Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/ Wahlperiode

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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/1995 18. Wahlperiode 26. 04. 05 Große Anfrage der Abgeordneten Claudius Lieven, Martina Gregersen, Christiane Blömeke, Jens Kerstan, Antje Möller, Christa Goetsch (GAL) und Fraktion vom 24.03.05 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbauförderung in Hamburg Der Wohnungsbau in Hamburg ist auf einen historischen Tiefstand gefallen. Günstiger Wohnraum kann in innerstädtischen Gebieten wegen der hohen Bodenpreise praktisch gar nicht mehr errichtet werden. Einzelne Genossenschaften bauen im innerstädtischen Bereich noch für ihre eigenen Mitglieder freifinanzierte Wohnungen, allerdings nur wenn sie in der Lage sind über mehrere Jahre Verluste abzufedern. In der HafenCity entstehen vor allem hochpreisige Eigentumswohnungen, Mietwohnungen oder Baugemeinschaften bilden die Ausnahme. Die Wohnungsbauförderung wurde in den letzten Jahren stark verringert. 2003 lag der Barwert der Förderung aller Programme noch bei 137 Mio. Euro, 2004 waren es nur noch 116 Mio. Euro und im Haushalt 2005/2006 sind jeweils nur noch 102 Mio. Euro eingeplant. Die Kürzungen betreffen fast ausschließlich die Förderung von Mietwohnungen, die von 74 Mio. Euro auf 35 Mio. Euro reduziert wurde. Die Eigentumsförderung blieb mit 47 Mio. Euro jährlich hingegen konstant. Parallel zur Reduzierung des Fördervolumens wurden die Förderbedingungen im Wohnungsbau unattraktiver. Die Abschaffung des Grundstückskostenrichtsatzes und die Einführung des Systems der vollständigen Finanzflüsse zur Berechnung der Förderung führten dazu, dass die reduzierte Förderung nur teilweise ausgeschöpft wurde. Das Wohnungsbauprogramm 2004 umfasste 1000 neue Mietwohnungen, 300 Wohnungen Aus- und Umbau ( 16 Abs. 1 Nrn. 2 4 WoFG), 1000 Wohnungen aus Modernisierungsmaßnahmen nach 16 Abs. 3 und 1200 Eigentumsmaßnahmen, davon 300 im Bestand. Laut Regierungserklärung sollten bei der Förderung von familiengerechten sowie alten- und behindertengerechten Wohnungen Schwerpunkte der Wohnungsbauförderung gesetzt werden. Offenbar floss jedoch ein großer Teil der Fördermittel in den Bau von Altenwohnungen mit und ohne Betreuung und in Wohnpflegeeinrichtungen, wobei dort zum großen Teil kleine Wohnungen gefördert wurden. Dem Vernehmen nach erfolgte die Disposition der Fördermittel zum Teil an Projektentwickler die nicht alleine bauen, sondern dafür andere Kapitalgeber benötigen. Anfang Oktober letzten Jahres wurde erklärt, dass 372 Wohnungen durch eine neue eingeführte Investitionszulage gefördert werden sollen. Die Einführung einer Investitionszulage wurde mit dem Wohnungsbauprogramm 2005/2006 im Dezember vom Senat beschlossen. In der Regel werden nur solche Projekte öffentlich gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine relevanten finanziellen Verbindlichkeiten eingegangen worden und die ohne öffentliche Förderung nicht zu Stande kommen würden, um nachträgliche Förderungen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

