Radverkehr an signalisierten Knotenpunkten Dipl.-Ing. Andreas Pott Fachstellenleiter Verkehrsteuerung Stadt Münster Pott@stadt-munenster.de Broschüre unter dem Suchbegriff auch als Download im Internet verfügbar. Folie 1
Radverkehr an signalisierten Knotenpunkten Gliederung - Einleitung / Problemanalyse - Die Straßenverkehrsordnung (StVO) - Drei Signalisierungsformen der RiLSA - Radwegbenutzungspflicht und LSA - Abbiegende Radfahrer - letzte Punkte Folie 2
Einleitung / Problemanalyse Frage: Müssen Radverkehrsregelungen an LSA so genau sein? Urteil vom 18.03.2004-4 Ss OWi 786/03: Der Senat stellte in seinem Urteil klar, dass Verkehrszeichen so aufgestellt werden müssen, dass sie sofort und aus sich heraus verständlich sind. Sind sie unklar, können sie nach den Umständen des Einzelfalls nichtig und für die Verkehrsteilnehmer damit nicht verbindlich sein. Folie 3
Einleitung / Problemanalyse Ist die Radverkehrssignalisierung in der Praxis eindeutig? Kfz-Signal Rot FG-Signal Grün Kfz-Signal Grün FG-Signal Rot Erfahrung: Für die Verkehrsteilnehmer besteht eine unklare Situation und Radfahrer nutzen dann häufig das jeweils günstige Signal. Folie 4
Einleitung / Problemanalyse Wie lässt sich die Regelung verdeutlichen? Lösung 1: Kombischablone Lösung 2: Mast versetzen ggf. mit einem zusätzlichen Radsignal mit einem Vorlauf Folie 5
Einleitung / Problemanalyse Ist die Radverkehrssignalisierung wirklich wichtig? These: Radverkehrssicherheit wird (ist) ein Schwerpunktthema mit wachsender Bedeutung. Die Radverkehrsinfrastruktur sollte deshalb entsprechend sensibel geplant und unterhalten werden, da bei Unfällen mit Radfahrern häufig Personenschäden zu beklagen sind. Quelle: http://www.sicher-durch-muenster.de Folie 6
Einleitung / Problemanalyse Erkenntnisse der Unfallforschung der Versicherer (GDV) in Münster: 9 % Unfälle mit Radfahrerbeteiligung aber 47 % der Verletzten sind Radfahrer und 71 % Unfallhäufungsstellen an LSA Folie 7
Einleitung / Problemanalyse Wichtige Erkenntnisse der Unfallforschung Fehlende Normenakzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern Mangelhaftes Gefahrenbewusstsein bei Radfahrern Fehlende Kommunikation aller Verkehrsteilnehmer untereinander Fehler beim Abbiegen von Kraftfahrern Radfahrer nutzen die Radverkehrsanlagen intuitiv Folie 8
Einleitung / Problemanalyse Neuere Veröffentlichungen der Unfallforschung zum Problem abbiegende Kfz und Radfahrer www.udv.de Folie 9
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) Die Radverkehrssignalisierung steht auf mehreren Säulen StVO und VwV-StVO ERA 2010 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen RiLSA 2010 Richtlinien für Lichtsignalanlagen Die Straßenverkehrs-Ordnung StVO (und Verwaltungsvorschrift VwV-StVO) und die Regelwerke enthalten alle rechtlichen und planerischen Vorgaben zur Signalisierung. Folie 11
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) Die StVO definiert, welches Signal für Radfahrern gilt Alte zum 1. April 2013 abgelöste Fassung 37 Abs.6 der StVO: Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind Hauptmerkmal war die Lage der Radwegfurt! Erfahrungen mit der abgelösten alten Fassung: Überfordert die meisten Verkehrsteilnehmern, besonders wenn sich im Streckenverlauf die unterschiedlichen Grundformen abwechseln. Folie 12
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) Gültige Fassung 37 Abs.6 der StVO seit dem 1 April 2013: Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Vereinfacht: Alte StVO Radfahrer => Fußgänger-Signale Neue StVO Radfahrer => Kfz-Signale These: Die StVO Neufassung dürfte eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr sein (Anerkennung als Fahrverkehr). Die Neufassung ist aber auch eine gravierende Veränderung! Folie 13
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) Ein Beispiel, was 37 Abs. 6 StVO in der Praxis bedeutet Merkmale: Radweg nicht abgesetzt Signalgeber rechts vom Radweg Haltelinie vor der Fußgängerfurt Radfahrer- und Fußgängerfurt sind voneinander getrennt. (Vierstrich Lösung) Das Kraftfahrzeugsignal ist von Radfahrern zu beachten Folie 14
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) Gültige Fassung 37 Abs.6 der StVO seit dem 1 April 2013: Übergangsregelung An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt. Veränderungspflicht: Sofern Radfahrer ab Ende 2016 die Fußgängersignale weiter beachten sollen, müssen Kombistreuscheiben bis zum 1.1.2017 nachgerüstet werden. Achtung: Der Bestandsschutz läuft Ende 2016 aus. Folie 15
