Projekt Early Intervention - Jeder Mensch hat Potenzial Arbeitsmarktintegration von AsylbewerberInnen

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Transkript:

Stand 10. Februar 2015 Projekt Early Intervention - Jeder Mensch hat Potenzial Arbeitsmarktintegration von AsylbewerberInnen Modellprojekt in Ludwigshafen und 8 weiteren Agenturen bundesweit

Ausgangslage Aktuelle politische Diskussion um Flüchtlingspolitik Steigende Antragszahlen von Asylbewerbern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Humanitärer Umgang mit Flüchtlingen Willkommenskultur für Zuwanderer Verkürzung der Frist für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern von neun auf drei Monate (Rechtslage seit Januar 2015) Fachkräftebedarf in Deutschland Zuwanderung als eines von mehreren Handlungsfeldern zur Deckung des Fachkräftebedarfs Schrittweise Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitnehmer (z.b. Blaue Karte EU, Positivliste für Fachkraftberufe) Ziel: Jeder Mensch hat Potenzial - Potenziale von Flüchtlingen für Arbeitsmarkt und Gesellschaft stärker berücksichtigen Early Intervention : Flüchtlinge frühzeitig je nach Qualifikationsprofil in Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt einbeziehen. Kein passives Abwarten bis zum Ende des Asylverfahrens. Seite 2

Personenkreis Asylbewerber Asylbewerber: Menschen, die wegen politischer Verfolgung aus ihrem Heimatland geflohen sind und beim BAMF einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Der Status endet mit der abschließenden Entscheidung des BAMF über den Asylantrag (Anerkennung, subsidiärer Schutz oder Ablehnung) 46% der Verfahren sind in sechs Monaten abgeschlossen Status während des Asylverfahrens: Aufenthaltsgestattung Nach drei Monaten besteht die Möglichkeit der Beschäftigungsaufnahme mit Zustimmung der BA - arbeitsmarktabhängig, d.h. nach Vorrangprüfung (Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten rechtmäßigen Aufenthalt) Ausbildungsaufnahme ohne Zustimmung der BA. Seite 3

Ermittlung des Potenzials bei Asylbewerbern 2014/15 1. Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) Januar 2015: insgesamt 25.042 (Quelle: BAMF, 9.2.2015) Zum Vergleich: 2014 waren es insgesamt 202.834 (davon ca. 20% Folgeanträge) (Quelle: BAMF, 9.2.2015) In Ludwigshafen: 436 in 2014, ca. 500 weitere werden in 2015 erwartet. (Quelle: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Januar 2015) 2. Personen zwischen 25 und 64 Jahren für Potenzial interessante Altersgruppe, da Erwerbspersonen mit überwiegend abgeschlossener Ausbildungsphase Annahme für 2014: ca. 50 % der Asylbewerber befinden sich in dieser Altersgruppe. Jugendliche (18-25 Jahre) machen dabei weitere 20% aus. (Quelle Bundesamt in Zahlen 2013) 3. mitgebrachte Kompetenzen rund 42 % mit absolvierter Ausbildung, jedoch nur ca. 30% davon mit Nachweis (Quelle: Auswertung Bleiberechtsprogramm, ca. 11 Tsd. Befragte) Seite 4

Asylverfahren Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Identifikation von Asylbewerbern am Modellstandort mit Bleibeperspektive in Deutschland durch BAMF Kompetenzerhebung mit Miniarbeitspaket (dt., engl., frz.) Vorauswahl durch Auswertung der Miniarbeitspakete, Einladung zum Erstgespräch in die AA Interventionszeitpunkt: nach Verteilung auf GU/ Wohnungen Bleibeprognose für Neu-Antragsteller nach HKL mit höchsten Schutzquoten und der geringsten Zahl an Abschiebungen Erläuterung, Aushändigung, Ausfüllen erfolgt im Rahmen von Gruppenveranstaltungen; Möglichkeit gemeinsamer Veranstaltungen mit dem Bleiberechtsnetzwerk im Erstgespräch: Nutzung der regulären Arbeitspakete Vermittlungsprozess nach 4-Phasen-Modell Möglichkeit weitergehender Betreuung durch Projekte des Bleiberechtsnetzwerks vor Ort Aufnahme in die Vermittlungsbemühungen durch die BA für arbeitsmarktnahe Bleiberechts- Teilnehmern jederzeit möglich Seite 5

Integrationsprozess in der BA Potenzial für AA wird in Zusammenarbeit mit Dritten (BAMF/Bleiberechtsnetzwerk) frühzeitig identifiziert AA: Vorauswahl durch Auswertung Mini-Arbeitspaket Aushändigung Fragebogen (Deutsch, Englisch, Französisch, oder Arabisch) Selbstauskunft über berufliche Daten (soweit realistische Einschätzung möglich) Aktivitäten im SGB III Bereich. (SGB II ist für Asylbewerber im Asylverfahren ausgeschlossen.) Ziel der Vorauswahl: Einladung zu Erstgespräch in AA in der AA: Integrationsbemühungen schon während Asylverfahren starten/ausbildungsvoraussetzungen schaffen Integrationsarbeit nach 4 PM. Besonders relevante Bedeutung für Strategiefestlegung: Sprachkenntnisse, verwertbare berufliche Kenntnisse, Aussicht auf Arbeitserlaubnis Ziel: Ausbildungs-/Arbeitsaufnahme nach Arbeitsmarktzugang (derzeit 3 Monate nach legalem Aufenthalt) Seite 6

