DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

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Transkript:

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Beratung - Krisenintervention Inobhutnahme von Beate Köhn Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von Hans-Jürgen Kerner und Erich Marks im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Zur Zitation: Beate Köhn: Beratung - Krisenintervention Inobhutnahme, in: Kerner, Hans-Jürgen u. Marks, Erich (Hrsg.), Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2010, www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1099

Projektspot Beate Köhn 2010 Beratung Krisenintervention - Inobhutnahme Die Erfüllung des Schutzauftrages rund um die Uhr Berliner Notdienst Kinderschutz Der Berliner Kinder-, Jugend-, Mädchennotdienst, die Hotline-Kinderschutz, die KuB Kontakt- und Beratungsstelle und das Sleep In haben einen gemeinsamen Namen: Berliner Notdienst Kinderschutz Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist eine für die ganze Stadt zuständige sozialpädagogische Einrichtung zur Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII, die akut von einer Kindeswohlgefährdung betroffen sind. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf ein rund-um-die-uhr Angebot, das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die Trägerschaft hat das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin. Die Aufgabenstellung der Jugendämter Schutz z.b. vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Gewalt zu gewähren, wird immer dann durch den Berliner Notdienst Kinderschutz stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Dieser gesetzliche Schutzauftrag als Kernaufgabe der Sozialpädagogischen Dienste und die damit verbundene Funktion des staatlichen Wächteramtes leitet sich unmittelbar von Art.6 GG ab. Die Sicherstellung des Kindeswohls ist sowohl Bestandteil der elterlichen Erziehungsverantwortung gemäß Art.6 Abs.2 Satz 1GG, als auch Teil des staatlichen Wächteramtes gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz2 GG. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen zu ergreifen, die sich auch kurzfristig gegen die elterliche Erziehungsautonomie richten können. Die rechtsverbindliche Einflussnahme auf die elterliche Erziehungsverantwortung ist, sofern das zuständige Jugendamt nicht tätig werden kann, die Kernaufgabe des Berliner Notdienst Kinderschutz. Somit kommt dem BNK die überregionale Aufgabe für die gesamte Stadt zu. Die ausgeübte Schutzfunktion steht grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen effektivem Kinderschutz und Elternautonomie. Im günstigen Fall kann hierüber auch während der Krisenintervention eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung gefunden werden. Die Erfassung und Bewertung gewichtiger Anhaltspunkte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist der zentrale Aspekt der Arbeit. Es kommt darauf an, zur Klärung einer benannten Situation die notwendigen Informationen zu erhalten bzw. einzuholen, diese fachlich einzuschätzen und die Wahl der geeigneten und verhältnismäßigen Mittel zur Gefahrenabwehr zu treffen. Neben den Berliner Jugendämtern ist der Kinderund Jugendnotdienst, die zur Inobhutnahme befugte Dienststelle des Landes Berlin. Der Balanceakt zwischen einem notwendigem Eingriff in das Elternrecht zum Schutz eines Kindes durch eine Inobhutnahme im Sinne einer Gefahrenabwehr und der Chance und Notwendigkeit einen Hilfekontakt zur Unterstützung der Eltern zu beginnen und in Gang zu setzen, stellt hohe Anforderungen an die Ausübung des Wächteramtes und an die Ausführenden dieser Kriseninterventionen.

