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Transkript:

Diplomprüfung aus Finanzrecht, 22.11.2010 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Rechtsquellen des Steuerrechts [2 P] Beschreiben Sie die Rolle und die Besonderheiten der Richtlinien und Erlässe des BMF im Steuerrecht. Seite 1 von 11

2. Einkommensteuer [6 P] Beurteilen Sie folgende Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes: a) A ist Gesellschafter der F OG, die sich mit Fischzucht beschäftigt. [1] b) Angestellte B bekommt von ihrem Arbeitgeber ein zinsfreies Darlehen ihv 10.000 und konsumiert am Arbeitsplatz kostenlose Mahlzeiten in der Betriebskantine (Wert: 100 /Monat). [1] c) Herr C verkauft 2010 ein im Jahr 2009 von seiner Mutter geerbtes Haus um 150.000, in dem bis 2009 die Mutter gelebt hat (Anschaffungszeitpunkt: 2007, Kaufpreis: 100.000 ) und ab 2009 Herr C lebt. [2] d) Frau D erhält Zuwendungen von einer Privatstiftung (Einkunfts- und Erhebungsart). [2] Seite 2 von 11

3. Einkommensteuer [7 P] a) Unternehmer U hat an K (Käufer) schadhafte Maschinen verkauft. K macht brieflich Gewährleistungsansprüche von 80.000 geltend und droht mit einer Klage. U rechnet mit einem Urteil in 3 Jahren und Prozesskosten ihv 20.000. Wie hat U in folgenden Fällen vorzugehen: [4] 1. Unternehmensbilanz (UGB); bitte auch die Rechtsgrundlage anführen [1] 2. Steuerbilanz ( 5 Abs 1 Ermittler) [1] 3. Steuerbilanz ( 4 Abs 1 Ermittler) [2] b) Im Anlagevermögen befindet sich eine 50%ige GmbH-Beteiligung (Buchwert 50.000 ). 2010 sinkt der Wert der GmbH-Anteile vorübergehend auf 40.000. 2011 wird die Klage gewonnen, der Wert steigt auf 60.000. Wie ist in den Jahren 2010 und 2011 vorzugehen: [3] 1. Steuerbilanz ( 4 Abs 1 Ermittler) [1] Seite 3 von 11

2. Steuerbilanz ( 5 Abs 1 Ermittler) [2] 4. Einkommensteuer [4 P] Wie ist das zu versteuernde Einkommen der natürlichen Person N zu ermitteln: a) N (Professor für Finanzrecht) besucht eine Steuerfachtagung in Salzburg (Reisekosten 1.000 ), die Universität kann ihm jedoch die Aufwendungen aufgrund der Budgetkrise nicht ersetzen. [1] b) N verdient 20.000 und musste für die Beinbruch-Operation seines Sohnes 3.000 bezahlen, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt wurde. [1] c) N hat für die Berufsausbildung seiner Tochter in Eisenstadt (Burgenland) 1.000 ausgegeben, die auch in Wien (Wohnort des N) möglich wäre. [1] Seite 4 von 11

d) N hat 10 % seines Einkommens an die Scientology-Organisation als Kirchenbeitrag überwiesen. [1] 5. Körperschaftsteuer [6 P] Beurteilen Sie folgende Vorgänge nach dem Körperschaftsteuerrecht: a) Der Wiener A ist Alleingesellschafter der englischen X Ltd. (gegründet über das Internet, eingetragen in London), die in Wien 10 Wohnungen vermietet, wobei Herr A die Ltd. von Wien aus führt. [1] b) Frau C besitzt 100 % der Aktien der A-AG (Grundkapital 100.000 ) die seit Jahren Verluste erwirtschaftet. Sie freut sich daher, dass sie zumindest keine Körperschaftsteuer zahlen muss. [1] c) B kauft von der X GmbH (B hat 100 % der Anteile) ein Bürohaus um 900.000 (Verkehrswert 500.000 ), um eine höhere Liquidität zu erreichen. [1,5] Seite 5 von 11

d) Anschließend stellt B dasselbe Grundstück der X GmbH unentgeltlich zur Verfügung. [1,5] e) Die Stadt Wien: -) vermietet Gemeindewohnungen, und -) überlässt den Rathausplatz für Weihnachtsmärkte. [1] Teil 2 Umsatzsteuer, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 6. Umsatzsteuer [2,5 P] a) In welchen Fällen muss ein steuerlicher Vertreters im Sinne des UStG bestellen werden? [1,5] b) Welche Rolle spielt die Europäische Union bei der österreichischen Umsatzsteuergesetzgebung? [1] Seite 6 von 11