Drucksache 18/1995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Die Neustrukturierung der Hamburger Wohnraumförderung erfolgte im Zusammenhang mit der Veränderung bundesgesetzlicher Vorgaben. Mit dem Ersetzen des II. Wohnungsbaugesetzes durch das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes vom 13.09.2001 wurde die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung verändert, und zwar von den breiten Schichten der Bevölkerung zu Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Die bis dahin geltende Kostenmiete wurde abgeschafft. Dem folgend, konzentriert sich die Hamburger Wohnungsbauförderung jetzt auf spezifische Segmente mit besonderen Marktzutrittsproblemen. Die Ermittlung der Subvention wurde von der Kostenmiete auf eine Berechnung der vollständigen Finanzflüsse einer Investition umgestellt. Die für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehenden Mittel sind seit 2003 in jedem Jahr weitestgehend ausgeschöpft worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Mietwohnungsbauprogramm Wie viele Wohnungen wurden in welchen Segmenten gefördert? 1. Wie viele Miet- und Genossenschaftswohnungen und wie viele Heimplätze wurden bis zum 31.12.2004 von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) im Förderjahr bewilligt? In 2004 wurden bewilligt: 1178 Wohnungen als Neubau und Um-, bzw. Ausbau nach 16 Abs. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), 406 Wohnpflegeplätze sowie 505 Wohnungen als umfassende Modernisierungsmaßnahmen nach 16 Abs. 3 WoFG. Ja. a) Sind nach dem 31.12.2004 noch Bewilligungen für das Förderjahr 2004 erteilt worden? b) Wenn ja, wie viele Wohnungen und Heimplätze wurden noch bewilligt oder sollen noch bewilligt werden? 155 Wohnungen und 154 Wohnpflegeplätze. Ja. c) Trifft es zu, dass zahlreiche Bauvorhaben für Entwickler unter Vorbehalt bewilligt worden sind, ohne dass dafür ein Investor feststeht? d) Wenn ja, wie viele Bauvorhaben mit wie vielen Wohnungen sind Bauvorhaben von Entwicklern? 5 Bauvorhaben mit 104 Mietwohnungen, 272 Betreuten Altenwohnungen und 146 Wohnpflegeplätzen. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995 2. Wie hoch ist der Anteil der a) städtischen Gesellschaften, b) der Genossenschaften, c) der sonstigen Kapitalgesellschaften, d) der Stiftungen, e) der privaten Einzelinvestoren und f) der privaten Investoren als GbR an der Gesamtzahl der geförderten Wohnungen (ohne Heime, betreute Altenwohnungen)? Anzahl WE Städt. Gesellschaften 95 Genossenschaften 129 sonstige Kapitalgesellschaften 123 Stiftungen 4 pr. Einzelinvestoren 163 pr. Investoren / GbR 3. Wie verteilen sich die Barwerte der Förderung auf die Förderungsnehmer a) städtische Gesellschaften, b) Genossenschaften, c) sonstigen Kapitalgesellschaften, d) Stiftungen, e) privaten Einzelinvestoren und f) privaten Investoren als GbR? Erfasst sind nur die bisher bewilligten Bauvorhaben des Wohnungsbauprogramms 2004, ohne Wohnpflegeeinrichtungen, betreute Altenwohnungen und Maßnahmen nach 16 Abs. 3 WoFG. Barwert in Euro Städt. Gesellschaften 3.191.738,00 Genossenschaften 11.810.366,00 sonstige Kapitalgesellschaften 5.054.400,00 Stiftungen pr. Einzelinvestoren 7.800.572,00 pr. Investoren / GbR 4. Wie verteilen sich die Barwerte der Förderung auf die Kategorien a) Mietwohnungen ohne Genossenschaftswohnungen, b) Genossenschaftswohnungen, c) Plätze in Wohnpflegeeinrichtungen, d) betreute Altenwohnungen, e) behindertengerechte, barrierefreie und behindertenfreundliche Wohnungen, f) Studentenwohnungen? Bitte je Segment aufschlüsseln nach Förderung pro Wohnung und Förderung pro m 2. Erfasst sind nur die bisher bewilligten Bauvorhaben des Wohnungsbauprogramms 2004, ohne Maßnahmen nach 16 Abs. 3 WoFG. Der Barwert wird nur für das einzelne Bauvorhaben, nicht aber für die einzelne Wohnung bzw. Quadratmeter ermittelt. Zu 4. a): Zu 4. b): Zu 4. c): Zu 4. d): Zu 4. e): Zu 4. f): 16 046 710 Euro. 11 810 366 Euro. 6 443 928 EuroR auf der Basis von 332 nur mit Mitteln der zuständigen Behörde geförderter Wohnpflegeplätze. 