.000 Haben Soll 4711 Abschreibungen Fahrzeuge Haben 0601 Fahrzeuge 35.000 Soll 331 Benutzungsgebühren Haben 1700 Liquide M. (Bank) 140.000 Soll 3411 Mieterträge Haben 1700 Liquide M. (Bank) 15.000 Soll 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK Haben
Anlage 3: Prüfungsnummer:. Arbeitsblatt zu II. Betriebswirtschaft, Aufgabe Geschäftsvorfälle Auszahlungen Aufwand Kosten a) Bezahlung einer Streusalzrechnung im Wert von 5000,00 EUR b) Überweisung der Gehälter in Höhe von 500.000,00 EUR für den Monat September c) Lieferung und Bezahlung eines Lastkraftwagens im Werte von 100.000,00 EUR d) Zahlung des Jahresbeitrages für kommendes Jahr für die Feuerversicherung in Höhe von 15.000,00 EUR e) Erstattung von Reisekosten in Höhe von 150,00 EUR f) Bezahlung eines Grundstückes im Werte von.000.000,00 EUR g) Bezahlung einer Dachreparatur in Höhe von 5.000,00 EUR nach einem außergewöhnlichen Sturm
Lösungsvorschlag: I. Kommunales Finanzwesen Sachverhalt 1: 1 Punkte 1.1 Tragen Sie auf der Grundlage der Rechtsvorschrift die richtige Bezeichnung für die jeweilige Rechenkomponente in die Kopfzeile ein. 3 Finanzrechnung 49 SächsKomHVO-Doppik Vermögensrechnung (Bilanz) 51 SächsKomHVO-Doppik Vermögen Kapital Anlagevermögen Kapitalposition Ergebnisrechnung 48 SächsKomHVO-Doppik Einzahlungen Auszahlungen Umlaufvermögen Sonderposten Aufwendungen Erträge Einzahlungen Auszahlungen Vorräte Rückstellungen Forderungen Verbindlichkeiten liquide Mittel Aufwendungen Erträge 1. Bestimmen Sie den Inhalt der jeweiligen Rechenkomponente anhand der Rechtsvor schrift. Ergebnisrechung Nach 48 Abs. SächsKomHVO-Doppik sind in der Ergebnisrechung die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen gegenüberzustellen. Finanzrechnung Nach 49 Abs. SächsKomHVO-Doppik sind in der Finanzrechnung die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleistete Auszahlungen auszuweisen. Vermögensrechnung Nach 51 Abs. und 3 SächsKomHVO-Doppik werden in der Vermögensrechnung auf der Aktivseite alle Vermögenswerte (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) und auf der Passivseite Kapitalposition, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenübergestellt. 1.3 In welcher der grafischen Darstellungen 1 bis 3 ist das Zusammenwirken der drei Rechenkomponenten richtig dargestellt? In der Grafik Nr. 1 wird das Zusammenwirken der drei Rechenkomponenten richtig dargestellt: Der aus Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzrechung vergrößert oder vermindert den Bestand an liquiden Mitteln. Der aus Aufwendungen und Erträgen aus der Ergebnisrechung vergrößert oder vermindert die Kapitalposition der Gemeinde. 1 1 1
Sachverhalt : 3 Punkte.1 Schließen Sie die oben angegebenen Konten über das Ergebnisrechungskonto ab. Bilden Sie dabei die entsprechenden Buchungssätze! Buchungssätze. 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK an 401 Personalaufwendungen 97.000 1 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK an 451 Aufwendungen f. d.haltung v.fahrzeugen (Benzin) 0.000 1 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK an 4711 Abschreibungen Fahrzeuge 35.000 1 331 Erträge aus Benutzungsgebühren an 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK 140.000 1 3411 Mieterträge an 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK 15.000 1 Kontenabschluss: Soll 401 Personalaufwendungen f. tarifl. Beschäftigte Haben 1700 Liquide M.(Bank) 97.000 8003 ERK () 97.000 97.000 97.000 Soll 451 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzg.- (Benzin) Haben 1700 Liquide M (Bank) 0.000 8003 ERK () 0.000 0.000 0.000 Soll 4711 Abschreibungen Fahrzeuge Haben 0601 Fahrzeuge 35.000 8003 ERK () 35.000 35.000 35.000 Soll 331 Benutzungsgebühren Haben 8003 ERK () 140.000 1700 Liquide M. (Bank) 140.000 140.000 140.000 Soll 3411 Mieterträge Haben 8003 ERK () 15.000 1700 Liquide M. (Bank) 15.000 15.000 15.000 Soll 8003 Ergebnisrechnungskonto ERK Haben
