BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

Ähnliche Dokumente
BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

Familie zwischen Wandel und Persistenz Chancen und Probleme

BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

Name des Kindes: Anschrift: ggf. abweichender Aufenthaltsort: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Anschrift:

Freie Hansestadt Bremen. Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,

vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016

BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:

Statistischer Bericht

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Der Allgemeine Sozialdienst

Statistischer Bericht

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Informationsmaterial zum Kinderschutz

Ich bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Hessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

Statistische Berichte

Gewaltschutzambulanz Charité

Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung

Statistischer Bericht

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Die Wiesbadener Vereinbarung

NOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER

Statistische Berichte

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

Kindeswohlgefährdung. Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH)

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII

Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Minderjährige in Karlsruhe betroffen

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

Anlage 3 entspricht dem neu eingeführten 3a Abs. 1 und konkretisiert die Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach 8a SGB VIII.

BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

9. Handlungsschritte und Dokumentation

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!

Netzwerk Kinderschutz

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2016

Fallberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung

Kindeswohl im Blick?! Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main

Kinderschutz. Zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION

Die Sicht der Jugendhilfe

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

Die insoweit erfahrene Fachkraft

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Leitfaden zur Kindeswohlsicherung

KINDERSCHUTZ BEDEUTET AUCH JUGENDLICHE SCHÜTZEN!

Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?

Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen

Statistischer Bericht

Was passiert mit den Kindern?

Handlungsleitfaden Kinderschutz-

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule

Statistischer Bericht

Vereinbarung. zwischen

Zur Erziehung eines Kindes benötigt man ein ganzes Dorf. (afrikanisches Sprichwort) Frühe Hilfen Für Eltern und Kinder

Statistischer Bericht

Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Cordelia Nawroth Kinderschutzkoordinatorin Jugendamt Mitte

für Kinder nach S 8a SGB Vlll

Transkript:

Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin für die ganze Stadt BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ 2010

Inhalt 3 Der Krisendienst für die ganze Stadt BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Kindernotdienst: 61 00 61 Gitschiner Str. 49 10969 Berlin Jugendnotdienst: 61 00 62 Mindener Str. 14 10589 Berlin Mädchennotdienst: 61 00 63 Mindener Str. 14 10589 Berlin Hotline-Kinderschutz: 61 00 66 Gitschiner Str. 49 10969 Berlin KuB: 61 00 68 00 Fasanenstr. 91 10623 Berlin Grußwort von Monika Herrmann, Bezirksstadträtin 5 Vorwort 6 Berliner Notdienst Kinderschutz 8 Hotline-Kinderschutz 13 Kindernotdienst 22 Jugendnotdienst / Mädchennotdienst 34 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 52 Fachstelle Kinderschutz 67

Danksagung: Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Spendern, die uns mit Engagement, Sach- und Finanzmitteln, mit kleinen und mit großen Beträgen im Jahr 2010 unterstützt haben. Diese Unterstützung ist für uns auf zwei unterschiedlichen Ebenen wichtig: Zum einen können wir mit diesen Spenden Kindern, Jugendlichen und Familien in Notlagen direkt und unbürokratisch helfen. Wir haben die Möglichkeit, Spiele, Bücher, Kleidung, Bastelmaterial und andere Anschaffungen zur Verfügung zu stellen, die sonst außerhalb unseres Etats liegen. Zum anderen bedeutet uns dieses Engagement deshalb so viel, weil es uns zeigt, dass freiwillige Unterstützer, Spender und Interessierte Anteil an den Sorgen und Notlagen der Kinder, Jugendlichen und Familien nehmen. Ihr Interesse und Ihre Anteilnahme zeigen uns Ihr Verständnis, Ihre Solidarität und Unterstützung. Wir bedanken uns bei allen, die sich aktiv für Kinder und Jugendliche einsetzen! Hinweise: Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit steht häufig das Genus des Wortes und gilt hier synonym für die weibliche und männliche Form des Subjektes. Auf den Fotos sind keine Minderjährigen aus dem Kinder-, Jugend- oder Mädchennotdienst zu sehen! Impressum: Herausgeber: Berliner Notdienst Kinderschutz, 2011 Redaktion: BNK, Beate Köhn Gestaltung: Jürgen Köhler www.jkoehler.com Druck: Prototyp

5 Grußwort Monika Herrmann, Bezirksstadträtin Sehr geehrte Fachkräfte der Jugendhilfe, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Jahresbericht 2010 des Berliner Notdienst Kinderschutz wird erneut deutlich, dass der Bedarf in Berlin an Einrichtungen und Angeboten zur Bewältigung von Krisensituationen in Familien steigt. Von 6.793 Krisenberatungen mussten 2.598 Berliner Kinder und Jugendliche gemäß 42 SGB VIII im vergangenen Jahr in Obhut genommen werden, die Hotline-Kinderschutz und die Kontakt- und Beratungsstelle nicht eingeschlossen. Gleichzeitig wurden 434 auswärtige Minderjährige durch den Berliner Notdienst Kinderschutz betreut. Auf Grund der vielschichtigen sozialen Situationen von Kindern und Jugendlichen in Berlin war es eine bewusste Entscheidung, dass Berliner Notdienstsystem weiterzuentwickeln. Flankiert von der Hotline-Kinderschutz steht somit allen Berliner Bürgerinnen und Bürgern ein gut funktionierendes System zur Verfügung, durch das eine gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung für die Heranwachsenden unserer Stadt gewährleistet ist. Das Jahr 2010 war geprägt von der Sorge, die erforderliche Personalausstattung nicht gewährleisten zu können. Das aktive Bemühen um eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung war zentrale Aufgabe und Grundvoraussetzung für den Erhalt des gesamten Angebotes des Berliner Notdienst Kinderschutz. Nur durch das konsequente Handeln aller Verantwortungsträger war es möglich, diese für die Stadt so wichtige Institution zum Schutz des Wohles der Kinder und Jugendlichen in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Monika Herrmann Bezirksstadträtin Jugend, Familie und Schule Friedrichshain-Kreuzberg

6 Vorwort Vorwort Jahresbericht 2010 Besonders froh bin ich darüber, dass wir Ihnen den Berliner Notdienst Kinderschutz mit allen seinen Bereichen in diesem Jahresbericht vorstellen können. Sah es doch zu manchem Zeitpunkt 2010 so aus, als müssten wichtige Arbeitsbereiche aufgrund von Personalmangel geschlossen oder erheblich eingeschränkt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Jugendhilfe, sehr geehrte Damen und Herren, der Berliner Notdienst Kinderschutz stellt einen wichtigen Teil des Konzeptes Netzwerk Kinderschutz dar. Tag und Nacht erreichbar sichert er die Präsenz und die Handlungsfähigkeit der Jugendämter Berlins und gewährleistet rund-um-die-uhr Kriseninterventionen und Schutzmaßnahmen in akuten Not- und Krisensituationen. Natürlich kann die Gesamtaufgabe Kinderschutz nur eingebunden in ein Netz kooperierender Einrichtungen und Institutionen erfolgen. Deswegen gilt mein Dank an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Behörden und Träger, mit denen der Berliner Notdienst Kinderschutz gemeinsam auch 2010 so manche schwierige Aufgabe meistern konnte. Durch ein Budgetdefizit fehlten zum Januar 2010 Personalmittel im Gesamtumfang von rund 500.000. Dadurch blieben viele Stellen unbesetzt. Es mussten außerdem zwei Mitarbeiterinnen an den Zentralen Stellenpool abgegeben werden. Erst im Herbst 2010 konnten die dringend erforderlichen Stellen wieder besetzt werden, so dass die fachlich und rechtlich notwendige Mindestbesetzung der Standorte des Berliner Notdienst Kinderschutz wieder gewährleistet war. In diesen Monaten konnte der Dienstbetrieb nur unter Einschränkungen und mit erheblichen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten werden. Einzelne Arbeitsbereiche des Berliner Notdienst Kinderschutz standen aufgrund des Personalmangels unmittelbar vor der Schließung. Mein besonderer Dank richtet sich deshalb auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Solidarität und Unterstützung durch die Fachöffentlichkeit sowie die breite und engagierte Unterstützung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, insbesondere des Jugendamts, möchte ich hier nochmals hervorheben.

