Deckungsmöglichkeiten bei Aufträgen in und Export nach Äthiopien

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Transkript:

Deckungsmöglichkeiten bei Aufträgen in und Export nach Äthiopien Martin Schmerbach Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Aktiengesellschaft und PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Berlin, 28.11.2016

Die Exportkreditgarantien des Bundes Förderung deutscher Exporte durch Absicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken zugunsten von Exporteuren und Banken Ziele Schutz vor Zahlungsausfällen Zugang zu schwierigen Märkten Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure Seite 2

An die Übernahme von Exportkreditgarantien sind Voraussetzungen geknüpft Üblichkeit der Vertragsbedingungen Förderungswürdigkeit (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die 75 % der Anträge stellen) Risikomäßige Vertretbarkeit Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben Seite 3

Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Weltkarte Marktfähige Risiken Nicht Marktfähige Risiken Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten Seite 4

Einzeldeckungen nach Hauptsektoren In Mio. EUR* * Abweichungen durch Rundungen Seite 5 Seite 5

Länder mit den höchsten neu übernommenen Deckungen In Mrd. EUR* * Abweichungen durch Rundungen Seite 6 Seite 6

Äthiopien DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Bei Sammeldeckungen können Geschäfte bis zu maximal EUR 5 Mio. gedeckt werden. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, auch auf Gegengeschäftsbasis. Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor gelten die Grundsätze der nachhaltigen Kreditvergabe der OECD (Sustainable Lending). Bei Kreditgeschäften mit dem öffentlichen Sektor liegt die Selbstbeteiligung für Finanzkreditdeckungen bei 10%. Der Erhöhungsteil des Selbstbehalts ist nur auf den Exporteur übertragbar. Bei Lieferantenkreditdeckungen ist die Absenkung des Selbstbehalts auf 5% nicht anwendbar. Seite 7

Äthiopien Sicherheiten Bei Geschäften mit dem privaten Sektor sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Darüber hinaus sind zusätzliche, projektbezogene Risikominderungsmaßnahmen erforderlich. Bei mittel- / langfristigen Geschäften mit privatrechtlich organisierten Bestellern des öffentlichen Sektors bestehen Sicherheitenerfordernisse wie für den privaten Sektor. Länderkategorie 7 ANERKANNTE BANKEN Als Garanten bzw. Darlehnsnehmer anerkannt: African Export-Import Bank (Afreximbank) Seite 8

Äthiopien Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2010 bis 30.06.2015 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2015 Exportkreditgarantien für die Infrastruktur bestimmen im ersten Halbjahr 2015 das Einzeldeckungsvolumen von Äthiopien. Seite 9

Deckungsformen Sammeldeckungen Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung-light Revolvierende Lieferantenkreditdeckung Revolvierende Finanzkreditdeckung Rahmenkreditdeckung Einzeldeckungen Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Finanzkreditdeckung Leistungsdeckung Bauleistungsdeckung Sektorale Sonderbestimmungen Airbusgarantie Projektfinanzierungen Schiffsfinanzierungen Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel und Wasserprojekte Ergänzende Deckungsformen Akkreditivbestätigungsrisikodeckung Avalgarantie (rev.) Beschlagnahmedeckung Leasingdeckung Verbriefungsgarantie Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm Vertragsgarantiedeckung Seite 10 20.07.2015 Seite 10

Wann und wie können Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland helfen? Beispiel: Export einer Maschine Anzahlung Fabrikationszeit Nach Auslieferung Verschiedene Zeitpunkte Vertragsgarantiedeckung Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Avalgarantie Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Garantie durch den Käufer. Ware wird nicht mehr fertig gestellt wegen Insolvenz des Bestellers, Lossagung vom Vertrag oder politische Gründe machen die Auslieferung unmöglich. Schutz vor Forderungsverlusten Nichtzahlung wg. wirtschaftlicher oder politischer Gründe. Erweiterung des Avalspielraums. Seite 11

Praxisbeispiel: Lieferung einer Werkzeugmaschine nach Äthiopien Auftragswert ca. 1 Mio. Fabrikationsdauer 6 Monate (teilw. Vorfinanzierung notwendig) Zahlungsbedingungen 15 % Anzahlung vor Fabrikationsbeginn gegen Anzahlungsgarantie 85 % nach Versand in 6 halbjährlichen Tilgungsraten inkl. Zinsen (3 Jahre Kreditlaufzeit) Absicherung über eine Hermesdeckung Refinanzierung über einen hermesgedeckten Forderungsankauf durch die Hausbank Seite 12

