Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz

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Transkript:

Einführung in das Recht für SozialpädagogInnen und in das Kinder-und Jugendhilfegesetz Vorlesung und Tutorium: 0103015 Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Organisation/ Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe und das SGB VIII Modul P5 (2) im Bachelorstudiengang Pädagogik Prof. Dr. Christian Schrapper WS 2016/17 Mo. 12 14 Uhr Raum 24.10.2016

Ein Fall: Felix im Unglück? Freier Träger Strohhalm e.v. bietet ambulante Hilfen zur Erziehung (Ebst und SPFH) eine TG und eine Kita mit 30 Plätzen Felix (5) jüngster Sohn von Frau S. seit 1 Jahr in Kita, älterer Bruder Max (9) seit 1,5 Jahren, geht gerne in TG und Frau S. arbeitet auch gut in der Elternarbeit mit Felix erzählt am Montag unter Tränen, der Papa wäre wieder da gewesen und habe erst die Mama und dann auch ihn geschlagen Kita-Leiterin ruft TG-Leiterin an, beide bitten Frau S. zum Gespräch, als sie Felix Montagnachmittags abholt Das Angebot, gemeinsam mit dem ASD des Jugendamtes zu sprechen, lehnt Frau S. entrüstet ab und verlässt das Gespräch Die beiden Leiterinnen informierten den Gesamtleiter des Strohhalm e.v. und wollen mit ihm beraten, was jetzt zu tun ist.

Woher was kommt und was alles zu beachten ist? Recht wird geschaffen, um zu regeln, was mindestens zu beachten ist, damit Menschen zusammen leben können Rechtsstaatlichkeit und Rechtsansprüche als Errungenschaft jahrhundertelanger erbitterter Kämpfe Gesetze geben vor und Gerichte entscheiden, was passiert, wenn gegen Normen und Regeln verstoßen wird (Strafrecht)...... bzw. wie allg. Normen und Regeln für den Einzelfall auszulegen sind (Zivilrecht) schafft Recht Gerechtigkeit? Ist das herrschende Recht nur das Recht der Herrschenden? Kein Recht ohne Pflichten? Recht und Sozialpädagogik wie passt das zusammen?

Wer sagt und wo steht, was alles zu beachten ist? Recht = Gesamtheit staatlich institutionalisierter Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen. (Brockhaus, Bd. 18, S. 143) Rangfolge rechtlicher Regelungen: Völkerrechtliche Konventionen Verfassung und Grundrechte Gesetze Verordnungen Einfallregelungen Normenstruktur: Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge Gewaltenteilung: Legislative, Judikative, Administrative Bindung des Verwaltungshandelns an Recht und Gesetz Vorrang des Gesetzes: Verwaltungshandeln darf nicht gegen Gesetze verstoßen Vorbehalt des Gesetzes: Verwaltungshandeln bedarf der gesetzlichen Befugnis

Was muss in der Kinder-und Jugendhilfe rechtlich geregelt werden? 1. Worauf Adressatinnen und NutzerAnspruch haben und was sie dafür zu tun und ggf. zu dulden haben. 2. Was staatliche Institutionen und private Organisationen zu tun und zu lassen haben. 3. Was Mitarbeitendedürfen, müssen und nicht dürfen und was sie für ihre Arbeit bekommen.

I. Adressaten- und Nutzerinnen Rechte und Pflichten Grundrechte und Un-Konventionen Abstammungs- Beziehungsrechte Leistungs- und Förderrechte Beteiligungs- und Beschwerderechte Mitwirkungspflichten Eingriffs-Erduldungs-Pflichten Unterhalts- und Kostenheranziehungspflichten Aufenthalts- und Bleiberechte Ziele und Gegenstände rechtlicher Regelungen für der Kinderund Jugendhilfe II. Institutionen/Organisationen-Rechte und Pflichten: Aufgaben und Zuständigkeiten Organisations- und Finanzierungsvorgaben Planungs- und Gewährleistungsaufgaben Genehmigung, Überprüfung und Kontrolle Informations-und Kooperationspflichten Ziele: gesellschaftliche Reproduktion und soziale Ordnung III. MitarbeiterInnen- Rechte und Pflichten Fachkräftegebot und Garantenpflichten Arbeitsrecht und Dienstpflichten Tarifrecht und Personalvertretung