Vorwort 7 Die partiellen Angebotseinschränkungen spiegeln sich auch in diesem Jahresbericht: Die Inobhutnahmezahlen des Jugendnotdienst / Mädchennotdienst sind erstmalig seit vielen Jahren zurückgegangen. So wurden 2010 trotz steigender Inanspruchnahme fast 200 Jugendliche weniger in Obhut genommen. Mehr Jugendliche mussten aufgrund fehlender Interventions- und Platzkapazitäten auf die Öffnungszeiten der Jugendämter verwiesen werden. Getreu dem Grundsatz Jede Krise birgt auch eine Chance... konnte der Berliner Notdienst Kinderschutz letztendlich gestärkt aus dieser Krise herauskommen. Die Wiederbesetzung der fehlenden Stellen erfolgte mit jungen, fachlich qualifizierten und engagierten SozialarbeiterInnen. Damit verringerte sich nicht nur der Altersdurchschnitt es erhöhte sich auch unsere Innovationsbereitschaft. Apropos Innovation: Standen 2010 zunächst die Standorte des Berliner Notdienst Kinderschutz im Rampenlicht der Fachöffentlichkeit, so konnte sich die Kontakt- und Beratungsstelle zum Jahresende gleich doppelt auszeichnen lassen: das Theaterprojekt für Straßenjugendliche der Kontaktund Beratungsstelle wurde Preisträger bei 365 Orte im Land der Ideen und wurde außerdem mit dem Sonderpreis der Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Rahmen des Berliner Präventionstages prämiert. Im Jahr 2011 begeht der Jugendnotdienst sein 30-jähriges und die Kontakt- und Beratungsstelle ihr 40-jähriges Jubiläum. Der Kindernotdienst wird 33 Jahre alt. Während dieser langen Zeit ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Standorte gut gelungen, sich den rasant verändernden fachlichen Notwendigkeiten insbesondere im Bereich Kinderschutz zu stellen. Sie haben fachliche Standards mit- und weiterentwickelt und unzähligen KollegInnen aus verschiedensten Bereichen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Dafür möchte ich meine Anerkennung aussprechen. Andreas Neumann-Witt Leiter Berliner Notdienst Kinderschutz

8 Berliner Notdienst Kinderschutz Der Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Seit Dezember 2008 haben der Kinder-, Jugend-, Mädchennotdienst, die Hotline-Kinderschutz, die KuB (Kontakt und Beratungsstelle) und das Sleep In einen gemeinsamen Namen: Berliner Notdienst Kinderschutz Der Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) ist eine sozialpädagogische Einrichtung zur Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß 42 SGB VIII, die meist akut von einer Kindeswohlgefährdung betroffen sind. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf ein rund-um-die-uhr-angebot für die ganze Stadt, das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die Trägerschaft hat das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin. Die Aufgabenstellung der Jugendämter, Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefährdungen zu gewährleisten, wird immer dann durch den Berliner Notdienst Kinderschutz stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Dieser gesetzliche Schutzauftrag als Kernaufgabe der Sozialpädagogischen Dienste und die damit verbundene Funktion BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ des staatlichen Wächteramtes leiten sich unmittelbar von Art. 6 GG ab und schließt auch die Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit ein. Die Sicherstellung des Kindeswohls ist sowohl Bestandteil der elterlichen Erziehungsverantwortung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch Teil des staatlichen Wächteramtes gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen zu ergreifen, die sich auch kurzfristig gegen die elterliche Erziehungsautonomie richten können. Die rechtsverbindliche Einflussnahme auf die elterliche Erziehungsverantwortung ist, sofern das zuständige Jugendamt nicht tätig werden kann, die Kernaufgabe des Berliner Notdienst Kinderschutz. Die ausgeübte Schutzfunktion steht grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen effektivem Kinderschutz und Elternautonomie. Wenn möglich sollte hierüber auch während der Krisenintervention eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung gefunden werden. Die Erfassung und Bewertung gewichtiger Anhaltspunkte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung sind die zentralen Aspekte der Arbeit. Es kommt darauf an, zur Klärung einer benannten Situation die notwendigen Informationen zu erhalten bzw. einzuholen, diese fachlich im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und die Wahl der geeigneten und verhältnismäßigen Mittel zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zur Einschätzung der Gefährdung ist ein ausführliches Gespräch mit den Eltern und, wenn vom Alter her möglich, mit dem Kind oder Jugendlichen besonders wichtig. Die Beteiligung der Kinder und Eltern sowie die Einschätzung der Kooperationswilligkeit und -fähigkeit der Eltern sind von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen. Neben den Berliner Jugendämtern sind der Kinder-, Mädchen- und der Jugendnotdienst die zur Inobhutnahme befugten Dienststellen des Landes

Berliner Notdienst Kinderschutz 9 Berlin. Der Balanceakt zwischen einem notwendigen Eingriff in das Elternrecht zum Schutz eines Kindes durch eine Inobhutnahme im Sinne einer Gefahrenabwehr und der Chance und Notwendigkeit, einen Hilfekontakt zur Unterstützung der Eltern zu beginnen und in Gang zu setzen, stellt hohe Anforderungen an die Ausübung des Wächteramtes und an die Ausführenden dieser Krisenintervention. Gerade bei der Informationsgewinnung zur Gefährdungseinschätzung (Pflichtaufgabe) gilt es, Widerstand und Abwehr zu vermeiden oder abzubauen, um den weiteren Beratungsprozess und eine Inanspruchnahme von Hilfen nicht zu gefährden. Die Notdienste nehmen in diesen Fällen die Funktion der sozialpädagogischen Krisenintervention wahr und versuchen, einen Weg zum weiteren Hilfeprozess im örtlich zuständigen Jugendamt zum fallführenden Sozialarbeiter zu begleiten. In allen Fällen von Inobhutnahme durch die Notdienste ist grundsätzlich zu prüfen, inwieweit die Sorgeberechtigten bei der bestehenden Konfliktlage zwischen ihnen und dem Minderjährigen an der Ausübung des Sorgerechts gehindert sind. In den Fällen, in denen Minderjährige nicht rechtlich vertreten sind, wird die Sorge um das Wohl des Kindes oder Jugendlichen in öffentlichrechtlicher Verantwortung ausgeführt (z.b. wenn die elterliche Zustimmung für eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung fehlt). Die aktive Einbeziehung und Beteiligung der Kinder und der Eltern spielt sowohl bei der Lösungsfindung als auch bei der Nachhaltigkeit dieser Lösung eine eminent wichtige Rolle. Hierbei wird das Familienumfeld bei der Lösungssuche einbezogen, soweit dies möglich ist. Im Zusammenhang mit einer notwendigen Inobhutnahme sichert der Berliner Notdienst Kinderschutz den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in den entsprechend geeigneten Standorten. Zum Berliner Notdienst Kinderschutz gehören sechs Aufgabenschwerpunkte, die an drei Standorten zur Verfügung stehen. Standort 1 Kindernotdienst Tel.: 61 00 61 Hotline-Kinderschutz Tel.: 61 00 66 Standort 2 Jugendnotdienst Tel.: 61 00 62 Mädchennotdienst Tel.: 61 00 63 Fachstelle BNK Tel.: 61 00 65 54 Standort 3 Kontakt- und Beratungsstelle Tel.: 61 00 68 00 Sleep In Tel.: 61 00 68 17 www.berliner-notdienst-kinderschutz.de weitere Informationen zum Kinderschutz: www.kinderschutznetzwerk-berlin.de

