Das Europäische Parlament Offizielles Logo des EP 1. Einleitung 2. Struktur/Aufbau 3. Aufgaben und Funktionen a. Gesetzgebung b. Haushalt c. Kontrollrecht 4. Schlussbemerkung 5. Quellen Von Hannah Becker Klasse 10a 2012/13 Fach Gemeinschaftskunde Herr Reuter
1. Einleitung Das Europäische Parlament ist neben dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission eines der drei EU-Organe. Es ist die einzige Institution in der EU, die durch Wahlen direkt vom Volk legitimiert wird. Der Sitz des Parlaments ist Straßburg. Brüssel ist ein weiterer Tagungsort und Luxemburg die Verwaltungsstelle. Parlamentsgebäude in Straßburg Durch den Vertrag von Lissabon (auch Reformvertrag genannt), der am 01.12.09 in Kraft trat, wurden die Zusammensetzung und die Zuständigkeit des Parlaments stark erweitert und reformiert. Im Folgenden werden neben dem Aufbau und der Struktur des Europäischen Parlaments dessen weitreichende Funktionen in der EU-Politik beleuchtet. 2. Struktur und Aufbau Das Europäische Parlament wird vom Volk, also den 500 Mio. Bürger und Bürgerinnen der derzeitig 27 EU-Mitgliedstaaten, gewählt. Das geschieht alle fünf Jahre. Die erste Wahl hat 1979 und die bislang letzte 2009 stattgefunden. Die Europawahl, wie sie auch genannt wird, ist die größte multinationale Wahl der Welt, die nach den Wahlgrundsätzen frei, gleich, allgemein, geheim und unmittelbar stattfindet. Gegenwärtig werden 754 Mandate 1 vergeben. Diese Zahl ergibt sich aus der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedstaaten. Deutschland ist so zum Beispiel im Moment durch 99 Abgeordnete im Parlament vertreten. Aus ihrer Mitte wählen die Abgeordneten einen Präsidenten oder eine Präsidentin und weitere 14 Vizepräsidenten. Diese werden auf die Hälfte der Regierungszeit des Parlaments, also zweieinhalb Jahre gewählt. Die Plenarsitzungen des Parlaments finden jeden Monat statt. Sie dauern eine Woche und es sind insgesamt 12 Sitzungen pro Jahr vorgesehen. 1 Siehe: Europa 2012. S.17 2
Der Punkt der Zusammensetzung des Parlaments war eine Neuerung des Vertrags von Lissabon. So legt dieser fest, dass es 750 Abgeordnete und einen Präsident, also 751 zu vergebende Mandate gibt. Außerdem beträgt die Mindestzahl an Abgeordneten eines Landes sechs, die Höchstzahl 96. Da der Vertrag nach der Europawahl 2009 verabschiedet wurde, wird dieser Punkt der Reform erst bei der nächsten Wahl 2014 umgesetzt werden. Die gewählten Abgeordneten organisieren sich dann mit andern Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung in Fraktionen. Hierbei gibt es sieben Fraktionen. Die größte dieser Fraktionen ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), gefolgt von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (SPE) und der Fraktion der Allianz der Liberalen und Sitzverteilung auf die Parteien im EP Demokraten für Europa (ALDE). Weiter gibt es die Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (GRÜNE/EFA), die Europäische Konservative und Reformisten (ECR), die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken / Nordische Grüne Linke (KVEL/NGL) und die Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie" (EFD). Außerdem gibt es momentan 27 Abgeordnete 2, die keiner Fraktion angehören, somit also fraktionslos sind. Bei diesen Fraktionen ist es für jede von ihnen Pflicht, dass sie sich aus mindestens 25 Mitgliedern zusammensetzt. Diese Mitglieder müssen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten (im Moment sieben) stammen. 3. Aufgaben und Funktionen Der Aufgabenbereich des Europäischen Parlaments hat sich in den letzten Jahrzehnten stark vergrößert, unter anderem auch durch den Lissabon-Vertrag. Durch diese Reformen sollte das Parlament mehr Macht bekommen, um den Einfluss der Bürger/innen auf das politische 2 Siehe: http://www.europarl.de/www.europarl.de/view/de/parlament/organisation/fraktionen.html;jsessionid=8a80 FFBCC97DF646C6926021D4010155 3
