Stand 07/ 2009 Dienstanweisung Knappschaft Verfasser: G. Pnik
Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Vrbemerkung...3 2. Knappschaft-Bahn-See...3 3. Krankenversicherung...3 3.1 Mitgliedschaft...3 3.2 Beitragssätze...3 4. Rentenversicherung...5 4.1 Allgemeine Rentenversicherung (Regelfall)...5 4.2 "Echte Knappen" (Ausnahme)...5 5. Minijb-Zentrale...6 6. KV-Kassenschlüssel anzuwenden bis 31.12.2008...7 7. KV-Kassenschlüssel anzuwenden ab 01.01.2009...8 7.1 Hinweise...9 8. DEÜV-Meldeverfahren...10 Seite 2
1. Vrbemerkung Diese Dienstanweisung (DA) aktualisiert die gleichnamige Dienstanweisung Stand März 2008. Die Änderungen/Ergänzungen sind gelb markiert. Im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitsfnds zum 01.01.2009 haben sich Änderungen hinsichtlich der KV-Beitragssätze und der KV-Schlüssel ergeben. Die Änderungen sind gelb gekennzeichnet. 2. Knappschaft-Bahn-See Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist ein umfassender Szialversicherungsträger zu dessen Verbund die Kranken- und Pflegeversicherung, das medizinische Netz, die Rentenversicherung swie die Renten-Zusatzversicherung und die Minijb-Zentrale gehören. 3. Krankenversicherung Unter dem Namen "Knappschaft" nimmt die KBS Aufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse wahr. 3.1 Mitgliedschaft Bis zum 31.03.2007 knnte die Knappschaft nur unter bestimmten Vraussetzungen als Krankenkasse gewählt werden. Mit In-Kraft-Treten des GKV-WSG zum 01.04.2007 wurden die bisherigen Einschränkungen aufgehben und die Knappschaft als frei wählbare Krankenkasse zugelassen ( 173 Abs. 2 Nr. 4a SGB V). 3.2 Beitragssätze Grundsätzlich gilt für knappschaftlich Krankenversicherte (ehemalige Arbeiter, ehemalige Angestellte im Rechtskreis Ost, alle Neumitglieder ab 01.04.2007 und Versrgungsempfänger) der allgemeine Beitragssatz. Seite 3
Ausnahme gültig bis 31.12.2008 Für ehemalige Angestellte im Rechtskreis West, für die am 31.03.2007 ein Versicherungsverhältnis mit Mehrleistungsanspruch bestand, wurde bis 31.12.2008 ein erhöhter Beitragssatz erhben. Mit Einführung des Gesundheitsfnds ist die Grundlage für die Erhebung eines erhöhten Beitragssatzes entfallen und damit gilt auch für diesen Persnenkreis ab dem 01.01.2009 der vn der Bundesregierung festgesetzte allgemeine einheitliche Krankenkassenbeitragssatz. Seite 4
4. Rentenversicherung In der Rentenversicherung ist die KBS für Versicherte zuständig, die in den Branchen Bergbau, Bahn der See arbeiten der gearbeitet haben. Die KBS betreut Versicherte mit allgemeiner Rentenversicherungspflicht und Versicherte mit knappschaftlicher Rentenversicherungspflicht (nachflgend "echte Knappen" genannt). Bei der allgemeinen Rentenversicherungspflicht ist der allgemeine RV-Beitragssatz, bei "echten Knappen" ist ein erhöhter RV-Beitragssatz anzuwenden. 4.1 Allgemeine Rentenversicherung (Regelfall) In der allgemeinen Rentenversicherung ist die KBS u. a. für Versicherte zuständig, die in der Vergangenheit zu irgendeinem Zeitpunkt im Bergbau gearbeitet der knappschaftliche bzw. bergbauliche Beiträge gezahlt haben. Für diese Versicherten ist der allgemeine Rentenversicherungsbeitrag anzuwenden. 4.2 "Echte Knappen" (Ausnahme) Vn der knappschaftlichen Rentenversicherung werden im Wesentlichen die Beschäftigten erfasst, die nch im Bergbau arbeiten der Besitzschutz haben ( 133 und 273 SGB VI). Für diese Versicherten ist der erhöhte knappschaftliche Rentenversicherungsbeitrag (Stand 2008: 26,40 %) anzuwenden. Davn trägt der Arbeitnehmer die Hälfte des allgemeinen RV-Beitrags und der Arbeitgeber die Differenz. Grundsätzlich liegen die Vraussetzungen für eine knappschaftliche Rentenversicherung bei den vm BADV betreuten Arbeitgebern (öffentlicher Dienst und Zuwendungsempfänger) nicht vr! Seite 5
