Verbandsgemeinde Herrstein

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1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG UND 1. NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN

Transkript:

Verbandsgemeinde Herrstein Landkreis Birkenfeld Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre und Seite 1

Inhaltsübersicht Seite Haushaltssatzung 3-9 Vorbericht 10-26 Anlage 1 Bevölkerungsentwicklung 27 Anlage 2 Altersstrucktur 28 Anlage 3 Steuerkraftmesszahlen 29-30 Anlage 4 vorläufige Berechnung der VG-Umlage 31 Anlage 5 Jahresabschlusszahlen der OG`s und VG 32 Anlage 6 Schuldenentwicklung der Ortsgemeinden 33 Anlage 7 Gesamtbetrag der Aufwendungen und Erträge 34-35 Anlage 8 Berechnung der Raumkosten 36 Bilanz 37-39 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 40 Ergebnishaushalt 41-47 Finanzhaushalt 48-167 Stellenplan 168-192 Seite 2

1. N a c h t r a g s - H a u s h a l t s s a t z u n g der Verbandsgemeinde Herrstein für die Jahre und Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBl. S. 162), am 14.04. folgende 1. Nachtrags-Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 11.630.871,00 Euro 11.613.020,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.683.114,00 Euro 11.849.513,00 Euro der Jahresüberschuss/Fehlbetrag auf - 52.243,00 Euro - 236.493,00 Euro im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 11.307.493,00 Euro 11.294.131,00 Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 10.824.565,00 Euro 10.998.615,00 Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 482.928,00 Euro 295.516,00 Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro 0,00 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro 0,00 Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 Euro 0,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionen auf 126.400,00 Euro 139.400,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionen auf 539.465,00 Euro 717.465,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionen auf - 413.065,00 Euro - 578.065,00 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 301.612,00 Euro 562.905,00 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 371.475,00 Euro 280.356,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf - 69.863,00 Euro 282.549,00 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 11.735.505,00 Euro 11.996.436,00 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 11.735.505,00 Euro 11.996.436,00 Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 Euro 0,00 Euro Seite 3

2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro 0 Euro verzinste Kredite auf 300.000 Euro 550.000 Euro zusammen auf 300.000 Euro 550.000 Euro Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes erforderlich ist, wird festgesetzt für a) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung * zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf b) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung * zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf 192.000 Euro 1.501.050 Euro 1.693.050 Euro 315.000 Euro 1.636.600 Euro 1.951.600 Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden sowohl bei der Verbandsgemeinde als auch bei dem Eigenbetrieb nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite für und zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf jeweils 3.000.000,-- Euro.* Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes wird festgesetzt für auf a) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung 1.000.000,00 Euro * b) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung 1.000.000,00 Euro * Seite 4

5 Verbandsgemeindeumlage Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (FAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage, entsprechend der Steuerkraftmeßzahl ( 12 i.v.m. 21(4) FAG). Der Umlagesatz wird wie folgt festgesetzt: die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer B auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung A nach 8 LFAG auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung B nach 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 43,75 % 43,75 % 6 Sonderumlagen Als Sonderumlage ( 26(2)FAG ) für die Unterhaltung, Bewirtschaftung sowie ordentliche und außerordentliche Zahlungen, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten für die Kindergärten wird für das Haushaltsjahr ein Gesamtbetrag in Höhe von 918.940 Euro festgelegt und für das Haushaltsjahr ein Gesamtbetrag in Höhe von 918.940 Euro, dieser wird entsprechend der Steuerkraftmesszahl der beteiligten Ortsgemeinden berechnet. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug 14.101.962,14 Euro. Zum 31.12.2010 in Höhe von 13.523.362,63 Euro. Zum 31.12.2011 in Höhe von 13.445.767,55 Euro. Zum 31.12.2012 in Höhe von 12.650.450,55 Euro. Zum 31.12.2013 in Höhe von 13.024.024,20 Euro. Zum 31.12. in Höhe von 14.236.411,01 Euro. Zum 31.12. in Höhe von 13.922.117,01 Euro (Plan). Zum 31.12. in Höhe von 13.869.874,01 Euro (Plan). Zum 31.12. in Höhe von 13.633.381,01 Euro (Plan). 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen * Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 25.000,00 Euro überschritten werden. Seite 5

9 Wertgrenze für Investitionen * Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 10 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen. 11 Wirtschaftsplan Verbandsgemeindewerke Herrstein * Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Herrstein wird für das Wirtschaftsjahr * für den Betriebszweig WASSERVERSORGUNG im Erfolgsplan auf der Ertragsseite auf 3.461.300 Euro * auf der Aufwandseite auf 3.461.300 Euro * und im Vermögensplan auf der Ertragsseite auf 3.870.100 Euro * auf der Aufwandseite auf 3.870.100 Euro * für den Betriebszweig ABWASSERBESEITIGUNG im Erfolgsplan auf der Ertragsseite auf 3.986.100 Euro * auf der Aufwandseite auf 3.986.100 Euro * und im Vermögensplan auf der Ertragsseite auf 4.173.200 Euro * auf der Aufwandseite auf 4.173.200 Euro * festgesetzt. Seite 6

12 Entgelte Abwasserbeseitigung * Die Entgelte für die Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung sowie der Allgemeinen Entwässerungssatzung in den jeweils gültigen Fassungen, erhoben. Die Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung werden gemäß 2 Abs. 1 und 7 KAG in Verbindung mit den o.g. Satzungen für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: - nachrichtlich: Ziffer I -Einmaliger Beitrag I. Festlegung der Beitragssätze für Maßnahmen der erstmaligen Herstellung 1. Beitragssätze für Straßenleitungen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den Straßenleitungen (Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 1,10 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers bei den Straßenleitungen (Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 4,66 EUR je m² Abflussfläche erhoben. 2. Beitragssätze für übrige Anlagen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den übrigen Anlagen werden 0,80 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagwassers werden 1,66 EUR je m² Abflussfläche erhoben. II. Festlegung der Beitragssätze für die Erneuerung der übrigen Anlagen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den übrigen Anlagen werden 0,48 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers werden 1,47 EUR je m² Abflussfläche erhoben. Seite 7