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) Ein Beispiel, was die Übergangsregelung 37 StVO in der Praxis bedeutet (sowie die alte abgelöste StVO-Fassung definierte) Merkmale: Radweg nicht abgesetzt Signalgeber rechts vom Radweg Haltelinie vor der Fußgängerfurt die Radfurt grenzt unmittelbar an die Fußgängerfurt (Dreistrich) Mit der gültigen Übergangsregelung der StVO bis zum 31.12.2016 (wie alte StVO) müssen Radfahrer die Fußgängersignale beachten! Nach der Übergangsregelung Ende 2016 die Kfz Signale. Folie 16
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) These: Die Verkehrsteilnehmer sollten eine Hilfestellung erhalten Vorschlag: Ein zusätzliches Radsignal mit einem Grün-Vorlauf verdeutlicht die Regelung (und ist in Deckung mit der Übergangsregelung der StVO). Alternativ Kombistreuscheibe, aber mit dem Nachteil, einer kürzeren Grünzeit für Radfahrer) Folie 17
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Drei Signalisierungsformen der RiLSA Es gibt nicht eine Radsignalisierung sondern drei Grundformen mit unterschiedlichen Einsatzbereichen. Die StVO und die Richtlinien (RiLSA) unterscheiden folgende Grundfälle: Fall 1: Gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Fall 2: Gesonderte Radverkehrssignalisierung (Radsignale) Fall 3: Gemeinsame Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr Folie 19
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 1: Gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr - Bei Mischverkehr (ohne gesonderte Radverkehrsführung) - Bei Schutzstreifen (da diese zur Fahrbahn gehören und bei Bedarf von Kfz überfahren werden dürfen) Hier sind die Kfz-Signale von Radfahrern zu beachten. Folie 20
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 1: Gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Beispiel Radverkehrsstreifen Nachher Nachher These: Diese Führung dürfte mit der weiteren Verbreitung von E-Bike / Pedelecs weiter an Bedeutung gewinnen. Vorher Folie 21
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Anmerkung E-Bikes (und neu E-Lasten-, E-Behinderten.) Quelle: Zweirad Industrieverband 27.08.2013 These: Der Boom der E-Bikes fördert den Radverkehr, ist aber auch eine Herausforderung für die Infrastruktur und Verkehrssicherheit. Folie 22
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 1: Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr bei Radfahrstreifen oder Radwegen Merkmale: Fahrbahnnahe Radfurt und abgesetzte FG-Furt (Vierstrich) Ab 1.1.2017 auch, wenn beide Furten angrenzen (Dreistrich). Folie 23
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 1: Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Quelle Fotos SIGNALE FÜR DEN RADVERKEHR Ein Leitfaden zur Radverkehrssignalisierung Beispiele für diese Grundform, die den Radfahrer im Sichtfeld vom Kraftfahrer halten Folie 24
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 2: Gesonderte Signalisierung mit Radsignalen Gemeint sind gesonderte Radverkehrsignale vor der Konfliktfläche. Hinweis Kombisignale für Radfahrer stehen hinter der Konfliktfläche und gelten als Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr Folie 25
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 2: Gesonderte Signalisierung mit Radsignalen Einsatzgebiet gesonderte Radsignale: Bei großräumigen Kreuzungen und langen (maßgeblichen) Räumzeiten der Radfahrer Radfahrer sollen einen Grünvorlauf erhalten (und rechtsabbiegende Kfz sollen zusätzlich auf parallele Radfahrer hingewiesen werden) Folie 26
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 2: Gesonderte Signalisierung mit Radsignalen Beispiel mit Radsignalen und Rotmarkierung der Radfurten Folie 27
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 2: Gesonderte Signalisierung mit Radsignalen In Münster werden auch kleine Radsignale eingesetzt Kleine Radsignale in Lenkerhöhe können zum Teil besser eingesehen werden. Folie 28
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 2: Gesonderte Signalisierung mit Radsignalen Beispiel mit großen und kleinen Radsignalen Folie 29
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 2: Gesonderte Signalisierung mit (kleinen) Radsignalen 2 Sekunden 1 Sekunde Auch das kleine Radsignal hat ein Gelblicht Folie 30