24 888 164 Euro. Barrierefreie Wohnungen bzw. solche für Rollstuhlbenutzer sind in den zu 4. a) bis d) genannten Wohnungen mit enthalten. Keine. 3

Drucksache 18/1995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode 5. Welche Miet- und Belegungsbindungen wurden für die geförderten Wohnungen vereinbart? Bitte aufschlüsseln nach Art (WA, WS, WSH u. a.), Miethöhe und Dauer der Bindungen. In den Förderungsgrundsätzen zum Wohnungsbauprogramm 2004 sind mit Ausnahme der barrierefreien Wohnungen für Rollstuhlbenutzer keine WA-Bindungen (Benennung durch das zuständige Bezirksamt, bei Rollstuhlfahrern durch die zuständige Behörde) vorgesehen. Miet- und Genossenschaftswohnungen erhalten WS (sonstige Familien mit Wohnberechtigung)/WSH-Bindungen (sonstige junge Familien, nicht älter als 40 Jahre). Die Miethöhe beträgt als Anfangsmiete entsprechend den Fördergrundsätzen 5,10 bzw. 5,40 Euro/m² Wohnfläche im Monat unter Berücksichtigung der einkommensabhängigen Zuschüsse; der Bindungszeitraum beträgt 30 Jahre. 6. Von den unter 1. erfragten bewilligten Wohnungen haben wie viele: a) 1 Zimmer, b) 1½ Zimmer, c) 2 Zimmer, d) 2½ Zimmer, e) 2 2 /2 Zimmer, f) 3 Zimmer; g) 3½ Zimmer, h) 3 2 /2 Zimmer; i) 4 Zimmer, j) 4½ Zimmer, k) 4 2 /2 Zimmer, I) 5 Zimmer, m) 5½ Zimmer oder n) eine andere Zimmerzahl? Anzahl Räume Anzahl WE 1 131 1 ½ 235 2 515 2 ½ 34 3 129 3 ½ 4 115 4 ½ 5 19 5 ½ andere Zimmerzahl Insgesamt 1.178 Quelle: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) Eine entsprechende statistische Erfassung wird für den Bereich der Modernisierung gem. 16 Abs. 3 WoFG nicht vorgenommen. 6.1 Welche dieser Wohnungen sind Eine Differenzierung nach Wohnungsgröße, Zimmerzahl und Barrierefreiheit erfolgt nicht. 692 Wohnungen. 68 Wohnungen. Keine. a) barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 ausgestattet? b) behindertengerecht nach DIN 18025 Teil 3 ausgestattet? c) behindertenfreundlich ausgestattet? 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995 7. Wie viele Mietsreihenhäuser wurden 2004 differenziert nach folgenden Größen gefördert: a) bis 70 m 2, b) > 70 m 2 85 m 2, c) > 85 m 2 100 m 2, d) > 100 m 2 115 m 2, e) > 115 m 2? Größe in m² Anzahl WE bis 70 > 70 85 7 > 85 100 11 > 100 115 17 > 115 Quelle: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) Keine. 7.1 Wie viele der unter 6. a) bis e) genannten Reihenhäuser haben noch eine Ausbaureserve für Familienzuwachs? 8. Wie viele Studenten- und Studentinnenwohnheimplätze sind in den Jahren 2003 und 2004 bewilligt worden (differenziert nach Neubau und Umbau)? Ausschließlich 154 Plätze im Umbau nach 16 Abs. 1 WoFG im Jahre 2003. In keinem. 8.1 In welchen Bauvorhaben (bitte mit Adressangabe) wurden jeweils wie viele Studenten- und Studentinnenwohnungen gefördert? 9. Wie viele von den bewilligten Wohnungen liegen in betreuten Altenwohnanlagen (differenziert nach Neubau und Umbau)? 664, davon 489 in Neu- und 175 in Umbauvorhaben. 