III. Festlegung der Beitragssätze für die räumliche Erweiterung (Straßenleitungen) a) Für Kostenanteile des Schmutzwasser bei den Straßenleitungen ( Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 2,17 EUR je m 2 mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers bei den Straßenleitungen ( Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum ) werden 5,85 EUR je m 2 Abflussfläche erhoben. Ziffer II -Laufende Entgelte: 2.1 Wiederkehrende Beiträge - Niederschlagswasser: für die Beitragsfläche (gewichtete Grundstücksfläche) = 0,32 EUR/m² Beitragsfläche 2.2 Wiederkehrende Beiträge - Schmutzwasser: für die Beitragsfläche (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) = 0,04 EUR/m² Beitragsfläche 2.3 Schmutzwassergebühr: für einen Kubikmeter Schmutzwasser entsprechend 20 der Entgeltsatzung = 2,20 EUR/m³ 2.4 Grundgebühr - Schmutzwasser: je angeschlossenem Grundstück ( 19 der Entgeltsatzung) = 4,50 EUR monatlich 2.5 Absetzungen von Wassermengen für die Viehhaltung richten sich nach 20 Abs. 6 der Entgeltsatzung. Ziffer III -Kostenanteile für die Entwässerung der Gemeindestraßen je Quadratmeter Straßenfläche 4.1 Investitionskostenanteil = 8,90 EUR/ m² 4.2 Laufende Kostenanteile = 0,52 EUR/ m² Seite 8

Ziffer IV - Aufwendungsersatz Gemäß 1 Abs. 1 KAG (vom 20.06.1995) wird für Grundstücksanschlüsse und die Vornahme von Abwasseruntersuchungen, nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der jeweils gültigen Fassung, Aufwendungsersatz erhoben. 55756 Herrstein, den * Diese Festsetzungen wurden aus der Haushaltssatzung entsprechend dem Beschluss vom 10.12. unverändert übernommen ( Uwe Weber ) Bürgermeister Seite 9

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Haushaltsplan / Vorbericht Seite 10

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Funktion des Vorberichts Der Vorbericht ( 6 GemHVO) ist Anlage des Haushaltsplanes und soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Darüber hinaus soll er einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingung der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Finanzplanung geben. Vorwort Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden. Ab dem Jahre 2007 hat die Verbandsgemeinde Herrstein sowie alle 34 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik- führen. Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Gemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen. Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen mit dem System des Doppelhaushalts wird auch für die kommenden zwei Haushaltsjahre ( und ) ein Doppelhaushalt angestrebt. Seite 11

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Gliederung des Vorberichts 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Entwicklung der Jahresergebnisse 1.2. Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Fehlbeträge 1.3. Entwicklung des Eigenkapitals 2. Haushaltsjahr 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Allgemeine Haushaltserläuterungen 2.3. Ergebnishaushalt 2.4. Finanzhaushalt 2.5. Teilhaushalte 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Kredite 4.1. Entwicklung der Netto-Kreditaufnahme 5. Stellenplan 5.1 Wesentliche Veränderungen 6. Ausblick 7. Anlagen zum Vorbericht Seite 12

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse (gemäß Muster 27 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Betrag (in ) 1 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 2011 96.278,81 2 4. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 2012-356.679,81 3 3. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 2013 64.495,73 4 2. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 1.230.874,80 5 1. Haushaltsvorjahr (Plan) -314.294,00 6 Ansatz des Haushaltsjahres -52.243,00 7 Zwischensumme 668.432,53 8 1. Haushaltsfolgejahr (Ansatz) -236.493,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Ansatz) -236.401,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Ansatz) -175.316,00 11 Summe 20.222,53 1.2. Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und fehlbeträge (gemäß Muster 28 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einund Auszahlungen./. planmäßige Tilgung = vorzutragende Beträge in 1 Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge, davon aus: 2 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 2011 359.102,15 268.198,45 90.903,70 3 4. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 2012 159.998,02 353.934,64-193.936,62 4 3. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 2013 340.157,43 392.805,97-52.648,54 5 2. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) 695.492,72 412.218,97 283.273,75 6 1. Haushaltsvorjahr (Plan) 532.150,00 444.610,00 87.540,00 7 Ansatz des Haushaltsjahres 482.928,00 371.475,00 111.453,00 8 Summe 1-7 (vorzutragender Betrag) 326.585,29 9 Geplanter Vortrag 1. HH-Folgejahr 295.516,00 280.356,00 15.160,00 10 Geplanter Vortrag 2. HH-Folgejahr 280.326,00 271.075,00 9.251,00 11 Geplanter Vortrag 3. HH-Folgejahr 308.836,00 243.461,00 65.375,00 12 Summe 8-11 416.371,29 1.3. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals (gemäß Muster 29 zu 95 Abs. 3 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Jahresergebnis (in ) Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital (in ) 1 Eigenkapital zum 31.12. des 3. HH-es 2013 64.495,73 13.024.024,20 2 + Jahresergebnis des 2. HH-es 1.230.874,80 14.236.411,01 3 + Jahresergebnis des HH-es (Plan) -314.294,00 13.922.117,01 4 + Jahresergebnis des Haushaltsjahres (Ansatz) -52.243,00 13.869.874,01 5 + Jahresergebnis des HH-Folgejahres (Planung) -236.493,00 13.633.381,01 6 + Jahresergebnis des 2. HH-Folgejahres (Planung) -236.401,00 13.396.980,01 7 + Jahresergebnis des 3. HH-Folgejahres (Planung) -175.316,00 13.221.664,01 Seite 13

