Merkblatt (1) (Abt. Lebensmittelüberwachung u. Veterinärwesen)

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Transkript:

Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft Merkblatt (1) (Abt. Lebensmittelüberwachung u. Veterinärwesen) Grundsätze zur Durchführung der betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen nach Art. 5 i.v. Anhang II VO(EG) 852/2004 >Lebensmittelhygiene<- vom 29.04.2004 ( ABL.Nr. L 139 S.1), i. V. mit den 2, 3, u. 4 der VO zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 08. August 2007. Eigenkontrollsystem nach HACCP Grundsätzen: Es ist ein auf den Betrieb abgestimmtes Eigenkontrollsystem (Kontroll- und Überwachungsverfahren) einzurichten und schriftlich zu dokumentieren. Dieses muss z.b. beinhalten: Es ist eine Wareneingangskontrolle durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Bei Anlieferung gekühlter ( +2 C bis max.+7 C) oder tie fgefrorenen Waren (z.b. Fisch, Gemüse, Pommes, Dönerspieße etc.), ist zu überprüfen und zu dokumentieren, ob die geforderten Temperaturen von mindestens 18 C (kurzfristige Abweic hung 3 C) eingehalten wurden. Außerdem ist auf die persönliche Sauberkeit des Ausliefernden Fahrers sowie auf die Sauberkeit des Auslieferfahrzeuges zu achten und schriftlich zu vermerken. Entsprechendes gilt für Selbstversorger. Sämtliche Temperaturen der Kühl- und Gefriereinrichtungen sind täglich mindestens 1X mit einem externen und geeichten Thermometer zu überprüfen und schriftlich in Listen zu dokumentieren. Für die Frittiergeräte ist eine gesonderte Liste oder ein Buch zu führen, worin die Häufigkeit der Geräte- Reinigungen, des Fettwechsels (abhängig von der Häufigkeit, der Menge und Was frittiert wird) sowie regelmäßiges Entfernen von Schwebestoffen vorgegeben; und die durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden. Um dem gesundheitsschädlichen Acrylamid vorzubeugen sollte die Frittiertemperatur der Friteuse nicht 175 C übersteigen. Es ist ein Reinigungsplan für die Betriebsstätte zu erstellen, aus dem hervorgeht: Was wird gereinigt?, Wann wird gereinigt oder desinfiziert?, Wer hat gereinigt?. Um eine Kontamination zu vermeiden sind getrennte Reinigungsutensilien (Empfehlung : Farblich markieren) für Küchenräume, Gasträume und Personaltoilette zu verwenden. Außerdem dürfen Reinigungs- und Desinfektionsmittel nicht in Bereichen gelagert werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Es müssen jährlich Personalschulungen gemäß den Vorgaben der Lebensmittelhygiene Verordnung und alle 2 Jahre Folgebelehrungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt und dokumentiert werden. Postanschrift Öffnungszeiten Telefon Internet Konto Lauterstraße 8 Pfaffstraße 40/42 0631/7105-450 www.kaiserslautern-kreis.de Kreissparkasse Kaiserslautern 67657 Kaiserslautern Mo, Di 08.00-12.00 + 13.30-16.00 Uhr Telefax E-Mail Konto-Nr.: 5868 Stadtbus (Haltestelle) Mi, Fr 08.00-12.00 Uhr 0631/7105-457 info@kaiserslautern-kreis.de BLZ: 540 502 20 Goetheschule Do 08.00-12.00 + 13.30-18.00 Uhr IBAN: DE69 5405 0220 0000 0058 68 Rundbau BIC: MALADE51KLK

