Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen in der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart
Rahmenbedingungen Baden-Württemberg 2,67 Mio. Einwohner 5 Landkreise 179 Gemeinden Hohe Einwohnerdichte Region Stuttgart Arbeitsplätze auch für weiteres Umland Hohe Wirtschaftskraft insb. produzierendes Gewerbe Bruttoinlandsprodukt Bevölkerung Fläche Hohe Exportquote Weit überproportionaler Energiebedarf
Schlüsselindustrie und Arbeitsplätze Global players - Automotive / Maschinenbau Fabriken mit hohem Energiebedarf Exportorientiert Energiekosten als Wettbewerbsfaktor Kostenintensive Produktion Stillstand teuer
Konventionelle Energieerzeugung Industrielle Zentren / Ballungsräume auch Zentren der Energieerzeugung In Revieren Braun- / Steinkohle im Süden Kernenergie > kurze Wege /geringe Leitungsverluste > leistungsfähige Netze Region Stuttgart Versorgungssicherheit auch in Spitzenlastzeiten und Energiekosten maßgeblich für wirtschaftliche Entwicklung
Energiewende Gesellschaftlicher Konsens: Ausstieg aus Kernenergie Aber: > Beibehaltung Versorgungssicherheit > Wirtschaftlichkeit Ausbau Erneuerbarer Energien!
Nutzung Erneuerbarer Energiequelle Region Stuttgart Energetische Nutzung von Windkraft und Biomasse im Süden unterrepräsentiert. Folgen für > Image auch als Mobilitätsstandort? > Innovationsfähigkeit? > regionale Wertschöpfung? > Abhängigkeit von fossilen Energien? > (Langfristige) Versorgungspreise?
Klimawandel-Anfälligkeit + Betroffenheit Klimawandel-Anfälligkeit Regionale Betroffenheit > Beide Aspekte berühren Region überdurchschnittlich > Anpassungsmaßnahmen gerechtfertigt > CO²-Reduktion (symbolischen) Teil der Ursachenbekämpfung Region Stuttgart Region Stuttgart
Regionale Aufgabenwahrnehmung (Verbindliche) Regionalplanung Beratung der Gemeinden in Fragen der Raumentwicklung Landschaftsplanung Landschaftspark Region Stuttgart Regionalverkehrsplanung Trägerschaft S-Bahn Regionale Wirtschaftsförderung, Tourismusmarketing Einsatz aller Handlungsoptionen eines Planungs- und Infrastrukturverbandes Klimaschutz + Klimafolgenanpassung
Maßnahmen / Kommunikation Informell + Information Formale Planung Klimastrategie Region Stuttgart Klimafolgenanpassung Klimaschutz/ CO 2 -Reduktion Sicherung klimarelevanter Freiflächen Sicherung von Retentionsflächen Entwicklungsflächen W/GE/ Handel Verkehrs-/ Leitungstrassen Energie -Standorte Regionaler Klimaatlas Klimainformationssystem Vulnerabilitätsanalyse Potenzialstudien Regenerative Energien Regionalverkehrsplan + climate proofing Standortkonzepte Expertennetzwerk Abstimmung Pilotprojekte Ausbau S-Bahnnetz Förderprogramm Nachhaltige Mobilität Förderung von Innenentwicklung und Nahversorgung Standortplanung für Windenergie als zentrales Element
Dichte Besiedlung Freiraum knapp! Entwicklung in dicht besiedelter Region? Economic development
Sicherung wichtiger Freiraumfunktionen + geeigneter Energiestandorte Klare, verbindliche Vorgabe für alle raumbedeutsamen Vorhaben + Planungen fachlich begründet und transparent hergeleitet und demokratisch legitimiert
Überörtliche Abstimmung 179 Gemeinden Standorte oft an Gemarkungsgrenzen Interkommunale Abstimmung notwendig
Energiestandorte in der Region Privilegierte Biogasanlagen Bündelung privilegierter Biogasanlagen Anforderungen für Standortsuche großer Biogasanlagen Großflächige Photovoltaik im Außenbereich Solardach-Börse [WRS] Vorranggebiete Windkraftanlagen Beratung bei Umsetzung / Kompensationsmaßnahmen Konventionelle Kraftwerkserweiterungen Trassenerweiterung
Planungsanforderungen 216 m Sehr große Bauwerke 60 m Sicherheitsaspekte Lärmschutz Überörtliche Auswirkungen Ausreichendes Windangebot Spezielle technische Anforderungen Andere Belange (z.b. Siedlungs-, Erholungsflächen) ebenfalls wichtig Sorgfältige Standortwahl erforderlich - Planungsverfahren besser als Einzelfallgenehmigung
Planerische Vorgaben Privilegierung nach Bundesrecht Windkraftanlagen dürfen im Außenbereich errichtet werden (Direkte) Steuerung durch Regional- und Bauleitplanung möglich Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg Aufhebung schwarz-weiß-regelung zum 31.12.12 Keine direkte Steuerung durch Regionalplanung (Vorranggebieten kein Ausschlusswirkung) Freiraumschutz im Regionalplan wird aufrecht erhalten > Keine Windkraftanlagen z.b. in Grünzäsuren, Vorranggebieten Aber: Vollständige Überprüfung aller Planaussagen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung
Ziele Regionalplanverfahren Flächensicherung umfassender Beitrag zur Energiewende Windhöffige Bereiche klar definiert und vor entgegenstehenden Nutzungen verbindlich geschützt Wichtige Informationen für potentielle Investoren (später gezielte Weitergabe vorgesehen) Transparentes und effizientes Planungsverfahren Bürgerinformation und beteiligung Einbindung der Kommunen Rückkopplung mit TÖB / Fachbehörden Schutz wichtiger Landmarken ohne Bauleitplanung Quantitativ substantieller Beitrag, gut geeignete Standorte, Planungssicherheit für alle Beteiligten
Windgeschwindigkeit Mindestens 5,25 m/s in 100 m Höhe
Ausschlussflächen und Abstände z.b. Ausschluss von Siedlungsflächen einschließlich def. Abstände zur Wohnbebauung (700m Vorsorgeabstand zum Lärmschutz, Schattenwurf, Schallemmissionen) Exakte Abstimmung gem. gesetzlichen Bestimmungen im Genehmigungsverfahren Einhaltung der Grenzwerte garantiert z.b. Ausschluss von Naturschutzgebieten einschließlich def. Abstände/ Puffer (200m) z.b. Einhaltung von def. Abständen zu Infrastruktureinrichtungen (Straßen, Eisenbahntrassen, Flugplätzen, etc.) z.b. keine Überplanung von regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen und ihres Umgebungsschutzes Kriterien führen zu einem flächenhaften, verbindlichen Ausschluss
Verbindliche Ausschlusskriterien Absolute Verbote : Lärmschutz, Sicherheit etc.