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 2. Haushaltsjahr 2.1. Rahmenbedingungen 2.1.1. Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren in ihrer Gemeinschaftsdiagnose (sogenanntes Herbstgutachten), veröffentlicht am 8. Oktober, eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,8 v. H. sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr. lm Frühjahr wurden von den Instituten noch 2,1 v. H. Wachstum für prognostiziert (für 1,8 v. H.). Nach Einschatzung der Wirtschaftsforschungsinstitute befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem verhaltenen Aufschwung. Das Wirtschaftswachstum wird getragen vom privaten Konsum, die Investitionen beleben sich allmählich. Die Beschäftigung wird wieder rascher ausgeweitet und die Arbeitslosigkeit im Verlauf des kommenden Jahres leicht steigen, weil die derzeit große Zahl von Asylbegehrenden und Flüchtlingen nach und nach am Arbeitsmarkt ankommt. Auf Risiken deuten der weitweite Rückgang von Aktienkursen und zunehmende Unsicherheiten von Finanzmarktakteuren über die künftige Marktentwicklung hin. Gerade für China wird ein deutlicher Abschwung mit Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft befürchtet, darüber hinaus konnten massive Kapitalabflüsse aus rohstoffexportierenden Schwellenländern zu Finanzmarktturbulenzen oder gar zu Währungskrisen führen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom 15.10.) 2.1.2. Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz Die finanzielle Lage der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbänden ist - bei unterschiedlicher Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen - weiterhin sehr angespannt. Das Finanzierungsdefizit besteht seit nunmehr 25 Jahren. Mit einem Minus von rd. 374 Mio. Euro konnten die Kommunen in ihrer Gesamtheit auch im vergangenen Jahr keinen positiven Finanzierungssaldo erwirtschaften. Wesentiiche Folgeerscheinung der Haushaltsdefizite ist der nach wie vor hohe Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung. Diese erreichten zum 31. Dezember ein Volumen von rd. 6,473 Mrd. Euro, bis zum 30. Juni sind sie um weitere 342 Mio. Euro angewachsen. Die Verteilung der Liquiditätskredite auf die einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen ergibt ein sehr heterogenes Bild: Aktuell vereinigen die zwölf kreisfreien Städte 59 v. H. der Kredite zur Liquiditätssicherung auf sich, allein sieben kreisfreie Städte weisen mehr als die Hälfte aller Liquiditätskredite aus. Die Landkreise vereinigen 22 v. H. sowie die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden 19 v. H. der Liquiditätskredite auf sich. Andererseits weisen 70 von 216 hauptamtlich geführten Kommunen keine Liquiditätskredite aus. Neben der Rückführung der Liquiditätskredite und dem Erreichen des Haushaltsausgleichs ist eine Daueraufgabe für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den Auswirkungen des demografischen Wandels zu sehen, da der Rückgang der Bevölkerungszahlen und der sich verändernde Altersaufbau der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten Kostendruck in den öffentlichen Haushalten erzeugen können. Bund, Länder und Kommunen stehen ungeachtet dessen in Anbetracht der in dieser Größenordnung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ungekannten Anzahl Asylbegehrender und FIüchtlinge vor großen humanitären Herausforderungen, die mit großen administrativen und finanziellen Aufgaben verbunden sind. Der Bund geht in seiner FIüchtlingsprognose vom 19. August von 800.000 Asylbegehrenden und FIüchtlingen aus, für Rheiniand-Pfalz bedeutet dies einen Anteil von rd. 38.000 Personen. In Rheinland-Pfalz wurden bis Ende September rund 27.500 Asylbegehrenden aufgenommen. Für das Jahr ist die weitere Zugangsentwicklung aufgrund mehrerer politischer Bemühungen, die auf Bundesebene zu einer Begrenzung des Zugangs und zur Beschleunigung der Asylverfahren und auf EU- Ebene beispielsweise zu einer gerechteren Lastenverteilung in den Mitgliedstaaten führen, nicht absehbar. Derzeit liegen noch keine Anhaltspunkte vor, die einen Rückgang der derzeitigen Zugangszahlen erkennen Iassen. Seite 14

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Darüber hinaus bleibt abzuwarten, auf weichem Weg die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltene Zusage des Bundes umgesetzt wird, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ab dauerhaft um 5 Mrd. Euro jährlich zu entlasten. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom 15.10.) 2.1.3. Kommunale Haushaltskonsolidierung Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Dies gilt sowohl für den Landeshaushalt als auch die Haushalte der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände. Alle Ebenen müssen weiterhin Anstrengungen unternehmen, um die Eigendynamik von Ausgabensteigerungen und den Aufwuchs der Liquiditätskredite zu bremsen. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach wie vor zu einem strikten Haushaltekonsolidierungskurs aufgefordert, wobei alle gestaltbaren Möglichkeiten - vorrangig zur Ausgabenreduzierung - sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen sind. Die Kommunalberichte des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zeigen regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der kommunalen Haushalts- und Finanzsituation führen können. Der Rechnungshof zieht im Kommunalbericht in seinem Ausblick zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände folgendes Fazit: Angesichts der hohen Schuldenbelastung dürfen die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Bemühungen, den Haushaltsausgleich zu erreichen, nicht nachlassen. Aufgabenkritik, stetige Überprüfung der Personalausstattung, Beschränkung von PersonalIeistungen auf das tariflich Notwendige, Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, Ausschöpfung der Einnahmequellen sowie die Reduzierung von Bearbeitungsmängeln in finanzrelevanten Aufgabenbereichen sind beispielhafte Stichworte zur Identifizierung von Optimierungspotenzialen. Es gilt, die noch günstige Lage hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen - mehr als bisher zu nutzen, um Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Auch der diesjährige Kommunalbericht enthält in den weiteren Beiträgen Hinweise auf Bereiche, in denen die Kommunen hierzu selbst beitragen können. Weiterhin führt der Rechnungshof zu der Entwicklung der Liquiditätskredite der KEF-RP-Teilnehmer aus: Zu der im Leitfaden KEF-RP geforderten nachhaltigen Bewusstseinsänderung gehört daher auch die Rückbesinnung auf das seit Jahrzehnten vernachlässigte Haushaltsausgleichsgebot. Dieses erfordert, dass sowohl die Gemeinden als auch die Aufsichtsbehörden einem Schuldenzuwachs mit allen Maßnahmen entgegenwirken. Die Enquete-Kommission 16/1,,Kommunale Finanzen des Landtags Rheinland-Pfalz hat sich u. a. mit den Kommunalberichten der vergangenen Jahren befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen (vgl. LT- Drs. 16/5250, 8. 26): Die Enquete-Kommission hält es für erforderiich, dass die kommunalen Gebietskörperschaften den Empfehlungen des Rechnungshofs vor aliem zur Reduzierung des unverändert hohen Ausgabenniveaus sowie zur Abschöpfung der Einnahmequellen -gerade im Bereich der Realsteuern- folgen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Kommunalbericht hat der Landtag Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 24. September folgenden Beschluss gefasst: Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. lm Rahmen der Kommunalaufsicht sollte darauf hingewirkt werden, dass die Kommunen die Empfehlungen des Rechnungshofs zurausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, zur Aufgabenbegrenzung sowie zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung umsetzen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom 15.10.) 2.1.4. Orientierungsdaten für die Entwicklung der Steuereinnahmen Der Arbeitskreis,,Steuerschätzungen hat in seiner Sitzung vom 5. bis 7. Mai auf der Basis des geltenden Steuerrechts das Steueraufkommen für die Jahre bis geschätzt und darauf hingewiesen, dass auch in den nächsten Jahren mit einer soliden Einnahmebasis gerechnet werden kann. Die regionalisierten Ergebnisse nach der Steuerschätzung vom 5. bis 7. Mai sind für die Einzelsteuern und die Anteile an Gemeinschaftsteuern für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz in Anlage beigefügt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Mai-Schätzung Steuermindereinnahmen - beispielsweise am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - aufgrund von danach beschlossenen Steuersenkungen, z. B. durch die Anhebung des Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge und des Seite 15

