19. Ordentlicher Bundeskongress des DGB, Berlin vom Mai 2010

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Transkript:

Stand: 25.03.2010 J 005 Lfd.-Nr. 1072 DGB-Bezirksvorstand Nordrhein-Westfalen Mitbestimmung in der handwerklichen Selbstverwaltung stärken -Gute Arbeit im Handwerk ermöglichen Empfehlung der Antragsberatungskommission Annahme Der DGB-Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Der DGB steht zur Selbstverwaltung im Handwerk auf der ordnungspolitischen Basis einer verbindlichen Handwerksordnung. Die nachfolgend aufgezeigten Reformansätze sollen die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem zukunftsfähigen eigenständigen Wirtschaftsbereich Handwerk sicherstellen. Die von Innungen und Verbänden im Handwerk favorisierte Niedriglohnstrategie und Lohndumping mit der Folge von Altersarmut führen jedoch handwerkspolitisch unweigerlich in eine Sackgasse. Das Handwerk mit seinen 4,8 Mio. Beschäftigten benötigt Zukunftsperspektiven auf der Grundlage von guter Arbeit sowie innovativer und nachhaltiger Entwicklung. Basis hierfür ist eine leistungsfähige Handwerksorganisation mit klarer Aufgabenstellung und transparenter Arbeitsteilung der Organisationen. Der DGB setzt sich für eine Struktur- und Organisationsreform der handwerklichen Selbstverwaltung ein. Ziel der Reform ist: die Handwerksorganisationen zu straffen und stärken, Aufgaben müssen klar verteilt werden. Quersubventionierungen innerhalb der Handwerksorganisationen sind im Interesse der Betriebe zu vermeiden. die Stärkung der Stellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der handwerklichen Selbstverwaltung durch verbindliche Qualifizierungs- und Freistellungsmöglichkeiten, die Einführung paritätischer Mitbestimmung in den Handwerkskammern und dem DHKT, die Stärkung und Erhaltung der Innung als Tarifpartner der Gewerkschaften, die Umsetzung guter Arbeit mit angemessenen Einkommen im Handwerk, die Verhinderung von Altersarmut bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handwerk, die Gesundheitsförderung und Prävention in Handwerksberufen zu fördern, die Stärkung der Handwerksbetriebe durch Entwicklung innovativer und nachhaltiger Zukunftsperspektiven. 40 41 Selbstverwaltung stärken 42 1

43 44 45 46 47 48 49 50 Vor dem Hintergrund des massiven Strukturwandels in den Handwerksbranchen muss eine kritisch konstruktive Bestandsaufnahme erfolgen und damit verbunden eine zukunftsfähige Reform der mit über 6.000 Handwerksorganisationen völlig überorganisierten Selbstverwaltung diskutiert werden. Eine zukünftige Organisationsstruktur im Handwerk muss aus leistungsfähigen, effizienten und in ihrer Aufgabenstellung klar abgegrenzten Einheiten bestehen. 51 52 Tarifverträge im Handwerk erhalten 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 Der Organisationsgrad von Handwerksbetrieben in Innungen ist seit Jahren stark rückläufig. Viele Innungen und Innungsverbände ziehen sich aus dem Tarifgeschäft zurück oder schließen Dumpingtarifverträge mit Pseudogewerkschaften ab. Ein weit verbreitetes Instrument des Lohndumpings durch Innungen ist die Gründung von sogenannten OT- Verbänden. Diese Praxis hat viele Handwerksbranchen zu Niedriglohnsektoren verkommen lassen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels führt eine solche Politik unweigerlich zu einem erheblichen Facharbeitermangel in den betroffenen Branchen. Hier muss unverzüglich gegengesteuert werden, um mit angemessenen und über verbindliche Tarifverträge abgesicherte Arbeitseinkommen Handwerksberufe für Berufseinsteiger attraktiv zu gestalten. Aufgrund geringer Mitgliederzahlen und fehlender finanzieller Ressourcen sind viele Innungen nicht mehr leistungsfähig und können ihre Aufgaben nicht erfüllen. In den Handwerkskammern hat eine ergebnisoffene Bestandsaufnahme der Leistungsfähigkeit der Innungen zur Übernahme hoheitlicher Aufgaben zu erfolgen. Ziel der Reform muss die Wiederherstellung handlungsfähiger Arbeitsstrukturen auf Ebene der Innungen sein, damit sie ihre Aufgabe als Tarifpartei und eigenständige Interessenwahrnehmung ohne die kostenintensive zusätzliche Ebene der Kreishandwerkerschaft wahrnehmen können. Kreishandwerkerschaften auflösen - Betriebe entlasten Die Handwerksbetriebe benötigen regionale Anlaufstellen für Handwerker und Politik. Die regionale Präsenz einer Handwerksorganisation muss auch zukünftig sichergestellt werden. Aufgrund des massiven Strukturwandels in den Handwerksbranchen ist die Finanzierung der Kreishandwerkerschaften in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt. Aufgrund der einseitigen gesetzlichen Aufgabenstellung der Kreishandwerkerschaften als reinrassige Vertretung des selb 2