- 2 - Allgemeine Hygieneanforderungen: Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Nachteilige Beeinflussung: eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Biozid- Produkte oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren. Auf der Grundlage entsprechender Sach- u. Fachkenntnisse fordert der Gesetzgeber, dass Gefahren bei der Lagerhaltung, Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln ( Prozessablauf) erkannt, und Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren festgelegt und überprüft werden. Dabei ist folgende Vorgehensweise anzuwenden: Gefahrenanalyse in den Produktions- und Arbeitsabläufen beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln Identifizierung von Punkten in den Arbeitsabläufen, von denen Gefahren ausgehen können Identifizierung von Punkten in den Arbeitsabläufen, von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen (kritische Punkte) Sicherheits- u. Überwachungsmaßnahmen für die kritischen Punkte festlegen Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen Beispiel: Lagerhaltung Sind leicht verderbliche Lebensmittel mit einem Hinweis auf Einhaltung bestimmter Temperaturen versehen, dann müssen diese Temperaturen eingehalten und überprüft werden. Sofern eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel vermieden wird, darf kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen werden, wenn dies beim Be -u. Entladen von Beförderungsmitteln, von Lagerungs- u. Aufbewahrungseinrichtungen und bei der Beförderung in der Betriebsstätte aus Gründen der Zweckmäßigkeit erforderlich ist. Werden Lebensmittel nicht bei den gesetzlich vorgegebenen Temperaturen gelagert, ist das Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen möglich. Regelmäßige Kontrollen der Temperaturen in Kühl- u. Tiefkühleinrichtungen sind daher notwendig und in Checklisten einzutragen.

- 3 - Produkte 1.Hackfleisch u. 2. Fleischzubereitungen Fleisch- u. Wurstwaren, Käse, Feinkost Salate Milchprodukte Frischgeflügel, Wild Innereien einzuhaltende Temperaturen 1. Max + 2 C bezw.2. +4 C max. + 7 C max. + 10 C max. + 4 C max. + 3 C Frischfisch Tiefkühlware Speiseeis Feine Backwaren mit undurchbackener Füllung max. + 7 C max. + 2 C oder auf schmelzendem Eis mind. 18 C Eier, roheihaltige Speisen immer kühl lagern mind. + 7 C Beispiel: Reinigungsplan: Produktionsbereich / Küchenbereich Reinigung Desinfektion Türen / Türgriffe wöchentlich, oder nach Nach Bedarf Bedarf Fußböden täglich wöchentlich Waschbecken / Ausgüsse täglich wöchentlich Abzugshauben, Filter, Lüftungsgitter wöchentlich, oder nach Bedarf Arbeitstische, Theken täglich täglich Arbeitstische, Theken Nach Benutzung täglich Nach Verarbeitung von Fleisch, Geflügel, Fisch, Eiern Behälter zur Aufnahme von Lebensmitteln täglich täglich Schneidebretter, Arbeitsgeräte, Maschinen Nach Benutzung täglich Abfallbehälter täglich Nach Leerung Kühlräume - und Einrichtungen Tiefkühlräume - und Einrichtungen Täglich, oder nach Bedarf monatlich, nach Bedarf wöchentlich SOZIALRÄUME täglich wöchentlich TOILETTEBEREICH Türen, Wände, Fußböden täglich wöchentlich Sitztoiletten, Waschbecken täglich täglich

- 4 - Beispiel: Abfallentsorgung In Abfällen können sich Ungeziefer und Mikroorganismen vermehren. Bei unsachgemäßer Lagerung des Abfalls besteht die Gefahr, dass Ungeziefer/Mikroorganismen aus den Abfällen in die Speisen/Lebensmittel gelangen. Wie gehe ich mit Abfällen richtig um? Abfalleimer in der Küche müssen verschließbar sein und mit Fußhebelbedienung ausgestattet sein. Sie sind täglich regelmäßig zu entleeren und zu reinigen, mindestens einmal. die Abfälle täglich aus dem Arbeitsbereich zu entfernen. Sammelstellen und Tonnenplätze vor Ungeziefer geschützt und sauber halten Beispiel: Personalschulung (a.) Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat im Rahmen betriebseigener Maßnahmen zu gewährleisten, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet und geschult werden. Wenn der Betriebsinhaber die nötigen Sach - u. Fachkenntnisse nachweisen kann, darf er seine Mitarbeiter entsprechend selber schulen (b.) Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung EG Nr. 852/2004 über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebieten verfügen. Die Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen ( 4 DVO LMHV i.v. m. Anhang II Kap. XII VO EG 852/2004 Lebensmittelhygiene Verordnung (LMHV) Informieren Sie sich und Ihr Personal laufend über Hygiene am Arbeitsplatz. Kontrollieren Sie Ihre Anordnungen in unregelmäßigen Zeitabständen. Verlangen Sie bei Arbeitsbeginn ein aktuelles, gültiges Gesundheitszeugnis bzw. eine Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Personal muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach regelmäßig geschult werden. Die Teilnahme an Hygieneschulungen muss vom Personal durch Unterschrift bestätigt werden Der Unternehmer kann die Schulung selber oder durch sachkundiges Personal durchführen (Er kann- falls erforderlich- externe, sachkundige Personen hinzuziehen). Die durchgeführten Schulungen werden in die Checkliste eingetragen und von den geschulten Personen bestätigt

