Dienstagsrunde StRefG und Konjunkturpaket 2009 idf 13. März 2009

Ähnliche Dokumente
ÖGWT-Club Steueränderungen 2009 Insbesondere StRefG 2009 (Begutachtungsentwurf)

Die Eckpunkte der Steuerreform 2009

Steuer-News-Spezial Steuerreform 2009

Der Gewinnfreibetrag. Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?

G E W I N N F R E I B E T R AG (GFB) N AC H 10 ESTG 1988

Allgemein Grundfreibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag ab EStG 1988 idf StRefG 2009, EStR 2000 RZ idf Wartungserlass 2010 vom

Steuerreformgesetz BGBl

Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner

Gruppe VI/A: Steuerpolitik. Steuerreform 2009 am Stand Begutachtungsentwurf unter Genderaspekten

STEUER- INFO 02/2009

13 % Gewinnfreibetrag ab EStG idf StRefG 2009, Rz EStR

1. Vergleich der Buchwert- und Abschreibungsentwicklung eines Wirtschaftsgutes bei normaler Abschreibung und vorzeitiger Abschreibung

Freibetrag für investierte Gewinne ( 10 EStG 1988)

Als Unternehmer oder Freiberufler hat man s nicht immer leicht.

YOU INVEST Webinar zum Gewinnfreibetrag. 3. Dezember 2013

EPU-Erfolgstag Mag. Andrea Prozek 5. November 2016

Der Gewinnfreibetrag ab 2010

Der Gewinnfreibetrag. Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?

Inhaltsverzeichnis Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 2. Teil Sachliche Steuerpflicht 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Inhaltsverzeichnis 1. TEIL 2. ABSCHNITT

Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht,

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Ermittlung des Einkommens und Berechung der Einkommensteuer 2016

Klienteninformation Stand Dezember 2011

zum Jahreswechsel 2010/2011

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Überblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten

Pflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen

Klienteninfo November 2013

Springer Gabler PLUS. Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler

ÖGWT-Club BBG Neuregelung für Portfoliodividenden Abzugsfähigkeit von Spenden - aktueller Stand laut Spendenerlass

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

MAG. JOSEF CAPEK. Klienteninformation Stand Dezember 2010

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Langtitel. Änderung. Bundesrecht. Einkommensteuergesetz 1988

Thema 4. Maßnahmen zum Ausgleich von Mehrergebnissen aus Betriebsprüfungen Neuausübung von Wahlrechten und Bildung von Investitionsabzugsbeträgen

Private Grundstücksveräußerung und beschränkte Steuerpflicht der 2. Art

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Berufungsentscheidung

Geld, das Familien zusteht

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner

VAVKEN & PARTNER CONFIDENCE GmbH STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER WIRTSCHAFTSMEDIATOREN Telefon Internet-Rundschreiben 1/2009 Seite 1 von 8

VORBLATT Probleme und Ziele: Inhalt/Problemlösung:

DIPLOMARBEIT. Titel der Diplomarbeit. Der Gewinnfreibetrag gem. 10 EStG Verfasserin. Marlene Velecky. angestrebter akademischer Grad

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge

MCC Mastering-ConceptConsult

Unternehmensteuerreform 2008

Klienteninfo. Inhaltsübersicht. 1. Wichtige steuerliche Neuerungen ab Seite Highlights aus dem LStR-Wartungserlass

steuerexperten.at SteuerberatungsgmbH Telefon:

A Grundlagen, Anschaffung und Herstellung 10

Steuertips zum Jahresende

Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende

Einnahmen aus der Leihomatätigkeit (einschließlich Fahrtvergütungen) in einem Kalenderjahr minus 12 % pauschale Betriebsausgaben

Mehr Netto vom Brutto

Stiftungssymposium 2015

8. FIRMENWERT UND BETEILIGUNGS- ANSATZ 9 Abs 7

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe

Die 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten

Die Einkommensteuer- Erklärung

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner

Abzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen

Lösung Übung Klausur

Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Anwendungsvoraussetzungen

Abschreibungen. des Anlagevermögens

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Arten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern

Berufungsentscheidung

Public Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Die Familie im Steuerrecht

Mag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Außergewöhnliche Belastungen

Wichtige Beträge. Einkommensteuer EStG

Außergewöhnliche Belastungen

Ertragsteuern Gewinnfreibetrag bei Mitunternehmerschaft VwGH zu Einnahmen aus Unterhaltungsshow

Grundstücksverkäufe und beschränkte KöSt-Pflicht der 2. Art

LOHNSTEUER AKTUELL 2014 / Reg.Rat. Heinz BERNOLD

STEUER- INFO 02/2010

Ulrike Fritz. Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG

bei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens ,

Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Teil I / Einkommensteuer (hochformatige Abbildungen)

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen 7 g Einkommensteuergesetz ab

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben

1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG

Klasse: STO2 Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Vorbereitung KL1

Transkript:

IHR SERVICE -NETWERK Dienstagsrunde 24.3.2009 StRefG und Konjunkturpaket 2009 idf 13. März 2009 StB Mag. Johannes Eisl WP/StB Dr. Johannes Pira

Steuerreform 2009 Überblick Steuerreform 2009 Tarifsenkung Gewinnfreibetrag (GFB) Familienpaket Spenden => Inkrafttreten grundsätzlich ab 2009, nur neuer GFB erst ab 2010 usätzlich => Konjunkturpaket 2009 : 30% vorzeitige AfA für Investitionen 2009 und 2010! => Ökoprämie 2

Konjunkturbelebungsgesetz 2009 Vorzeitige Abschreibung von körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ( 7a EStG) vafa ihv 30% der (Teil) Anschaffungs- bzw Herstellungskosten (vafa + nafa = max 100%) 30% beinhaltet auch die AfA gem. 7 abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des AV Anschaffung/Herstellung in den KJ 2009 und 2010 erst ab 4 Jahren Nutzungsdauer relevant (hier Vorteil 5%) auch für 4 (3) Gewinnermittler (Verzeichnis) Pauschalierung: nur wenn auch AfA abzugsfähig Kleinbusse etc. u.e. nach begünstigt Inanspruchnahme ForschungsFB/-prämie schadet nicht 3

Konjunkturbelebungsgesetz 2009 AUSGENOMMEN sind: Gebäude, Grund und Boden, Mieterinvestitionen, gebrauchte, geringwertige oder innerhalb eines Konzerns erworbene Wirtschaftsgüter, ferner Luftfahrzeuge, PKW und Kombis (wenn diese nicht zu mind. 80% für wecke der gewerblichen Personenbeförderung oder als Fahrschulkraftfahrzeuge angeschafft wurden) Nicht bei VuV Nicht für WG mit deren Herstellung vor dem 1.1.09 begonnen wurde Übertragung stiller Reserven ( 12) von vorzeitig abgeschriebenen Wirtschaftsgütern ist nicht möglich 4

Konjunkturbelebungsgesetz 2009 Auch vor Inbetriebnahme, auch im 2. HJ Vorteil: 30% vafa nafa im Jahre der AK/HK zb ND 2 Jahre, 2.HJ: Vorteil: 30% - 25% zb ND 10 Jahre, 1.HJ: Vorteil: 30%-10% Formblatt zur Darstellung der Verwaltungskosten für Unternehmer: vafa nur im Rahmen der str. MWR, nafa kann fortgeführt werden 5

Der neue ESt Tarif ab 2009 Steuerreformgesetz 2009 Einkommen Grenzsteuer-satz Betroffene Fälle (Quelle: BMF) bis 11.000 (bisher 10.000) 0,00% 2.700.000 ab 11.000 bis 25.000 (bisher 10.000-25.000 ) 36,50% (bisher 38,3333%) 2.400.000 ab 25.000 bis 60.000 (bisher 25.000-51.000) 43,2143% (bisher 43,5962%) 1.235.000 ab 60.000 (bisher ab 51.000) 50,00% 200.000 6