9.1 Wie viele der 2004 geförderten Wohnungen (differenziert nach Neubau und Umbau) in betreuten Altenwohnanlagen sind a) barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 ausgestattet? 619, davon waren 444 in Neu- und 175 in Umbauvorhaben. b) behindertengerecht nach DIN 18025 Teil 1 ausgestattet? 45, ausschließlich in Neubauvorhaben. Keine. c) behindertenfreundlich nach den Vorgaben des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung ausgestattet? 10. Wie viele der Wohnungen in betreuten Altenwohnanlagen weisen: a) bis zu 45 m 2, b) > 45 m 2 55 m 2, c) > 55 m 2 60 m 2, d) > 60 m 2 65 m 2, e) > 65 m 2 70 m 2, f) > 70 m 2 75 m 2 Wohnfläche ohne anteilige Gemeinschaftsfläche aus? Eine Differenzierung nach der Größe der Betreuten Altenwohnungen wird statistisch nicht erfasst. 10.1 Wie viele der unter a) bis f) genannten Wohnungen sind jeweils nach DIN 18025 Teil 1 oder 2 ausgestattet? Siehe Antwort zu 9.1 a) und b). 5

Drucksache 18/1995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode 10.2 Wie viele der unter a) bis f) aufgeführten Wohnungen sind für eine und wie viele für zwei Personen vorgesehen? 455 Wohnungen sind für eine Person und 209 für zwei Personen geeignet. 10.3 Gibt es in den bewilligten Altenwohnanlagen Wohnungen für mehr als zwei Personen? Wenn ja, wie viele sind dies? In einem Bauvorhaben ist eine Wohnung für mehr als 2 Personen geeignet, die aber nicht als Betreute Altenwohnung ausgewiesen und bewilligt worden ist. 11. Wie viele Plätze in Wohnpflegeeinrichtungen sind aus dem Wohnungsbauprogramm der BSU bewilligt worden und wie viele aus Mitteln der BSF? Bitte differenziert nach a) Neubau und b) Umbau (einschließlich Anbau und Aufstockung). Aus dem Wohnungsbauprogramm des Senats wurden 334 Wohnpflegeplätze aus Mitteln der BSU, davon 252 im Neubau und 82 im Umbau, aus Mitteln der BSF 72 Wohnpflegeplätze, davon 36 im Neubau und 36 im Umbau, für das Programm 2004 bewilligt. 12. Wie viele betreute Plätze bzw. Wohnungen in Altenwohnanlagen sind differenziert nach den Rechtsformen: a) Stiftungen, b) Genossenschaften, c) Kapitalgesellschaften, d) Städtische Wohnungsunternehmen (SAGA/ GWG), e) Anstalten öffentlichen Rechts (p&w) und f) andere bewilligt worden? In Bauvorhaben mit Betreuten Altenwohnungen sind nur Wohnungen bewilligt. Anzahl Wohnungen Stiftungen 188 Genossenschaften Kapitalgesellschaften 331 SAGA/GWG Anstalten öffentlichen Rechts (p&w) Sonstige 134 II. Eigentumsprogramm des Senats Der Senat hat die Förderung des Wohneigentums zu einem Schwerpunkt seiner Wohnungspolitik erklärt, u. a. in der Hoffnung, so die Abwanderung von Familien ins Hamburger Umland zu reduzieren. Um mehr Flächen für den Einfamilienhausbau bereitzustellen, werden dazu mehrere höchst umstrittene Planverfahren vorangetrieben. Neben dem flächenintensiven Einfamilienhausbau werden durch die Wohneigentumsförderung jedoch auch Eigentumswohnungen und der Erwerb von gebrauchten Wohnimmobilien gefördert. Marktbeobachtungen lassen darauf schließen, dass die Aufwendungen pro Einheit im Einfamilienhausbau deutlich über denen im Bestandserwerb und bei Eigentumswohnungen liegen. 1. Wie viele Wohnungen wurden im Eigentumsprogramm 2004 bis zum 31.12.2004 von der WK bewilligt (differenziert nach Neubau und Bestandserwerb)? Neubau Bestandserwerb Insgesamt 659 Wohnungen 323 Wohnungen 982 Wohnungen 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995 Nein. 1.1 Folgen noch Bewilligungen im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2004 nach dem 31.12.2004? 