Exposé Arbeitstitel des Dissertationsvorhabens Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Verfasserin Mag. Agnes Beck angestrebter akademischer Grad Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Wien, 2014 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 783 101 Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften Betreuerin / Betreuer: o. Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher
I. Themeneinführung Der Fruchtgenuss ist gemäß 509 ABGB das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen. 1 Während der Fruchtgenussbesteller weiterhin Eigentümer der Sache bleibt, steht dem Fruchtnießer das ausschließliche Recht zur Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse zu. 2 Die Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einem Gesellschaftsanteil stellt für Gesellschafter eine der Möglichkeiten zur Gewährung einer Beteiligung am eigenen Anteil dar. Der Fruchtgenussbesteller ist weiterhin rechtlicher Eigentümer sowie Gesellschafter der Gesellschaft, der Fruchtgenussberechtigte wird wirtschaftlicher Eigentümer des Anteils. 3 Alternativen für die Gewährung einer Anteilsbeteiligung sind beispielsweise die Treuhand oder auch eine Unterbeteiligung, denen die jeweils klare dingliche Zuteilung des Gesellschaftsanteils in das Eigentum des Gesellschafters bzw des Treuhänders sowie die nur schuldrechtliche, unsichere Position eines Beteiligten gemeinsam sind. Beim Fruchtgenuss am Gesellschaftsanteil kommen hingegen beiden Vertragsparteien dingliche Rechte zu. Der Fruchtnießer ist nicht auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den belasteten Gesellschafter beschränkt und genießt eine absolute, Dritten gegenüber geschützte Rechtsposition. 4 Fruchtgenussverhältnisse werden beispielsweise begründet, um eine abgestufte, vorweggenommene Erbfolge sowie eine gewinnabhängige Versorgung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu ermöglichen. 5 Dem Fruchtnießer kommt ein unmittelbarer Anspruch gegen die Gesellschaft auf den nach Gesellschaftsvertrag bzw Gesellschafterbeschluss vorgesehenen, entnahmefähigen Gewinn zu. 6 Durch die regelmäßigen Zahlungen ist ein Fruchtgenussrecht am Gesellschaftsanteil auch für die Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen geeignet. 7 1 509 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) JGS. 1811/946 idf BGBl I 2014/33. 2 Vgl Memmer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON, 509 Rz 3. 3 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (34). 4 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (24). 5 Vgl Huber/Leitner, Die Unternehmensnachfolge 2 (2004) 111. 6 Vgl Janssen/Nickel, Unternehmensnießbrauch (1998) 42; Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (26); Kalss/Probst, Familienunternehmen, 21 Rz 90. 7 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (34). 2
Da das Eigentum an einem Anteil außerdem mit einer Mitgliedschaft gekoppelt ist, steht der Fruchtgenussberechtigte nicht nur in einer Rechtsbeziehung mit dem belasteten Gesellschafter, sondern auch mit der Gesellschaft und den weiteren Gesellschaftern. 8 II. Problemstellung und Forschungsfragen Die Behauptung der prinzipiell unbestrittenen Zulässigkeit 9 der Begründung eines Fruchtgenusses an Rechten bzw an Gesellschaftsanteilen in der österreichischen Lehre 10 stützt sich primär auf die deutsche Rechtslage und Judikatur. Im Unterschied zum deutschen Recht, das den Fruchtgenuss an Rechten im 1068 BGB ausdrücklich gestattet und die Anwendung der Vorschriften über den Sachnießbrauch anordnet 11, fehlt es in Österreich an entsprechenden gesetzlichen Regelungen oder abschließenden Äußerungen der Judikatur. In Deutschland ist für die Bestellung des Nießbrauchs an einem Recht die Anwendung der für die Übertragung geltenden Vorschriften normiert. 12 An einem nicht übertragbaren Recht kann gemäß 1069 Abs 2 BGB kein Fruchtgenuss bestellt werden. 13 In Ermangelung einer entsprechenden Vorschrift in Österreich könnte man, ausgehend von der Annahme, dass die Bestellung eines Fruchtgenussrechts zwar eine dingliche Belastung, aber gerade keine Übertragung ist, hierzulande die Zulässigkeit der Fruchtgenusseinräumung anders bewerten. Maßgeblich ist nicht die Übertragbarkeit des Anteils, sondern eine den Fruchtgenuss umfassende Verfügungsbefugnis des Gesellschafters, die im Zweifel anhand eines Größenschlusses in einer Befugnis zur freien Übertragung enthalten ist. 14 Das Bestehen einer solchen Verfügungsbefugnis muss in weiterer Folge bezogen auf die verschiedenen Gesellschaftsformen hinterfragt werden. Außerdem ist zu untersuchen, ob Übertragbarkeitsbeschränkungen, wie etwa die Vinkulierung von GmbH-Anteilen gem 76 Abs 2 GmbHG und Namensaktien gem 62 Abs 2 AktG, der Bestellung eines Fruchtgenussrechts entgegenstehen. 