Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

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Transkript:

Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Nordrhein-Westfalen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO NRW, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung)

Zweifamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Zweifamilienhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 I 30 / F 30 Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Nordrhein-Westfalen Reihenhaus 7 m * Definition BauO NRW, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe als Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Raumentlüftung nach DIN 18017 z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Nordrhein-Westfalen Wohngebäude Sonstige Gebäude 7 m * Definition BauO NRW, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 1) 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Gebäude geringer Höhe mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 1) 1) I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Nordrhein-Westfalen Wohngebäude Sonstige Gebäude 7-22 m * Definition BauO NRW, Gebäudetyp Gebäude mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Gebäude mittlerer Höhe mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Informationen zu Hochhäusern in Nordrhein-Westfalen Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition BauO NRW Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. > 22 m * Gebäudetyp Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach 18017-3 in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

Gebäudetyp Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach 18017-3 in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Nordrhein-Westfalen Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition BauO NRW Gebäude besonderer Art und Nutzung: Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für die in 68 BauO Nrw Abs. 1 Satz 3 aufgeführten Vorhaben: 1.Hochhäusern, 2.baulichen Anlagen mit mehr als 30 m Höhe, 3.baulichen Anlagen und Räumen mit mehr als 1. 600 m² Grundfläche 4.Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, 5.Messe und Ausstellungsbauten, 6.Büro- und Verwaltungsgebäuden mit mehr als 3. 000 m² Geschossfläche, 7.Kirchen und Versammlungsstätten mit Räumen für mehr als 200 Personen, 8.bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind, 9.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit einem starken Abgang unreiner Stoffe verbunden sind, 10.Fliegende Bauten, 11.Zelte, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind, 12.Camping- und Wochenendplätze. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: www.is-argebau.de Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten F90 F90 Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Flachbauten F30 F30 Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.