SEGELANWEISUNG LANDESJUGENDMEISTERSCHAFT MECKLENBURG-VORPOMMERN IM SEGELN REGELN 2. MITTEILUNGEN FÜR DIE TEILNEHMER

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Transkript:

LANDESJUGENDMEISTERSCHAFT MECKLENBURG-VORPOMMERN IM SEGELN 2016 SEGELANWEISUNG 1. REGELN Die Wettfahrten werden nach folgenden Regeln gesegelt: WR der ISAF einschließlich der Zusätze des DSV neueste Ausgabe den Ordnungsvorschriften des DSV den Klassenvorschriften der jeweiligen Klasse der Ausschreibung der Segelanweisung 2. MITTEILUNGEN FÜR DIE TEILNEHMER 2.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichtes erfolgen durch Aushang an der offiziellen Tafel. Sie befindet sich am Gebäude des Greifswalder Yachtclubs. 2.2 Die Aushänge und Ergebnisse können unter zur Verfügung gestellt werden. 2.3 Bei widersprüchlichen oder fehlenden Informationen ist allein die offizielle Tafel am Gebäude des GYC entscheidend/bindend.

3. ÄNDERUNG DER SEGELANWEISUNG 3.1 Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens zwei Stunden vor Start der ersten Tageswettfahrt ausgehängt. 3.2 Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 20.00 Uhr des Vortages ausgehängt. 4. SIGNALE AN LAND Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Signalmast in der Nähe des Regattabüros signalisiert: Flagge L Flagge AP über H Antwortwimpel AP (evtl. über einem Zusatzsignal) An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt. Es besteht uneingeschränktes Auslaufverbot. Das Ankündigungssignal wird frühestens 45 Minuten nach dem Streichen der Flagge AP über H gegeben. Startverschiebung entsprechend WR. 5. ZEITPLAN DER WETTFAHRTEN 5.1 Regattatage sind der 10. und 11. September 2016. 5.2 Eröffnung und Steuermannsbesprechung: 10.September 2016 um 10.30 Uhr vor dem Gebäude des Greifswalder Yachtclubs. 5.3 Start zur ersten Wettfahrt am 10. September 2016: 12.00 Uhr, Start zur ersten Wettfahrt am 11. September 2016: 10.00 Uhr. 5.4 Wenn auf dem Zielschiff Flagge L gesetzt ist, erfolgt eine weitere Wettfahrt im Anschluss. 5.5 Es sind 6 Wettfahrten vorgesehen. Letzte Startmöglichkeit: Sonntag, 11. September 2016 um 14.00 Uhr. Seite 2

6. KLASSENFLAGGEN Die Klassenflaggen sind: 420er weiße Flagge mit Klassenzeichen Laser Radial grüne Flagge mit Klassenzeichen Laser 4.7 weiße Flagge mit Klassenzeichen Europe weiße Flagge mit Klassenzeichen Pirat weiße Flagge mit Klassenzeichen 29er weiße Flagge mit Klassenzeichen Cadet weiße Flagge mit Klassenzeichen Optimist A weiße Flagge mit Klassenzeichen Optimist B blaue Flagge mit Klassenzeichen Open BIC gelbe Flagge mit Klassenzeichen Bei Gruppenstartverfahren wird zusätzlich zur Klassenflagge die Gruppenflagge in den Farben Grün, Rot, Blau oder Gelb gesetzt. Es wird in Reihenfolge gemäß Anhang A3 der Segelanweisung gestartet. 7. BAHNEN 7.1 Die Wettfahrtgebiete sind in der Anlage angegeben und werden spätestens 120 Minuten vor dem Start der ersten Tageswettfahrt per Aushang bekannt gegeben. Die Skizze in Anlage 1 zeigt die Bahn einschließlich Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind. 7.2 Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn gemäß Bahnskizze mittels Zahlenwimpel an. Der ungefähre Kompasskurs zur ersten Bahnmarke kann an der Backbordseite des Startschiffes angezeigt werden. 7.3 Mit Ausnahme der Gates sind alle Bahnmarken backbord zu runden. Fehlt eine Bahnmarke des Gates, so ist die verbleibende Bahnmarke beim Runden an backbord zu lassen. Dies ändert WR 34. 8. BAHNMARKEN Die Bahnmarken haben die Farbe rot / orange (Ball). Seite 3