15 8 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (26). 9 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (24). 10 Vgl Koch in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB 3 (2010) 509 Rz 2; Memmer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON, 509 Rz 4; Spath in Schwimann/Kodek, ABGB 4, 509 Rz 2. 11 Vgl 1068 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738 idf BGBl. 20013 I S. 3719. 12 Vgl 1069 Abs 1 BGB BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738 idf BGBl. 20013 I S. 3719. 13 Vgl 1069 Abs 2 BGB BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738 idf BGBl. 20013 I S. 3719. 14 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (24). 15 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (25). 3
Längst nicht nur im Bereich der Zulässigkeit besteht aufgrund der fehlenden Regelungen eine Fülle an Unklarheiten. In Diskussion steht etwa auch der genaue Umfang der an den Fruchtgenussberechtigten aufgrund seines Gewinnanspruchs auszuzahlenden Beträge. Insbesondere hinsichtlich der Zuordnung von außerordentlichen Erträgen, die aus der Realisierung stiller Reserven im Anlagevermögenvermögen stammen, sowie von Erträgen aus der Auflösung von Rücklagen oder Gewinnvorträgen, existieren unterschiedliche Meinungen. 16 Des Weiteren sind die erforderlichen Modalitäten für die Begründung eines Fruchtgenussverhältnisses zu untersuchen. Da in der Lehre die Auffassung vertreten wird, dass dem Fruchtgenussberechtigten keine Gesellschafterstellung zukommt, besteht für ihn auch keine, der erforderlichen Firmenbucheintragung für Gesellschafter von GmbHs 17 und Personengesellschaften 18 vergleichbare Pflicht. 19 Das hat zur Folge dass das Fruchtgenussrecht als dingliche Belastung im Falle einer Übertragung des Anteils bestehen bleibt und die Publizitätswirkungen gem 15 UGB nicht zur Anwendung kommen. 20 Die meisten offenen Fragen und Probleme bereiten vermutlich die Auswirkungen der Gewährung eines Fruchtgenussrechts auf die dem belasteten Gesellschafter zukommenden Mitverwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht. 21 Weder der BGH 22, noch der OGH 23 haben sich hierzu abschließend geäußert. 16 Vgl Janssen/Nickel, Unternehmensnießbrauch (1998) 42ff; insbes zu: Schön, Der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil, ZHR 1994 (229ff). 17 Vgl 11 GmbHG RGBl. Nr. 1906/58 idf BGBl I 2014/13. 18 Vgl 106 UGB drgbl. S 1897/219 idf BGBl. I 2013/15. 19 Vgl Kalss/Probst, Familienunternehmen, 21 Rz 83; Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (25); Haslinger, Zuwendungsfruchtgenuß an Unternehmensanteilen, ecolex 1996, 622; Rauter in Straube, GmbHG, 80 Rz 16; Kalss in Kalss/Schauer, Unternehmensnachfolge 61 (92). 20 Vgl Rauter in Straube, GmbHG, 76 Rz 44. 21 Vgl Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163; Haslinger, Zuwendungsfruchtgenuß an Unternehmensanteilen, ecolex 1996.; Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (26). 22 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (26). 23 Vgl Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163. 4
In der Lehre werden beispielsweise der Verbleib der Mitverwaltungsrechte beim Gesellschafter 24, der Übergang auf den Fruchtnießer 25, eine Aufspaltung der Rechte nach sachlichen Kriterien 26 sowie eine gemeinschaftliche Ausübung vertreten. Bei Verbleib der Mitverwaltungsrechte beim belasteten Gesellschafter ist allerdings zu bedenken, dass der Fruchtnießer Interesse an einer möglichst hohen Gewinnausschüttung hat, der Fruchtgenussbesteller aber eher eine Thesaurierung von Gewinnen forcieren wird. Diesem Umstand wird mit einer in der Praxis nicht unproblematischen Interessenswahrungspflicht des Gesellschafters Rechnung getragen. 