7. Umsatzsteuer [7 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht: a) Bauunternehmer B lässt seine Ferienwohnung von seinem Unternehmen unentgeltlich ausbauen. Dabei wird Material (Einkaufswert von 7.000; Verkehrswert von 9.000) verwendet. Die Arbeitszeit würde einem Dritten mit 1.500 verrechnet werden. Tatsächlich entfallen aber nur 1.100 an Kosten und Nebenkosten auf die verwendete Zeit. [2] b) Im Jahr 2009 eröffnete Frau Klein in Österreich ein Unternehmen für das sie eine Geschäftsausstattung um 10.000 zzgl. 20 % USt anschaffte. Im Jahr 2009 erzielte sie einen Umsatz ihv 18.000. Im Jahr 2010 erhöhte sich ihr Umsatz auf 47.300. Erläutern Sie die möglichen Auswirkungen auf die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer. [4] Seite 7 von 11

c) Der Buchhändler Ö aus Wien liefert Bücher im Wert von 10.000 an den Schweizer Händler H in Zürich. Ö befördert die Waren im eigenen LKW. [1] 8. Grunderwerbssteuer [5 P] Beurteilen Sie folgende Fälle aus grunderwerbssteuerlicher Sicht (Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung der Steuerschuld; Steuerschuldner): a) Der Bauunternehmer B verkauft am 7.4.2010 dem Unternehmer S ein Grundstück mit Bürogebäude (Einheitswert: 50.000; Verkehrswert: 2,5 Mio.) um 2,5 Mio. zzgl. 20% USt. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt am 12.12.2010. [2,5] b) C erbt von seinem Vater V ein Grundstück. Der Verkehrswert beträgt 300.000 und der EW 20.000. [2] c) Wann endet in Beispiel a) die Erklärungsfrist? [0,5] Seite 8 von 11

9. Gebühren und Verkehrssteuern [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte. a) Herr K und Frau L gründen ein Transportunternehmen in Form einer GmbH, an der beide zu 50 % beteiligt sind. [1,5] b) Für die Büroräumlichkeiten schließt die GmbH mit X einen unbefristeten Mietvertrag ab. [1] c) Weiters schließt die GmbH eine Feuerversicherung ab. [0,5] d) Herr K und Frau L heiraten. Die Ehe geht jedoch bereits nach einem Jahr in die Brüche. Daraufhin schließen die beiden vor Gericht einen Vergleich über die Unterhaltsansprüche. [0,5] Seite 9 von 11

10. Verfahrensrecht (2 P) Welche Möglichkeiten stehen den Steuerpflichtigen in folgenden Fällen zu? a) Nach einem Autounfall im Jänner 2009 lag K ein halbes Jahr im Krankenhaus. Das führte dazu, dass er die Berufung gegen seinen ESt-Bescheid für das Jahr 2008 nicht rechtzeitig einbringen konnte. [1] b) Y erhält plötzlich einen ESt-Bescheid in der Höhe von 8.000. Soviel Geld hat Y im Moment nicht zur Verfügung. Y möchte keine Berufung einbringen. [1] 11. Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht (5 P) a) Der Unternehmer U erwartet eine Außenprüfung durch das Finanzamt. Er hat bewusst überhöhte Vorsteuergutschriften in Höhe von 2.000 Euro erwirkt. [4] 1. Welches Finanzvergehen liegt hier vor? [0,5] 2. Welcher Strafrahmen ergibt sich bei einer Verurteilung? [1] 3. Welche Behörde ist örtlich und sachlich für den Strafbescheid zuständig? [1] Seite 10 von 11

4. Was würden Sie U raten? [1,5] b) A wurde von der zuständigen Behörde wegen Abgabenhinterziehung mit einem strafbestimmenden Wert von 10.000 verurteilt. A ist von seiner Unschuld überzeugt. Was kann er tun? [1] Seite 11 von 11