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Transkript:

Einführung in raumrelevante 1 EU-Recht Inhaltsübersicht Einleitung Institutionen Gemeinschaftsrecht Binnenmarkt Europarechtliche Bezüge der Raumordnung 2 1

Was ist die EU? - drei Säulen Europäische Union Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG, EAG) Zweite Säule: Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik (GASP) Dritte Säule: Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) supranationale Gemeinschaften zwischenstaatliche Zusammenarbeit zwischenstaatliche Zusammenarbeit 3 Daten zur Europäischen Integration 1/2 1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag von Paris 1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) Römer Verträge 1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA); Ziel: Europäische Gemeinschaft ohne zwischenstaatliche Grenzen bis 1993 4 2

Daten zur Europäischen Integration 2/2 1993: Vertrag von Maastricht wird unterzeichnet (WWU) 1999: Der Vertrag von Amsterdam wird ratifiziert. 1999: Die Währungsunion startet mit 11 Mitgliedern (nunmehr 16) 2001: Der Vertrag von Nizza wird unterzeichnet 2007: Vertrag von Lissabon wird unterzeichnet 5 Stufen der wirtschaftlichen Integration Freihandelszone Zollunion Binnenmarkt Wirtschaftsunion Währungsunion (Politische Union) 6 3

Das Besondere an der EU Supranationalität Bindung der MS auch gegen ihren Willen (Mehrheitsbeschlüsse) Durchgriffswirkung Vorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht unabhängige Organe (zb Kommission) zwingende Gerichtsbarkeit 7 Institutionen Hauptorgane Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof Europäischer Rechnungshof 8 4

Institutionen weitere Organe Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen Europäische Zentralbank Europäische Investitionsbank Europäischer Bürgerbeauftragter 9 Europäischer Rat Zusammensetzung: 27 Staats- und Regierungschefs der MS, Präsident der Kommission Art 4 EUV:... soll der EU die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse geben und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen (Leitlinien) für die Entwicklung festlegen. trifft politische Entscheidungen, keine Rechtsakte 10 5

Rat der Europäischen Union Zusammensetzung: je eine Vertreter jedes MS auf Ministerebene (203 EGV) Vorsitz: wechselt nach jeweils sechs Monaten Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) 11 Beschlussfassungsmehrheiten einfache Mehrheit qualifizierte Mehrheit Einstimmigkeit die jeweiligen Beschlussfassungserfordernisse ergeben sich aus den Bestimmungen des Vertrages ist nichts bestimmt, genügt die einfache Mehrheit 12 6

Qualifizierte Mehrheit EU 27 (seit 1.1.2007 - Art 205 EGV) Mitgliedstaat Stimmen Mitgliedstaat Stimmen Deutschland 29 Bulgarien 10 Großbritannien 29 Österreich 10 Frankreich 29 Slowakei 7 Italien 29 Dänemark 7 Spanien 27 Finnland 7 Polen 27 Irland 7 Rumänien 14 Litauen 7 Niederlande 13 Lettland 4 Griechenland 12 Slowenien 4 Tschechien 12 Estland 4 Belgien 12 Zypern 4 Ungarn 12 Luxemburg 4 Portugal 12 Malta 3 Schweden 10 gesamt 345 (258) 13 Kompetenzen (Art 202 EGV) Rechtsetzung Exekutivbefugnisse Kontrollbefugnisse dominantes Organ in der zweiten und dritten Säule Ernennungsrechte (zb Kommission, Gerichtshof, Rechnungshof) Zuständigkeiten in internationalen Angelegenheiten 14 7

Europäische Kommission Zusammensetzung: 27 Mitglieder (Art 213 EGV) die Mitglieder müssen unabhängig sein und werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung ausgewählt (Art 213 EGV) Ernennung: Benennung des Kommissionspräsidenten im gegenseitigen Einvernehmen der Mitgliedstaaten Benennung der weiteren Mitglieder durch Rat und Kommissionspräsident Zustimmung des EP Ernennung von den Regierungen der MS im gegenseitigen Einvernehmen. Amtsperiode: 5 Jahre 15 Kompetenzen Hüterin der Verträge : überwacht die Einhaltung des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts Initiativrecht ( Motor der Gemeinschaften) Vollziehungsfunktionen 16 8