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Kindergeldes sowie durch den Abbau der Kalten Progression, noch nicht im Ergebnis des Arbeitskreises enthalten waren. Sobald die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung von November vorliegen, werden diese den Kommunen bekanntgegeben; ggf. sind Anpassungen in den bis dahin vorgenommenen kommunalen Haushaltsplanungen für-das Jahr vorzunehmen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom 15.10.) 2.1.5. Örtliche Bezugnahme Die Schlüsselzuweisung B1 und B2 sollen der Verbandsgemeinde eine finanzielle Grundausstattung bieten. Entwicklung Schlüsselzuweisung B1 und B2 2.000.000,00 1.800.000,00 1.600.000,00 1.400.000,00 1.200.000,00 1.000.000,00 800.000,00 600.000,00 400.000,00 200.000,00 0,00 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Die Höhe der Erträge im Bereich der Vergnügungssteuer ist jährlich konstant. Insgesamt spielt die Vergnügungssteuer ausgehend vom Gesamthaushaltsvolumen eine untergeordnete Bedeutung in der Haushaltsplanung und -ausführung. 12.000,00 Entwicklung Vergnügungssteuer 10.000,00 8.000,00 6.000,00 4.000,00 2.000,00 0,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Seite 16

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Der Kreisumlagesatz beträgt ab dem Jahr 43,0 % und ab dem Haushaltsjahr 44,0 % 800.000,00 Entwicklung Kreisumlage 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 0,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.2. Allgemeine Haushaltserläuterungen Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden. Ab dem Jahre 2007 hat die Verbandsgemeinde Herrstein sowie alle 34 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik- führen. Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Gemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen. Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden. Die geforderte Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen mit dem System des Doppelhaushalts werden auch für die kommenden Haushaltsjahre Doppelhaushalte angestrebt ( und ). Der bisherige Rhythmus, abwechselnd Verbandsgemeinde und dann die 34 Ortsgemeinden mit jeweils Doppelhaushalten zu kommen ist nun wieder nach der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik gelungen. 2.3. Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt zeigt alle geplanten Erträge und Aufwendungen und ist vergleichbar einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er enthält eine periodengerechte Darstellung aller anfallenden Erträge (Kontenklasse 4) und Aufwendungen (Kontenklasse 5). Dazu gehören auch Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, wie z.b. die Abschreibungen und Rückstellungen und deren Gegenpart, die Auflösung von Sonderposten (z.b. aus Zuwendungen und Beiträgen). Nicht Gegenstand des Ergebnishaushaltes sind alle im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit stehenden Einzahlungen aus Zuwendungen und Krediten und die Auszahlungen für Investitionen selbst sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Investitionsdarlehen. Der Ergebnishaushalt weist Erträge von insgesamt 11.630.871,00 und Aufwendungen von insgesamt 11.683.114,00 aus. Somit ergibt sich ein negatives Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) i. H. v. 52.243,00 (Pos. 31 EH). Seite 17

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Ergebnishaushaltes dargestellt: Pos Ergebnis Plan Plan Ansatz Ansatz Ansatz EH Lfd. Erträge Verwaltungstätigkeit 10 14.730.381,04 12.014.666,00 11.609.771,00 11.591.820,00 11.653.820,00 11.965.078,00 - Lfd. Aufwendungen Verwaltungstätigkeit 19 14.075.788,35 11.961.429,00 11.609.300,00 11.770.535,00 11.823.480,00 12.063.580,00 = Ergebnis Verwaltungstätigkeit 20 654.592,69 53.237,00 471,00-178.715,00-169.660,00-98.502,00 + Zins- u. sonst. Finanzerträge 21 644.893,19 15.100,00 21.100,00 21.200,00 21.300,00 21.400,00 - Zins- u. sonst. Finanzaufwendungen 22 68.611,08 382.631,00 73.814,00 78.978,00 88.041,00 98.214,00 = Ordentliches Ergebnis 24 1.230.874,80-314.294,00-52.243,00-236.493,00-236.401,00-175.316,00 + / - Einstellungen/Entnahmen Sopo kommunaler Finanzausgleich 29/ 30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 = Jahresergebnis 31 1.230.874,80-314.294,00-52.243,00-236.493,00-236.401,00-175.316,00 Darin zeigt sich, dass die laufenden Erträge ab nicht mehr ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken, so dass sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein negatives Saldo ab i. H. v. 178.715,00 ergibt. Dieses wird zusätzlich belastet durch Zinsaufwendungen per Saldo. Somit entsteht im Jahr voraussichtlich ein Fehlbetrag i.h.v. 236.493,00. In besteht zwar noch ein geringes positives Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit, dieses wird jedoch die die Zinsbelastungen auf ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 52.243,00 verschlechtert. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass die Erträge nicht ausreichen werden, um die Aufwendungen zu decken. 14.000.000,00 13.500.000,00 13.000.000,00 12.500.000,00 12.000.000,00 11.500.000,00 11.000.000,00 10.500.000,00 10.000.000,00 2012 (Rechnung) 2013 (Plan) (Ansatz) (Ansatz) (Plan) (Plan) (Plan) (Plan) Erträge Aufwendungen 2.3.1. Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt Aufgrund des negativen Jahresergebnisses und ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht. Seite 18

