Schul- und Kultusreferat

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Transkript:

Telefon 2 33-3 98 20 Telefax 2 33-3 98 40 Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen Verbesserung der Mittagsbetreuung Antrag Nr. 02-08 / A 03970 von Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Diana Stachowitz, Frau StRin Sabine Krieger, Frau StRin Jutta Koller vom 26.09.2007 Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11124 2 Anlagen Beschluss des Schulausschusses des Stadtrates vom 9. Januar 2008 - (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Herr Stadtrat Haimo Liebich und die Stadträtinnen Frau Diana Stachowitz, Frau Sabine Krieger und Frau Jutta Koller haben gemeinschaftlich am 26.09.2007 den als Anlage 1 beiliegenden Antrag Nr. 02-08 / A 03970 gestellt, der auf eine Erhöhung der finanziellen Zuschüsse an die privaten Träger/Elterninitiativen der Mittagsbetreuungseinrichtungen, der Mittel für Sachleistungen sowie des Personalkostenzuschusses an den Kleinkindertagesstätten e.v. (KKT) abzielt. Das Schulreferat nimmt dazu wie folgt Stellung: A) Mittagsbetreuung - Konzept und Ziele - Öffentliche Förderung Die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München hat am 17.07.1991 beschlossen, ab dem Schuljahr 1991/92 eine Mittagsbetreuung in privater Trägerschaft an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen durch finanzielle Zuschüsse für das Aufsichtspersonal, Sachleistungen, kostenlose Raumüberlassung, Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie Beratung und Betreuung zu fördern. Die vom Schulreferat der Landeshauptstadt München ins Leben gerufene Mittagsbetreuung in privater Trägerschaft stellt ein alternatives Betreuungsangebot zu Horten und Tagesheimen dar. Sie richtet sich in erster Linie an halbtags berufstätige Eltern und Alleinerziehende, die ihre Kinder ab dem frühen Nachmittag selbst betreuen können und keinen vollen Hort- oder Tagesheimplatz benötigen. Die Mittagsbetreuung ermöglicht eine Beaufsichtigung und Betreuung von Schüle-

Seite 2 rinnen und Schülern unmittelbar nach dem Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis zum frühen Nachmittag; sie soll grundsätzlich in der Schule stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen nach dem Unterricht die erforderliche Entspannung und Ruhe finden aber auch die Gelegenheit, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ tätig zu sein, positives soziales Verhalten zu üben und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Darüber hinaus können Hausaufgaben gefertigt werden bzw. Hausaufgabenbetreuung stattfinden. Mittagessen oder Imbiss soll angeboten werden. Die Mittagsbetreuung ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann sich aber in Teile des Schullebens einbinden. Die Mitbenutzung anderer schulischer Anlagen (z.b. Sporthalle, Schülerbücherei) hilft den Schülerinnen und Schülern, Schule als Lebensraum zu erfahren. Die Mittagsbetreuung unterstützt darüber hinaus die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Das Gelingen erfordert daher eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten: Träger, Betreuungspersonal, Schulleiter, Lehrkräfte, Hausmeister, Eltern. Zwei Jahre nach der Initiative der Landeshauptstadt München begann ab dem Schuljahr 1993/94 auch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Förderung der Mittagsbetreuungseinrichtungen. Zum Schuljahr 1999/2000 führte das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus die kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule ein. Die Schulleitungen sind damit verpflichtet, vor Unterrichtsbeginn ab 7.30 Uhr und unmittelbar nach Unterrichtsschluss bis mindestens 13.00 Uhr, bei Bedarf darüber hinaus, eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten. Nach Aussage des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bildet die von den Eltern in privater Eigeninitiative selbstverantwortete und -organisierte Mittagsbetreuung den Hauptpfeiler der staatlichen kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule. Im Rahmen der kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule wurde das Angebot einer Mittagsbetreuung im Art. 31 Abs. 2 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gesetzlich verankert. Die staatliche Fachaufsicht über die privaten Mittagsbetreuungen üben die jeweils zuständigen Fachlichen Leitungen der Staatlichen Schulämter aus (Art. 114 Ziffer 6 Buchst. c) BayEUG). B) Ist-Stand 1 Entwicklung der Mittagsbetreuung Die Entwicklung der Mittagsbetreuung nahm seit der Gründung zum Schuljahr 1992/93 (drei Vorläufergruppen bildeten sich bereits zum Halbjahr des Schuljahres 1991/92) einen unerwartet äußerst erfolgreichen Verlauf. Bei Beschlussfassung war angenommen worden, dass die privat organisierte Mittagsbetreuung im