Zurück zum Fall: Felix im Unglück? Freier Träger Strohhalm mit ambulanten HzE, TG und Kita Felix (5) jüngster Sohn von Frau S. seit 1 Jahr in Kita, älterer Bruder Max (9) seit 1,5 Jahren gerne in TG und Frau S. arbeitet auch aktiv in der Elternarbeit mit Felix erzählt am Montag unter Tränen, der Papa wäre wieder da gewesen und habe erst die Mama und dann auch ihn geschlagen Kita-Leiterin ruft TG-Leiterin an, beide bitten Frau S. zum Gespräch, als sie Felix Montagnachmittags abholt Das Angebot, gemeinsam mit den ASD des Jugendamtes zu sprechen, lehnt Frau S. entrüstet ab und verlässt das Gespräch Die beiden Leiterinnen informierten den Gesamtleiter des Strohhalm e.v. und wollen mit ihm beraten, was jetzt zu tun ist.

Fragen zum Fall Was ist von den Fachkräften und der Leitung zu beachten, wenn beraten wird, was zu tun ist? Welche Rechte und Pflichten haben Felix, Frau S., die beiden Leiterinnen, der Gesamtleiter des Strohhalm e.v.?

Wie sollen Sie diese Frage bearbeiten? Arbeitsgruppen bilden, in denen Sie das gesamte Semester an den Fragen und Aufgaben aus der Vorlesung arbeiten (Tutorien, Termine und Nr. siehe Klips) Eine Liste mit den Mitgliedern Ihrer AG (Name, Studiengang, Matr. Nr. E-Mail) an jreez@uni-koblenz.de Eine PowerPoint-Folie (Version 2003-07) mit den Ergebnissen Ihrer Arbeit an schrappe@uni-koblenz.de immer bis Freitag voher 24 Uhr!

Themen und Termine 24.10. Recht und seine Funktionen in der Sozialen Arbeit und ein Fall aus der Kinder- und Jugendhilfe 31.10. Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung: Elternrecht und Kinderrechte - Kindeswohl und staatliches Wächteramt 7.11. AGs/Tutorien kein Plenum!! 14.11. Adressatinnen- und Nutzerrechte I: Familienrecht, Leistungsansprüche, Schutzrechte und die Pflicht, Einmischungen zu dulden 21.11. AGs/Tutorien kein Plenum!! 28.11. Adressaten und Nutzerinnenrechte II: Beteiligung, Datenschutz und Beschwerde 5.12. Institutionenrechte I: Wer ist die staatliche Gemeinschaft? 12.12. Institutionenrechte II: Wie ist die Kinder- und Jugendhilfe aufgestellt? 9.1. MitarbeiterInnenrechte I: das Fachkräftegebot, und wie rechtlich Fachlichkeit bestimmt und was von Fachkräften erwartet wird 16.01. Mitarbeiterrechte II: Was passiert, wenn was passiert? 23.01. neu: Reform des SGB VIII Alles wird anders?! 30.01. Zurück zum Fall, offene Fragen und Klausurvorbereitung 6. oder 13.02. Klausur

Leistungsnachweise erforderliche Leistungen für Alle: o regelmäßige Teilnahme (max. 1x fehlen) o Mitarbeit in den Tutorien o Klausur differenzierte Leistungsnachweise: o Für BA-Studierende: Teil ihres Modulportfolio o Für Studierende des Diplomstudienganges: Leistungsnachweis für Sozialpädagogik oder Pädagogik der frühen Kindheit

Literatur http://bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/publikationsliste,did=3578.html BMFSFJ: Kinder und Jugendhilfe (kostenlose Broschüre mit Gesetzestext) http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ (Hrsg.) (2008): Kinder- und Jugendhilferecht von A Z. München: C. H. Beck http://www.jugendhilfeportal.de/ http://www.kinder-jugendhilfe.info/