Europäisches Parlament Zusammensetzung 786 Mitglieder Bestellung durch Direktwahl multinationale Fraktionen Amtsdauer: 5 Jahre 17 Europäisches Parlament EU 27 (2007-2009) Mitgliedstaat Sitze Mitgliedstaat Sitze Deutschland 99 Bulgarien 18 Großbritannien 78 Österreich 18 Frankreich 78 Slowakei 14 Italien 78 Dänemark 14 Spanien 54 Finnland 14 Polen 54 Irland 13 Rumänien 36 Litauen 13 Niederlande 27 Lettland 9 Griechenland 24 Slowenien 7 Tschechien 24 Estland 6 Belgien 24 Zyperns 6 Ungarn 24 Luxemburg 6 Portugal 24 Malta 5 Schweden 19 gesamt 786 18 9

Zusammensetzung nach multinationalen Fraktionen PSE: 201 ALDE: 87 PPE/DE: 267 Verts/ALE: 42 GEU/NGL: 41 IND/DEM: 36 UEN: 27 NI: 28 PPE/DE: Fraktion der Europäischen Volkspartei und europ. Demokraten PSE: Sozialdemokratische Fraktion im EP ALDE: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa Verts/ALE: Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz GUE/NGL: Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke IND/DEM: Fraktion Unabhängigkeit/Demokratie UEN: Fraktion Union für das Europa der Nationen NI: Fraktionslos 19 Kompetenzen Mitwirkung im Rechtsetzungsverfahren Haushalt Ernennung und Kontrolle 20 10

Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Art 220 ff EGV) Zusammensetzung: 27 Richter (Art 221) 8 Generalanwälte (Art 222), unterstützen die Richter Ernennung: von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen Funktionsperiode: 6 Jahre 21 Verfahrensarten (1) Vertragsverletzungsverfahren Kommission gegen Mitgliedstaat (Art 226 EGV) Nichtigkeitsklage, Untätigkeitsklage richtet sich gegen ein Organ der EG Mitgliedstaat gegen Mitgliedstaat (Art 227 EGV) (Art 230 und 232 EGV) 22 11

Verfahrensarten (2) Vorabentscheidungsverfahren eingebracht von einem nationalen Gericht - über die Auslegung des Vertrages - über die Gültigkeit und Auslegung von Handlungen der Organe (Art 234 EGV) Schadenersatzklagen Haftung der Gemeinschaft für Schäden, die durch ihre Organe verursacht wurden (Art 288 (2) EGV) 23 Institutionen / Organe in der EU Europäisches Parlament - besteht aus direkt gewählten Abgeordneten, zur Zeit 786 - Kontrolle (Budget) - Mitwirkung an der Gesetzgebung (Anhörung, Zusammenarbeit, Mitentscheidung) Mitwirkung bei der Gesetzgebung Wirtschafts- und Sozialausschuss & Ausschuss der Regionen Kontrolle durch Misstrauensvotum Rat der Europäischen Union besteht aus Vertretern der MS auf Ministerebene - Gesetzgebungsorgan der EU Stellungnahme Gesetzesvorschläge Europäisches Kommission unabhängig von MS, 27 Kommissare - Gesetzesvorschläge - Verwaltung, Kontrolle - Regierung der EU Rechnungshof Ausgaben- und Gebarungskontrolle Europäischer Gerichtshof und Gericht erster Instanz sichern die Wahrung des EG-Rechts 24 12

Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts Primäres Gemeinschaftsrecht Sekundäres Gemeinschaftsrecht 25 Primärrecht 1. Gründungsverträge (Vertrag von Paris 1951 (EGKS)) EWG-Vertrag 1957 (heute EG) EAG-Vertrag 1957 (Euratom) 2. Protokolle, Erklärungen, Konventionen 3. Beitrittsverträge 4. Allgemeine Rechtsgrundsätze 26 13

Sekundärrecht Verordnungen Richtlinien Entscheidungen Empfehlungen, Stellungnahmen 27 Verordnungen haben allgemeine Geltung sind in allen Teilen verbindlich gelten unmittelbar 28 14

Richtlinien keine generelle Anwendbarkeit gibt Ziele vor; der Weg ist Sache der MS die MS sind zur Umsetzung verpflichtet 29 Folgen der Nicht-Umsetzung Die Richtlinie wird wirksam Individuen können sich uu vor den nationalen Behörden auf die Bestimmungen der Richtlinie berufen Die Kommission kann gegen den säumigen Vertragsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten (Art 226 EGV) Haftung des Staates für den Schaden 30 15

Entscheidungen sind an einen MS oder an ein Individuum adressiert sind in ihrer Gesamtheit bindend 31 Wie entsteht Gemeinschaftsrecht? Grundstruktur Vorschlag der Kommission ( Motor ) Befassung des EP (Anhörung, Mitentscheidung, Zustimmung) Beschlussfassung durch den Rat 32 16