Seite 3 Endausbau stadtweit ca. 50 Gruppen umfassen würde. Zum Schuljahr 1999/2000 stieg die Zahl der Gruppen - ausgelöst durch die vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus angeordnete Umsetzung der kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule (mit einer durch die Schulleitungen garantierten verlässlichen Betreuung bis mindestens 13.00 Uhr) von bis dahin 129 um 79 auf 208 Gruppen sprunghaft an. Derzeit werden 6 773 Kinder in 384 Gruppen betreut. Die Entwicklung der Mittagsbetreuung stellt sich wie folgt dar: Schuljahr Schulen Gruppen Teilnehmer 1992/93 8 8 119 1993/94 15 15 205 1994/95 32 35 566 1995/96 47 55 817 1996/97 62 74 1.161 1997/98 72 99 1.531 1998/99 92 129 2.029 1999/00 *) 114 208 3.051 2000/01 118 235 3.629 2001/02 120 259 4.107 2002/03 121 296 4.677 2003/04 124 318 5.300 2004/05 125 330 5.500 2005/06 126 357 5.819 2006/07 126 376 6.142 2007/08 125 384 6.773 *) Umsetzung der staatlichen kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule 2 Derzeitige Förderung der privaten Elterninitiativen durch die Landeshauptstadt München 2.1 Finanzieller Zuschuss für Personalkosten und Verwaltungsstunden Die finanzielle Förderung der Landeshauptstadt betrug anfangs 13,05 DM (6,67 ) für eine Betreuungsstunde sowie eine Verwaltungsstunde pro angefangener Unterrichtswoche je Gruppe. Zum Haushaltsjahr 1994 wurde der Zuschuss auf 14,20 DM (7,26 ) angehoben und im Zuge der EURO-Umstellung ab 01.01.2002 auf 7,30 angeglichen. Im Haushaltsjahr 2007 sind für die finanziellen Zuschüsse an die privaten Elterninitiativen insgesamt 1.850.500 eingestellt. Der Schulausschuss des Stadtrats hat mit Beschluss vom 16.07.1997 zuge-

Seite 4 stimmt, dass der finanzielle Zuschuss entsprechend der tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden gewährt wird. Beispielsgruppe 1: Bei einer Betreuung bis 14.30 Uhr ergeben sich stundenplanabhängig z.b. 18,0 Betreuungsstunden pro Woche bzw. 664,0 pro Schuljahr sowie zusätzlich jährlich 38,0 Verwaltungsstunden = 702,0 Jahresförderstunden. Daraus errechnet sich (bei 7,30 Stundensatz) ein Jahreszuschuss in Höhe von 5 124,60. Beispielsgruppe 2: Bei einer Betreuung bis 13.00 Uhr ergeben sich stundenplanabhängig z.b. 9,5 Betreuungsstunden pro Woche bzw. 348,5 pro Schuljahr sowie zusätzlich jährlich 38,0 Verwaltungsstunden = 386,5 Jahresförderstunden. Daraus errechnet sich (bei 7,30 Stundensatz) ein Jahreszuschuss in Höhe von 2 821,45. 2.2 2.2.1 Finanzieller Zuschuss der Landeshauptstadt München im Vergleich zur Förderung durch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus Im Gegensatz zu der sich an den tatsächlichen Betreuungsstunden orientierenden stundenweisen Bezuschussung steht die Pauschalförderung durch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit jährlich 3 323,-- für eine Betreuung bis mindestens 13.00 Uhr. Elterninitiativen, die nicht nur bis 13.00 Uhr betreuen, sondern - wie das in den meisten Fällen zutrifft - z.b. bis 14.30 Uhr und damit in der Regel doppelt so lange, werden durch die pauschale Förderung gegenüber Einrichtungen, die nur bis 13.00 Uhr betreuen, benachteiligt. 2.2.2 Die Beispielsgruppe 1 (5 124,60 Gesamt-Jahreszuschuss für Personalkosten und Verwaltungsstunden) wird durch die Landeshauptstadt München gegenüber der staatlichen pauschalen Förderung in Höhe von 3 323,-- um mehr als die Hälfte höher bezuschusst (rd. 45 %). Darüber hinaus verdeutlicht ein auf eine Betreuungsstunde bezogener Vergleich der Förderung durch Stadt und Staat die krasse Ungleichbehandlung der privaten Träger mit längeren Betriebszeiten durch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus: - Die Beispielsgruppe 1 - Betreuung bis 14.30 Uhr erhält pro Betreuungsstunde einen städtischen Zuschuss in Höhe von 7,30 pro Betreuungsstunde einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 5,00 insgesamt 12,30 - Die Beispielsgruppe 2 - Betreuung nur bis 13.00 Uhr erhält pro Betreuungsstunde einen städtischen Zuschuss in Höhe von 7,30 pro Betreuungsstunde einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 9,54 insgesamt 16,84 2.3 Finanzierung von Sachleistungen