93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 ständigen Handwerks und der nicht vorhandenen Arbeitnehmerbeteiligung ist die Rechtsform der Kreishandwerkerschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mehr angemessen. Hier bietet die Konzentration der Handwerksorganisation in eine zweigliedrige Struktur (Handwerkskammern und leistungsfähige Innungen) erhebliche Synergieeffekte und Einsparpotentiale für die Handwerksbetriebe. Eine zweigliedrige Organisationsstruktur hat sich bereits anderen Regionen bewährt. Zur Betreuung der Handwerksbetriebe kann die Handwerkskammer Außenstellen in angemessener Anzahl anbieten. Diese sollen integraler Bestandteil der Handwerkskammern sein. 106 107 Mitbestimmung in den Handwerkskammern ausbauen 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 Zur Stärkung der Selbstverwaltung ist zukünftig die paritätische Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Organen der Handwerkskammer unverzichtbar. Bis zur Umsetzung der paritätischen Beteiligung ist in den Satzungen zu regeln, dass der erste Stellvertreter des Präsidenten der Arbeitnehmervizepräsident /die Arbeitnehmervizepräsidentin ist. Des Weiteren fordern wir bis zur Erreichung einer paritätischen Mitbestimmung vorübergehend ein von der Kammerverwaltung unabhängiges Selbstverwaltungsbüro als Stabsstelle zur Unterstützung der Arbeitnehmervizepräsidentin / des Vizepräsidenten und der Arbeitnehmervertretung in der Selbstverwaltung. Die Ausstattung muss verbindliche Arbeitsstrukturen ermöglichen, hierzu gehört insbesondere auch die Zuarbeit durch eine Verwaltungskraft. Aufgrund der breiten Aufgabenstellung der Selbstverwaltung im Handwerk müssen die Gremienmitglieder zur Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes freigestellt werden. Ferner müssen sie mit den gleichen Schutzrechten wie Betriebsräte im BetrVerfG ausgestattet werden. Zur Stärkung und Erhaltung der Strukturen der Selbstverwaltung muss eine kontinuierliche Qualifizierung der Mitglieder der Organe der Selbstverwaltung stattfinden. Seminare, Coaching und Weiterbildung der Organmitglieder gehören selbstverständlich zur Tätigkeit der Mitglieder. Neben der Freistellung für Sitzungen muss durch die Handwerkskammer eine verbindliche Freistellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen.dies gilt insbesondere für Seminarangebote des DGB und der Gewerkschaften. Zur Sicherstellung der Qualifizierung und Freistellung müssen in den Haushaltsplänen der Handwerkskammern angemessene Budgets eingestellt werden. 3