ESt-Tarif 2009: Entlastung in (Quelle: BMF) Brutto-Monatsbezug (vor Abzug SV-Beiträge) 1.000 0 Steuerersparnis pro Jahr 1.500 449 3.000 656 4.000 694 5.000 746 5.500 1.153 Ab ca 5.800 1.350 7

ESt-Berechnung 2009 - Formel Einkommen Formel bis 11.000 0 % 11.001 bis 25.000 (Einkommen 11.000) x 36,5 % 25.001 bis 60.000 5.110 + ((Einkommen 25.000) x 43,2143 %) über 60.000 20.235 + ((Einkommen 60.000) x 50 %) 8

ESt-Berechnung 2009 - Praktikermethode Einkommen % abzüglich bis 11.000 0,00% 11.001 bis 25.000 36,50% - 4.015 25.001 bis 60.000 43,2143% - 5.694 ab 60.000 50,00% - 9.765 9

ESt-Tarif 2009: Entlastung zwischen 383 und 1.350 p.a. Steuerfrei sind: Arbeitnehmer Bruttobezug 16.870 pa (Rechtslage 2008: 15.605) Pensionisten Bruttobezug 14.944 pa (Rechtslage 2008: 13.650 pa) Selbständige (einschl 13% Gewinnfreibetrag): Jahreseinkommen 12.713 (Rechtslage 2008: 10.060) 10

Aufrollung bei Lohnverrechnung: => April 2009 bis spätestens 30.6.2009 Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ab 2009? Bei abweichendem Wirtschaftsjahr sind keine besonderen Regelungen vorgesehen! => Ergebnis z.b. WJ 1.2.2008 31.1.2009 fällt bereits voll in neuen Tarif 11

Gewinnfreibetrag (GFB) 10 EStG ersetzt ab 2010 den 10%igen FBiG ( 11a) letztmalig Veranlagung 2009 außer wenn 10%-Nachversteuerung, dann 2008 Nachversteuerung bisheriger FBiG in 2009 mit 10% möglich auch wenn in 2009 Überentnahmen wären Erhöhung des Freibetrages auf 13% für alle Gewinnermittlungsarten (Pauschalierung su) für alle betrieblichen Einkunftsarten kein Investitionserfordernis bis 30.000 (GrFB) 12

Anwendungsvoraussetzungen des GFB: nur bei natürlichen Personen (pro (Gewinn)Betrieb)) Ausweis in Steuererklärung; Verzeichnis bis zur Rechtskraft; nicht bei WA?? 13% vom Gewinn samt Übergangsgewinn aber ohne Veräußerungsgewinn höchstens EUR 100.000 GFB daher bis zu einem Gewinn v 769.230,- wirksam Gewinnfreibetrag = Grundfreibetrag + investitionsbedingter Gewinnfreibetrag GFB = GrFB+iGFB 13

Grundfreibetrag (GrFB) bei Gewinn bis 30.000 kein Investitionserfordernis GrFB bei 30.000 = 3.900 mehrerer betriebliche Einkunftsquellen (Betriebe) GrFB ist frei zuordenbar, ansonsten iv der Gewinne Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (igfb) für Gewinnteile über (anteiligen) GrFB: Investitionserfordernis isd 10 (3) EStG im Jahr der AK / HK (nicht Teil-AK/HK) AfA unverändert 14

Pauschalierung ( 17 EStG oder VO) nur GrFB, jedoch kein igfb Mitunternehmerschaften: Anteil GFB entsprechend Gewinnbeteiligung Investitionserfordernis nach Substanzbeteiligung Nur für abn. körp. WG des AV; Wertpapiere ND 4 Jahre; betriebliche Einkünfte; neu: nur bei inländischen Betriebsstätten (nicht EU/EWR) Neu: auch für Gebäude (Mieterinv.) - Bauausführung ab 1.1.09 WP-Ersatzbeschaffung bei vorzeitiger Tilgung (wie EStRL) Ausnahmen wie bisher (außer Gebäude) Nachversteuerung wie bisher (48 Mo Behaltefrist) 15