9. START 9.1 Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet. 9.2 Die Startlinie wird gebildet durch eine orange Flagge am Mast des Startschiffes und der Startlinienbegrenzungstonne mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffs. 9.3 Boote, die 4 Minuten nach dem Startsignal noch nicht gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1 und 29.1). 9.4 Das Durchqueren der Startlinie ist während des Absegelns der Bahn nicht gestattet, es sei denn, die Wettfahrtleitung setzt, nachdem alle Klassen gestartet sind, Flagge K, die das Überqueren der Startlinie während des Absegelns der Bahn erlaubt. 10. ZIEL Die Ziellinie wird durch eine Stange mit orangener Flagge auf dem Zielschiff und einer Zielbegrenzungsboje mit blauer Flagge an der Backbordseite des Zielschiffes gebildet. 11. STRAFEN 11.1 Boote, die eine Strafe nach WR 44 ausgeführt haben oder von der Wettfahrt zurückgetreten sind, müssen dies innerhalb der Protestfrist in der im Wettfahrtbüro ausliegenden Liste bestätigen. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht. 11.2 Für die Wettfahrten gilt WR Anhang P. 12. ZEITLIMIT 12.1 Die Sollzeiten und Zeitlimits sind für alle startenden Klassen wie folgt: Sollzeit: 45 bis 60 Minuten Zeitlimit: 75 Minuten 12.2 Hat kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen. Das Nicht-Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a). Seite 4

12.3 Das Ende der Wettfahrt wird durch das Streichen der Flagge blau auf dem Zielschiff angezeigt. 12.4 Die Wettfahrt wird spätestens 20 Minuten nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes der Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als nicht durchs Ziel gegangen gewertet. 13. PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG 13.1 Jedes Boot, das protestieren will, muss das der Wettfahrtleitung unmittelbar nach Zieldurchgang mitteilen. Es ist anzugeben, gegen wen man protestieren will. 13.2 Die Protestfrist beginnt mit dem Ende der letzten Tageswettfahrt der jeweiligen Klasse und dauert 75 Minuten (Ergänzung WR 61.3). 13.3 Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen. Beginn und Reihenfolge der Protestverhandlungen werden an der offiziellen Tafel sofort nach Ende der Protestfrist ausgehängt. 13.4 Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegeben Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten. 13.5 In Änderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als eine Stunde nach Verkündung der Entscheidung angenommen. 13.6 Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen. 13.7 Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt. 14. WERTUNG 14.1 Es wird nach dem Low-Point-System gemäß Anhang A der WR gewertet. 14.2 Streichungen: Ab vier gesegelten Wettfahrten wird die schlechteste Wettfahrt gestrichen. Seite 5

15. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 15.1 Jede Steuerfrau_jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung ihres_seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden am Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung WR 4). Das gilt auch für Sicherungs-, Schlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Personen, die sie führen oder bereitstellen. 15.2 Alle Segler_innen müssen Schwimmwesten, nach Möglichkeit in gut sichtbaren Farben, während ihres Aufenthaltes auf dem Wasser tragen. Der Wettfahrtausschuss behält sich vor, ihm ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. 15.3 Auflagen aus der Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung: Die Bestimmungen der Seestraßenordnung, der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sowie schifffahrtspolizeiliche Verfügungen müssen von allen Teilnehmenden eingehalten werden. Durch diese Genehmigung werden keine Sonderrechte begründet. Die See-, insbesondere die Berufsschifffahrt, darf durch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden. 15.4 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie führen. Mindestens wird aber eine 20-Prozent- Wertungsstrafe für die letzte gewertete Tageswettfahrt des jeweiligen Teilnehmers verhängt. 15.5 Nach Ende der letzten Tageswettfahrt müssen sich alle Teilnehmenden innerhalb der Protestfrist auf einer entsprechenden Liste schriftlich austragen. Nichtbeachtung kann zur Disqualifikation in allen Tageswettfahrten führen. Mindestens wird aber eine 20-Prozent-Wertungsstrafe für die letzte gewertete Tageswettfahrt der_des jeweiligen Teilnehmenden verhängt. 16. BEGLEITBOOTE 16.1 Begleitboote haben sich während der Wettfahrt (ab Vorbereitungssignal bis Zieldurchgang) vom Startgebiet und den Teilnehmenden fernzuhalten. Jede Art der Kommunikation zwischen teilnehmenden Booten und Begleitbooten ist während dieser Zeit untersagt. Ausgenommen von dieser Abstandspflicht sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert. Beachtet ein Begleitboot diese Vorschrift nicht, kann ein Boot, das von ihm betreut wird, disqualifiziert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Boot davon Gebrauch macht oder nicht. Seite 6