- 5 - Schankanlagen- Reinigungen Getränkeschankanlagen sind regelmäßig nach spezifischem Bedarf zu reinigen und zu desinfizieren, damit Getränke und Grundstoffe nicht nachteilig beeinflusst werden. Zu beachten sind die verkürzten Reinigungsintervalle gemäß den Vorgaben der DIN- Norm für Schankanlagen. Die Reinigungen der Schankanlage sind gemäß den Vorgaben der DIN-Norm 6650-6 Anforderungen an Reinigungen und Desinfektion durchzuführen und zu dokumentieren, nämlich alle 7 bis 10 Werktage Beispiel: Personalhygiene: Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen müssen ein hohes Maß an Sauberkeit halten. Sie müssen saubere Schutzkleidung tragen. Personen mit infizierten Wunden, Hautinfektionen oder Geschwüren dürfen mit Lebensmitteln nicht umgehen Persönliche Sauberkeit: Regelmäßiges Waschen der Kopf -und Barthaare Regelmäßiges Duschen Gute Mundhygiene Gesundheit: Durchfallerkrankungen, Wund- u. Hautinfektionen müssen dem Verantwortlichen gemeldet werden Nicht auf Speisen husten oder niesen Saubere Arbeitskleidung: Keine Straßenschuhe, Straßenkleidung während der Arbeit tragen Im Umkleideraum saubere Arbeitskleidung anziehen und Ersatzkleidung bereit halten Arbeitskleidung so oft wie nötig (täglich) wechseln Saubere Hände: Keinen Schmuck und keine Armbanduhr tragen Fingernägel kurz und sauber halten Keinen Nagellack tragen Hände so oft wie möglich waschen, insbesondere morgens vor Arbeitsbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Nase putzen, nach Anfassen verschmutzter Gegenstände Hände nach dem Toilettenbesuch gründlich waschen und desinfizieren Wunden an den Händen müssen mit Pflaster wasserfest abgedeckt werden (Handschuhe?

- 6 - Folgebelehrung gemäß 43 Infektionsschutzgesetz Schulung/Unterweisung gem. Anh. II Kap. XII VO EG 852/2004 (LMHV) i. V. 4 Durchführungsverordnung LMHV Schulungsunterlagen:......... Name... Vorname... Geburtsdatum... Wohnanschrift... Datum Folgebelehrung & Schulung Unterschrift Arbeitgeber (Verantwortl.)

- 7 - Temperaturkontrolle bei der Lager & Vorratshaltung Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: Kontrollieren Sie die Temperaturen der Räume und Geräte für die Kühl- bzw. Tiefkühllagerung stichprobenartig, jedoch mindestens 1X täglich mit einem geeichten Thermometer. Bitte tragen Sie die gemessenen Temperaturen in die Checkliste ein und bestätigen Sie die Eintragung mit Ihrer Unterschrift. Monat:... Datum Gerät 1 Gerät 2 Gerät 3 Gerät 4 Korrekturmalnahmen Unterschrift