Telefon: 233-2 75 14 Telefax: 233-2 11 36 Alexander Doll Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V Abtrennung der Netze Auswirkungen der EU-Pläne auf die Stadtwerke München GmbH Antrag Nr. 02-08 / A 03981 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 01.10.2007 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 00164 Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 03.06.2008 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Antrag Nr. 02-08 / A 03981 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 01.10.2007 Inhalt In der Vorlage wird der Sachstand zu den Bemühungen der EU bezüglich der Errichtung eines wettbewerbsorientierten europäischen Energiemarkts für Strom und Gas dargestellt, zuletzt konkretisiert durch das von der Europäischen Kommission verabschiedete 3. Binnenmarktpaket. Entscheidungsvorschlag Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die SWM Infrastruktur GmbH als Betreiberin des Elektrizitätsversorgungsnetzes und des Gasversorgungsnetzes im Gebiet der LH München sowie die SWM Infrastruktur Region GmbH als Betreiberin des Gasverteilernetzes in 36 Umlandgemeinden sind von den Entflechtungsvorschriften des 3. Binnenmarktpaketes nicht unmittelbar betroffen. Gesucht werden kann auch nach 3. Binnenmarktpaket, Übertragungsnetze, Verteilungsnetze, EnWG, Independent System Operator
Telefon: 233-2 75 14 Telefax: 233-2 11 36 Alexander Doll Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V Abtrennung der Netze Auswirkungen der EU-Pläne auf die Stadtwerke München GmbH Antrag Nr. 02-08 / A 03981 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 01.10.2007 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 00164 1 Anlage Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 03.06.2008 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen/RL hat am 01.10.2007 den beiliegenden Antrag Nr. 02-08 / A 03981 gestellt, in dem aufgefordert wird darzustellen, wie sich die Pläne der EU- Kommission zur eigentumsrechtlichen Trennung der Netze von der Energieerzeugung auf die Stadtwerke München GmbH auswirken würden. Zudem soll über den Sachstand der Diskussion auf EU-Ebene berichtet werden. Hierzu hat die Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung Beginnend mit der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 19.12.1996 und der Gasbinnenmarktrichtlinie vom 22.06.1998 hat die EU die Grundlagen für die Errichtung eines wettbewerbsorientierten europäischen Energiemarkts für Strom und Gas geschaffen, die in der Folgezeit durch weitere europäische Regelungen ergänzt bzw. modifiziert worden sind. Diese europäischen Regelwerke wurden in mehreren Schritten im wesentlichen mit den Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den dazu ergangenen Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt. Drittes Binnenmarktpaket Die Europäische Kommission hat am 19.09.2007 das so genannte 3. Binnenmarktpaket zur Weiterentwicklung der europäischen Strom- und Gasmärkte verabschiedet. Dieses Paket, das noch keine Rechtswirksamkeit besitzt, besteht aus folgenden Teilen: - Vorschlag zur Änderung der Strombinnenmarktrichtlinie,
Seite 2 - Vorschlag zur Änderung der Gasbinnenmarktrichtlinie, - Vorschlag zur Änderung der VO zum grenzüberschreitenden Stromhandel, - Vorschlag zur Änderung der Netzzugangsverordnung Gas, - Verordnungsvorschlag zur Schaffung einer Agentur für die Kooperation der Regulierungsbehörden. Im wesentlichen beschäftigt sich die Europäische Kommission auch mit der vertikalen und organisatorischen Entflechtung (Unbundling) der Strom- und Gasnetze. Übertragungs-/ Fernleitungsnetze Zentraler Bestandteil des Binnenmarktpaketes sind die Vorschläge zur weitergehenden Entflechtung der Betreiber von Übertragungsnetzen für Strom bzw. der Betreiber von Fernleitungsnetzen für Gas. Dabei ist unter einem Übertragungsnetz ein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundnetz (für Strom) bzw. ein Hochdruckfernleitungsnetz (für Gas) zu verstehen. Die Europäische Kommission lässt bei den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen den Mitgliedsstaaten die Wahlmöglichkeit zwischen einer eigentumsrechtlichen Entflechtung und der klar als zweitbesten Option gekennzeichneten Möglichkeit, so genannte Independent System Operators (ISO) einzusetzen. Der ISO soll die gesamte Kontrolle über das Netz übernehmen vom operativen Netzbetrieb bis hin zur Planung und Durchführung des Netzausbaus. Auch die Netzentgelte und Erlöse aus dem Engpassmanagement sollen vom ISO eingezogen werden. Der Netzeigentümer soll nur noch eine fixe Rendite erhalten, aber weiterhin die vom ISO beschlossenen Investitionen finanzieren. Deutschland und weitere EU-Staaten haben sich gegen eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen. Verteilungsnetze Auf Ebene der Verteilnetze für Strom und Gas gelangt dagegen die Kommission in ihrem Binnenmarktpaket zu dem Schluss, dass die derzeitigen Rechtsvorschriften für die funktionale Entflechtung für Verteilnetzbetreiber ausreichend sind. Insbesondere seien so die Kommission aber einschränkend zur Zeit noch nicht ausreichende Erfahrungen gesammelt worden, um die Wirksamkeit der geltenden Entflechtungsvorgaben zu bewerten. Hier strebt die Kommission nur eine genauere Ausformulierung der geltenden Gesetzgebung an, die aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die Anwendung der Vorschriften über die eigentumsrechtliche Entflechtung ist für Verteilnetzbetreiber im 3. Binnenmarktpaket derzeit nicht vorgesehen. Jedoch ist es der Kommission möglich, Leitlinien zu erlassen, die sicherstellen sollen, dass Verteilnetzbetreiber ihre Verpflichtung zur Unabhängigkeit in vollem Umfang erfüllen, dass es nicht zu Diskriminierungen kommt und dass das vertikal integrierte Unternehmen bei
Seite 3 seinen Versorgungsaktivitäten nicht in unfairer Weise Vorteile aus seiner vertikalen Integration zieht. Folgerungen Bei den Stadtwerken München ist die SWM Infrastruktur GmbH die Betreiberin des Elek-trizitätsversorgungsnetzes (München und Moosburg) und die Betreiberin des Gasversorgungsnetzes im Gebiet der LH München. Die SWM Infrastruktur GmbH besitzt und betreibt aber kein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundnetz (für Strom) bzw. kein Hochdruckfernleitungsnetz (für Gas), sondern Verteilungsnetze im Strom- und Gasbereich. Sie ist daher von den Entflechtungsvorschriften des 3. Binnenmarktpaketes nicht unmittelbar betroffen. Dasselbe gilt für die SWM Infrastruktur Region GmbH als Betreiberin des Gasverteilernetzes in 36 Umlandgemeinden. Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene ist vorgesehen, dass im Mai 2008 das Paket im Europäischen Parlament behandelt und angenommen wird. Im Juni 2008 tagt dann der Energieministerrat der EU, der sich auch mit möglichen Änderungsvorschlägen beschäftigen würde. Sollte es dort zu keiner Einigung kommen, würde ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine unmittelbare Betroffenheit der SWM von oben genannten Entflechtungsregelungen eintreten, wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft dem Stadtrat dies darstellen. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Der Korreferent/die Korreferentin des Referates für Arbeit und Wirtschaft hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die SWM Infrastruktur GmbH als Betreiberin des Elektrizitätsversorgungsnetzes und des Gasversorgungsnetzes im Gebiet der LH München sowie die SWM Infrastruktur Region GmbH als Betreiberin des Gasverteilernetzes in 36 Umlandgemeinden sind von den Entflechtungsvorschriften des 3. Binnenmarktpaketes nicht unmittelbar betroffen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3. Der Antrag Nr. 02-08 / A 03981 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 01.10.2007 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. III. Beschluss nach Antrag.
Seite 4 Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. RAW/FB V <M:\FB_V\swm\3 Gremien\1 Stadt\1 Stadtrat\2 Antraege\Gruene\3981 abtrennung netze Beschluss.- doc> 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das RAW FB I Per Hauspost An die Stadtwerke München GmbH G-Z-BG (3-fach) z. K. Am... I.A....