27 Eine verstärkte Mitwirkung des Fruchtnießers könnte durch schuldrechtliche Vereinbarungen im Innenverhältnis 28 oder durch Bevollmächtigung bzw Übertragung entsprechender Mitverwaltungsrechte 29 erzielt werden. Ungeklärt ist, inwiefern die Ausübung von Mitverwaltungsrechten durch den Fruchtgenussberechtigten ähnlich wie bei Ausübung durch den Treugeber in einem Treuhandverhältnis 30 mit dem gesellschaftsrechtlichen Abspaltungsverbot vereinbar ist. 31 Bedeutend für die Beurteilung der aufgezeigten Unklarheiten sowie ua auch für die Auswirkungen von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen auf das Fruchtgenussrecht oder einer analogen Anwendung der Treuepflicht der Gesellschafter und damit verbundenen Pflichten, ist regelmäßig die Frage, welche Rechtsstellung der Fruchtnießer in der Gesellschaft einnimmt, konkreter, inwieweit ihm eine Gesellschafterposition zuzuerkennen ist. III. Gang der Untersuchung und Forschungsziel Das Besondere am Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen ist, wie bereits ausgeführt, die dingliche Berechtigung beider unmittelbar Beteiligter, sohin auch des eigentlich gesellschaftsfremden Fruchtnießers. 24 Vgl Rauter in Straube, GmbHG, 80 Rz 16; Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163; Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (28). 25 Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163; Haslinger, Zuwendungsfruchtgenuß an Unternehmensanteilen, ecolex 1996, 622. 26 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (26), bzgl BGH 9.11.1998, II ZR 2013/97, sowie OLG Stuttgart 28.1.2013, 8 W 25/13. 27 Vgl Rauter in Straube, GmbHG, 80 Rz 16; Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163; Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (28). 28 Vgl Kalss/Probst, Familienunternehmen, 21 Rz 100. 29 Vgl Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163. 30 Vgl Cetin, Treuhandbeteiligungen an GmbHs (2014) 115ff. 31 Vgl Rauter in Straube, GmbHG, 75 Rz 70. 5
Die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten werfen im Zusammenspiel mit verschiedenen relevanten Regelungssystemen, etwa Gesellschaftsvertrag, Fruchtgenussabrede, Syndikatsvertrag und Gesellschaftsrecht, zahlreiche Fragen und Unklarheiten auf. 32 Trotz seiner Bedeutung ist der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen in Österreich gesetzlich nicht geregelt. Die Praxis orientiert sich oft an der deutschen Rechtslage, jedoch fehlt es an abschließenden Äußerungen in Judikatur und Lehre. Gegenstand und Ziel meiner Dissertation bildet die umfassende Aufarbeitung der einzelnen Problemkreise und die kritische Beleuchtung der bestehenden sowie wo erforderlich die Schaffung neuer Lösungsansätze. Dafür werde ich mich sowohl mit der österreichischen Judikatur und Literatur zur Treuhand, als auch mit den in Deutschland zu diesem Themenbereich vorhandenen Rechtsquellen auseinandersetzen, diese kritisch beurteilen und entsprechende Konsequenzen für die österreichische Rechtslage ziehen. IV. Vorläufige Gliederung 1. Einleitung 1.1 Problemaufriss 1.2 Gang der Untersuchung 2. Grundlagen 2.1 Der Fruchtgenuss 2.2 Abgrenzung des Fruchtgenuss am Gesellschaftsanteil 2.2.1 Fruchtgenuss am Ertrag 2.2.2 Fruchtgenuss am Einzelunternehmen 2.2.3 Alternative Rechtsinstitute 2.2.3.1 Treuhand 2.2.3.2 Unterbeteiligung 2.3 Motive für den Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen 2.4 Verschiedene Formen 2.4.1 Vorbehalts- und Zuwendungsfruchtgenuss 2.4.2 Sicherungsfruchtgenuss 32 Vgl Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 (23). 6
2.4.3 Quotenfruchtgenuss 2.5 Zusammenfassung 3. Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen 3.1 Zulässigkeit 3.1.1 Deutsche Rechtslage 3.1.2 Österreich 3.1.2.1 Personengesellschaften 3.1.2.2 Kapitalgesellschaften 3.2 Begründung des Fruchtgenussrechts 3.3 Auswirkung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen 3.3.1 Kapitalerhöhung 3.3.2 Übertragung des Anteils 3.3.3 Untergang des Anteils 3.3.4 Übertragungsbeschränkungen 3.4 Übertragung des Fruchtgenussrechts 3.4 Beendigung des Fruchtgenussrechts 3.5 Steuerrechtliche Behandlung 3.6 Zusammenfassung 4. Rechte und Pflichten des Fruchtgenussberechtigten 4.1 Anspruch auf den Gewinn 4.1.1 Personengesellschaften 4.1.2 Kapitalgesellschaften 4.2 Auskunftsrecht des Fruchtgenussberechtigten 4.3 Der Fruchtgenussberechtigte als Gesellschafter? 4.3.1 Mitverwaltungsrechte 4.3.1.1 Deutsche Rechtslage 4.3.1.2 Das Abspaltungsverbot 4.3.1.3 Verschiedene Modelle 4.3.1.3.1 Verbleib bei belastetem Gesellschafter 4.3.1.3.1.1 Interessenswahrungspflicht 4.3.1.3.1.2 Möglichkeiten verstärkter Einbeziehung des Fruchtgenussberechtigten 7
