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Transkript:

Pflege von Angehörigen Welche Entlastungen gibt es? Was können Unternehmen tun? Walburga Dietl, 24.09.2013

Gesellschaftliche Entwicklung Demographische Entwicklung Veränderte Familienstrukturen Zunahme allein lebender Menschen Zunahme der Mobilität Alternde Belegschaften, verlängerte Lebensarbeitszeit Zunahme hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen

Erwartung älterer Menschen In vertrauter Wohnung/ Umgebung bleiben In der Nähe der Angehörigen sein Gewachsene soziale Kontakte erhalten Möglichste selbständige und selbstbestimmte Lebensführung Aufgaben haben, gebraucht werden Dazugehören, nicht abgeschoben sein

Bedeutung für Unternehmen Wachsende Zahl von Mitarbeitenden in Belastungssituationen durch Pflege Überlastung kann zu Fehlzeiten führen zu reduzierter Produktivität führen zu Kompetenzverlust durch Kündigung führen These: was pflegebedürftigen Menschen hilft, entlastet auch meist die Angehörigen

Unterstützungsmöglichkeiten zuhause (1) Pflegezeitgesetz Freistellung bis zu zehn Tage bei Akut-Situation Freistellung bis zu sechs Monate für Pflege Familien-Pflegezeitgesetz Information, Beratung, Schulung Spezielle Fachberatungsstellen, z.b. zu Demenz, Wohnraumanpassung

Unterstützungsmöglichkeiten zuhause (2) Hauswirtschaftliche Versorgung Ambulante Pflege Ergänzende Hilfen wie Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fahrdienst, Hilfsmittel Niedrigschwellige Angebote wie Seniorenbegegnungsstätten, Mittagstisch, Besuchdienst, Lieferdienst, Selbsthilfegruppen

Unterstützungsmöglichkeiten zuhause (3) Teilstationäre Angebote Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Tagespflege

Grenzen der Pflege zuhause Überforderung der Pflegeperson/en unpassende Wohnsituation ambulante Betreuungskosten nicht finanzierbar

Wohnen und Pflege in neuer Umgebung Altenheim Pflegeheim Hospiz

Pflegebedürftigkeit Definition der Pflegebedürftigkeit, u.a. Regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen durch Andere Auf Dauer, voraussichtlich mindestens 6 Monate Einstufung in drei Pflegestufen PS I - mind. 1,5 Std., davon mehr als 45 min. Grundpflege PS II - mind. 3 Std., davon mind. 2 Std. Grundpflege PS III mind. 5 Std., davon mind. 4 Std. Grundpflege

Leistungen der Pflegeversicherung u.a. Pflegegeld (235 bis 700 pro Monat) Pflegesachleistung (440 bis 1.550 pro Monat) Kurzzeit- und Verhinderungspflege (je 1.550 pro Jahr) Tagespflege (440 bis 1.550 pro Monat) Betreuung zuhause bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zusätzlich 120 bis 525 pro Monat)

Weitere finanzielle Unterstützung Grundsicherung Hilfe zur Pflege: Wenn Leistungen der Pflegeversicherung nicht greifen oder nicht ausreichen

Elder Care von Unternehmen Belastungssituationen erkennen Betriebliche Angebote zur Entlastung schaffen Vorteil für die Unternehmen Motivation und Arbeitszufriedenheit Reduktion der Fehlzeiten, Produktivitätssteigerung Prävention für Mitarbeitende, Work-Life-Balance Personalbindung, Erhalt von Kompetenz Imagegewinn des Unternehmens

Optionale Angebote der Unternehmen Interne Informationen, z.b. durch Vorträge, Hinweise im Intranet oder in der Mitarbeiter-Zeitschrift Bewusstsein für Belastungssituation bei Führungskräften und Kollegen schaffen Entlastung anbieten, z.b. durch Sozialberatung, flexible Arbeitszeiten, befristete Freistellung, Heimarbeitsplatz, finanzielle Unterstützung, Vermittlung zur Pflegeberatung

Individuelle Bedarfserhebung Überwiegend Vorhandenes Soziales Umfeld - Familie - Bezugsperson - Wohnsituation Eigene Ressourcen - Körperlich - geistig Finanzielle Situation - Eigenes Potential - Unterstützungspotential Rat- und Hilfesuchender Gesundheitswesen - Ärzte - Reha - Kliniken Überwiegend zu Planendes Beratung - Rechtlich - Sozial -Krankheit - Wohnen Pflege - ambulant - teilstationär - stationär -ergänzend Niederschwellige Hilfen - Alltagshilfen - ehrenamtliche Hilfen - Selbsthilfegruppen

Was kann der PSP beitragen? berät individuell, umfassend, neutral, kostenfrei ist Lotsendienst durch den Dschungel der Angebote kennt alle regionalen Unterstützungsangebote klärt gesetzliche Ansprüche hilft bei der Entscheidungsfindung koordiniert bei Bedarf die Einzelfallhilfen Informiert interessierte Menschen, z.b. bei Vorträgen

Wie ist der PSP strukturiert? Träger sind generell Kommunen und Kassen Gemeinsame Finanzierung Kooperationspartner

Resümee Pflegebedürftigkeit wird steigen. Die Komplexität des Systems wird nicht sich so schnell ändern. Nehmen Sie als Unternehmen unsere Leistung in Anspruch! Machen Sie in Ihre Mitarbeitenden auf unsere Beratung aufmerksam! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Pflegestützpunkt Nürnberg im Heilig-Geist-Haus/ Seniorenrathaus Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg Tel. 0911 53 989 53 info@pflegestuetzpunkt.nuernberg.de www.pflegestuetzpunkt.nuernberg.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8:30-15:30 Uhr, Mi 8:30-18:00 Uhr, Fr. 8:30-12:30 Uhr