10 Berliner Notdienst Kinderschutz Inobhutnahmen Berliner Minderjähriger durch den Berliner Notdienst Kinderschutz 2009 2010 Mitte 299 275 Friedrichshain-Kreuzbg. 163 142 Pankow Charlottenbg.-Wilmersdorf 112 121 129 Insgesamt wurden im Berliner Notdienst Kinderschutz* 6.793 Krisenberatungen durchgeführt. Spandau 120 217 2.598 Kinder und Jugendliche wurden gemäß 42 SGB VIII vom Berliner Notdienst Kinderschutz in Obhut genom- 177 men (2009: 2.735 Minderjährige). Davon waren 898 Kinder Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg 81 100 168 168 und 1.700 Jugendliche. Der Kindernotdienst hatte 2.190 Unterbringungstage, bei einer durchschnittlichen Aufenhaltsdauer von 2,4 Tagen. (2009: 2.366 Belegungstage; durchschnittlich 2,8 Aufenthaltstage). Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf 132 145 207 301 297 Im Jugendnotdienst / Mädchennotdienst betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer genau wie im Vorjahr 1,9 Tage bei insgesamt 3.191 Unterbringungstagen (2009: 3.544). Lichtenberg Reinickendorf 204 164 166 159 187 434 in Obhut genommene Minderjährige kamen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland (2009: 531). In 62 Fällen (2009: 72) fehlt eine Angabe über ihren Herkunftsort. Basiszahl: 2.598 Berliner Minderjährige: 2.102 * Ohne Hotline-Kinderschutz und Kontakt- und Beratungsstelle

Berliner Notdienst Kinderschutz 11 Inobhutnahmen im Berliner Notdienst Kinderschutz 2008 2009 2010 Berlin auswärtige Minderjährige ohne Angabe 2.089 2.132 2.102 521 531 434 Entlassungsorte aus dem Berliner Notdienst Kinderschutz 80 72 2009 2010 62 Elternhaus Der Anteil der Mädchen lag im Kinder- und Jugend-/Mädchennotdienst bei 51 %. Die Kontakt- und Beratungsstelle betreute im Streetwork-Bereich an den Standorten Bahnhof Zoo, Alexanderplatz und Kurfürstenstraße ( Straßenstrich ) insgesamt 798 Jugendliche. In regelmäßiger Beratung der KuB befanden sich 2010 insgesamt 446 Jugendliche. 715 Jugendliche nutzten einoder mehrfach die Notübernachtung im Sleep In. Die Hotline-Kinderschutz registrierte 2010 insgesamt 1.255 Meldungen. Fast 45 % der von den Meldungen betroffenen Kinder waren jünger als sechs Jahre. Verwandte / Bekannte Heim / Clearinggruppe Pflegefam. / Heim / WG / BEW Rückkehr JH-Einrichtung KJP / Krankenhaus Jugendamt Betreuungsentzug Sonstiges 84 102 174 130 58 72 17 8 177 132 60 75 530 411 746 828 835 840

12 Berliner Notdienst Kinderschutz Hotline-Kinderschutz 2008 2009 2010 Meldungen betroffene Kinder 819 953 1.255 1.033 1.478 1.819 Bedingt durch ein Budgetdefizit war der Berliner Notdienst Kinderschutz 2010 gezwungen, mehrere Stellen und Stellenanteile unbesetzt zu lassen. Dadurch kam es zu erheblichen Schwierigkeiten, den Auftrag der rund-um-die- Uhr-Präsenz in ausreichender Besetzung sicherzustellen. Die Platzkapazitäten und Beratungsangebote mussten zeitweise eingeschränkt werden. So wurden z.b. vermehrt Kriseninterventionen und -beratungswünsche an die fallzuständigen Berliner Jugendämter verwiesen und die Zahl der Unterbringungsplätze, insbesondere im Standort Jugendnotdienst, begrenzt. Statistisch zeigte sich das u.a. in der deutlich niedrigeren Zahl der Inobhutnahmen (194 weniger als im Vorjahr). Nach Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen im August 2010 durften die notwendigen Stellen besetzt werden, so dass die Schließung von Teilbereichen oder Standorten der Notdienste bzw. der Hotline-Kinderschutz vermieden werden konnte. Zum effektiven Kinderschutz gehört eine interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit Für die Erfüllung des Schutzauftrages braucht es deshalb: fachlich gut qualifiziertes Personal und eine angemessene finanzielle und materielle Ausstattung ein verlässliches, kontinuierliches Zusammenwirken aller Beteiligten eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen deutliche Statements und Maßnahmen zum Kinderschutz aus der Politik, die behördenübergreifend umgesetzt und finanziell unterlegt sind eine respektvolle Haltung gegenüber den Eltern unter Anerkennung ihrer Erziehungsverantwortung. Respekt und Akzeptanz der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern eine ermutigende Beteiligung der Eltern, der Minderjährigen und der Familie nahestehender Personen, um an einer Lösung mitzuwirken sowie die Berücksichtigung ihrer Wünsche, Meinungen und Lösungsvorschläge. Die Verantwortung für die Lösung des Problems hat die Familie. Die Verantwortung, das Kindeswohl zu sichern, hat das Jugendamt/Familiengericht, wenn die Eltern dies nicht tun. in Kinderschutzfällen müssen Mindestanforderungen was darf nicht passieren der Familie gegenüber klar benannt werden Anerkennung der Maxime: jedes Kind ist einzigartig und der beste Platz zum Aufwachsen ist eine gute Familie