401 Personalaufwendungen f. tarifl. Beschäftigte 451 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzg.-(Benzin) 4711 Abschreibungen Fahrzeuge 35.000 3.000 97.000 331 Benutzungsgebühren 140.000 0.000 3411 Mieterträge 15.000 155.000 155.000 6. Wie wird der, der nach Abschluss des ERK entsteht, in den Rechtsvorschriften der kommunalen Doppik genannt? Entsprechend 59 SächsKomHVO-Doppik Nr. 47 wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der Erträge und der Summe Aufwendungen als Überschuss bezeichnet. Sachverhalt 3: 3.1 Muss die Haushaltssatzung von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden? Genehmigungspflichtige Teile der Haushaltssatzung können sein: 17 Punkte Nach 81 Abs. 4 SächsGemO bedarf der Gesamtbetrag der VE im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die vorliegende Haushaltssatzung enthält zwar VE im Sachverhalt gibt es aber keinen Anhaltspunkt, dass in späteren Haushaltsjahren Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Nach 8 Abs. SächsGemO bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Da in der Haushaltssatzung keine derartigen Kredite vorgesehen sind, ist 8 Abs. SächsGemO nicht anwendbar. Nach 84 Abs. 3 SächsGemO bedarf der Höchstbetrag der Kassenkredite im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der in Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Zwischenrechnung: ordentliche Aufwendungen 57.811.546 geplanter Höchstbetrag des Kassenkredits Gegenüberstellung ordentliche Aufwendungen/Kassenkredit 1.000.000 1.000.000/ 57.811.546*100 Da der Höchstbetrag des Kassenkredites ein Fünftel der in Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt, muss der Kassenkredit von der Rechtaussichtsbehörde genehmigt werden. 3. Wann tritt die Haushaltssatzung voraussichtlich in Kraft? 1 = ~0,76 % 3 Die Haushaltssatzung tritt nach 76 Abs. 3 SächsGemO abweichend von 4 Abs. 3 Satz SächsGemO mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Die vorliegende Satzung wird dem nach am 01.01.01 in Kraft treten. Ein Haushaltsjahr ist ein Kalenderjahr nach 74 Abs. 3 SächsGemO. 5
II. Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung Aufgabe 1: 7 Punkte Berechnen Sie den Eintrittspreis, der mindestens erforderlich ist, um die Kosten der Ausstellung zu decken! Eintritts-Preis = K g / m (Besucher) Kostendeckung = K g (3.000 EUR) / m (500 Besucher) = 6,00 EUR Der Eintrittspreis muss mind. 6,00 EUR betragen, um die Gesamt-Kosten (K g ) zu decken. (Wird der Eintrittspreis > 6 EUR kalkuliert, fallen Überschüsse an für Spenden.) Aufgabe : Untersuchen Sie bei den folgenden Geschäftsvorfällen, inwieweit es sich um handelt. Auszahlungen Aufwand Kosten 1 Punkte Geschäftsvorfälle Auszahlungen Aufwand Kosten a) Bezahlung einer Streusalzrechnung im Wert von 5000,00 EUR b) Überweisung der Gehälter in Höhe von 500.000,00 EUR für den Monat September c) Lieferung und Bezahlung eines Lastkraftwagens im Werte von 100.000,00 EUR d) Zahlung des Jahresbeitrages für kommendes Jahr für die Feuerversicherung in Höhe von 15.000,00 EUR e) Erstattung von Reisekosten in Höhe von 150,00 EUR f) Bezahlung eines Grundstückes im Werte von.000.000,00 EUR g) Bezahlung einer Dachreparatur in Höhe von 5.000,00 EUR nach einem außergewöhnlichen Sturm x 1 x x x 3 x 1 x 1 x x x 3 x 1 x x Aufgabe 3: 4 Punkte 3.1 Ermitteln Sie die kostengünstigste Beschaffungs-Alternative. Geben Sie dabei die Kostengleichung für die jeweiligen Gesamtkosten (Kg ) an. Im vorliegenden Fall kommt ein Alternativenvergleich auf der Basis der durchschnittlichen jährlichen Kosten in Betracht
Kostenermittlung KM A KM B KM C Leasingkosten (K f ) -- -- 5.00 EUR Abschreibung (K f ) 18.000 EUR 0.000 EUR -- Kraftstoff-, Öl- und sonstige verbrauchsabhängige Kosten (K v ) 1.000 EUR 500 EUR 500 EUR jährliche Wartungskosten (K v ) 4.000 EUR 1.500 EUR 1.500 EUR jährliche Gesamtkosten (K g ) 3.000 EUR.000 EUR 7.00 EUR Punkte 4 4 4 Bei der angenommenen Leistungsmenge von 5.000 km jährlich ist die Alternative KM B mit durchschnittlichen Jahreskosten von.000 EUR am kostengünstigsten. 3. Ermitteln Sie die Kilometerleistung der Kehrmaschinen, bei der die Kosten der Alternativen KM A und KM B gleich sind (sog. kritische Menge). Um die Leistungsmenge zu ermitteln, bei der die Kosten der beiden Alternativen KM A und KM B gleich sind (kritische Menge), müssen die Kostengleichungen gleichgesetzt werden. In beiden Gleichungen wird K v (= variable Gesamtkosten) durch k v (= variable Stückkosten pro km) x M (= Leistungsmenge in km) ersetzt; die Gleichung ist anschließend nach M aufzulösen. Daraus ergibt sich: K fa (18.000) + k va * M = K fb (0.000) + k vb *M 18.000 + 1*M = 0.000 + 0,4*M 1*M = 0.000 18.000 + 0,4*M 0,6*M =.000 M =.000/0,6 M = ~3.333,30 km 6 Die kritische Menge beträgt ~3.333,30 km. Bei dieser Kilometerleistung sind die Kosten der Alternativen KM A und KM B gleich. 3.3 Welche Bedeutung hat die kritische Menge im vorliegenden Fall? Bei dieser km-menge sind die Kosten von KM A und KM B gleich. Bei einer Menge von mehr als ~3.333,30 km ist die Alternative KM B aufgrund der geringeren variablen Kosten kostengünstiger. Liegt die Leistungsmenge unter ~3.333,30 km, dann ist KM A aufgrund der geringeren Fixkosten die kostengünstigere Alternative. 4