Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Ähnliche Dokumente
Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Munster Flüggenhofsee -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch)

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

Bebauungsplan Nr. 49 "Winsener Straße West ", 1. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften - im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB

Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Munster Waldstraße -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch)

Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

Planzeichnung zur Außenbereichssatzung Huxfelder Straße. Gemeinde Grasberg. - Entwurfsexemplar -

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

B E B A U U N G S P L A N

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost

Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

BEBAUUNGSPLAN NR.98 "ALTER SPORTPLATZ"

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf

Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Bebauungsplan Harsebruch

Bekanntmachung Flecken Artlenburg

Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr OT Loquard

Gemeinde Wedemark. Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges. 1. Änderung

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a.

Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

Örtliche Bauvorschrift

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr.

Stadt Hardegsen Bebauungsplan Nr. 41 Vogelfleck mit 3. Änderung betreffend die Bauplätze 59 bis 63!

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Westerholz" mit örtlicher Bauvorschrift Maßstab 1 : 1.000

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

STADT BASSUM Landkreis Diepholz

des Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd

Region Hannover Stadt Sehnde. Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

Übersichtsplan M. 1:5000. Rönner Haken 35/31 35/47 35/74 35/41 35/46 35/43 35/45 35/44 21/10 35/22 35/20 21/11 35/23 35/21 35/19 27/8 25/13 27/10

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Reppenstedt

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Entwurf. Stadt Osterholz Scharmbeck

Neubiberg Lkr. München

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Leitenfeld / Schwabenberg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 "Ohlhof - Markt" Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2.

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gestaltungssatzung Lamersdorf

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG RECHTSGRUNDLAGEN

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Transkript:

Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken Planzeichnung und textliche Festsetzungen Entwurf gemäß 3 (2) i. V. m. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Stand: 05.03.2012

Präambel Auf Grund der 1 (3) und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Soltau den Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard- Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschrift und der dazugehörigen Begründung, als Satzung beschlossen. Das Planverfahren wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Verfahrensvermerke Plangrundlage Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Maßstab: 1.1.000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Datum: Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens sind durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder für wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standartpräsentationen ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zulässig. Keiner Erlaubnis bedarf 1. die Verwertung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch kommunale Körperschaften.

2. die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen durch kommunale Körperschaften, soweit diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eigene Informationen für Dritte bereitstellen (Auszug aus 5 Abs. 3 NVermG).... Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Verden Katasteramt Soltau Planverfasser Der Bebauungsplan wurde von der Fachgruppe 61 Planung und Raumordnung - der Stadt Soltau ausgearbeitet. Im Auftrage... Martina Schaper Fachgruppenleiterin Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Soltau hat in seiner Sitzung am.. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln und der dazugehörigen Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am.. ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 und die dazugehörige Begründung haben vom.. bis einschließlich.. gemäß 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Soltau hat nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB den Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln in seiner Sitzung am.. gemäß 10 BauGB als Satzung, sowie die Begründung beschlossen. Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders- Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln ist gemäß 10 (3) BauGB am.. ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 116 in Kraft. Verletzung von Vorschriften Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 116 sind gemäß 215 BauGB eine Verletzung von Vorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nicht / geltend gemacht worden.

Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung in den Allgemeinen Wohngebieten ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 10, 1 Abs. 4 Nr. 2, 1 Abs. 6 Nr. 1 und 4 BauNVO) Innerhalb des festgesetzten allgemeinen Wohngebietes sind zulässig: - Wohngebäude, - nicht störende Handwerksbetriebe, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, - Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit bis zu 10 Betten je Betrieb, - Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke. In dem allgemeinen Wohngebiet sind ausnahmsweise zulässig: - die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank und Speisewirtschaften Alle anderen gemäß 4 BauNVO möglichen Nutzungen sind gemäß 1 Abs. 5 und 6 BauNVO nicht zulässig. Erforderliche Stellplätze sind auf den Baugrundstücken nachzuweisen. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 und 9 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 18 BauNVO) 2.1 In den allgemeinen Wohngebieten darf die Höhe des Erdgeschossfußbodens für Neubauten max. 30 cm über Oberkante Gelände gemäß 16 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), am höchsten Punkt des Geländes liegen. Ausnahmen im Rahmen des Bestandschutzes sind zulässig. 2.2 Die in der Planzeichnung festgesetzten Höhen baulicher Anlagen gelten einschließlich Dachaufbauten und Antennenanlagen. Für die festgesetzten Höhen baulicher Anlagen sind Ausnahmen im Rahmen des Bestandschutzes zulässig. 2.3 Offene Balkone dürfen die Baugrenzen zu öffentlichen Straßen um bis zu 2 m überschreiten. 2.4 Die Überschreitung der zeichnerisch festgesetzten Baugrenze durch Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden ist zulässig. 3. Bauweise In der abweichenden Bauweise sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Gebäudelänge ist auf maximal 23 m begrenzt. 4. Flächen für Stellplätze mit Garagen und ihren Einfahrten ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 4. 1 In den allgemeinen Wohngebieten gemäß 4 BauNVO sind Garagen, Carports und Stellplätze nach 12 BauNVO zwischen der vorderen Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie unzulässig. ( 12 Abs. 6 BauNVO). Ausnahmen im Rahmen des Bestandschutzes sind zulässig. Hinweis: Stellplätze dürfen in diesem Bereich nicht mit Carports oder Garagen überbaut werden.

4.2 Die Breite der Grundstückszufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen wird auf max. 5 m begrenzt. 5. Überschreitung der Grundflächenzahl ( 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO) Für die Grundstücke mit der Festsetzung von eingeschossiger Bauweise wird ausnahmsweise eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,50 textlich festgesetzt. 6. Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen ( 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Die Verlegung von Versorgungsleitungen ist im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes nur unterirdisch zulässig. 7. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ( 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) Auf den Baugrundstücken ist je vollendete 500 m² Grundstücksfläche ein standortheimischer Laubbaum der Qualität H 3xv mdb 12-14 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Vorhandene Laubbäume sind hierauf anrechenbar. Auf jedem Grundstück ist zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze außerdem ein standortheimischer Strauch der Qualität vstr ob 60-100 zu pflanzen und zu erhalten. Bei Abgang sind diese Pflanzungen innerhalb eines Jahres zu ersetzen. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT ( 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit 56 und 98 NBauO) 1. Dächer 1.1 Im Abstand von 20 m zu den öffentlichen Straßen sind für Gebäude nur geneigte Dächer mit Dachneigungen von 30 55 zulässig. Ge bäude außerhalb dieses Abstandes und Nebenanlagen gemäß 14 BauNVO sowie Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) dürfen auch mit flacher geneigten Dächern bzw. mit Flachdächern hergestellt werden. 1.2 Für die Dachdeckung der geneigten Dächer im gesamten Plangebiet sind nur matte, rote bis rotbraune oder anthrazit-farbige Dachpfannen zu verwenden. Diese örtliche Bauvorschrift gilt nicht für die Dächer von Nebenanlagen (z.b. Garagen, Carports, Gartenlauben). Ausgenommen sind ebenfalls Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Wärme, Fotovoltaik). 2. Dachgauben Dachgauben in den allgemeinen Wohngebieten nach 4 BauNVO müssen zum Giebel einen seitlichen Grenzabstand von mindestens 1,0 m einhalten.

3. Einfriedungen 3.1 Innerhalb des Geltungsbereiches sind Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen aus Holz, Mauerwerk (auch verputzt), Metallstäben und Natursteinmauern sowie Laubhecken zulässig. Zulässige Laubhecken sind Hainbuche (Carpinus betulus), Buche (Fagus sylvatica) und Liguster (Ligustrum vulgare). Kombinationen aus den genannten Materialien sind ebenfalls zulässig. 3.2 Die Einfriedungen der Grundstücke dürfen an der der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Seite eine Höhe von maximal 1,0 m über Fahrbahnmitte nicht überschreiten. Laubhecken sind hiervon ausgenommen. Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt nach 91 Abs. 3 NBauO, wer als Bauherr, Entwurfsverfasser oder Unternehmer eine Baumaßnahme durchführt oder durchführen lässt, die den Ziffern 1.1 bis 1.2 dieser örtlichen Bauvorschrift widerspricht. Ordnungswidrigkeiten können gemäß 91 Abs. 5 NBauO mit einer Geldbuße geahndet werden.