Hotline-Kinderschutz 13

14 Hotline-Kinderschutz 1. Hotline-Kinderschutz Dieses Angebot steht allen Berliner Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung, die sich Sorgen um Kinder und Jugendliche machen. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit spielt neben der verlässlichen Erreichbarkeit der Jugendämter eine wichtige Rolle. Je früher die Jugendämter oder der Berliner Notdienst Kinderschutz auf problematische Situationen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam werden, desto eher kann eine Hilfe angeboten werden. Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wurde am 02.05.07 die Hotline-Kinderschutz neu eingerichtet. Am 17. 12. 2009 fand die Hotline-Kinderschutz im Berliner Gesetz zum Schutz des Kindes eine gesetzliche Verankerung. Hier heißt es u. a. im 12: Die Bezirke stellen ein zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbares zentrales telefonisches Melde-, Erstberatungs- und Interventionsverfahren für eine erste Krisenberatung und für Meldungen des Verdachts auf Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen (Hotline-Kinderschutz) sicher. Es ist von dem zentralen Krisen- und Notdienst für Kinder und Jugendliche zuständigen Jugendamt zu betreiben. Die Hotline-Kinderschutz ist eine erste Anlaufstelle, wenn Fragen zu Schwierigkeiten von Familien benannt werden. Ziel ist es, akute Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche schnellstmöglich zu beenden, frühzeitig latenten Gefährdungssituationen zu begegnen und Kinder unverzüglich vor Gefahren zu schützen. Mit der engen Anbindung an die Beratungsstelle im Kindernotdienst kann die Hotline-Kinderschutz eine Gefährdungseinschätzung unter Berücksichtigung des Vier- Augen-Prinzips sicherstellen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Intention der Früherkennung. 1.255 mal wurde die Hotline-Kinderschutz 2010 in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 31,7 %. 1.819 Kinder, die sich in schwierigen, teilweise sehr schwierigen Lebenslagen oder akuten Gefährdungen befanden, wurden benannt.

Hotline-Kinderschutz 15 Jahresstatistik 2010 Fallzahl (Meldungen) gesamt 1.255 Benannte betroffene Kinder 1.819 Beratungen ohne Weitergabe 899 Beratungen mit Weitergabe an das zuständige JA 311 Weitergabe an den KND/JND 45 Alter der benannten Kinder Säuglinge bis zu einem Jahr 103 1-3 Jahre 357 4-6 Jahre 354 7-14 Jahre 591 15-21 Jahre 161 Anrufer Gesamt: 1.255 Kinder / Jugendliche 45 unbekannt 253 Eltern / Elternteil 395 Verwandte Verwandte anonym Freunde Freunde anonym Nachbarn 99 29 48 63 135 Geschlecht der benannten Kinder unbekannt 457 männlich 701 Nachbarn anonym 115 Schulen / Kindertagestätten 71 Andere Einrichtungen 77 Behörden Ärzte Anonyme Meldungen 25 26 118 weiblich 661 Andere / unbekannt 9

16 Hotline-Kinderschutz Anrufzeiten: Montag bis Freitag 8:00-18:00 Uhr 605 Montag bis Freitag 18:00-8:00 Uhr 367 Samstag / Sonntag / Feiertag 283 Weiterleitung an die zuständigen Jugendämter Gesamt: 311 Charlottenbg.-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzbg. Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick andere Bundesländer 6 21 36 27 32 24 29 21 29 25 16 28 17 In vielen Fällen besteht eine Unsicherheit darüber, wie die Anrufer ihre Sorgen und Beobachtungen einschätzen sollen. Gemeinsam mit einer erfahrenen Kinderschutzfachkraft werden gewichtige Anhaltspunkte in einem standardisierten Kinderschutzverfahren besprochen (vgl. Schutzauftrag 8a SGB VIII). Zum Beratungsangebot der Hotline-Kinderschutz gehört auch, unter Abwägung aller genannten Fakten gemeinsam zu überlegen, was der Anrufer selbst tun kann. Dabei ist es wichtig, auch die Grenzen des Handelns deutlich aufzuzeigen. Die eigenen Handlungsmöglichkeiten des Anrufers werden bei der Beratung immer berücksichtigt.

Hotline-Kinderschutz 17 Am Ende eines Anrufes legt die Kinderschutzfachkraft fest, ob es sich lediglich um eine Beratung handelt oder ob ein Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechend erfolgt bei einem Kinderschutzfall eine kollegiale Beratung mit einer zweiten Fachkraft. Sofern ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann und der Anrufer Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes benennt, wird das zuständige Jugendamt oder bei Nichterreichbarkeit der Kinder- oder Jugendnotdienst eingeschaltet. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Minderjährigen bedrohen bzw. gefährden. In Abhängigkeit davon, inwieweit die Eltern gewillt und in der Lage sind die Gefahr für ihr Kind abzuwenden, (vgl. 1666 BGB) werden ggf. weitere Maßnahmen zur Sicherheit des Minderjährigen eingeleitet. Die Information über eine Kindeswohlgefährdung kann entweder über Fremdmelder oder Selbstmelder erfolgen. Fremdmelder Damit sind Anrufe gemeint, die z. B. von Nachbarn oder Bekannten der Familie, Freunden des Kindes oder von Mitarbeitern von Institutionen kommen. Oftmals wird neben der Schilderung der Sorge um das Wohl eines Kindes auch die Bitte nach Anonymitätswahrung formuliert, um den weiteren Kontakt zur Familie nicht zu beeinträchtigen. Vereinzelt haben die Anrufer auch Angst vor Repressalien durch die Familie oder Familienmitglieder. Diese Anonymitätswahrung gilt nicht für professionelle Helfer. Sie können eine kollegiale Beratung mit anonymisierten Familiendaten in Anspruch nehmen. Selbstmelder Sind Eltern oder betroffene Minderjährige, die Hilfe oder Unterstützung in einer Gefährdungs-, Belastungsoder Krisensituation suchen. Eine Bereitschaft zur Hilfeannahme, z.b. durch das zuständige Jugendamt, Familienoder andere Beratungsstellen, soll unterstützt werden, wenn dies erforderlich scheint. Eine persönliche Beratung und eine auf die Bedürfnisse des Anrufers zugeschnittene Hilfevermittlung werden immer angeboten. Bei größeren Kindern und Jugendlichen sind möglicherweise heftige Konflikte mit ihren Eltern der Grund für den Anruf. Der Hotline- Berater muss entscheiden, ob der Minderjährige ohne das Wissen der Eltern beraten wird ( 8 Abs. 3 SGB VIII) ob auf Wunsch des Kindes Kontakt zu den Eltern hergestellt und Hilfen angeboten oder ob ein Kontakt zum Jugendamt hergestellt werden kann und soll. Prinzipiell wird jeder Anruf statistisch erfasst und jede Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung schriftlich an das zuständige Jugendamt (Berlineinheitlicher Erst-Checkbogen) weitergeleitet.