Der Berliner Notdienst Kinderschutz als zentraler Leistungserbringer der Inobhutnahme und der sozialpädagogischen Krisenintervention sichert den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Hilfe und Unterstützung. Neben dieser Wächterfunktion besteht die Aufgabe, das Angebot der Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Menschen, die sich um Minderjährige Sorgen machen, rund um die Uhr bereitzuhalten. Insbesondere der Schutz von Minderjährigen soll so gewährleistet werden. Der BNK nimmt in diesen Fällen die Funktion der sozialpädagogischen Krisenintervention wahr und versucht den Weg zum weiteren Hilfeprozess in das örtlich zuständige Jugendamt - zum fallführenden Sozialarbeiter- zu begleiten. Die aktive Einbeziehung und Beteiligung der Kinder und der Eltern spielt bei der Lösungsfindung und insbesondere bei der Nachhaltigkeit dieser Lösung, eine eminent wichtige Rolle. Hierbei ist das Familienumfeld bei der Lösungssuche einzubeziehen, soweit dies möglich ist. Kernaufgaben 24 Stunden Erreichbarkeit Krisenberatung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Fachberatungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - als insoweit erfahrene Fachkraft Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen (Vier-Augen-Prinzip) Dokumentation von Inobhutnahmen Dokumentation von Kindeswohlgefährdungseinschätzung (Erstcheckbogen) Vor-Ort-Einsätze und Abholungen von der Polizei Betreuung, Versorgung, Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen der Inobhutnahme an den Standorten untergebracht werden 1. Kindernotdienst Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain -Kreuzberg Der Kindernotdienst steht allen Kindern und Eltern, die in Not geraten sind oder die einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind, als Zufluchtsort und als stadtweit bekannte Anlaufstelle für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres rund um die Uhr zur Verfügung. In einer Wohngruppe des Kindernotdienstes wird bis zu 10 Kindern während der Inobhutnahme Schutz geboten. Neben der Betreuung steht gleichrangig die physische und psychische Versorgung im Mittelpunkt. Die physische Verfassung und der Entwicklungsstand werden bei allen Kinderschutzfällen dokumentiert. In der Beratungsstelle gehen alle Anrufe ein, die häufig die erste Kontaktaufnahme bedeuten. Im Jahr 2009 erfolgten 2.554 Kontaktaufnahmen. In knapp zweidrittel der Beratungs- und Aufnahmekontakte konnte die Situation der Kinder durch Beratungsgespräche deeskaliert werden. In 843 Fällen führte die sozialpädagogische Krisenintervention zu einer Inobhutnahme. Die Aufnahme- und Beratungsgründe bezogen sich hauptsächlich auf den Verdacht einer Verwahrlosung oder Vernachlässigung und auf den Verdacht einer körperlichen Misshandlung. Der Zugang zum Kindernotdienst erfolgte zu 39 % über die Polizei. Bei 11 % der Kontaktaufnahmen suchten die Kinder direkt den Kontakt zum Kindernotdienst. Nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kehrten über die Hälfte der Kinder (51 %) in die Familie oder das familiäre Umfeld zurück. In 32 % der Fälle erfolgte eine stationäre Jugendhilfeleistung und 5 % der Kinder kamen in Pflegefamilien.