Seite 5 Das Schulreferat stattet Mittagsbetreuungen mit einer standardisierten Küchenzeile aus (4-Platten-Herd mit Backrohr, Haushalts-Geschirrspüler und -Kühl-schrank, Spüle, Ober- und Unterschränke nach den örtlichen Gegebenheiten). Große Einrichtungen sind zum reibungsloseren Ablauf mit mehreren Kühlschränken und Geschirrspülern ausgestattet. Die Ausstattung ist mit 110 Küchenzeilen nahezu flächendeckend erfolgt. Bei einem durchschnittlichen Ansatz von 20.000 (Bau- und Einrichtungskosten) je Einrichtung zur Mittagsverpflegung wurden bisher rd. 2.200.000 investiert. Einrichtungen, für die aus baulichen oder technischen Gründen keine Küchenzeile eingerichtet werden kann, sind jedoch soweit ausgestattet, dass die Möglichkeit besteht, warme bzw. kalte Getränke zu reichen und von zu Hause mitgebrachte Brotzeit verzehren zu können (Wasserkocher, Kühlschrank, Geschirr, Besteck, ggf. Geschirrspüler). Rund die Hälfte der Gruppen verfügt über eine komplette kindgerechte Möbelgrundausstattung, für die bisher insgesamt rd. 1.120.000 investiert wurden. Für zusätzlich erforderliches Mobiliar, Geschirr, Besteck, Elektrogeräte (einschl. Ersatzbeschaffungen) und Einrichtungen zur Schaffung einer angenehmen Atmosphäre in den Aufenthaltsräumen stehen - bedingt durch die Haushaltskonsolidierung - seit 2006 jährlich nur mehr 30.800 zur Verfügung. 2.4 Kostenlose Raumüberlassung, Übernahme der laufenden Betriebskosten Im Schuljahr 2006/07 wurden vom Schulreferat für rd. 200 000 Betreuungsstunden kostenlos die Räume überlassen. Bei angenommener Gleichsetzung von Mittagsbetreuungen mit außerschulischen Einrichtungen, denen aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrats vom 02.07.2003 bei der Überlassung von Räumen eine 50 %ige Ermäßigung vom Normalsatz (8,-- für ein Klassenzimmer) gewährt wird, wären für den Bereich der Mittagsbetreuung Einnahmen von jährlich rd. 800.000 anzusetzen. Mit diesem Betrag werden die Gruppen zusätzlich von der Landeshauptstadt jährlich subventioniert. Die Aufschlüsselung der laufenden Betriebskosten (zusätzlicher Strom, Heizung, Reinigung) ist nicht möglich, da diese Beträge in den einzelnen Schulbudgets enthalten sind, sie stellen jedoch einen weiteren nicht unerheblichen Kostenfaktor bzw. eine zusätzliche Subvention dar. 2.5 Kostenlose Raumüberlassung während Ferienzeiten Das Schulreferat überlässt seit 1997 mit Zustimmung des Stadtrats den privaten Trägern/Elterninitiativen der Mittagsbetreuung auf Antrag auch während Ferienzeiten die Aufenthaltsräume in den Schulen. Es trägt damit der schwierigen Situation vieler Eltern, insbesondere aber Alleinerziehender Rechnung, die die Betreuung ihrer Kinder während Ferienzeiten nicht mit ihrem Jahresurlaub abdecken können. 2.6 Geschwisterermäßigung Die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München hat in ihrer