18 Hotline-Kinderschutz Beratungsgründe Basis: 1.255 Verdacht auf körperliche Gewalt Verdacht auf sexuelle Gewalt Verdacht auf psychische Gewalt Verdacht auf Vernachlässigung / Verwahrlosung Kinder ohne Aufsicht Erziehungsprobleme Streit um Umgangs- und Sorgerecht Elternteil wünscht Inobhutnahme Kind / Jugendlicher möchte Inobhutnahme Opfer außerfamiliärer Gewalt Gewalttätigkeit des Minderjährigen in der Familie Ausreißer Delinquenz des Minderjährigen Selbstverletzendes Verhalten d. M. Schwangerschaft d. M. Eltern in Haft Gewalt zwischen Partnern (Häusliche Gewalt) Psychische Auffälligkeiten der Eltern Drogen / Sucht der Eltern sonstige 39 31 12 8 14 20 6 8 2 3 51 94 98 89 86 117 125 200 207 239

Hotline-Kinderschutz 19 Von 1.819 benannten Kindern und Jugendlichen erfolgte bei 24,8 % eine Weitergabe an das zuständige Jugendamt. 45 Fälle wurden direkt dem Kindernotdienst übergeben, um die Situation und die Kinder unverzüglich in Augenschein zu nehmen (nach 18:00 Uhr und am Wochenende). Von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr gingen 48,2 % der Meldungen ein. Möglicherweise liegt dies an der Niedrigschwelligkeit und der guten Annahme der Hotline. 31,5 % der Ratsuchenden waren Eltern. 39 % der Meldungen kamen aus dem direkten Umfeld der Familie (Verwandte, Freunde und Nachbarn). Der häufigste Grund eines Anrufes bezog sich auf den Verdacht der Vernachlässigung eines oder mehrerer Kinder (19 %). In 17,8 % der Fälle ging es um den Bereich der körperlichen und/oder psychischen Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Die Kontaktaufnahme in Bezug auf den Verdacht der sexuellen Misshandlung (7,5 %) sowie einer Kindeswohlgefährdung bei Häuslicher Gewalt (7 %) sind ebenfalls immer wiederkehrende Anlässe in den Beratungssituationen für die Hotline-Kinderschutz. zu nehmen. Im Bereich des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs von Eltern und einer damit einhergehenden Kindeswohlgefährdung hat es einen Anstieg (6,9 %) gegeben. Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie medizinische Fachkräfte wenden sich weiterhin verstärkt an die Hotline-Kinderschutz (15,9 %). Im Rahmen dieser Beratungen steht neben der Gefährdungseinschätzung die Frage, wie es den Fachkräften gelingen kann, Eltern im Falle einer drohenden Kindeswohlgefährdung mit ins Boot zu holen und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. In 13,9 % der Fälle konnten keine Altersangaben zu den Kindern gemacht werden. 44,7 % der Fälle bezogen sich auf die Altersgruppe zwischen 0 und 6 Jahren. Davon sind 5,6 % Säuglinge bis zu einem Jahr. Die Anzahl der Meldungen über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung in den Altersgruppen der 1-3-jährigen (19,6 %) und der 4-6-jährigen (19,5 %) waren gleich groß. In der Altersgruppe der 7-14-jährigen (32,5 %) war ein Anstieg (zu 2009) von 5 % zu verzeichnen. Für den Bereich der 15-21- jährigen wurde in 8,9 % der Anrufe ein Beratungsgespräch geführt oder ein Hilfsangebot unterbreitet. Der Beratungsbedarf zum Thema Erziehungsprobleme (11,8 %) zeigt eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr und macht deutlich, dass die Hotline-Kinderschutz auch genutzt wird, um Erziehungsthemen und akute Überforderungen zu thematisieren und Beratung in Anspruch In 28,4 % der Meldungen konnte aufgrund der von uns vorgenommenen Risikoeinschätzung eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden, sodass eine sofortige Kontaktaufnahme zum zuständigen Jugendamt bzw. zum Kinder- oder Jugendnotdienst erforderlich war.

20 Hotline-Kinderschutz Fallbeispiel Hotline: Kind, 3 Jahre alt Am einem Samstag Mittag um 12:00 Uhr meldete sich eine Anruferin in der Hotline-Kinderschutz und schilderte folgende Situation: Sie habe seit einigen Wochen Kontakt mit Frau B., die sich, so wie die Anruferin auch, im Drogenmilieu bewege. Am gestrigen Tag habe sie von Frau B. erfahren, dass diese Mutter von einem zweijährigen Mädchen sei. Fr. B. schilderte ihr gegenüber freimütig, dass sie dieses Kind immer wieder über Stunden allein lasse. Es sei auch schon mal vorgekommen, dass das Kind die ganze Nacht unbetreut gewesen sei. Frau B. meine, es habe ja einen guten Schlaf. Fr. B. erzählte der Anruferin weiter, dass der Vater vor einigen Wochen mit Pauken und Trompeten aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei. Dem vorausgegangen war wohl ein Streit, in dessen Verlauf Frau B. den Vater im Kokainrausch angegriffen und verletzt habe. Danach sei er ausgezogen und bei einem Freund untergekommen. Seitdem habe er sich weder bei ihr gemeldet noch um seine Tochter gekümmert. Infolge des Drogenkonsums habe Fr. B. einen chronischen Geldmangel. Dies wurde bis zum Auszug des Vaters noch über diesen ein wenig abgefedert. Ihr habe die Mutter gesagt, dass sie zur Zeit noch nicht mal Geld für Windeln oder Lebensmittel für das Mädchen habe. Am liebsten sei es ihr, wenn sie das Kind weggeben könnte. Vor zwei Tagen habe sie den Kinderwagen mit ihrer Tochter einfach mitten in der Nacht in den Hausflur gestellt und gehofft, dass irgendwer sie mitnehmen würde. Sie, die Anruferin, konsumiere selbst Drogen und sei sich bewusst, dass sie sich und ihre Gesundheit kaputt mache. Für sie gebe es aber Grenzen und die seien, gerade wenn es um Kinder gehe, erreicht. Darüber hinaus machte sie deutlich, dass sie auf keinen Fall ihren Namen sagen werde. Wenn in der Szene bekannt würde, dass sie Fr. B. angeschissen hätte, bekäme sie dort unter Umständen einen wahnsinnig schweren Stand. Die Anonymitätswahrung haben wir ihr zugesagt. Die Anruferin konnte über den Wohnort der Familie nur ungenaue Angaben machen. Sie wusste zwar den Nachnamen und die Strasse, kannte aber keine Hausnummer. Wir bedankten uns für diese Informationen und versicherten der Anruferin, dass wir uns kümmern würden. Die Gefährdungseinschätzung erforderte eine sofortige Inaugenscheinnahme des Kindes und der häuslichen Situation. Um einen Einlass in die Wohnung sicher zu stellen, baten wir den zuständigen Polizeiabschnitt um Amtshilfe und darum eine Meldeabfrage vorzunehmen. Die Kolleginnen ermittelten innerhalb kürzester Zeit die genaue Anschrift der Mutter mit ihrem Kind. Während dessen übergab die Kollegin der Hotline-Kinderschutz den Sachverhalt mündlich und schriftlich zwei Kolleginnen des Kindernotdienstes, die unverzüglich einen Hausbesuch durchführten.

Hotline-Kinderschutz 21 Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Misshandlung körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt) Eine große Rolle für die Beseitigung einer Gefährdung spielt die Fähigkeit und Bereitschaft der Erziehungsberechtigten zur Problemeinsicht, die Mitwirkungsbereitschaft und die Motivation, Hilfe anzunehmen. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung: nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen oder Selbstverletzungen körperliche oder seelische Krankheitssymptome z. B. Einnässen, Ängste, Zwänge, Jaktationen unzureichende Flüssigkeits- oder Nahrungszufuhr fehlende ärztliche Vorsorge oder notwendige Behandlung Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen mangelnde altersadäquate Aufsicht Hygienemängel z. B. Körperpflege, Kleidung unbekannter Aufenthalt des Kindes fortgesetzte, unentschuldigte Schulversäumnisse oder fortgesetztes, unentschuldigtes Fernbleiben von der Tageseinrichtung Delinquenz Anhaltspunkte für eine Gefährdung in der Familie oder im Lebensumfeld des Kindes sind ebenfalls zu beachten.