143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 Spitzenorganisation entflechten verbindliche Aufgabenstellung regeln Es muss eine klare, auch für Außenstehende erkennbare Struktur der Spitzenorganisation in eine eigenständig wahrnehmbare Kammer- beziehungsweise Arbeitgebervertretung erfolgen. Zwei autonom agierende Organisationseinheiten auf Spitzenebene sind ausreichend. Die Trennung der Kammerorganisation von der Arbeitgeberorganisation bedingt auch eine personelle Entflechtung der Spitzengremien DHKT und UDH. Sowohl im Bereich der Wahlämter, als auch auf Ebene der Verwaltungen muss eine unverkennbare und transparente Zuordnung der Zuständigkeiten erfolgen. Drei Verbände mit unterschiedlichen Interessengruppen können in der Öffentlichkeit nicht von der gleichen Person repräsentiert werden. Mitbestimmung im DHKT stärken politische Wahrnehmung der Selbstverwaltung fördern Die Kammervereinigungen müssen sich als eigenständige Spitzenorganisationen der Handwerkskammern profilieren. Dies setzt paritätische Mitbestimmung im DHKT und den Vereinigungen auf Landesebene voraus. Die Arbeitnehmervizepräsidentinnen und Arbeitnehmervizepräsidenten müssen zukünftig gleichberechtigt in allen Gremien vertreten sein. Eine verbindliche Rechtsgrundlage über die Kostenerstattung und Freistellung der Arbeitnehmervizepräsidentinnen und Arbeitnehmervizepräsidenten zur Gremienarbeit muss geschaffen werden.. Durch Gremienarbeit entstehende Kosten müssen künftig von den betreffenden Organisationen unmittelbar getragen werden. Solange im DHKT keine paritätische Arbeitnehmerbeteiligung umgesetzt ist, muss der Arbeitnehmerbank im DHKT zur Unterstützung ihrer Arbeit ein unabhängiges Selbstverwaltungssekretariat zur Verfügung stehen. Die personelle Ausstattung soll mindestens eine Referentenstelle sowie eine Verwaltungskraft beinhalten. Sicherung eines eigenständigen Wirtschaftsbereichs Handwerk - demografischen Wandel durch gute Arbeit im Handwerk meistern Im Handwerk werden künftig in großem Maßstab neue Fachkräfte benötigt. Diese Entwicklung trifft mit einem starken Rückgang der Schulabgängerzahlen aus den allgemeinbildenden Schulen zusammen. Dies führt zu einem künftigen Wettbewerb der Wirtschaft um die noch zur Verfügung stehenden Auszubildenden. Verschärfend wirkt sich hierbei das negative Image des Handwerks in der Bevölkerung 4

193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 aus. Die Erosion des Tarifgefüges in vielen Handwerksbranchen ist ein Hauptgrund des Imageverlustes des Handwerks: Bereits heute müssen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters mit minimalen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auskommen. Grüne Dienstleistungen - Motor für Wachstum und Beschäftigung im Handwerk Die Handwerksorganisation muss die Themen Nachhaltigkeit und Ökologischer Umbau zukünftig stärker in den Vordergrund stellen. Hier müssen schnellstmöglich auf einer breiten Basis die Potentiale für Umwelt, Betriebe und qualitative Arbeitsplätze im Handwerk aufgezeigt werden. Die Nachfrage nach mehr Handwerksdienstleistungen ist insbesondere durch weitere Anreize zur energetischen Gebäudesanierung zu steigern. Der ökologische Umbau von Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen auf erneuerbare Energien sorgt ebenfalls für mehr Nachfrage im Handwerk. Weitere Zukunftsthemen sind im Feld der nachhaltigen Stadtentwicklung zu finden. Hier bietet beispielsweise der seniorengerechte Umbau von Wohnungen ein erhebliches Potential. Das Handwerk muss diese Wachstumsmärkte durch Information, Ausbildung und Qualifizierung für die Betriebe erschließen 5