Seite 6 Sitzung am 18.07.2007 beschlossen, dass der Besuch einer von der Landeshauptstadt München geförderten Mittagsbetreuung (für Grund- und Förderschüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4) zur Gewährung der Geschwisterermäßigung gemäß der Städt. Kindertageseinrichtungsgebührensatzung dem Besuch einer städtischen Kindertagesstätte, Tagesheim/Kooperationseinrichtung, Kinderkrippe oder eines städtischen Kindertageszentrums gleichgestellt wird ( 7 Abs. 2 Kindertageseinrichtungsgebührensatzung). 2.7 Förderung des Kleinkindertagesstätten e.v. (KKT) Der KKT bietet seit 1979 Eltern-Kind-Initiativen (Selbsthilfegruppen für noch nicht schulpflichtige Kinder) Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen mit der Selbstverwaltung. Der KKT wurde deshalb von 1986 bis 1989 als Selbsthilfeprojekt im Sozial- und Gesundheitsbereich gefördert; seit 1990 wird der KKT im Rahmen der Regelförderung vom Sozialreferat gefördert. Der KKT führt zu wichtigen Themenbereichen (z.b. Vereinsgründung, Arbeits- und Tarifrecht, Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Abführung der Pauschalsteuer, Aufsichtspflicht, Praktikantenausbildung) kostenlose persönliche Beratungen durch, übernimmt die Personal- und Versicherungsverwaltung für die privaten Elterninitiativen, organisiert Fortbildungen für die Betreuungskräfte und hält zu den genannten Themen von ihm erstellte Informationsmappen bereit. Bis 1991 betreute der KKT e.v. ausschließlich Elterninitiativen, die im vorschulischen Bereich tätig waren. Ab 1992 entwickelten sich daraus teilweise Elterninitiativen für die Mittagsbetreuung, die vom KKT e.v. ohne zusätzliche öffentliche Finanzierung weiterbetreut worden sind. Da diese Initiativen ihren Selbsthilfegruppen-Status für noch nicht schulpflichtige Kinder verloren haben, konnte der KKT beim Sozialreferat für diese zusätzliche Leistung keine Förderung geltend machen. Mit der Entwicklung der Mittagsbetreuung überforderte diese zunächst freiwillig übernommene Tätigkeit die personelle Kapazität des Vereins. Auf Antrag des Schulreferats hat der Schulausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München in seiner Sitzung am 16.07.1997 beschlossen, dem KKT e.v. zur Sicherung der notwendigen Unterstützung und Betreuung der bestehenden bzw. sich neu gründenden Elterninitiativen die dafür entstehenden Personalkosten zu finanzieren. Für das Schuljahr 2006/07 wurde dem KKT e.v. ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 21 281,44 gewährt. C) Verbesserung der Rahmenbedingungen 1 Erhöhung des finanziellen Zuschusses der Landeshauptadt München für Personalkosten und Verwaltungsstunden Trotz der erheblichen Zuschussleistungen bzw. Subventionen muss festgestellt werden, dass die Kostenbeteiligung der öffentlichen Zuschussgeber die anfallenden Kosten nicht deckt bzw. der Kostendeckungsgrad sich immer weiter verschlechtert.