22 Kindernotdienst 2. Kindernotdienst Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Im Jahr 2010 hatte der Kindernotdienst 2.615 Kontaktaufnahmen in der Beratungsstelle. 898 Kinder wurden in Obhut genommen. Etwa bei der Hälfte der aufgenommenen Kinder konnte durch ein oder mehrere Beratungsgespräche die Situation soweit deeskaliert werden, dass ein weiterer Verbleib des Kindes in der Familie möglich war. Das Hilfeangebot ist nicht auf eine spezielle Problematik ausgerichtet. Wir stehen mit unserem Beratungsstandort in der Gitschiner Straße 49 und der Möglichkeit einer professionellen Beratung sowie kurzfristigen Schutzgewährung in unserer Kindergruppe allen Hilfe suchenden Kindern zwischen 0 bis 13 Jahren und ihren Eltern zur Verfügung. Auch können sich von Gewalt betroffene Mütter oder Väter Tag und Nacht an uns wenden sowie Menschen, die sich um Kinder sorgen. Der Beratungsansatz An erster Stelle steht für uns der Schutz des Kindes. Dazu bieten wir ein umfassendes und qualifiziertes Beratungsangebot für die Kinder und deren Familien bei akuten Familienproblemen und Krisen. Das methodische Vorgehen der MitarbeiterInnen leitet sich aus einer systemischen Problemsicht ab. Minderjährige, die von sich aus in den Kindernotdienst kommen, brauchen manchmal mehrere Kontakte, um das Hilfsangebot annehmen zu können. So steht am Beginn der Kontaktaufnahme immer das Gespräch mit dem Kind und der begleitenden Person. Dieser Beratungsansatz bezieht die Familie in die Suche nach Lösungen mit ein. Hier liegen auch die Ressourcen für eine positive Veränderung. Wir gehen davon aus, dass die Probleme, die sich zugespitzt nach außen zeigen, meist im familiären Zusammenhang entstanden sind. In gemeinsamen Gesprächen mit den Kindern, den Eltern oder auch anderen Beteiligten wird überlegt, was jeder Einzelne zu einer positiven Veränderung beitragen kann.

Kindernotdienst 23 Aufteilung auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf 38 Friedrichshain-Kreuzbg. 64 Lichtenberg 68 Marzahn-Hellersdorf 94 Mitte 130 Neukölln 125 Pankow 55 Reinickendorf 73 Spandau 44 Steglitz-Zehlendorf 31 Tempelhof-Schöneberg 55 Treptow-Köpenick 66 andere 65 gesamt sonst. Beratungen 898 1.717 Zugang zum KND Verwandte 1 % Sonstige 9 % Jugendamt 9 % Polizei 39 % Soziale Dienste 15 % Eltern 15 % Selbstmelder 12 %

24 Kindernotdienst Aufnahmegründe Basiszahl: 898 Gründe: % Anzahl Verdacht auf körperliche Misshandlung 10,6 95 Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung 0,1 0,1 1 1 Vernachlässigung / Verwahrlosung 4,9 44 Kinder ohne Aufsicht 6,9 62 Erziehungsprobleme 5,9 53 Streit um Umgangs- und Sorgerecht 0,9 8 Überforderung der Eltern 11,1 100 Kind möchte Inobhutnahme 13,7 123 IO durch das JA 4,8 43 Eltern in Haft 4,1 37 Ausreißer 7,2 65 Delinquenz 6,0 54 Psychische Auffälligkeiten des Kindes 0,4 4 Psychische Auffälligkeiten der Eltern 1,7 15 Drogen / Sucht der Eltern Gewalt zwischen den Partnern (HG) 4,8 4,6 43 41 Eltern im Krankenhaus 7,9 71 sonstiges 4,2 38

Kindernotdienst 25 Beratungsgründe Basiszahl: 1.717 Gründe: % Anzahl Verdacht auf körperliche Misshandlung 6,5 111 Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung 22,5 2,1 36 43 Vernachlässigung / Verwahrlosung 5,3 91 Kinder ohne Aufsicht 2,3 39 Erziehungsprobleme 9,8 169 Streit um Umgangs- und Sorgerecht 16,1 276 Überforderung der Eltern 10,3 176 Kind möchte Inobhutnahme 4,0 68 IO durch das JA Eltern in Haft Gewalttätigkeiten des Minderjährigen in der Familie 0,6 0,3 0,2 3 11 6 Ausreißer 4,9 85 Delinquenz 0,7 12 Psychische Auffälligkeiten des Kindes 3,3 57 Psychische Auffälligkeiten der Eltern 2,4 41 Drogen / Sucht der Eltern Gewalt zwischen den Partnern (HG) 3,5 2,9 50 60 Eltern im Krankenhaus 2,0 34 sonstiges 10,7 184 Sorge um das Kindeswohl 9,6 165

26 Kindernotdienst Verwandte 3 % Pflegefamilie 2 % Jugendamt 5 % Heim / Clearing 36 % gegangen 2 % Sonstige 3 % Frauenhaus 2 % Wohin wurden die Kinder entlassen? Basiszahl: 898 Familie 47 % Aufenthaltsdauer der Kinder im KND 2010 Anzahl der Tage Anzahl der Kinder 1 Tag 329 37 % 2-3 Tage 395 44 % 4-6 Tage 137 15 % ab 7 Tage 37 4 % Ziele der Krisenintervention: Das Risiko der konkreten Gefährdung des Kindes abklären (Gefährdungseinschätzung) Beratung, ggf. Aufnahme, Versorgung, Betreuung, Unterstützung und Schutz des Kindes gewährleisten Die Lebensbedingungen der Familie und die Entwicklung des Kindes in der jetzigen Krisensituation erfassen und einschätzen Die Eltern unterstützen und die elterlichen Erziehungskompetenzen stärken Beratung zur Bewältigung der Krisensituation geben Innerfamiliäre Kommunikations- und Klärungskompetenzen aktivieren Deeskalation in der Familie erreichen Problemsituationen als Chancen zur Veränderung deuten und verstehen Die nächsten Schritte besprechen Die Inobhutnahme Wenn Eltern im Moment die Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen können, müssen Kinder ggf. durch eine Inobhutnahme geschützt werden. Eine vorläufige Inobhutnahme dient in der Regel der Gefahrenabwehr. Für Kinder aus dem Bundesgebiet bzw. dem Ausland führt der KND die Inobhutnahme und die Problemklärung durch, regelt die Rückführung oder eine anderweitige falladäquate Intervention mit dem zuständigen Jugendamt. Bis das Jugendamt die Fallzuständigkeit übernommen hat, behält der KND die rechtliche Verantwortung für die Inobhutnahme, Versorgung und Betreuung der Kinder.