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 2.3.2. Wesentliche Abweichungen Wesentliche Abweichungen gegenüber den vorangegangenen Haushaltsjahren sind zum Beispiel beim Produkt 412 103 (Sozialstation) zu erwähnen. Die Sozialstation wird ab 01.01. als ggmbh geführt, ist somit nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Herrstein. Es wurden 4 neue Produkte aufgenommen, 111 101 (Unterstützung der Verwaltungsführung, 114 101 (Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement), 551 101 (Nationalparkregion) und 412 105 (Gemeindeschwester PLUS). 2.3.3. Wesentliche Aufwands- und Ertragspositionen Als wesentliche Positionen, auch Veränderungen gegenüber den abgelaufenen Haushaltsjahren, sind folgende Positionen bei folgenden Produkten zu nennen: Beim Produkt 114 301 Bauhof (I-Trupp) werden weniger Personalkosten berücksichtigt, da eine Person auf das neue Produkt 114 101 Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement umgesetzt wurde. Das Produkt 216 001 (Realschule Plus Herrstein) ist zum 31.12. weggefallen, sowie auch bei 216 002 (Ganztagsschule Herrstein). Bei dem Produkt 218 101 (Integrierte Gesamtschule Herrstein-Rhaunen) entstehen beim Standort Herrstein Mehrkosten in Höhe von rd. 100.000 Euro. Bei dem Produkt 611 001 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen sind durch die höhere Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinden Mehreinnahmen in in Höhe von rd. 41.000 Euro zu verzeichnen. Bei der Schlüsselzuweisung sind Mehreinnahmen in Höhe von rd. 242.000 Euro zu verzeichnen. Bei den anderen Produkten des Ergebnishaushaltes sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten 2.3.4. Entwicklung Eigenkapital Der Ergebnishaushalt beeinflusst durch sein Jahresergebnis unmittelbar das Eigenkapital in der Bilanz. Aufgrund der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse in und stellt sich die Entwicklung des Eigenkapitals alles andere als positiv dar (siehe Schaubild). Im Haushaltsjahr war der Höhepunkt des Eigenkapitals. Entwicklung Eigenkapital 14.400.000,00 14.200.000,00 14.000.000,00 13.800.000,00 13.600.000,00 13.400.000,00 13.200.000,00 13.000.000,00 12.800.000,00 12.600.000,00 12.400.000,00 2009 2010 2011 2012 2013 Seite 19

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 2.4. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt umfasst alle zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen) des Haushaltsjahres. Dazu gehören die deckungsgleichen, zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt und darüber hinaus auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen und deren Tilgung. Letztere werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt. Die Zuordnung zum jeweiligen Haushaltsjahr bestimmt sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit der Zahlung, nicht aber nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung. Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Finanzhaushaltes dargestellt. Im Vergleich dazu die letzten Ergebnisse aus den en. Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Ergebnis Ergebnis Pos. Saldo ordentliche und außerordentliche Ein- und 26 695.492,72 532.150,00 482.928,00 295.516,00 280.326,00 308.836,00 Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit 43-73.964,31-543.660,00-413.065,00-578.065,00-881.850,00-918.850,00 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag 44 621.528,41-11.510,00 69.863,00-282.549,00-601.524,00-610.014,00 Saldo Ein-/Auszahlungen Investitionskredite 47-391.590,96-64.610,00-71.475,00 269.644,00 578.925,00 606.539,00 Saldo Ein-/Auszahlungen Liquiditätskredite 50-1.005.469,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Veränderung liquide Mittel 53 747.592,58 76.120,00 1.612,00 12.905,00 22.599,00 3.475,00 Saldo Finanzierungstätigkeit 54-649.468,16 11.510,00-69.863,00 282.549,00 601.524,00 610.014,00 Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ( operatives Geschäft ) beträgt im Haushaltsjahr 482.928 und reicht somit aus, um die Tilgungen der Investitionskredite i. H. v. 371.475,00 zu decken. Dies bedeutet, dass damit im Haushaltsjahr eine positive freie Finanzspitze besteht. Im Haushaltsjahr ist dies ebenfalls der Fall. (siehe Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit -freie Finanzspitze- ). 2.4.1. Haushaltsausgleich Finanzhaushalt Aufgrund dessen, dass der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr und ausreicht um die planmäßige Tilgung der Investitionskredite zu decken, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt und erreicht. 2.4.2. Investitionstätigkeit Insgesamt sind Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr i. H. v. 539.465,00 eingeplant. Diesen stehen Einzahlungen i. H. v. 126.400,00 entgegen. Hieraus ergibt sich eine Differenz von 413.065,00. Im Haushaltsjahr sind Auszahlungen für Investitionen von insgesamt 717.465,00 geplant. Demgegenüber stehen Einzahlungen i. H. v. 139.400,00 und damit eine Differenz i. H. v. 578.065,00. Eine vollständige Investitionsübersicht kann der entsprechenden Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass zur Finanzierung der oben genannten Investitionen im Haushaltsjahr neue Investitionskredite in Höhe von 300.000,00 und in in Höhe von 550.000,00 aufgenommen werden müssen. Seite 20

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Die Gesamtfinanzierung kann wie folgt dargestellt werden: Investitionsfinanzierung Eigenfinanzierung Investitionskredite Zuwendungen und Zuschüsse Investitionsfinanzierung Eigenfinanzierung Investitionskredite Zuwendungen und Zuschüsse 2.5. Teilhaushalte Der Haushalt wurde institutionell nach der Aufbauorganisation der Verbandsgemeindeverwaltung in 4 Teilhaushalte gegliedert: Teilhaushalt 1 Organisation und Finanzen Teilhaushalt 2 Bauliche Infrastruktur Teilhaushalt 3 Bürgerdienste Teilhaushalt 4 Finanzwirtschaft Gemäß 4 Abs. 3 GemHVO wurde für die Produkte des Haupt-Produktbereiches 6 Zentrale Finanzdienstleistungen ein eigener Teilhaushalt eingerichtet. Hier werden u.a. die Steuereinnahmen und die Transferleistungen des Finanzausgleichs, also die Haupteinnahmequellen und die Umlagelasten abgebildet. Seite 21