2. Von den bewilligten Wohnungen (differenziert nach Neubau und Bestandserwerb) im Eigentumsprogramm 2004 weisen wie viele Wohnungen a) 1 Zimmer; b) 1½ Zimmer, c) 2 Zimmer, d) 2½ Zimmer, e) 2 2 /2 Zimmer, f) 3 Zimmer, g) 3½ Zimmer, h) 3 2 /2 Zimmer, i) 4 Zimmer; j) 4½ Zimmer, k) 4 2 /2 Zimmer, I) 5 Zimmer, m) 5½ Zimmer oder n) eine andere Zimmerzahl auf? Anzahl der Räume WE Neubau WE Bestand 1 1 ½ 2 6 6 2 ½ 3 38 56 3 ½ 4 361 167 4 ½ 5 216 68 5 ½ andere Anzahl 38 26 Insgesamt 659 323 Eine Differenzierung erfolgt nur nach Anzahl der Räume. 3. Von den Neubauwohnungen im Eigentumsprogramm sind wie viele in a) Geschossbauten, b) Reihenhäusern, c) Doppelhäusern, d) freistehenden Eigenheimen, e) anderen Gebäudetypen? Geschossbauten Reihenhäuser Doppelhäuser freistehende Eigenheim anderen Gebäudetypen Insgesamt 85 WE 351 WE 147 WE 76 WE 659 WE 4. Wie hoch lagen im Eigentumsprogramm die durchschnittlichen gesamten Anschaffungskosten pro m 2 (einschließlich Stellplatzkosten, Finanzierungskosten und Erwerbskosten) bei den unter 3. erfragten Kategorien? Neubau (Euro/m²) Bestand (Euro/m²) Geschossbauten 2.383 1.780 Reihenhäuser 2.245 1.922 Doppelhäuser 2.427 2.042 freistehende Eigenheime 2.429 2.024 anderen Gebäudetypen 1.725 7

Drucksache 18/1995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode 5. Wie verteilen sich die Barwerte, der Förderung auf die unter 3. erfragten Kategorien? Bitte je Kategorie aufschlüsseln nach Förderung pro Wohnung und Förderung pro m 2. Neubau Bestand pro WE/Euro pro m²/euro pro WE/Euro pro m²/euro Geschossbauten 39.789 425 31.538 357 Reihenhäuser 43.689 387 35.716 336 Doppelhäuser 41.375 364 38.720 361 freistehende Eigenheime 44.477 353 37.199 307 anderen Gebäudetypen 37.292 280 6. Wie hoch liegen bei Wohnungen, welche im Eigentumsprogramm aus dem Bestand erworben wurden, die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten pro m 2 Wohnfläche? Bitte differenziert nach Gebäudetypen und Baujahr darstellen. Die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten werden statistisch nicht erfasst. 7. Von den Wohnungen die im Eigentumsprogramm aus dem Bestand erworben wurden, befinden sich wie viele in a) Geschossbauten, b) Reihenhäusern, c) Doppelhäusern, d) freistehenden Eigenheimen oder e) anderen Gebäudetypen? Bitte differenziert nach Wohnungen die vor 1978 bzw. nach 1978 errichtet wurden darstellen. WE Gesamt WE vor 1978 WE nach 1978 Geschossbauten 88 63 25 Reihenhäuser 118 73 45 Doppelhäuser 42 15 27 freistehende Eigenheime 73 43 30 anderen Gebäudetypen 2 1 WE 1 Insgesamt 323 195 128 8. Von den bewilligten Wohnungen im Eigentumsprogramm 2004 (ohne Wohnungen mit Flächenzuschlag für Behinderte und Alleinerziehende) haben wie viele Wohnungen ein Darlehen (unabhängig von der Fallgruppe) für a) max. 50 m 2, b) > 50 aber max. 60 m 2, c) > 60 aber max. 80 m 2, d) > 80 aber max. 90 m 2, e) > 90 aber max. 100 m 2, f) > 100 aber max. 110 m 2, g) < 110 m 2 förderungsfähige Wohnfläche erhalten? Bitte differenziert nach Neubau und Bestandserwerb angeben. Größe/m² WE Neubau WE Bestand bis 50 2 > 50 60 8 2 > 60 80 173 94 > 80,1 90 289 131 > 90 100 104 49 > 100 110 32 13 > 110 16 6 Insgesamt 622 297 8