Potenzial identifizieren: Mini-Arbeitspaket wird in Zusammenarbeit mit Dritten ausgehändigt Arbeitspaket wird von Asylbewerber freiwillig ausgefüllt. Nur solche Asylbewerber werden einbezogen, für die BAMF die Prognose abgibt, dass Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist (rechtliche Anforderung nach 30 SGB I) Nur solche Informationen abfragen, über die eine realistische Selbsteinschätzung möglich ist (Erfahrungswert: Tendenz zur Selbstüberschätzung bei Befragungen über berufliche Kompetenzen) Abfrage von Name Anschrift Geburtsdatum Beruf Abschlüsse Wesentliche Stationen des Lebenslaufes Fragebogen in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache Hoher Anteil von Flüchtlingen kann sich in diesen Sprachen verständigen Unterstützung der Aushändigung des Fragebogens durch Vermittlungsfachkraft der BA und Netzwerkpartner Ziel: Marktnahe Kunden sollen für vertieftes Profiling an die AA überstellt werden (keine Hemmnisse bzw. nur qualifikatorische/sprachliche Defizite) Seite 7

In AA: Verfahren nach dem 4-Phasen-Modell ständige Rückkopplung : Erkenntnisse fließen in den Integrationsplan ein 1 2 3 Profiling durchführen Integrationsziel festlegen Strategie auswählen (Integrationsplan erstellen) 4 Umsetzen & Nachhalten Integration in Arbeit / Ausbildung Die bereits vorhandenen Handlungsstrategien können auch für Asylbewerber genutzt werden Ergänzungen in den Handlungsstrategien selbst sind möglich (z.b. Hinweis auf Bleiberechtsnetzwerk, Fördermöglichkeiten). Besonders relevante Integrationsaktivitäten auf der Grundlage des Profilings: - Berücksichtigung Sprachförderung - Berücksichtigung Anerkennungsverfahren - Arbeitsvermittlung - Ausbildungsvermittlung für Jugendliche Seite 8

Möglichkeiten der Förderung durch die AA Sprachkenntnisse erwerben (Zugangsvoraussetzung: A1), Hilfestellung im Anerkennungsverfahren Kostenübernahme für die Übersetzung und Beglaubigung der Zeugnisse, Kostenübernahme der Anerkennungsgebühren von Schul-, Ausbildungs- und Studienzeugnissen, Arbeitsvermittlung (Praktikumsvermittlung), Berufsberatung / Ausbildungsvermittlung für Jugendliche Rechtskreisübergreifender (SGB III SGB II) Verbleib im Projekt, Nachhaltige Betreuung auch nach Integration in Arbeit oder Ausbildung. Seite 9

Möglichkeiten der Sprachförderung während des Asylverfahrens Integrationskurs: Eine Teilnahme am Integrationskurs scheidet aktuell in der Regel aus, da dazu ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt i.s.v. 44 Abs. 1 S. 2 AufenthG erforderlich wäre. In Einzelfällen ist in Absprache mit dem Kursträger die Teilnahme als Selbstzahler im Rahmen verfügbarer Kursplätze möglich. ESF-BAMF-Kurs: Sprachniveau A1 nachweisbar. In diesem Fall muss vorher kein Integrationskurs besucht worden sein. Es ist also eine unmittelbare Teilnahme am ESF-BAMF-Programm möglich. Teilnehmende werden über das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II dem ESF-BAMF- Programm zugeführt. Seite 10

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen Antrag auf Anerkennung der ausländischen beruflichen Qualifikation kann während einem Asylverfahren und auch in der Wartefrist gestellt werden Verfahren ist unabhängig von Status, Staatsangehörigkeit und Arbeitsgenehmigung Kosten : zwischen 400-600 Verfahren erfolgt i.d.r. anhand der vorgelegten Dokumente Empfehlenswert: frühzeitige Antragstellung auf Anerkennung. Dauer des Verfahrens: mind. 3 Monate ab Abgabe aller relevanter Unterlagen keine Nachweise vorhanden: Kenntnisse können durch alternative Verfahren festgestellt werden (Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen sowie Gutachten von Sachverständigen) aber: aufwändig und kostenintensiv! Seite 11

Zugangsvoraussetzungen im Überblick Frühzeitige Aufnahme der Asylbewerber ins Projekt (idealerweise in den ersten 6 Monaten nach Ankunft) Erstantragsteller + Status: Aufenthaltsgestattung Schul- und/oder Berufsausbildung im Heimatland abgeschlossen (idealerweise sind Zeugnisse vorhanden) Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 Asylbewerber sollten aus den folgenden Ländern stammen: Afghanistan Ägypten Eritrea Irak Iran Pakistan Somalia Sri Lanka Syrien Seite 12

Kontakt in der Agentur für Arbeit Ludwigshafen Frau Mihaela Prorocu Vermittlerin im Projekt Jeder Mensch hat Potenzial Berliner Straße 23a, 67059 Ludwigshafen Raum 08 (EG) Tel.: 0621/5993-398 mihaela.prorocu@arbeitsagentur.de Seite 13