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 3. Entwicklung der Investitionen Wie bereits oben erläutert, ergeben sich im Haushaltsjahr Auszahlungen für Investitionen i. H. v. 539.465,00. Im Haushaltsjahr ergibt sich eine Summe von insgesamt 717.465,00 an Auszahlungen. Eine vollständige Übersicht der einzelnen Investitionen ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. der Investitionsübersicht. Die nachfolgende Grafik zeigt die in den Jahren 2011 bis getätigten Investitionen sowie die in den Haushaltsjahren und geplanten Investitionen und deren Finanzierungssalden. Im Einzelnen werden und folgende größere Investitionen getätigt, die jeweils und mit einem Darlehen finanziert werden: Beim Produkt 113 001 (Organisation) sind für die Jahre bis Investitionen von 30.000 Euro bis 25.000 vorgesehen, z.b. Dämmung obere Geschoßdecke über Finanzabteilung, etc. Ankauf von Büromöbel ist im Produkt 114 001 (Zentrale Dienste) von jeweils jährlich 15.000 Euro eingestellt. Beim Produkt 126 001 (Brandschutz) sind für die Sanierung der Gerätehäuser jährlich zwischen 10.000 Euro und 8.000 Euro eingeplant. Für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist für das Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe von 98.000 Euro und für in Höhe von 90.000 Euro vorgesehen. Für den Erwerb von Funkausstattungen sind im Jahre ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro und ein Betrag in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen. Für den Erwerb von beweglichen Sachen sind insgesamt 12.415 Euro vorgesehen und für eine Reinigungsmaschine für den Atemschutz (20.000 Euro) ein Betrag in Höhe von 31.215 Euro. Bei der Grundschule Kempfeld (Produkt 211 004) sind in die Erneuerung der Wasserleitung mit 28.300 Euro, Austausch Naturschieferplatten 8.000 Euro, Erneuerung Heizkörper 8.000 Euro und Jalousien in Höhe von 10.000 Euro eingestellt. Für das Haushaltsjahr für die Sanierung des Flachdaches 80.000 Euro. Bei der Grundschule in Fischbach (211 006) ist die Neuanschaffung von PC`s in Höhe von 3.000 Euro in berücksichtigt. Bei der Grundschule Reidenbachtal (211 007) ist die Überdachung des Haupteinganges mit 6.000 Euro, die Hangabsicherung mit 4.380 Euro und Fußboden PC-Raum in Höhe von 3.88 Euro eingestellt. Bei der IGS Herrstein (218 101) sind neben jährlichen Investitionen in Höhe von jeweils 1.000 Euro folgende größere Investitionen vorgesehen. Im Jahre für die Errichtung der Außenanlagen ein Betrag in Höhe von 300.000 Euro, im Jahre ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro für die Außenanlagen und 400.000 Euro für den Gebäude- Um oder Anbau. Im Jahre dann für das Gebäude 850.000 Euro und im Jahre ein Betrag in Höhe von 750.000 Euro für das Gebäude und für die Außenanlagen in Höhe von 100.000 Euro. 1.200.000,00 1.000.000,00 800.000,00 600.000,00 400.000,00 200.000,00 0,00 2011 2012 2013 Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen per Saldo Seite 22

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 4. Entwicklung der Kredite Lfd. Nr. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten (Kredite) Art Voraussichtlicher Voraussichtlicher Stand Stand zu Beginn des zum Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 3.362.180,31 3.290.705,31 3.560.349,31 3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 5 Summe der Kreditaufnahmen 3.362.180,31 3.290.705,31 3.560.349,31 4.1. Entwicklung der Netto-Kreditaufnahme Übersicht Nettokreditaufnahme 800 600 400 200 - -200-400 -600 1996 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Seite 23

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Übersicht Kreditentwicklung Verbandsgemeinde Herrstein 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000-5. Stellenplan Der Stellenplan ( 5 Abs. 1 GemHVO) hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten (Planstellen) sowie der Beschäftigten, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, darzustellen. Eine vollständige und detaillierte Übersicht des Stellenplan ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. dem dazugehörigen Stellenplan. 5.1. Wesentliche Veränderungen Produkt 111101 Unterstützung der Verwaltungsführung Hier wurde ein neues Produkt in den Haushalt aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der laufenden und künftigen Projekte, wie z.b. Wohnpunkt RLP, Zukunftswerkstatt zur Sicherung der ärztlichen Versorgung, Sicherung der Nahversorgung, Vernetzung sozialer Dienstleistungen zur ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Daseinsvorsorge, Akquirierung Fördermittel INTERREG Großregion, Projekte im Zusammenhang mit dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald usw., wird eine neue Stelle in der Entgeltgruppe 9 TVöD zur Entlastung des Bürgermeisters geschaffen. Die Stelle wird mit 75 % einer Vollzeitstelle ausgewiesen. Produkt 112001 Personal, Produkt 114101 Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement und Produkt 114301 Bauhof (I-Trupp) In den Haushalt wird ein neues Produkt Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement aufgenommen. Mittelfristiges Ziel ist es hier die Gebäudeunterhaltung, Hausmeister- und Reinigungsdienste für sämtliche Gebäude der Verbandsgemeinde (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser, Sportleistungszentrum) neu zu organisieren und zentral zu lenken um Synergieeffekte zu generieren. In einer ersten Stufe werden zunächst zwei Stellen in der Entgeltgruppe 6 TVöD geschaffen. Gleichzeitig entfällt die Hausmeisterstelle beim Produkt Personal und eine von drei Stellen beim Produkt Bauhof (I-Trupp). Produkt 114401 Informationstechnik (EDV) Aufgrund einer vorliegenden Neubewertung der Stelle wird diese von Entgeltgruppe E 9 TVöD in Entgeltgruppe E 10 TVöD angehoben. Seite 24