Kindernotdienst 27 Alter und Geschlecht der Kinder 2009 441 Jungen 457 Mädchen 898 gesamt über 13 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 unter 1 16 37 30 31 31 15 19 12 20 15 16 18 25 10 19 19 19 8 18 13 26 15 24 14 31 16 50 65 97 162

28 Kindernotdienst Aufnahmegründe Die Arbeit mit vernachlässigten Kindern und ihren Familien nahm auch 2010 in der Arbeit des KND einen dominanten Umfang ein. Kinder kommen auf unterschiedlichen Wegen zum KND. Die Zahl der Selbstmelder (12 %) steigt mit dem Alter der Kinder. Viele Kinder werden von Eltern, Verwandten, Nachbarn oder Passanten in den KND gebracht (25 %). Auch Mitarbeiter sozialer Dienste/Beratungseinrichtungen nehmen den KND in Anspruch (15 %). Über die polizeilichen Dienststellen und in enger Kooperation mit der Polizei kamen 39 % der Kinder in den KND. In vielen Fällen wenden sich die Kinder selbst an die Polizei. In enger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern wurden 9 % der Kinder bei uns aufgenommen. Als größte Gruppe (35,7 %) sind die Kinder zu nennen, bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt aufgrund einer akuten Misshandlung, sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt oder aufgrund von Vernachlässigung (z.b. durch Drogenmissbrauch der Eltern). Viele Kinder kommen aufgrund von familiären Konflikten zwischen Eltern und Kindern oder wegen Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern in den KND (insgesamt 31,5 %). Zunehmend kommen auch Kinder, weil ein allein erziehender Elternteil ausfällt. Psychische Krisen, psychiatrische Klinik- oder Krankenhauseinweisungen und Inhaftierungen können Gründe dafür sein (insgesamt 17,9 %). Einige Kinder werden von der Polizei nach Eigentumsdelikten und anderen Straftaten gebracht (7,7 %). 65 Kinder (7,2 %) wurden im KND aufgenommen, weil sie sich aus Einrichtungen der Jugendhilfe oder anderen stationären Hilfen absentierten.

Kindernotdienst 29 Aus der Praxis des Kindernotdienst: Mario, 2 Jahre Der Vater von Mario wurde mit seinem zwejährigen Sohn beim Betteln auf der Straße von der Polizei angetroffen. Er erhielt einen Platzverweis. Der Kindernotdienst wurde über diesen Vorfall informiert. Wir entschieden uns für eine unverzügliche Inaugenscheinnahme des Kindes und fuhren mit der Polizei zur Meldeadresse der Familie, um die Situation des Kindes einschätzen zu können. Der Vater ließ uns bereitwillig in seine Wohnung und schilderte seine persönliche Situation: Seit der Geburt seines Sohnes habe er eine Betreuung durch das Jugendamt. Die zuständige Mitarbeiterin sei einmal wöchentlich zum Hausbesuch bei ihm. Darüber hinaus habe er eine gesetzliche Betreuerin, die ihm bei der Regelung seiner Finanzen unterstütze (Einteilung des ALG II-Geldes). In der kommenden Woche solle eine Familienhelferin eingesetzt werden. Zur Mutter des Jungen habe er keinen Kontakt mehr. Sie sei psychisch erkrankt. Es gäbe jedoch einmal wöchentlich einen begleiteten Umgang zwischen Mario und seiner Mutter. Da der Vater kein Geld mehr hatte, sah er sich gezwungen, auf der Straße für Lebensmittel betteln zu gehen. Er hatte vorgehabt, einen Betrag von ca. 10,00 einzunehmen. Die Wohnung machte einen sehr vernachlässigten Eindruck. In den Zimmern lagen unsaubere Wäscheberge auf dem Boden, es roch stark nach Urin. Der Vater versuchte dies damit zu erklären, dass Mario gerade lerne, auf die Toilette zu gehen. Hinzu käme, dass der Kater seine Markierungen in den Zimmern hinterlasse. Das Kinderzimmer von Mario war karg eingerichtet, wenig Mobiliar, aber eine Kuschelecke mit Stofftieren. Mario gab zu verstehen, nicht in seinem Zimmer zu schlafen sondern beim Vater im Wohnzimmer auf der Couch. In der Küche stand ein schmutziges Katzenklo. Im Kühlschrank waren wenige Lebensmittel, die nur noch für den Abend reichen würden. Der Vater hinterließ auf uns einen ungepflegten Eindruck. Er wirkte sehr deprimiert. Er machte sich Sorgen, wie er über das Wochenende an Geld kommen sollte. Die Polizei hatte ihm ein weiteres Betteln untersagt. Mario machte einen fröhlichen und kontaktfreudigen Eindruck. Zwischen Vater und Sohn war eine enge emotionale Bindung erkennbar. Der Vater sicherte uns zu, sich um die Wäscheberge und die Reinigung des Katzenklos zu kümmern. Er wollte Mario bei sich behalten... Wir ließen uns das Einverständnis geben, telefonischen Kontakt zur gesetzlichen Betreuerin aufnehmen zu dürfen. Der Vater war einverstanden, dass wir direkt anriefen. Die gesetzliche Betreuerin des Vaters schilderte uns folgendes: Der Vater sei schwer heroinabhängig und rückfällig seit ca. 6 Wochen. Dies hätte er gegenüber dem Jugendamt eingestanden. Seit einiger Zeit verweigere er aber jegliche Zusammenarbeit mit der Behörde. Am vergangenen Freitag sollte ein Treffen bei der zuständigen Sozialarbeiterin stattfinden. Die Familienhelferin sollte ihm vorgestellt werden. Der Vater hat auch diesen Termin nicht wahrgenommen. Eine Therapie verweigere er.

30 Kindernotdienst Die Betreuerin beschrieb ihre Zusammenarbeit mit ihm als zunehmend schwierig. Er würde sich das Geld nicht einteilen. Nach ihren Angaben, hätte er sein letztes Geld Mitte des Monats abgehoben. Sie mache sich schon große Sorgen um das Kind. Eine Herausnahme des Kindes wäre schon mehrfach vom Jugendamt angedacht worden. Die Betreuerin zeigte sich sehr erleichtert über den aktuellen Kontakt des Kindernotdienstes zur Familie. Aufgrund der neuen Informationen entschlossen wir uns, Mario In Obhut zu nehmen. Der Vater reagierte auf unsere Entscheidung sehr aggressiv. Die Polizei musste ihm mit einer Ingewahrsamnahme drohen, damit er die Herausnahme des Kindes nicht zu verhindern suchte. Mario wurde in unserer Kindergruppe aufgenommen. Mario roch nach Katzenurin und war körperlich stark verschmutzt. Waschen und Baden konnte er gut zulassen. Mario hatte keine Berührungsängste, weder den anderen Kindern noch den Betreuenden gegenüber. Mario zeigte sich im Kindernotdienst als ein lebhaftes Kind. Am Montagmorgen wurde mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen. Wir berichteten von dem Hausbesuch am Samstag. Die zuständige Mitarbeiterin konnte die Aussagen der Betreuerin über den Vater nachvollziehen und mit eigenen Erkenntnissen ergänzen: Der Vater von Mario hatte vor ca. vier Wochen einen Anhörungstermin beim Familiengericht. Dort wurden ihm Auflagen erteilt, denen er innerhalb von vier Wochen hätte nachkommen sollen. Diese Frist liefe in den nächsten Tagen ab. In dieser Zeit habe der Vater zwei Termine für den Kontakt zu einer Familienhilfe abgesagt. Ebenso habe er sich geweigert, einen Therapieplatz zu suchen. Auch die Auflage, das Betteln mit Mario auf der Straße zu unterlassen, wurde von ihm nicht eingehalten. Die Kollegin vom Jugendamt war erleichtert, dass der Kindernotdienst Mario in Obhut genommen hatte. In kollegialer Beratung wurde besprochen, dass ein Platz für eine längerfristige Unterbringung des Kindes gesucht wird und das Jugendamt sich sofort mit dem Familiengericht in Verbindung setzt. Bereits 30 Minuten später kam der Rückruf der Jugendamtsmitarbeiterin. Sie hatte eine Kleinkindwohngruppe für Mario gefunden.