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995 8.1 Um wie viel m 2 weicht die tatsächliche Wohnfläche der Kategorien a) bis g) durchschnittlich von der max. förderungsfähigen Wohnfläche ab? Bitte in tabellarischer Darstellung differenziert nach Neubau und Bestanderwerb angeben. Größe/m² Neubau m²/we Bestand m²/we bis 50 > 50 60 4 > 60 80 29 14 > 80 90 23 18 > 90 100 19 23 > 100 110 11 16 > 110 10 38 9. Wie viele der Neubauwohnungen im Eigentumsprogramm sollen barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 und behindertengerecht nach DIN 18025 Teil 1 ausgestattet werden? Ausstattungsmerkmale nach DIN 18025 Teil 1 oder 2 werden im Eigenheimbereich nicht erfasst. Für 3 Anträge wurden jeweils Schwerbehinderten-Darlehen bewilligt; hier müssen die Anforderungen der DIN 18025 Teil 1 im Wesentlichen erfüllt sein. III. Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken In früheren Jahren fand ein großer Teil des Wohnungsneubaus in Hamburg auf städtischen Grundstücken statt. Die Stadt hatte dazu Grundstücke zu einem reduzierten Preis für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug mussten sich die Eigentümer verpflichten bestimmte Belegungsbindungen, u. a. zugunsten junger Familien, einzugehen. Dieses System ermöglichte es u. a. preisgünstigen Wohnraum in allen Stadtgebieten zu realisieren und nicht nur dort wo es niedrige Bodenpreise gibt. 72 Wohnungen. 1. Wie viele der unter römisch 1 aufgeführten bewilligten Neubauwohnungen (ohne Aus- und Umbauten nach 16 Abs. 1 Nr. 3) werden auf städtischen Grundstücken errichtet? 2. Wie viele der unter römisch 1 aufgeführten bewilligten Neubauwohnungen werden auf Grundstücken errichtet, die sich bereits im Eigentum der Investoren befinden, d. h. nicht neu erworben werden? 138 Wohnungen, ohne Umbau nach 16 (1) und (3) WoFG und Wohnpflegeeinrichtungen. 3. Wie hoch liegt die Zahl der Neubaumietwohnungen ohne Maßnahmen nach 17 II. WoBauG bzw. 16 Abs. 1 Nr. 2 4 WoFG, die auf Liegenschaftsgrundstücken in den Programmjahren 1990 bis 2003 bewilligt worden sind und wie hoch liegt der jeweilige prozentuale Anteil dieser Wohnungen an den insgesamt bewilligten Mietwohnungen der gefragten Programmjahre? Programmjahr Anzahl der Wohnungen Anteil in % 1990 1.826 70 1991 1.597 57 1992 1.511 39 1993 1.567 39 9

Drucksache 18/1995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Programmjahr Anzahl der Wohnungen Anteil in % 1994 1.644 42 1995 2.054 49 1996 1.518 37 1997 2.670 69 1998 998 44 1999 1.190 43 2000 609 39 2001 *) *) 2002 601 33 2003 161 9 *) Keine eigenständiges Programm. Daten sind im Programm 2002 erhalten 4. Wie viele der bewilligten Eigentumsmaßnahmen wurden 2004 auf Liegenschaftsgrundstücken errichtet? Bitte differenziert nach a) Eigentumswohnungen, b) Reihenhäusern, c) Doppelhäusern, d) freistehenden Eigenheimen oder e) anderen Gebäudetypen angeben. 5. Wie hoch war die Zahl der Eigentumsmaßnahmen und zwar differenziert nach a) Eigentumswohnungen, b) Reihenhäusern, c) Doppelhäusern, d) freistehenden Eigenheimen oder e) anderen Gebäudetypen, die auf Liegenschaftsgrundstücken in den Programmjahren 1990 bis 2003 bewilligt worden sind und wie hoch lag der jeweilige prozentuale Anteil dieser Wohnungen an den insgesamt bewilligten Wohnungen der gefragten Programmjahre? Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. IV. Investitionszulage Im Jahr 2004 sollen 372 Wohnungen mit Hilfe einer neu eingeführten Investitionszulage gefördert worden sein: Bestandteil der Zulage ist u. a. dass die geförderten Unternehmen als Gegenleistung Mietpreis- und Belegungsbindungen in ihrem Altbestand nachweisen müssen. 