Seite 7 Der finanzielle Zuschuss wurde letztmals 1994 erhöht und beträgt derzeit 7,30 pro Betreuungsstunde/Gruppe sowie 7,30 für 1 Verwaltungsstunde pro angefangene Unterrichtswoche/Gruppe. Die den privaten Trägern entstehenden Personalkosten haben sich in den vergangenen Jahren erhöht (Gehaltsforderungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, abzuführende Steuern, betriebsärztliche Betreuung). Das bedeutet, dass aufgrund der über Jahre hinweg gleich gebliebenen öffentlichen Zuschüsse sich die Eigenbeteiligung der Eltern, neben den öffentlichen Zuschüssen die dritte Finanzierungssäule der Mittagsbetreuung, miterhöht hat. Darüber hinaus hat sich die Aufgabenstellung der Mittagsbetreuung - wenngleich sie zu Beginn als Übergang bis zur seit langem geforderten Einführung der öffentlichen Ganztagsschule galt - erweitert. Sie beschränkt sich nicht mehr nur auf eine reine Betreuung bis die Kinder in die elterliche Obhut gegeben werden können, sondern sie übernimmt zunehmend vielfältige erzieherische, sozialpädagogische und integrative Aufgaben. Angesichts der immer schwieriger werdenden Situation vieler Familien, insbesondere Alleinerziehender und Hartz-IV-Empfänger, und der Tatsache, dass die Mittagsbetreuung im Netzwerk der zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehenden Horte und Tagesheime unentbehrlich geworden und nicht mehr wegzudenken ist, sieht das Schulreferat die Notwendigkeit, den Stundensatz anzuheben. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung von 7,30 auf 8,50 pro Betreuungs- und Verwaltungsstunde/Gruppe. Für das Haushaltsjahr 2008 ergibt sich dadurch ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 166.932, für das Haushaltsjahr 2009 ein Gesamtbedarf in Höhe von 2.344.440 (= Mehrbedarf in Höhe von 330.840 ). - Berechnung für das Haushaltsjahr 2008 Stundensatz 7,30 4 900,-- Pauschalansatz für 384 bestehende Gruppen 1 200,-- Pauschalansatz für 12 neue Gruppen ab Sept. 2008 1 881 600,-- 14 400,-- 1 896 000,-- - Berechnung für das Haushaltsjahr 2008 Stundensatz 7,30 Schuljahr 2007/08 Stundensatz 8,50 ab Schuljahr 2008/09 3 266,-- Pauschalansatz für 396 bestehende Gruppen anteilig für Januar-August 1 901,-- Pauschalansatz für 396 bestehende Gruppen anteilig für September-Dezember 1 400,-- Pauschalansatz für 12 neue Gruppen ab Sept. 2008 1 293 336,-- 752 796,-- 16 800,-- 2 062 932,-- - Berechnung für das Haushaltsjahr 2009 Stundensatz 7,30 4 900,-- Pauschalansatz für 408 bestehende Gruppen 1 200,-- Pauschalansatz für 12 neue Gruppen ab Sept. 2009 1 999 200,-- 14 400,-- 2 013 600,--

Seite 8 - Berechnung für das Haushaltsjahr 2009 Stundensatz 8,50 5 705,-- Pauschalansatz für 408 bestehene Gruppen 1 400,-- Pauschalansatz für 12 neue Gruppen ab Sept. 2009 2 327 640,-- 16 800,-- 2 344 440,-- 2 Erhöhung der Mittel für Sachleistungen Für Sachleistungen (vgl. B), Pkt. 2.3) standen bis 2002 im Verwaltungshaushalt jeweils rd. 115.800 zur Verfügung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierungen wurde dieser Betrag ab 2003 auf 77.800 und ab 2006 auf 30.800 gesenkt. Für die in den letzten Jahren neu gegründeten Gruppen konnten keine kompletten kindgerechten Ausstattungen für die Aufenthaltsräume mehr beschafft, die sonstige Ausstattung musste auf ein Minimum beschränkt werden, so dass zum Teil die Eltern, um eine ansprechende Atmosphäre zu schaffen, Anschaffungen in Eigenleistung finanzierten. Neben der unerlässlichen Anschaffung von Tischen, Stühlen und Schränken (insbesondere bei Doppelnutzung) ist aufgrund des starken Schülerzuwachses und der Beachtung von Hygienevorschriften der Bedarf an zusätzlichen Kühlschränken und Geschirrspülern gestiegen. Darüberhinaus ist eine große Zahl von Mittagsbetreuungen bereits seit 14 Jahren in Betrieb, so dass immer mehr Ersatzbeschaffungen bzw. Reparaturen von Mobiliar, Elektrogeräten und Kücheneinrichtungen anfallen. Das Schulreferat hält es - auch unter Berücksichtigung der erheblichen Preissteigerungen im Zuge der EURO-Umstellung - daher für erforderlich, die Haushaltsmittel für Sachleistungen im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2008 auf 60.000 aufzustocken. 3 Erhöhung der Förderung des Kleinkindertagesstätten e.v. (KKT) Die vom KKT geleistete Beratungs- und Betreuungstätigkeit für die privaten Träger erhöhte sich seit der Beschlussfassung des Stadtrates über die Gewährung eines Personalkostenzuschusses im Jahr 1997 entsprechend der Entwicklung der Mittagsbetreuung nahezu um das Doppelte. Im Schuljahr 1997/98 organisierten 72 private Träger/Elterninitiativen eine Mittagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2007/08 erhöhte sich die Anzahl der Trägerschaften auf 135. Nicht nur zahlenmäßig erweiterte sich das Aufgabengebiet des KKT e.v., sondern auch qualitativ. Immer häufiger wandelten sich Elterninitiativen von der Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins zur Rechtsform eines eingetragenen Vereins und benötigen hierzu verstärkt die Hilfe des KKT (z.b. im Vereinsrecht, Satzungen). Die Ausweitung der Einrichtungen auf bis zu sieben Gruppen erfordert Umstellungen in