2. Hotline-Kinderschutz Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wurde am 02.05.07 die Hotline- Kinderschutz neu eingerichtet. Dieses Angebot steht allen Berliner Bürgerinnen und Bürgern, die sich Sorgen um Kinder und Jugendliche machen, rund um die Uhr zur Verfügung. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit spielt, neben der verlässlichen Erreichbarkeit der Jugendämter, eine wichtige Rolle. Je früher die Jugendämter oder der Berliner Notdienst Kinderschutz auf problematische Situationen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam werden, desto eher kann eine Hilfe angeboten werden. Die Hotline-Kinderschutz ist eine erste Anlaufstelle, wenn Fragen zu Schwierigkeiten von Familien benannt werden. Ziel ist es, akute Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche schnellstmöglich zu beenden, frühzeitig latenten Gefährdungssituationen zu begegnen und Kinder unverzüglich vor Gefahren zu schützen. Mit der engen Anbindung an die Beratungsstelle im Kindernotdienst kann die Hotline-Kinderschutz eine Gefährdungseinschätzung im Sinne des Vier-Augen-Prinzips sicherstellen. 953 Mal wurde die Hotline-Kinderschutz 2009 in Anspruch genommen. 1478 Kinder, die sich in schwierigen, teilweise sehr schwierigen Lebenslagen oder akuten Gefährdungen befanden, wurden benannt. In vielen Fällen besteht eine Unsicherheit darüber, wie die Anrufer ihre Sorgen und Beobachtungen einschätzen sollen. Gemeinsam mit einer erfahrenen Kinderschutzfachkraft werden gewichtige Anhaltspunkte in einem standardisierten Kinderschutzverfahren besprochen. Zum Beratungsangebot der Hotline-Kinderschutz gehört, unter Abwägung aller genannten Fakten, gemeinsam zu überlegen, was der Anrufer selbst tun kann und möchte. Dabei ist es wichtig, auch die Grenzen des Handelns deutlich aufzuzeigen. Am Ende eines Anrufes legt die Kinderschutzfachkraft fest, ob es sich lediglich um eine Beratung handelt oder ob ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann. Sofern dies der Fall ist und der Anrufer Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes benennen kann, wird das zuständige Jugendamt oder bei Nichterreichbarkeit der Kindernotdienst eingeschaltet. 3. Jugendnotdienst und Mädchennotdienst Standort Mindenerstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Der Jugendnotdienst ist, wie der Kindernotdienst, ein gesamtstädtisches Angebot und die in Obhut nehmende Stelle für Jugendliche im Alter von 14 18 Jahren. Im Jahr 2009 wurden 3.939 Jugendliche im JND/MND persönlich oder telefonisch beraten. Davon wurden 1.894 Jugendliche in Obhut genommen. Ca. 75 % der Jugendlichen kommen nach 18.00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen. Die Aufenthaltsdauer von Berliner Jugendlichen lag zwischen drei und sieben Tagen. Durchgängig stellt sich das Problem, dass Jugendliche aus disziplinarischen Gründen aus verschiedenen Kriseneinrichtungen in den JND/MND entlassen bzw. geschickt werden. Wiederholt mussten besonders aggressive und kompliziert agierende, bindungsgestörte Jugendliche über längere Zeiten (ein bis drei Wochen) im JND/MND verbleiben, da keine geeignete Anschlussunterbringung gefunden wurde. Immer mehr Jugendhilfeeinrichtungen lehnten die Betreuung dieser Jugendlichen ab, weil ihre personelle Ausstattung für eine adäquate Betreuung nicht ausreichend ist.

So ist die Zahl von Entlassungen zum Jugendamt (von 98 in 2008 auf 158 in 2009) deutlich angestiegen und die Verlegung in Clearingeinrichtungen deutlich gesunken (605 in 2008; 552 in 2009). Bei den Beratungsgründen sind insbesondere die Zahlen der Vernachlässigung/ Verwahrlosung, der Ausreißer, der eskalierten Ablösungskonflikte sowie eine von Eltern benannte Überforderung deutlich angestiegen. Weiter angestiegen sind auch die Drogen- und Suchtprobleme, vor allem der Alkohol- und Cannabiskonsum - auch als kombinierter Konsum. In den ambulanten Beratungen wird deutlich, dass immer mehr Eltern in ihrem Erziehungsverhalten verunsichert sind, weil sie mit zum Teil widersprüchlichen gesellschaftlichen Erwartungen an Erziehung konfrontiert werden und wenig Unterstützung und Anerkennung erfahren. Häufig fehlen diesen Familien auch soziale Netzwerke, es gibt kaum unterstützende Verwandte, Nachbarn und Freunde. Innerhalb des Berliner Notdienst Kinderschutz bietet der Mädchennotdienst ein mädchenspezifisches Angebot. Dieses Angebot ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem öffentlichen Jugendhilfeträger und zwei Trägern der freien Jugendhilfe. Es richtet sich an Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 21 Jahren. Im Mädchennotdienst wird ein Schutzraum geboten, der von besonderer Bedeutung ist, wenn Mädchen Gewaltsituationen, Zwangsverheiratung, Verschleppung in die Prostitution o.a. erlebt oder angedroht bekommen haben. Auch schwangere Mädchen in Konfliktlagen suchen den Kontakt zum Mädchennotdienst. Für die Betreuung und Versorgung stehen mehrere Plätze zur Verfügung. Den Mädchen und jungen Frauen wird eine verlässliche und stabilisierende Situation geboten, die es ihnen ermöglicht, zur Ruhe zu kommen, Konflikte zu bearbeiten und unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen gemeinsam mit den Sozialarbeiterinnen Lösungen zu entwickeln. Von 2.584 ambulanten Beratungen und Inobhutnahmen im Jahr 2009 betrafen 1.404 Mädchen, dies entspricht einem Anteil von 54,3 %. 4. KuB - Kontakt- und Beratungsstelle und Sleep In Standort Fasanenstraße - Charlottenburg Die Kontakt- und Beratungsstelle ist eine Hilfeeinrichtung für Straßenjugendliche, die sich von ihrer Familien und teilweise auch aus Jugendhilfeeinrichtungen, gelöst haben. Sie sind in der Regel obdach- und mittellos und halten sich an verschiedenen sozialen Brennpunkten im unmittelbaren Einflussbereich des so genannten Großstadtmilieus auf oder in der Stricher- und Prostitutionsszene. Die Zielgruppe der KuB sind Straßenjugendliche ab 13 Jahren. Die pädagogischen Fachkräfte der Kontakt- und Beratungsstelle suchen den Kontakt zu den obdachlosen Minderjährigen an den Orten, an denen sie sich aufhalten. So steht ein Bus zur Verfügung, der als Kontaktstelle regelmäßig zu den entsprechenden Szenetreffpunkten fährt und die jungen Menschen mit existenziell Notwendigem versorgt. Viele Jugendliche sind stark verwahrlost, sie befinden sich häufig in einem schlechten Ernährungs- und Allgemeinzustand. Der Lebensalltag ist von Gewalt, Drogenkonsum, Kriminalität und Prostitution geprägt. Diese Jugendlichen geraten auch häufig in Konflikt mit den Ordnungsbehörden. Neben dem Beratungs- und Unterstützungsangebot steht eine Notübernachtung mit insgesamt 16 Schlafplätzen zur Verfügung. Im Sleep-In können junge Menschen bis zu 12 Nächten im Monat schlafen, duschen, essen etc. Ziel ist eine