Praxisbeispiel: Vertragsgarantiedeckung 15 % Anzahlung vor Fabrikationsbeginn gegen Anzahlungsgarantie Gedeckte Risiken: - Ungerechtfertigte Ziehung der Garantie (unfair calling) - Ziehung der Garantie aus Gründen, die der Exporteur nicht zu verantworten hat (politische Schäden) Entschädigung der ausgezahlten Garantiesumme Selbstbeteiligung: 5 % Entgelt: einmalig %-Satz der Garantiesumme unter Berücksichtigung des Länderrisikos (im Beispiel 0,84% bei Länderkategorie 7) Außerdem Deckung möglich für Bietungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsgarantien Seite 13

Praxisbeispiel: Fabrikationsrisikodeckung Fabrikationsdauer: 6 Monate (teilw. Vorfinanzierung notwendig) Gedeckte Risiken: Ware wird nicht mehr fertig produziert bzw. fertige Ware wird nicht mehr versandt, weil Vertrag aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken nicht mehr durchgeführt werden kann Ersatz der entstandenen Selbstkosten, sofern keine anderweitige Verwertung der Ware möglich Selbstbeteiligung: 5 % Entgelt: %-Satz der gedeckten Selbstkosten unter Berücksichtigung von Länderrisiko und Risikolaufzeit (im Beispiel 2,22% bei Länderkategorie 7 und 6 Monate Risikolaufzeit) Seite 14

Praxisbeispiel: Lieferantenkreditdeckung 85 % nach Versand in 6 halbjährlichen Tilgungsraten inkl. Zinsen (3 Jahre Kreditlaufzeit) Gedeckte Risiken: Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken Selbstbeteiligung:15 % (5 % gegen Entgeltaufschlag möglich) Entgelt: einmalig, %-Satz der zu deckenden Forderung (im Beispiel 5,80% bei einem Käufer mit mittlerer Bonität aus einem Land der Länderkategorie 7) Möglichkeit der Refinanzierung über einen hermesgedeckten Forderungsankauf Seite 15

Finanzierung Mittelfristiger Lieferantenkredit Lieferung (z.b. 3 Jahre Kredit) ausländ. Besteller Kreditrückzahlung (Tilgung in 6 Halbjahresraten zzgl. degressiver Zinsen) Exporteur Refinanzierung Kreditinstitut Hermesdeckung Sicherungsabtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Bundesdeckung Seite 16

Praxisbeispiel: Avalgarantie Entlastung der Avallinie durch eine Avalgarantie Besicherung des herausgelegten Garantiebetrages bis zu 80 % zu Gunsten des Garantiestellers (Hausbank) Zusätzliche Liquidität durch Entlastung der Aval- bzw. Kreditlinie bei der Hausbank Voraussetzung: parallele Übernahme einer Vertragsgarantiedeckung oder Fabrikationsrisikodeckung Entgelt: kein zusätzliches Entgelt, Bund wird quotal an der Avalprovision beteiligt Seite 17

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) Pauschalvertrag für Sammeldeckung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Vielzahl von ausländischen Bestellern in verschiedenen Ländern mit Kreditzielen bis zu 12 Monaten Exporteur Seite 18

Praxisbeispiel: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) Die bestehende private Kreditversicherung deckt nur einen Teil der Umsätze ab. Die Gewährung von Zahlungszielen erfolgt nur unter der Voraussetzung einer Forderungsabsicherung. Unternehmen Gesamtumsatz in 2015 20 Mio. Automobilzulieferer Umsatz in Afrika Umsatz in Asien Umsatz in GUS-Staaten 1 Mio. (60 Tage Ziel) 2 Mio. (90 Tage Ziel) 2 Mio. (bisher Vorkasse, jetzt 60 Tage Ziel) Entgelt 34.000 0,68 % Individueller Prämiensatz Antragsgebühr Keine Mindestgebühr Keine Das Entgelt wird nur auf gedeckten und realisierten Umsatz erhoben. Seite 19

Investitionsabsicherung des Bundes Absicherung politischer Risiken bei Auslandsinvestitionen Absicherungsfähige Investitionen Enteignung/enteignungsgleiche Eingriffe Krieg Bruch von staatlichen Zusagen Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien Aktiver Geleitschutz des Bundes Operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Förderungswürdigkeit (u.a. Auswirkungen in Deutschland/Gastland) Rechtsschutz (insb.: bilateraler Investitionsschutzvertrag) Entschädigung Schadensvermeidung durch effektives Krisenmanagement Diplomatische Interventionen zur Rettung der Projekte Projektgerechte und praxisnahe Absicherung / Gewährung von politischem Flankenschutz Seite 20 Verlustausgleich durch angemessene Entschädigung Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht Kosten: Garantieentgelt 0,5 % p.a.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Firmenberater der Region Berlin Igor Sufraga Kontakt über: Customer Support Tel.: +49 (0) 30 / 20 94-53 56 E-Mail: uta.ziegler(@exportkreditgarantien.de Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34-90 00 info@agaportal.de www.agaportal.de Seite 21