1. Wann wurde die Investitionszulage tatsächlich eingeführt, d. h. wann wurde sie beschlossen und ab wann standen Mittel zur Förderung mit diesem Instrument bereit? Der Senat hat im November 2003 die Einführung der Investitionszulage im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2004 beschlossen. Im Haushaltsjahr 2004 standen, im Rahmen des Zins- und Verlustausgleichs an die WK, Mittel zur Förderung bereit. 2. In welchen Objekten befinden sich die 372 geförderten Wohnungen? Für die genannten 372 Wohnungen waren von Wohnungsunternehmen Förderungsanträge angekündigt worden. Im Jahre 2004 ist das Bewilligungsverfahren für 330 Wohnungen mit einer Investitionszulage abgeschlossen worden. Die Wohnungen befinden sich in 4 Bauvorhaben in den Stadtteilen Neustadt, Horn, Othmarschen und Ohlsdorf. Nein. 2.1 Ist dem Senat oder den zuständigen Stellen bekannt, zu welchen Mietpreisen die geförderten Wohnungen vermietet werden sollen? 10

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995 2.2 Welchen Planungsstand hatten die geförderten Wohnungen zum Zeitpunkt ihrer Förderung (Bauvoranfrage gestellt/beschieden, Bauantrag eingereicht, Baugenehmigung erteilt, Baubeginn erfolgt etc.)? Die Bauvorhaben waren noch nicht begonnen worden. 3. In welchem Umfang (Anzahl WE/Summe m 2 ) haben die geförderten Wohnungsunternehmen Wohnungen benannt, die a) Mietpreis- und b) Belegungsbindungen unterliegen? Es wurden keine benannt. 4. Wo liegen diese Wohnungen? (Bitte Auflistung nach Adressen der Gebäude und Anzahl der gebundenen Wohnungen pro Gebäude.) 26 Wohnungen in 17 verschiedenen Objekten, von näheren Angaben wird aus Datenschutzgründen abgesehen. a) Beabsichtigen der Senat oder die zuständigen Stellen die räumliche Verteilung der gebundenen Wohnungen und deren Belegung fortlaufend zu kontrollieren? Wenn ja, auf welche Weise soll dies geschehen? Ja. Die räumliche Verteilung der gebundenen Wohnungen wird regelmäßig durch die zuständige Behörde überprüft. Die Bindung einer Wohnung erfolgt erst im Anschluss an den Nachweis der tatsächlichen Unterbringung eines 5 Schein-Haushaltes. Die Verfügungsberechtigten führen diesen Nachweis durch Übergabe des entsprechend ausgefüllten Wohnberechtigungsscheines an die WK, die das örtlich zuständige Bezirksamt informiert. 5. Wurden den Wohnungsunternehmen andere Leistungen als Ausgleich für den Nachweis von Mietpreis-/Belegungsbindungen beantragt und anerkannt? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie welche Gegenleistungen wurden seitens der Stadt nicht akzeptiert? Andere Gegenleistungen wurden nicht beantragt. 6. Haben im Jahr 2005 bereits Wohnungsunternehmen Anträge zur Gewährung der Investitionszulage gestellt? Wenn ja, in welchem Umfang und durch welche Unternehmen? Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat einen Antrag für ein Bauvorhaben mit 93 Wohnungen gestellt. 6.1 Wo sollen die geförderten Neubauwohnungen entstehen und wo sollen die Mietpreis- und Belegungsbindungen nachgewiesen werden? Im Bezirk Eimsbüttel. Die Wohnungen mit zukünftigen Mietpreis- und Belegungsbindungen sind noch nicht benannt worden. Nein. 6.2 Ist dem Senat oder den zuständigen Stellen bekannt, zu welchen Mietpreisen die geförderten Neubauwohnungen vermietet werden? 11