Seite 9 der Struktur, Organisation und rechtlichen Stellung eigenständiger Gruppierungen innerhalb einer Trägerschaft, insbesondere bei nichteingetragenen Vereinen (eigenverantwortlich tätige Gruppen unter dem Dach einer gemeinsamen Trägerschaft). Die privaten Träger/Elterninitiativen werden in der Regel von verwaltungsunerfahrenen Eltern organisiert, die ohne qualifizierte Hilfe, wie sie der KKT e.v. bietet, mit der Handhabung der sich immer mehr verrechtlichenden Gebiete wie Tarif- und Vertragsrecht, Sozialabgaben, Steuerrecht, Berufsgenossenschaft, betriebsärztliche Versorgung, Infektionsschutzgesetz, Hygienevorschriften, Aufsichtspflicht hoffnungslos überfordert wären. Um die ehrenamtlich tätigen Eltern davor zu bewahren, sich mit Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und finanzieller Überforderung konfrontiert zu sehen bzw. bedroht zu fühlen, ist die Unterstützung durch den KKT e.v. unerlässlich. Das Schulreferat hält die Aufstockung des vom Stadtrat gebilligten Personalkostenzuschusses für unentbehrlich. Für das Schuljahr 2007/08 hat der KKT e.v. einen Zuschuss in Höhe von 34 355,-- geltend gemacht. Das Schulreferat schlägt vor, dem KKT e.v. für das Schuljahr 2007/08 diesen erhöhten Zuschuss anzuweisen. Um bei einem weiteren Anwachsen der Mittagsbetreuung und damit der Beratungsund Betreuungsarbeit die Förderung flexibel handhaben zu können, wird ab dem Schuljahr 2008/09 ein Finanzrahmen bis zu 50.000 pro Schuljahr für erforderlich gehalten. Die Stadtkämmerei hat mit dem als Anlage 2 beiliegenden Schreiben vom 27.11.2007 zur Vorlage Stellung genommen. Ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse besteht nicht. Die Korreferentin, Frau Stadträtin Brunner, hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Koller, hat Abdruck erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Der Schulausschuss stimmt der Anhebung des Zuschusses an die privaten Träger/El-terninitiativen der Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2008/09 von bisher 7,30 auf 8,50 pro Betreuungsstunde/Gruppe für Personalkosten sowie pro Verwaltungsstunde/Gruppe je angefangene Unterrichtswoche zu. Die zusätzlich benötigten Mittel für das Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 166.900 werden auf der Finanzposition 2110.718.3000.7 zum 1. Nachtragshaushalt 2008 eingestellt. Die Anmeldung des gesteigerten Bedarfs für das Haushaltsjahr 2009 erfolgt im Rahmen der Modellrechnung 2009. 2. Der Schulausschuss stimmt der Aufstockung der Mittel für Sachleistungen ab dem Haushaltsjahr 2008 von bisher 30.800 auf 60.000 zu. Die zusätzlich bereit zu stellenden Mittel in Höhe von 29.200 werden dauerhaft auf der Finanzposition 2110.520.0000.0 zum 1. Nachtragshaushalt 2008 eingestellt. 3. Der Schulausschuss stimmt einem Personalkostenzuschuss für den Kleinkindertagesstät-

Seite 10 ten e.v. zur Beratung und Betreuung der privaten Träger/Elterninitiativen für die Mittagsbeteuung an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von 34.355 für das Schuljahr 2007/08 zu. Die Mittel stehen auf der Finanzposition 2110.718.3000.7 zur Verfügung. 4. Der Schulausschuss stimmt einem Finanzrahmen von bis zu 50.000 für den Personalkostenzuschuss an den Kleinkindertagesstätten e.v. zur Beratung und Betreuung der privaten Träger/Elterninitiativen für die Mittagsbetreuung an den öffentlichen Grund-, Hauptund Förderschulen ab dem Schuljahr 2008/09 zu. Die Mittel stehen auf der Finanzposition 2110.718.3000.7 zur Verfügung. 5. Damit ist der Antrag Nr. 02-08 / A 03970 von Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Diana Stachowitz, Frau StRin Sabine Krieger und Frau StRin Jutta Koller vom 26.09.2007 geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin IV. Abdruck von I mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv Schulreferat - F 4, Implerstraße 9

Seite 11 Schulreferat F 4 Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An. mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am... I.A.