Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

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Transkript:

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1

Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten 10 Jahren sollen 1.500 bis 2.000 neue Windräder gebaut werden etwa jeden zweiten Tag müsste irgendwo in Bayern eine WKA aufgestellt werden 2

Vorläufige Hinweise zur Umsetzung: Schreiben des Umweltministeriums an die Landratsämter 02.09.11 Vorläufige Hinweise für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und für die naturschutzrechtliche Prüfung von Windkraftanlagen 3

Hinweise für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren 4

Mindest-Abstände einer Windfarm zur Wohnbebauung Windfarm = 3 oder mehr WKAs 800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet 500 m zu einem Mischgebiet 300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet 5

Bei Einhalten der o.g. Abstände Immissionsprognose des Herstellers ausreichend! Ab 1.000 m Abstand zu allgemeinen Wohngebieten kein Lärmgutachten erforderlich Abnahmemessung ist nicht erforderlich; ebenso wenig wiederkehrende Messungen Beurteilungspegel für Geräuschimmissionen als Kontrollwert zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Anlage kann festgelegt werden Betreibergutachten zur Lärmprognose ist verwertbar! 6

Impulszuschlag Augsburger Urteil zur Windkraftanlage (WKA) in Neuburg-Schrobenhausen Eine WKA in Neuburg-Schrobenhausen wurde aufgrund des Impulszuschlages + 3 db(a) in der Nacht stillgelegt Überschreitung des Nachtrichtwertes (45 db(a)) um 0,8 db(a); Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig Ministerium: WKA rufen im Regelfall keine Geräusche hervor, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlages rechtfertigen. (Widerspruch zum Augsburger Urteil!) 7

Infraschall Ab einem Abstand von 250 m von einer WKA sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten In diesen Fällen ist keine weitere Prüfung zum Infraschall geboten 8

Disco-Effekt Der Disco-Effekt ist die Reflektion der Sonne an den Flügeln Der Disco-Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der WKA kein Problem mehr dar und bedarf keiner weiteren Prüfung. 9

Schattenwurf Bei Beschattungszeiten von weniger als 30 Stunden pro Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag kein Problem Werden die Werte überschritten => Abschaltautomatik 10

Eiswurf Abstand von 1,5 x ( Nabenhöhe + Durchmesser ) zu den nächsten gefährdeten Objekten wird empfohlen. (Beispiel E82: 138 m + 82 m = 220 m) Ansonsten technische Vorkehrungen gegen Eiswurf z.b. Eiserkennungssysteme mit automatischer Abschaltung 11

Windhöffigkeit Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind Fragen der Windhöffigkeit nicht zu prüfen. 12

Vorhandene Daten Im Genehmigungsverfahren zur Errichtung weiterer WKA soll auf vorhandene Untersuchungen zurückgegriffen werden, wenn die Datenlage nicht älter als fünf Jahre ist. Damit kann auf die aufwändige Erhebung von Daten verzichtet werden. Dies gilt auch für naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Unterlagen. 13

Wertverlust Ein Abwehranspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots unzumutbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist Werden die o.g. Hinweise eingehalten, liegt eine unzumutbare Beeinträchtigung nicht vor 14

Hinweise für die naturschutzrechtliche Prüfung von Windkraftanlagen 15

Windenergieflächen Auftrag an das Landesamt für Umwelt (LfU), gemeinsam mit den Regierungen konfliktarme Windenergieflächen planerisch festzulegen Genehmigungsverfahren von WKA auf diesen Flächen sollen auf ca. 3 Monate verkürzt und die naturschutzrechtliche Prüfung vereinfacht werden Bereits vor Fertigstellung des Windenergieflächenplans durch das LfU werden folgende vorläufige naturschutzfachliche Empfehlungen gegeben: 16

Hinweise zur naturschutzrechtlichen Prüfung Die Errichtung von WKA liegt im öffentlichen Interesse ( 1 Abs. 3 Nr. 4 2. Alt. BNatSchG ) WKA konzentriert als Windfarmen errichten. Errichtung in regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebieten bzw. im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesenen Eignungsgebieten Landschaftsschutzgebiete, Naturpark-Schutzzonen und Pflegezonen der Biosphärenreservate sind keine Ausschlussgebiete mehr für WKA. (Zonierungskonzept im Sinne einer Verträglichkeit) Tabufläche von WKA wird hierdurch von 37 % auf 10 % reduziert 17

Tabuflächen für WKA sind: Nationalparks Naturschutzgebiete Rechtlich gesicherte Kernzonen von Biosphärenreservaten Flächenhafte Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile Gesetzlich geschützte Biotope Naturwaldreservate Europäische Vogelschutzgebiete In FFH-Gebieten ist die Errichtung von WKA möglich, soweit die Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigt werden. 18

Auswirkungen auf das Landschaftsbild stehen dem Vorhaben allenfalls entgegen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung handelt. 19

Artenschutzrechtliche Prüfung Verweis auf LfU- Arbeitshilfe Relevanzprüfung: welche Vogelarten können grundsätzlich von der WKA betroffen sein (Reduzierung von bisher 386 Tierarten auf 26 Vogel- und 8 Fledermausarten) Kommen diese Arten am geplanten Standort überhaupt vor? 20

Situation im Landkreis Freising 21

22

Radaranlage in Haindlfing Im gesamten Landkreis Freising können WKAs nur mit Zustimmung der Wehrbereichsverwaltung genehmigt werden Laut vorläufiger Aussage der Wehrbereichsverwaltung werden Anlagen, die innerhalb eines Umkreises mit ca. 13 km Radius geplant sind, eher abgelehnt Laut eines Signaturtechnischen Gutachtens eines Antragstellers ist der Bau in Einzelfällen allerdings sogar noch bis in eine Entfernung von 6 km möglich 23

Laut vorläufiger Aussage der Wehrbereichsverwaltung werden WKAs, die innerhalb des Kreises geplant sind, üblicherweise abgelehnt 24

Kein Bau möglich Bau laut Signaturtechnischem Gutachten evtl. möglich Bau prinzipiell möglich Einzelfall- Entscheidung Wehrbereichsverwaltung 25