Geschehen zu vergrößern. Hierzu wurde das Parlament ausgewählt, da dieses durch die Europawahl direkt gewählt wird. 3.a Gesetzgebung Grundlegende Änderungen gab es bei der Funktion des Parlaments bei der Gesetzgebung. Hierbei kann es die EU-Kommission zu einem neuen EU-Gesetz auffordern. Die Kommission erarbeitet dann den Gesetzesvorschlag und legt ihn dem Parlament vor. Dort wird dieser in den Fachausschüssen beraten und wenn nötig geändert. Anschließend wird der überarbeitete Gesetzvorschlag im Plenum, einer Vollversammlung des Parlaments, debattiert und darüber abgestimmt. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird der Gesetzvorschlag dem Rat vorgelegt, der diesen debattiert. Insofern keine Einigung von Parlament und Rat zu erzielen ist, wird ein Vermittlungverfahren durchgeführt. Wenn beide Institutionen einverstanden sind, wird das Gesetz erlassen. So hat das Parlament zwar nicht die direkte Befugnis zur Gesetzerstellung, es können aber keine Gesetze erlassen werden, welchen das Parlament nicht zugestimmt hat. Dies nennt man ordentliches Gesetzgebungsverfahren und bedeutet, das Parlament kann ein Gesetzt ablehnen und formelle Änderungsvorschläge anbringen. Auf diesem Wege werden Gesetze zu international regelbaren Themen wie Energiepolitik, Einwanderung und Agrarpolitik verabschiedet. 3.b Haushaltsbefugnisse Das Parlament besitzt zusammen mit dem Rat die Macht über die Finanzen der EU. Ohne die Bewilligung der beiden Organe können keine Ausgaben aus der EU-Kasse getätigt werden. Die EU-Kommission schlägt den mehrjährigen Finanzrahmen inklusive des jährlichen Haushaltsplans vor. Dieser muss durch den Rat und das Parlament bestätigt werden. Dadurch bilden sie eine gleichberechtige Haushaltsbehörde. 3.c Kontrollrecht Weiteres Gewicht in der Europapolitik besitzt das EP durch sein Kontrollrecht, vor allem der EU-Kommission gegenüber. Erstens wählt es basierend auf dem Vorschlag des Rates den EU- Kommissionspräsidenten. Zweitens muss es die Auswahl der EU-Kommission als Ganzes bewilligen, wobei sie jeden Kandidaten einer Anhörung unterzieht. Drittens kann es durch eine Zweidrittelmehrheit in einem Misstrauensvotum gegen die Kommission diese zur Auflösung bringen. 4
4. Schlussbemerkung An diesen aufgeführten Punkten kann man die Bedeutung des Europäischen Parlaments in der Gestaltung der EU-Politik erkennen. Es ist das einzige EU-Organ, das durch Wahlen vom Volk bestimmt wurde. Somit wirkt es wie ein Sprachrohr für die Bevölkerung Europas in der Europapolitik. Es ist unschwer zu erkennen, dass ohne das Parlament keine solche Politik möglich wäre. 5. Quellen: Kunzmann, Dr. Bernd: Europa 2012. Das Europäische Parlament http://www.bundesregierung.de/webs/breg/de/themen/europa/funktion/europaeisch e_parlament/_node.html http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.html http://www.europarl.de/www.europarl.de/view/de/parlament/organisation/fraktionen. html;jsessionid=8a80ffbcc97df646c6926021d4010155 http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0042423726/parliament-and-the- Lisbon-Treaty.html http://de.wikipedia.org/wiki/haushalt_der_europ%c3%a4ischen_union http://www.badische-seiten.de/bild/strassburg/europaeisches-parlament.jpg http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/91/europarl_logo.svg/310p x-europarl_logo.svg.png http://www.europarl.at/transform/thumbview/adagio46_demo/content/static/images/camembert_jaenner2012.jpg 5