Jugendnotdienst / Mädchennotdienst Kindernotdienst 31 Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt bezeichnet, unabhängig vom Ort, Gewalthandlungen zwischen Erwachsenen, die entweder in einer partnerschaftlichen Beziehung leben, deren Beziehung sich in Auflösung befindet, die schon getrennt sind oder die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen. In Deutschland suchen nach Schätzungen der Frauenhäuser jährlich 45.000 Frauen mit ihren Kindern ein Frauenhaus auf. Viele von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben Kinder, die in besonderer Weise geschützt und unterstützt werden müssen, weil ihr physisches und psychisches Wohlergehen ebenfalls erheblich gefährdet ist. In der Mehrzahl der Fälle, in denen ein Elternteil, in der Regel die Mutter, durch einen Partner misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder in der Nähe, d.h. sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Die selbst erlebte oder beobachtete Gewalt hat unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Kinder. Das Miterleben kann zu Beeinträchtigungen der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung führen bis hin zu traumatischen Schädigungen. Das Aufwachsen in einer Atmosphäre häuslicher Gewalt bedeutet eine nachhaltige Gefährdung für das Kindeswohl. Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), arbeitete der Kindernotdienst, jetzt der Berliner Notdienst Kinderschutz, in verschiedenen Arbeitsgruppen mit und kooperiert mit den Unterstützungsprojekten für die betroffenen Frauen, Kinder und Jugendliche. Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt Kindernotdienst / Hotline-Kinderschutz Seit 2002 erfasst der Kindernotdienst (KND) systematisch Fälle von häuslicher Gewalt. In der Mehrzahl der Fälle, in denen meist die Mutter durch einen Partner misshandelt Kooperation und präventive Arbeit zum Thema Der Berliner Notdienst Kinderschutz hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Seit Beginn des Modellprojektes

32 Kindernotdienst Jugendnotdienst / Mädchennotdienst wurde, haben die Kinder die Tat direkt oder indirekt miterlebt. Viele waren nach der Tat traumatisiert. Größere Kinder und Jugendliche verlieren häufig bei anhaltender häuslicher Gewalt den Respekt vor den Eltern: vor dem gewalttätig Agierenden, der sich nicht unter Kontrolle hat und vor dem Gewaltbetroffenen, der sich demütigen lässt, der unfähig zu konsequentem Handeln ist und die Kinder nicht schützen kann oder konnte. Eine Gewaltbeziehung, insbesondere wenn geliebte Menschen betroffen sind, zeigt den Kindern und Jugendlichen ein höchst problematisches Rollenmodell auf. 2010 wurden 41 Kinder nach häuslicher Gewalt in Obhut des Kindernotdienstes genommen. Außerdem fanden 7 Mütter nach häuslicher Gewalt eine kurzfristige Notaufnahme im Kindernotdienst, da für sie keine andere Alternative gefunden werden konnte. In 246 Fällen wurde aufgrund von benannter häuslicher Gewalt interveniert. Bei der Hotline-Kinderschutz sind von insgesamt 1.255 Beratungsanrufen, 89 Anrufe eingegangen, bei denen häusliche Gewalt Anlass und Beratungsgrund des Anrufes war. Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt Jugendnotdienst / Mädchennotdienst Im Vergleich zum Vorjahr ist im Jahr 2010 ein gleich bleibender Anteil von Beratungen und Inobhutnahmen bezüglich häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Von insgesamt 2.429 Interventionsfällen (ohne telefonische Beratungen) stand bei 143 Jugendlichen das Thema Häusliche Gewalt im Vordergrund.

Jugendnotdienst / Mädchennotdienst Kindernotdienst 33 Das BiG Präventionsprojekt Die Schulkinder rufen im Rahmen einer vom BiG Präventionsteam vorbereiteten Unterrichtseinheit im Kindernotdienst an. Jungen und Mädchen lassen sich in geschlechtergetrennten Gruppen zu ihren persönlichen Fragen beraten. Die Schwellenängste, sich Hilfe zu holen, werden so bei den Kindern herabgesetzt. Sie erfahren, dass sie ein Recht auf Beratung und Hilfe haben. Manchmal lassen sich Kinder nach dem Unterricht ganz persönlich beraten. In einer Evaluation der wissenschaftlichen Begleitung von BiG (WIBIG) wurde der Anruf beim Kindernotdienst als beliebtes Highlight und wichtige Erfahrung von den Kindern benannt. Weitere Informationen über BIG Prävention ein Programm für Schulen unter: www.big-prävention.de HG-Interventionen KND/Hotline 2008 2009 2010 HG-Fälle insgesamt 216 162 246 Aufnahme von Kindern nach HG Hotline 38 61 89 48 38 41 Beratung eines von Gewalt betroffenen 152 56 50 Elternteils HG-Interventionen JND/MND 2008 2009 2010 Interventionen insgesamt 2.621 2.584 2.429 Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt 93 92 143

34 Jugendnotdienst / Mädchennotdienst 3. Jugendnotdienst / Mädchennotdienst Standort Mindener Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Der Jugendnotdienst / Mädchennotdienst Berlin (JND/ MND) blickt 2010 auf eine fast 30-jährige Geschichte als zentraler Krisendienst für Jugendliche in Not- und Krisensituationen zurück. Im Jahr 2010 wandten sich 4.241 Jugendliche oder deren Bezugspersonen Hilfe suchend an den JND/MND. Insgesamt 2.429 Jugendliche wurden 2010 im JND/MND persönlich beraten und davon 1.700 in Obhut genommen. Außerdem haben sich 1.812 Jugendliche, deren Eltern oder Bezugspersonen im JND/MND telefonisch beraten lassen. Leitsätze unserer Arbeit Wir begegnen jedem mit Offenheit und Respekt. Wir betrachten Krisen als Chance zur Veränderung. Wir richten unsere Aufmerksamkeit auf die Kompetenzen und Ressourcen des Einzelnen und der Familie. Unsere oberste Priorität ist der Kinderschutz. Gemeinsam mit den Berliner Jugendämtern stellt der JND/MND Berlin sicher, dass rund um die Uhr Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung erfolgen und Jugendliche gemäß 42 SGB VIII in Obhut genommen werden können. Für die Unterbringung in Folge der Inobhutnahme stehen regionale und spezialisierte Krisengruppen zur Verfügung, die jederzeit durch die Berliner Jugendämter und den JND/MND belegt werden können. Dieses eng vernetzte Hilfesystem aus Öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern der Jugendhilfe hat sich bewährt. Diese Jugendlichen stehen im Mittelpunkt unseres Jahresberichtes. Wir zeigen auf: woher und wie diese Jugendlichen in den JND/MND kommen, welche Probleme sie belasten und wohin die Jugendlichen entlassen werden. Woher kamen die Jugendlichen? JND/MND 2010 Basis: 1.700 Inobhutnahmen Selbstmelder 37 % Eltern 6 % sonstige 5 % Jugendamt 2 % soz. Einrichtungen 7 % Polizei 43 %