Vollziehung des Gemeinschaftsrechts Grundsatz: durch die Behörden der MS Ausnahme: durch Organe der EU (zb Wettbewerbsrecht) 33 Gemeinschaftsrecht - Charakteristika autonome Geltung unmittelbare Geltung unmittelbare Anwendbarkeit Vorrang Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Interpretation des nationalen Rechts Staatshaftung 34 17

EG-Recht primäres Gemeinschaftsrecht insb EGV (Diskriminierungsverbot, Grundfreiheiten, allgemeine Rechtsgrundsätze, Gemeinschaftsgrundrechte) Gemeinschaftsrechtsordnung Sekundäres Gemeinschaftsrecht Richtlinie Verordnung Entscheidung mitgliedstaatlicher Vollzug direkter Vollzug (ZB Kommission) Umsetzung durch nationales Recht Bescheid, Urteil nationale Rechtsordnung 35 Binnenmarkt ( vier Grundfreiheiten ) Binnenmarkt Warenverkehrs freiheit Art 23ff EGV Freier Personenverkehr Kapitalverkehrsfreiheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Art 39ff EGV Niederlassungsfreiheit Art 43ff EGV Freier Dienstleistungsverkehr Art 49 ff EGV Art 56ff EGV 36 18

Grundfreiheiten Wirkung der Grundfreiheiten Diskriminierungsverbot = Inländergleichbehandlungsgebot Verbot ausdrücklicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsgehörigkeit Verbot versteckter Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit Beschränkungsverbot Verbot von nicht diskriminierenden staatlichen Maßnahmen, die die Inanspruchnahme der Grundfreiheiten erschweren Rechtsangleichung 37 Europarechtliche Bezüge der Raumordnung keine unmittelbare Kompetenz für verbindliche Raumplanungsmaßnahmen der EG; durch ihre Regional- und Sektorenpolitik betreibt die EU de facto aber auch Raumentwicklungspolitik. Raumbedeutsame Maßnahmen sind in unterschiedlichem Ausmaß denkbar in den Bereichen Landwirtschaft (Art. 32 ff. EG), Verkehr (Art. 70 ff. EG), insbesondere Transeuropäische Netze (Art. 154 ff. EG), Regionalpolitik/Kohäsion (Art. 158 ff. EG), Umwelt (Art. 174 ff. EG, insbesondere Art. 175 EG). 38 19

Europäisches Raumordnungskonzept beim informellen Rat der für Raumordnung zuständigen Minister im Mai 1999 in Potsdam angenommen (EUREK). Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Raumordnung keine bindende Wirkung 39 Europäisches Raumordnungskonzept Inhalte In inhaltlicher Hinsicht legt das EUREK einen Orientierungsrahmen für die Fachpolitiken * der Europäischen Gemeinschaften und * der Mitgliedsstaaten mit räumlichen Wirkungen fest, um eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung Europas zu gewährleisten. 40 20

Transeuropäische Netze Art 154ff EGV: EG trägt zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie bei. Auswirkungen auf die Raumordnung keine verbindlichen Beschlüsse auf dieser Grundlage 41 Transeuropäische Netze - Ziele Ziele der Planungen hinsichtlich der transeuropäischen Netze sind * die Festlegung von Prioritäten und * die Festlegung von Vorhaben von gemeinsamen Interesse Europäische Ziele werden im Regelfall durch die Gemeinschaft finanziell unterstützt. 42 21

Europarecht und naturschutzrechtliche Planungen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat (auch) zusätzliche naturschutzrechtliche Planungsaufgaben unmittelbar auf europarechtlicher Grundlage begründet; insbes Verpflichtung zur innerstaatlichen Umsetzung: der Vogelschutz-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Diese Richtlinien verpflichten Österreich zur Ausweisung bestimmter Schutzgebiete ( natura 2000 -Gebiete und Vogelschutzgebiete) sowie zur Anpassung von Jagd- und Fischereivorschriften 43 Europäische Regionalpolitik (2007 bis 2013) Ziele Konvergenz Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Europäische territoriale Zusammenarbeit Instrumente Förderung durch die Fonds: EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung); ESF (Europäischer Sozialfonds), Kohäsionsfonds Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ): Organisationsform zur Förderung und Erleichterung der grenzüberschreitenden, transnationalen und überregionalen Zusammenarbeit 44 22

Umweltverträglichkeitsprüfung - Europarechtliche Bezüge Art 175 EGV als Grundlage UVP-RL: enthält Grundsätze für die Prüfung der Umweltverträglichkeit Erlassung strengerer Schutzvorschriften durch die MS ist zulässig Umsetzung durch das UVP-G 45 23