16.2 Nach Setzen der Flagge V auf dem Startschiff sind alle Trainer-, Begleit-, Jury- und Wettfahrtleitungsboote aufgefordert, Sicherheitsaufgaben wahrzunehmen und haben dafür Sorge zu tragen, das hilfsbedürftige Sportler_innen gerettet werden. 16.3 Trainer- und Begleitboote müssen sich bis zwei Stunden vor der ersten Wettfahrt im Regattabüro registrieren. 16.4 Begleit- und Trainerboote müssen Personen oder Booten in Gefahr jede denkbare Hilfe geben. 16.5 Trainer- oder Begleitboote müssen den Anweisungen der Wettfahrtorganisation Folge leisten. 16.6 Begleit- und Trainerboote müssen einen Abstand von mindestens 100 Metern zu allen in der Wettfahrt befindlichen Wettfahrtteilnehmenden halten, außer sie leisten Hilfe nach Punkt 16.4 oder auf Anweisung der Wettfahrtleitung (Punkt 16.5) oder Punkt 16.2 ist in Kraft. Die Strafe für eine eventuelle Verletzung dieser Regel wird von der Jury festgelegt. Nichtbeachtung kann zu einer Bestrafung der betreuten Boote führen. 16.7 Die Funktionsboote sind durch Flaggen gekennzeichnet: Wettfahrtleitung: Flagge RC Schiedsrichter: Flagge JURY 16.8 Boote, die nicht in einer Wettfahrt sind, müssen sich vom Wettfahrtgebiet freihalten. 17. ERSETZEN VON BESATZUNG UND AUSRÜSTUNG 17.1 Das Ersetzen von Teilnehmenden ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Wettfahrtleitung erlaubt. Wechsel der Steuerleute sind nicht erlaubt. 17.2 Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden. 18. AUSRÜSTUNGS- UND VERMESSUNGSKONTROLLEN Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisung überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch eine_n Ausrüstungskontrolleur_in oder Vermesser_in der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. Seite 7

19. ORDNUNG UND ABFALL 19.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. 19.2 Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 19.3 Boote dürfen keinen Abfall in das Wasser werfen. Abfall auf dem Wasser kann bei Begleitbooten und Booten der Wettfahrtleitung abgegeben werden. 20. FUNKVERKEHR UND TELEFON Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 21. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Teilnehmenden beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular bzw. in der Ausschreibung dargelegten Umfang. 22. VERANTWORTLICHE Organisation: Gerd Uecker (GYC) Wettfahrtleitung: Tim Köppe (Yachtclub Wieck), Dirk Brandenburg (ASVzG) Schiedsgericht: Peter Bartmann - Obmann In dieser Segelanweisung verwenden wir gendergerechte Sprache. Warum? Sprache ist eines der wichtigsten Ausdrucksmittel in unserer Gesellschaft. Der sprachliche Umgang miteinander hat Auswirkungen auf unser Denken und Handeln. Sprache kann gesellschaftliche Realitäten stabilisieren oder verändern, Stereotypen über die Rollen von Frauen und Männern verstärken oder ihnen entgegenwirken. Die Nichtnennung und damit Unsichtbarmachung von Frauen in der Sprache ist diskriminierend, gendergerechte Sprache hingegen ist ein effizientes Mittel zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Außerdem verwenden wir den sogenannten Gender-Gap, zum Beispiel beim Wort Segler_innen. Dieser Unterstrich soll verdeutlichen, dass es weit mehr als nur die zwei Geschlechter Frau und Mann gibt, mit denen sich viele Menschen zudem überhaupt nicht identifizieren können. Oder, wie Wikipedia es schreibt: Die Intention ist, durch den Zwischenraum einen Hinweis auf diejenigen Menschen zu geben, welche nicht in das Frau-Mann-Schema hineinpassen oder nicht hineinpassen wollen, wie Intersexuelle oder Transgender. Seite 8

ANLAGEN A1 KURSBLATT Der zu segelnde Kurs wird jeweils durch das Setzen der in Klammern angegebenen Flaggen angezeigt. Kurs 1 (Zahlenwimpel 1 ): Start - 1-2 - Gate3-2 - Gate3-4 - Ziel Kurs 2 (Zahlenwimpel 2 ): Start - 1 - Gate5-1 - 2 - Gate3-4 - Ziel Kurs 3 (Zahlenwimpel 3 ): Start - 1-2 - Gate3-4 - Ziel Kurs 4 (Zahlenwimpel 4 ): Start - 1-2 - Gate3-2 - Gate3-4 - 1-2 - Gate3-4 - Ziel Kurs 5 (Zahlenwimpel 5 ): Start - 1-2 - Gate3-4 - 1-2 - Gate3-4 - Ziel 1 2 Gate 5 Start ---------- Ziel ---------- Gate 3 4 Seite 9

A2 REGATTABAHNEN Charlie Bravo Alpha Regattabüro A3 STARTREIHENFOLGE BEI GRUPPENSTART Startgruppeneinteilung Wettfahrt Gruppenzuordnung Wettfahrt Gruppenzuordnung 1. Wettfahrt blau / rot grün / gelb 4. Wettfahrt blau / rot grün / gelb 2. Wettfahrt blau / grün gelb / rot 5. Wettfahrt blau / grün gelb / rot 3. Wettfahrt blau / gelb grün / rot 6. Wettfahrt blau / gelb grün / rot Seite 10