Im Zweifelsfall ist vn den Arbeitgebern bzw. den Online-Behörden und der Kmplettbearbeitung mit Arbeitgeberfunktin mit der KBS zu klären, b das aktuelle Beschäftigungsverhältnis der knappschaftlichen Rentenversicherung unterliegt z.b. als Besitzschutzfall und damit die erhöhten RV-Beiträge abgeführt werden müssen. Auskünfte zum Versicherungs- und Beitragsrecht in der Rentenversicherung erteilt z. B. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Dezernat VII 1.1 in 45115 Essen (0201-38471105 der 0201-38471106) Die Zahlungsaufnahme eines "echten Knappen" ist der beitragsabführenden Stelle (Bereich D1.22) der D2.26 zu melden. 5. Minijb-Zentrale Als Teil des Szialversicherungsträgers Knappschaft-Bahn-See ist die Minijb-Zentrale seit dem 1. April 2003 zentrale Einzugs- und Meldestelle für sämtliche geringfügig entlhnte und kurzfristige Beschäftigungen. Seite 6
6. KV-Kassenschlüssel anzuwenden bis 31.12.2008 6012 für ehemalige Arbeiter ehemalige Angestellte hne Mehrleistungsanspruch Neumitglieder ab 01.04.2007 Versrgungsempfänger (KVdR-Fälle) KV-Beitragssatz 12,7% 6011 für ehemalige Angestellte mit Mehrleistungsanspruch KV- Beitragssatz 14,1 % 6200 für geringfügig entlhnte Beschäftigte (pauschale KV-und RV-Beitragssätze) kurzzeitig Beschäftigte (nur Meldung) (6001) Der Schlüssel darf nur nach vrheriger Zustimmung durch die beitragsabführende Stelle (Bereich D1.22) der D2.26 erfasst werden für echte Knappen KV-Beitragssatz 14,1% erhöhter RV-Beitragssatz 26,4 % Seite 7
7. KV-Kassenschlüssel anzuwenden ab 01.01.2009 6012 für knappschaftlich Krankenversicherte Versrgungsempfänger (KVdR-Fälle) Einheitlicher KV-Beitragssatz 6200 für geringfügig entlhnte Beschäftigte (pauschale KV-und RV-Beitragssätze) kurzzeitig Beschäftigte (nur Meldung) (6001) für Der Schlüssel darf nur nach vrheriger Zustimmung durch die beitragsabführende Stelle (Bereich D1.22) der D2.26 erfasst werden echte Knappen KV-Beitragssatz einheitlich erhöhter RV-Beitragssatz 26,4 % Seite 8
7.1 Hinweise Für Neueinstellungen ab dem 01.01.2009 ist nur nch der KV-Schlüssel 6012 zu verwenden. Für Bestandsfälle mit KV-Schlüssel 6011 werden die Krankenkassenbeiträge ab dem 01.01.2009 krrekt nach dem allgemeinen Krankenkassenbeitragssatz ermittelt. Zur Bestandsbereinigung wird zu gegebener Zeit die Umstellung der Bestandsfälle vn KV-Schlüssel 6011 auf KV-Schlüssel 6012 maschinell erflgen. Über die Umstellung werden Sie gesndert infrmiert. Seite 9
Anlagen 8. DEÜV-Meldeverfahren Die Persnalfälle hne knappschaftliche Rentenversicherung nehmen am maschinellen DEÜV-Meldeverfahren teil. Für "Echte Knappen" (KV-Schlüssel 6001) ist das Besndere Meldeverfahren der Knappschaft anzuwenden. Dieses Verfahren wird vn KIDICAP nicht unterstützt. Daher ist die maschinelle DEÜV-Meldungserstellung für diese Persnalfälle mit Gestellungskennzeichen 1 im Fenster 9B zu unterdrücken. Die erfrderlichen Meldungen (z. B. An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen) sind manuell über SVNet (Besnderes Meldeverfahren Knappschaft) zu erstellen. Bei Rückfragen zum Ausfüllen der Meldefrmulare ist die Knappschaft zuständig. Seite 10