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Fall 3: Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr Mit Kombischeiben ist es für Radfahrer eindeutig, dass die Fußgängersignale zu beachten sind. Nach Ablauf der StVO Übergangsfrist zum 31.12.2016 sind Kombistreuscheiben zwingend gefordert! Folie 31
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Konsequenzen für die Radverkehrssignalisierung 1) Ziel sollte sein, eine selbsterklärende, klare und attraktive Radverkehrssignalisierung zu erhalten. 2) Die drei Säulen Signalisierung, Markierung und Radverkehrsführung sollen in sich stimmig sein, um den Anspruch Einheit von Bau und Betrieb zu erfüllen. 3) Die Lösungen sollen möglichst einheitlich in einem Streckenzug (später Stadtgebiet) eingesetzt werden. 4) Es wird als Aufgabe der Planer/Betreiber angesehen die Regelungen so eindeutig zu realisieren, dass Fehlinterpretationen durch alle Verkehrsteilnehmer möglichst ausgeschlossen sind. Folie 32
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Drei Signalisierungsformen der RiLSA Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Der Radverkehr ist bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht signaltechnisch sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem sonstigen Radweg zu berücksichtigen. Achtung: Wenn die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird, müssen vorher alle Kfz-Zwischenzeiten mit den langsameren Radfahrerräumzeiten überprüft und ggf. angepasst sein. Einen Bestandschutz für historische Planungen ohne Radverkehrs- Räumzeiten bei den Kfz-Signalen gibt es dann nicht mehr! Folie 34
Drei Signalisierungsformen der RiLSA Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Auswirkungen ohne Radwegbenutzungspflicht: Im Beispiel müssen Radfahrer auf der Fahrbahn das Kfz-Signal und Radfahrer auf dem (sonstigen) Radweg das Kombi- Signal beachten. These: Hier wird es noch viele Fragen von Verkehrsteilnehmern geben. Folie 35
Radverkehr an signalisierten Knotenpunkten Gliederung - Einleitung / Problemanalyse - Die Straßenverkehrsordnung (StVO) - Drei Signalisierungsformen der RiLSA - Radwegbenutzungspflicht und LSA - Abbiegende Radfahrer - letzte Punkte Folie 36
Abbiegende Radfahrer Linksabbiegen (direkt) und eine Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Beispiel Bocholt Ostwall/Theodor-Heuss-Ring/ Münsterstr. /Osterstr. Quelle Fotos SIGNALE FÜR DEN RADVERKEHR Ein Leitfaden zur Radverkehrssignalisierung Folie 37
Abbiegende Radfahrer Linksabbiegen (direkt) und eine Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Folie 38
Abbiegende Radfahrer StVO 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Alte abgelöste Fassung Neue StVO gültig ab 01.04.2013 9 Abs. 2 (Auszug) Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. 9 Abs. 2 (Auszug) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Radfahrer können wählen: (sofern es keine Radwegbenutzungspflicht gibt) - Linksabbiegen direkt oder - Linksabbiegen indirekt und müssen dabei den Gegenverkehr beachten. Folie 39
Abbiegende Radfahrer Linksabbiegen indirekt mit (kleinen) Radsignalen Folie 40
Abbiegende Radfahrer Linksabbiegen (direkt) und eine Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) in der Nebenrichtung zum direkten Linksabbiegen. Quelle Fotos SIGNALE FÜR DEN RADVERKEHR Ein Leitfaden zur Radverkehrssignalisierung Folie 41
Abbiegende Radfahrer Linksabbiegen (direkt) und eine Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Folie 42
Abbiegende Radfahrer Linksabbiegen (direkt) und eine Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr Folie 43
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Letzte Punkte 1.) Kürzere Grünzeiten der Radfahrer/Fußgänger zum Kfz-Verkehr Grünzeiten für Radfahrer sollten gegenüber dem parallel geführten Kraftfahrzeugverkehr nicht (erheblich) kürzer sein. Folie 45
Letzte Punkte 2.) Bedingt verträgliche Rechts- und Linksabbieger Das Problem: Bei langen Fußgängerfurten müssen die Fußgänger- Signale häufig ehr auf Rotlicht geschaltet werden. Abbiegende Autofahrer orientieren sich zum Teil an dem Rotlicht der Fußgänger- Signale und rechnen dann nicht mehr mit Radfahrern, die (legal) noch fahren dürfen. Option: Schutzblinker am Fußgängersignal Folie 46
Letzte Punkte 3.) Anforderungsbetrieb und Wartezeiten Auch bei einem Anforderungsbetrieb sind für Radfahrer (u. Fußgänger) akzeptable Reaktionszeiten zu berücksichtigen. Folie 47
Radverkehr an signalisierten Knotenpunkten Danke für Ihre Aufmerksamkeit