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Produkt 122301 Personenstandswesen Die Stelle der Standesbeamtin wird von Besoldungsgruppe A 9 in Besoldungsgruppe A 10 angehoben. Eine Stellenneubewertung ist in Auftrag gegeben, wobei ein Ergebnis in Besoldungsgruppe A 10 erwartet wird. Produkt 281001 Heimat und sonstige Kulturpflege Infolge einer Umorganisation wird die bestehende halbe Stelle von Entgeltgruppe E 8 TVöD in Entgeltgruppe E 6 TVöD herabgesetzt. Produkt 362101 Jugendpflege Gemäß dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30.09. entfällt die bisherige S 11 TVöD-Stelle. Es wird entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen eine S 11 b TVöD-Stelle in den Haushalt eingestellt. Produkt 412104 Koordinierungsstelle Gemäß dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30.09. entfällt die bisherige S 11 TVöD-Stelle. Es wird entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen eine S 11 b TVöD-Stelle in den Haushalt eingestellt. Die bestehende halbe Stelle wird in E 6 TVöD wird zum Produkt 311001 Grundversorgung und Hilfen umgruppiert. 412105 Gemeindeschwester plus Hier wurden zwei Vollzeitstellen neu in den Stellenplan aufgenommen. Die Stellen sind in der Entgeltgruppe E 8a TVöD (Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30.09.) eingruppiert. Produkt 575101 Tourismusförderung Aufgrund einer vorliegenden Neubewertung der Stelle wird diese von Entgeltgruppe E 9 TVöD in Entgeltgruppe E 10 TVöD angehoben. Kindergärten: Gemäß dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30.09. entfallen die bisherigen S 6-, S 7- und S 10-Stellen im Bereich der Kindergärten. Es werden entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen die Stellen nunmehr in S 8a, S 9 und S 13 TVöD ausgewiesen. In der Kindertagesstätte Bergen wird eine S 4-Stelle in S 8a angehoben. Im Kindergarten Kempfeld wird eine zusätzliche Stelle wegen Ganztagsbetreuung und Ausbauplätzen eingerichtet. Im Kindergarten Sien entfällt eine halbe Stelle wegen Änderung der Gruppenstruktur. Im Kindergarten Herrstein wird eine Stelle wegen geänderter Gruppenstruktur um 0,25 erhöht. Produkt 412103 Sozialstation Bedingt durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH und Übergang des Personals zum 01.01. entfallen die bisher ausgewiesenen Stellen. Die Einzelheiten können dem Stellenplan entnommen werden. 4.000.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00 2.500.000,00 2.000.000,00 1.500.000,00 1.000.000,00 500.000,00 Entwicklung Personalaufwendungen (innere Verwaltung) 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Seite 25

Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 6. Ausblick Nach der neuesten Steuerschätzung sind die im Haushaltsjahr eingesetzten Steuereinnahmen zu erwarten und ohne Einstellung von größeren noch zu erwartenden Investitionen die im Haushaltsplan noch nicht enthalten sind, wäre mit einer Zuführung an den Kassenbestand zu rechnen. Oberste Devise wir weiterhin, wie auch in den letzten Jahren, ein sparsamer Umgang mit den Steuermitteln sein. Näheres kann erst nach Vorliegen der neuen Steuerkraftmaßzahl Ende September ausgesagt werden. 7. Anlagen zum Vorbericht Bevölkerungsentwicklung (Einwohnerzahlen) -Anlage 1- Altersstruktur der Verbandsgemeinde Herrstein -Anlage 2- Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen und der Schlüsselzuweisungen -Anlage 3- Vorläufige Berechnung der Verbandsgemeindeumlage -Anlage 4- Jahresabschlusszahlen Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde ("freie Finanzspitze") -Anlage 5- Schuldenentwicklung der Ortsgemeinden -Anlage 6- Übersicht Gesamterträge und Aufwendungen -Anlage 7- Berechnung der Raumkosten für genutzte Räume des Verwaltungsgebäudes 2013 -Anlage 8- Herrstein, im Mai gez. Wilfried May (Fachbereichsleiter Finanzen) Seite 26

Bevölkerungsentwicklung Anlage 1 Ortsgemeinde 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Allenbach 718 726 708 709 717 710 692 678 663 649 642 632 629 634 Bergen 503 507 498 488 497 486 490 483 468 455 443 439 445 439 Berschweiler 291 300 316 300 299 296 294 280 282 268 269 275 271 274 Breitenthal 318 322 326 333 325 323 333 318 322 319 317 310 317 317 Bruchweiler 555 558 554 541 547 539 518 508 511 519 501 511 510 508 Dickesbach 448 457 453 450 456 456 448 444 434 434 439 441 423 419 Fischbach 1.102 1.055 1.047 1.034 1.022 1.024 1.003 974 965 921 923 912 915 906 Gerach 262 254 263 258 261 266 261 250 255 242 247 244 241 231 Griebelschied 211 202 203 207 202 202 188 181 175 183 165 162 153 169 Herborn 548 563 553 555 535 544 547 544 542 542 545 551 532 541 Herrstein 1.072 1.082 965 945 913 922 911 878 873 859 879 861 860 848 Hettenrodt 724 735 756 741 727 722 719 737 726 711 683 674 655 670 Hintertiefenbach 422 426 431 423 422 411 407 389 392 381 354 338 332 315 Kempfeld 872 875 865 880 877 872 849 854 854 837 825 825 817 783 Kirschweiler 1.173 1.183 1.184 1.173 1.153 1.128 1.103 1.096 1.092 1.105 1.122 1.121 1.102 1.098 Langweiler 305 298 283 288 276 267 269 273 270 268 263 258 253 259 Mackenrodt 466 462 453 458 452 449 434 427 420 429 410 396 398 392 Mittelreidenbach 836 841 831 813 814 795 786 792 790 784 794 770 764 747 Mörschied 903 893 909 901 871 858 858 850 841 815 831 818 835 826 Niederhosenbach 381 377 367 357 342 332 330 324 325 317 313 301 306 304 Niederwörresbach 1.018 1.006 1.023 1.007 1.000 958 943 932 929 906 887 879 901 894 Oberhosenbach 153 151 152 154 158 163 161 160 160 154 154 147 142 140 Oberreidenbach 636 649 653 641 627 625 626 621 610 622 601 605 603 586 Oberwörresbach 167 166 163 160 159 150 148 147 150 145 133 138 138 137 Schmidthachenbach 419 413 410 409 408 415 396 388 395 383 385 379 387 385 Sensweiler 571 561 559 535 529 494 499 473 468 444 445 446 436 430 Sien 600 603 587 579 577 573 563 536 529 521 508 522 507 507 Sienhachenbach 217 227 227 229 234 232 226 215 216 211 206 201 201 200 Sonnschied 139 135 134 134 129 131 133 127 125 126 122 124 135 124 Veitsrodt 685 706 705 681 681 691 670 662 653 659 654 651 675 680 Vollmersbach 568 584 591 583 567 562 552 543 526 513 513 517 514 486 Weiden 99 110 95 107 102 108 109 108 107 106 102 100 100 97 Wickenrodt 158 156 166 176 183 186 181 179 171 165 172 171 171 169 Wirschweiler 392 395 385 376 367 351 347 340 340 337 331 322 322 323 VG Herrstein 17.932 17.978 17.815 17.625 17.429 17.241 16.994 16.711 16.579 16.330 16.178 16.041 15.990 15.838 (mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner, Stand: jeweils 31.12.) 18.500 18.000 17.500 17.000 16.500 16.000 Seite 27