4.3.1.3.1.2.1 Regelungen im Innenverhältnis 4.3.1.3.1.2.2 Regelungen mit Außenwirkung 4.3.1.3.2 Übergang auf Fruchtgenussberechtigten 4.3.1.3.3 Aufspaltung nach sachlichen Kriterien 4.3.1.3.4 Gemeinschaftliche Ausübung 4.3.1.4 Lösungsansätze 4.3.2 Gesellschafterpflichten 4.3.2.1 Treuepflicht 4.3.2.2 EKEG 4.3.2.3 Verbot der Einlagenrückgewähr 4.4 Zusammenfassung 5. Ergebnis V. Zeitplan Wintersemester 2013/14: Absolvierung von Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsstudium Themensuche Sommersemester 2014: Absolvierung der verbleibenden Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsstudium Vorstellung des Dissertationsvorhabens Wintersemester 2014/15: Einreichen des Exposés Recherche zum Dissertationsthema und Studium der Ergebnisse Beginn der Abfassung der Dissertation Sommersemester 2015: Fortschreiten der Arbeit Beendigung der Dissertation angestrebt 8
VI. Vorläufiges Literaturverzeichnis Armbrüster, Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften (2001) Blaurock, Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen (1981) Brix, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (2009) Bydlinski, Veräußerung und Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen (1991) Cetin, Treuhandbeteiligungen an GmbHs (2014) Doralt/Nowotny/Kalss, AktG (2012) Eden, Treuhandschaft an Unternehmen und Unternehmensanteilen (2007) Enzinger, Von überschießenden Formvorschriften, AnwBltt 2001, 510 Fraberger, Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen Erbschaftssteuerliche Bewertung und gesellschaftsrechtliche Vorfragen, taxlex 2006, 163 Frank, Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen, MittBayNot 2010, 96 Fricke, Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil Zivil- und Steuerrecht, GmbHR 2008, 739 Frotz, Der Fruchtgenuss an Personengesellschaftsanteilen, GesRZ 1990, 34 Gellis/Feil, Kommentar zum GmbH-Gesetz 7 (2009) Gruber, Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften (2001) Haslinger, Zuwendungsfruchtgenuß an Unternehmensteilen, ecolex 1996, 622 Hirte, Kapitalgesellschaftsrecht 6 (2012) Huber/Leitner, Unternehmensnachfolge (2004) Jabornegg/Artmann, UGB 2 (2010) Jabornegg/Strasser, AktG (2011) Janke, Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht (2003) Janssen/Nickel, Unternehmensnießbrauch (1997) Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht 6 (2008) Kalss/Probst, Familienunternehmen (2013) Kalss/Schauer/Winner, Allgemeines Unternehmensrecht (2011) Klampfl, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen, Der Gesellschafter 1/2014, 23 Kletecka/Schauer, ABGB-ON Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (2012) Koppensteiner, Vinkulierungsklauseln in mittelbaren Beteiligungsverhältnissen, in FS Druey 2002, 427 Koppensteiner/Rüffler, Kommentar zum GmbHG 3 (2007) Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB Kurzkommentar (2014) 9
Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I 13 (2006) Kruse, Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft, RNotZ 2002, 69 Mader, Kapitalgesellschaften (2008) Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Nowotny, Gesellschaftsrecht (2009) Oberhammer, Mitverwaltung als Nutzung (2001) Peters, Treuhand und Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen (2003) Rauter, Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, JAP 2005/2006, 35 Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch I 3 (2000) Saenger/Aderhold/Lenkaitis/Speckmann, Handels- und Gesellschaftsrecht (2008) Schmidt, Stimmrecht beim Anteilsnießbrauch, ZGR 1999, 601 Schön, Der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil, ZHR 158 (1994), 229 Schummer, Personengesellschaften (2006) Schummer, Zum Formgebot bei Übertragung eines GmbH-Anteils, ecolex 1991, 319 Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar (2011) Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (2009) Straube, Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz (2009) Straube, Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch (2014) Teichmann, Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen, ZGR 1972, 1 Torggeler, Gestaltungsfreiheit bei der GmbH, GeS 2010, 185 Varro/Ebner, Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen ohne Stimmrechtsübertragung?, RdW 2011, 762 Weismann, Übertragungsbeschränkungen bei GmbH-Geschäftsanteilen (2008) Zwissler, Treuegebot Treuepflicht Treuebindung (2002) 10