Anbindung an Einrichtungen der Jugendhilfe oder eine Rückführung zur Herkunftsfamilie. Angebotsspektrum der KuB aufsuchende Sozialarbeit an Brennpunkten Notversorgung und Notübernachtung Beratung und Betreuung Dazu gehört auch: o medizinisch-pflegerische Betreuung o Chatberatung im Internet o Theaterprojekte mit Straßenjugendlichen o tierärztliche Versorgung (einmal wöchentlich) 5. Fachstelle Berliner Notdienst Kinderschutz Mit der Zusammenlegung der öffentlichen Notdienstbereiche für Kinder und Jugendliche wurde die neue Gesamtstruktur des Berliner Notdienst Kinderschutz etabliert. Durch die Zusammenführung dieser Schwerpunktbereiche verfügt das Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, über ein Notdienst-System, das sich mit allen relevanten Fragen rund um das Thema Kinderschutz beschäftigt. Damit hat der Trägerbezirk unter anderem im Hinblick auf die Belange des Kinderschutzes auch gesteigerte Anforderungen an eine fachlich qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit zu bewältigen. Mit Informationsanfragen wenden sich Institutionen wie Schulen, Kitas, Ausbildungsstätten, medizinische Dienste, Polizeidienststellen, die Feuerwehr, Beratungsstellen und besonders die Medien an die Fachstelle. Die Öffentlichkeitsarbeit spielt für den präventiven Kinderschutz eine wichtige Rolle. Im Kontext Kinderschutz werden Kollegen beraten, fortgebildet und Praxisfragen zum Kinderschutz erörtert, reflektiert und evaluiert. Die Fachstelle berät und unterstützt auf Anfrage bei der Planung und Umsetzung bezirklicher und gesamtstädtischer Initiativen zur Qualifizierung im Bereich Kinderschutz. Aufgrund der beschriebenen komplexen Aufgaben, die im Umgang mit dem sensiblen Rechtsbereich des grundgesetzlich geschützten Elternrechtes angesiedelt sind, ist in besonderer Weise sicher zu stellen, dass die Notdienste in der Ausübung des staatlichen Wächteramtes dem Verhältnismäßigkeitsprinzips getreu handeln. Die dafür notwendigen Qualitätsstandards müssen daher gemeinsam weiterentwickelt und stets einer kritischen Betrachtung unterzogen werden, um sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die berlin- und bundeseinheitlichen Standards zum Kinderschutz in die Verfahren einbeziehen zu können.