Anlage 2 Altersstruktur der Verbandsgemeinde Herrstein 31.12. 0-9 Jahre 1.088 10-19 Jahre 1.469 20-29 Jahre 1.452 30-39 Jahre 1.534 40-49 Jahre 2.179 50-59 Jahre 2.895 60-69 Jahre 2.308 70-79 Jahre 1.746 80-89 Jahre 992 90-99 Jahre 172 100-109 Jahre 3 15.838 Altersgruppe 100-109 Jahre 90-99 Jahre 80-89 Jahre 70-79 Jahre 60-69 Jahre 50-59 Jahre 40-49 Jahre 30-39 Jahre 20-29 Jahre 10-19 Jahre 0-9 Jahre 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Einwohner (mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner, Stand: 31.12.) Seite 28

Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen und der Schlüsselzuweisungen Anlage 3 Ortsgemeinde 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Allenbach 284.213 293.840 312.678 375.462 391.626 424.349 378.931 363.457 396.278 422.258 459.369 441.075 Bergen 197.610 202.320 217.603 255.757 273.931 293.175 269.709 258.300 275.645 296.632 319.968 307.985 Berschweiler 116.125 125.421 137.385 157.147 163.917 177.718 158.259 148.293 161.647 177.584 193.571 195.103 Breitenthal 124.394 136.114 144.919 176.130 174.919 196.457 216.472 186.254 191.202 210.471 227.517 265.567 Bruchweiler 215.325 233.164 245.077 284.764 301.430 319.776 282.527 284.947 310.023 336.751 267.638 351.186 Dickesbach 178.151 185.277 200.317 240.464 265.422 274.437 246.304 237.017 260.565 289.395 321.415 298.927 Fischbach 423.616 436.350 518.954 543.670 566.545 615.337 550.002 525.800 571.194 606.421 655.828 644.538 Gerach 150.149 175.317 145.253 134.726 144.102 159.555 162.129 139.159 157.239 161.800 172.624 179.760 Griebelschied 81.879 84.299 90.851 102.830 111.661 110.621 105.877 94.908 107.361 114.444 119.898 107.307 Herborn 232.409 228.229 245.523 288.452 300.333 322.191 302.584 293.349 327.517 357.140 391.477 378.361 Herrstein 775.989 629.592 678.919 906.977 1.345.146 1.031.473 802.778 896.346 834.401 1.032.705 1.350.988 808.316 Hettenrodt 288.936 300.187 335.078 387.052 398.777 431.001 400.107 416.988 457.348 459.091 492.594 459.189 Hintertiefenbach 165.161 172.121 188.352 223.064 232.673 246.029 222.899 210.845 232.818 240.725 251.353 229.943 Kempfeld 341.685 361.051 388.229 455.097 480.471 521.066 473.662 456.746 507.856 532.094 595.157 563.711 Kirschweiler 815.731 757.030 850.025 933.861 1.025.546 1.117.494 827.549 868.471 907.441 1.176.127 1.293.121 1.221.013 Langweiler 116.125 120.077 124.090 149.235 149.617 160.190 150.458 146.675 159.837 179.556 187.070 179.775 Mackenrodt 182.260 189.159 198.986 237.829 242.024 263.555 244.075 224.867 255.740 279.530 297.581 277.325 Mittelreidenbach 329.484 342.134 366.513 434.526 445.547 484.199 439.115 429.246 479.509 524.862 559.766 541.411 Mörschied 355.856 368.043 395.552 474.334 477.441 524.089 475.337 461.344 498.208 537.357 593.714 583.373 Niederhosenbach 151.160 151.738 161.762 186.150 185.921 200.690 183.893 172.019 191.804 203.894 223.184 216.007 Niederwörresbach 487.765 689.499 451.155 534.719 629.059 584.420 611.377 553.475 812.594 619.175 675.248 720.846 Oberhosenbach 60.227 63.327 66.919 83.319 86.910 98.531 89.160 86.819 94.695 101.288 111.231 105.912 Oberreidenbach 252.326 435.913 492.642 474.655 388.960 380.225 409.682 380.157 416.124 405.811 484.329 470.811 Oberwörresbach 65.345 76.196 71.795 82.792 84.158 91.882 81.916 78.730 90.473 92.080 98.229 98.248 Schmidthachenbach 163.365 168.831 183.032 217.264 223.873 246.026 216.770 209.228 234.629 249.276 270.134 264.783 Sensweiler 225.168 226.584 239.315 277.380 286.029 306.475 266.924 255.067 275.645 291.369 319.248 303.802 Sien 306.003 406.069 358.818 448.053 463.466 772.119 441.038 298.462 316.056 385.341 533.905 357.458 Sienhachenbach 85.422 91.702 98.386 122.341 127.613 137.219 123.709 115.938 127.869 136.147 147.344 140.056 Sonnschied 53.536 55.103 58.499 68.553 70.408 79.793 71.328 67.945 75.395 84.188 91.007 88.493 Veitsrodt 331.516 454.126 506.104 496.257 463.077 518.135 449.734 448.506 516.185 502.060 590.269 527.213 Vollmersbach 286.936 292.605 296.791 353.210 431.397 426.011 359.520 325.500 426.774 457.777 387.906 434.952 Weiden 42.908 41.122 45.647 54.316 55.556 67.098 61.297 56.621 65.744 68.402 72.949 69.680 Wickenrodt 61.803 68.262 73.124 94.920 102.861 111.830 99.747 93.828 104.949 108.523 123.510 114.972 Wirschweiler 151.949 159.140 169.295 197.226 195.823 209.153 196.153 186.040 203.868 217.706 239.075 224.370 Gesamt 8.100.527 8.719.942 9.057.588 10.452.532 11.286.239 11.902.319 10.371.022 9.971.347 11.044.633 11.857.980 13.118.217 12.171.468 14.000.000 13.000.000 12.000.000 11.000.000 10.000.000 9.000.000 8.000.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Seite 29