Besondere Landschaftselemente / Landmarken Kein Verbot Abwägung im Einzelfall
Planerische Kriterien Schutz des Landschaftsbildes 1. Anlagenbündelung - Errichtung in Gruppen 2. Mindestabstände zwischen Anlagengruppen (ca. 3 km) 3. Begrenzung der Ausdehnung keine Galerie ; keine Umzingelung
Sachstand 1. Beteiligungsverfahren 96 Vorranggebiete
Verfahren Regionalfortschreibung Aufstellungsbeschluss Regionalversammlung 09/11 > Planungsbeginn nach Bekanntwerden LPlG-Grundzüge Offenlagebeschluss Regionalversammlung 07/12 > Zusendung an alle Gemeinden, TÖB, Verbände > Öffentlichkeitsbeteiligung + 10 Informationsveranstaltungen 96 Vorranggebiete im Entwurf Umfangreiche Rückmeldungen tabellarisch dargestellt Unterschiedliche Rechtswirkungen
Stellungnahmen / Anregungen Zwingend zu berücksichtigen kein Abwägungsspielraum (z.b. LSG ohne Änderung / Befreiung, Tiefflug) Konsequenz Anpassung bzw. Streichung VRG Weiterer Klärungsbedarf Klärung im Verfahren möglich (z.b. Artenschutz Daten LUBW, Wetterradar) Sonderfall LSG Abstimmung zu Befreiungslage, sonst (erfolgreiches) Änderungsverfahren vorab abschließende Klärung erst im Zulassungsverfahren möglich (z.b. Flugsicherheit) echte Abwägungsentscheidung gem. rechtl. Anforderungen (insb. Hinweise zu Landschaftsbild, Erholungsnutzung ) Kann erst am Ende des Verfahrens erfolgen! Heute keine Vorfestlegung alles andere wäre fehlerhaft. Zusätzliche Vorranggebiete passend zur methodischen Vorgehensweise
Zwingende Gründe ( insb. LSG, Tiefflug) 25 Vorranggebiete (BB 2; ES 3; GP 9; LB 2, RMK 8, LHS 1) 1) Nicht weiter zu verfolgende VRG Stand 07/13 in Bearbeitung
2) Geänderte VRG Stand 07/13 in Bearbeitung 23 davon 11 wesentlich / zwingende Gründe
3) Vorschlag neue Vorranggebiete Stand 07/13 in Bearbeitung Passend bzw. nicht passend zur Methodik
5) Gesamtschau Stand 07/13 in Bearbeitung
6) Restrisiko Landschaftsschutzgebiet Stand 07/13 in Bearbeitung Befreiung / ergebnisoffenes Änderungsverfahren
7) Restrisiko Natura 2000 Stand 07/13 in Bearbeitung Prüfung auf Grundlage LUBW-Daten
8) Restrisiko Wetterradar Stand 07/13 in Bearbeitung Prüfung steht aus grundsätzlicher Klärungsbedarf
8) Restrisiko Flugsicherung Stand 07/13 in Bearbeitung Standortbezogen im Genehmigungsverfahren
9) Gesamtschau + Unsicherheiten Stand 07/13 in Bearbeitung
Weiteres Vorgehen Derzeit laufendes 2. Beteiligungsverfahren zu Änderungen Planungsunterlagen bei Gemeinden/TÖB Laufende 2. Bürgerbeteiligung Informationsveranstaltungen im Oktober Klärung Artenschutz, Wetterradar etc. Aufarbeitung der Stellungnahmen Entscheidung durch Regionalversammlung (intensive) Vorberatung im Planungsausschuss Rechtskraft: Genehmigung durch MVI bzw. Bekanntgabe im Staatsanzeiger Bis dahin: Zielabweichungsverfahren möglich Für jede Anlage Genehmigungsverfahren erforderlich Prüfung aller relevanten Anforderungen
5. Erneuerbare Energien
Der Ausbau erneuerbarer Energien in der Region... FGW Telefonfeld: Verband Region Stuttgart 07/2013 (n=1.366)
Der Ausbau der Windkraft in der Region... FGW Telefonfeld: Verband Region Stuttgart 07/2013 (n=1.366)
Der Ausbau der Windkraft in der Region... Verkehrsraum FGW Telefonfeld: Verband Region Stuttgart 07/2013 (n=1.366)
Mit einem Windrad in meiner Nähe, wäre ich... Verkehrsraum FGW Telefonfeld: Verband Region Stuttgart 07/2013 (n=1.366)
Aktuelle Informationen www.region-stuttgart.org