Familienpaket Erhöhung des Kinderabsetzbetrages auf monatlich 58,40 (bisher 50,90) Erhöhung Unterhaltsabsetzbetrag auf 29,20 / 43,80 / 58,40 Einführung eines Kinderfreibetrages von 220 jährlich (bzw. je Steuerpflichtiger 132,--) Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen bis zu jährlich 2.300 Arbeitgeber-uschüsse zur Kinderbetreuung bis zu 500 jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei 16

neuer Kinderfreibetrag mindert ESt-Bemessungsgrundlage Progressionsabhängige Ersparnis im Rahmen der Veranlagung 220 p.a. ohne Splitting oder je 132 = 60% von 264 Vorteil wenn beide Eltern > 36,5% Grenzsteuersatz 17

Kinderbetreuungskosten Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt ( 34 Abs 9 EStG) max. 2.300 pro Kind und Jahr bis Vollendung 10. Lebensjahr Geltendmachung durch jenen Elternteil, der Kosten tatsächlich trägt Betreuung muss idr durch institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen oder pädagogisch vergleichbar tätige Personen (zb ausgebildete Tagesmütter) erfolgen 18

Kinderbetreuung Steuerreformgesetz 2009 => uschuss des Arbeitgebers Steuerfrei bis 500 / Kind / Jahr Voraussetzungen alle AN oder bestimmte Gruppen Kind hat 10. LJ noch nicht vollendet Betreuung erfolgt - in institutioneller Kinderbetreuungseinrichtung - durch pädagogisch qualifizierte Person direkte Auszahlung oder Gutscheine Kirchenbeitrag: von 100 auf 200 erhöht 19

Spenden ( 4 Abs 4 11 und 12 EStG) Steuerliche Abzugsfähigkeit: uwendungen an mildtätige Organisationen und Sammelvereine für mildtätige wecke Abzugsfähigkeit betrieblich als Betriebsausgaben bzw privat als Sonderausgaben Mildtätige Organisationen Körperschaften privaten und öffentlichen Rechts; vergleichbare EU/EWR- Körperschaften NUR mildtätige wecke, Entwicklungszusammenarbeit, Katastrophenhilfe Eintragung in BMF-Liste als Voraussetzung im eitpunkt der uwendung (Sonderregelung für 2009) Mildtätige Sammelvereine Körperschaften (keine KöR) und vergleichbare EU/EWR-Körperschaften ausschließlicher weck: Sammeln von Spenden für mildtätige wecke Eintragung in BMF-Liste Voraussetzung im eitpunkt der uwendung (Sonderregelung für 2009) 20

Voraussetzungen der Spendenbegünstigung: Vorlage der Bestätigung eines WP an FA 1/23 innerhalb von 9 Monaten nach dem jeweiligen Abschlussstichtag bescheidmäßige Bestätigung, Aufnahme in Spendenliste (BMF-Homepage) Sonderausgaben- bzw Betriebsausgabenabzug: Für uwendungen bis max. 10% der Vorjahreseinkünfte bzw. Vorjahresgewinnes Bekanntgabe SV-Nummer an empfangende Organisation ab 2011; Datenübermittlung an FA 1/23 bis 28.2. des Folgejahres (erstmals 2012) durch empfangende Organisation 21

Ökoprämiengesetz 2009 1.500 Prämie für Verschrottung von fahrtüchtigen Fahrzeugen zugelassen vor 1.1.1996 nur PKW von inländischen Privatpersonen Voraussetzungen mind. 1 Jahr vor Antragstellung auf Antragsteller zugelassen Nachweisbare Verschrottung Erwerb Neufahrzeug (Schadstoffklasse 4) zw. 1. April 2009 und 31.12.2009 22

Steuerreform 2009 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Sie finden die Folien auf der Homepage der ÖGWT www.oegwt.at Veranstaltungen/Salzburg 23