Bildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt

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Transkript:

Bildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, 19.01.2016 Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Tagesordnung Gedanken zur aktuellen Flüchtlingssituation Rechtliche Rahmenbedingungen Beratung von Flüchtlingen wo stehen wir im Kreis Warendorf? Bildungs- und Maßnahmeplanung zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Eckpfeiler für die Maßnahmeplanung Ausschreibungsmaßnahmen Seite 2

Gedanken zur aktuellen Flüchtlingssituation Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Zuwanderung stellt in diesem Zusammenhang eine Chance dar. Wir können nicht von heute auf morgen aus jedem Flüchtling eine Fachkraft machen. Wir müssen in die Menschen investieren und das wird sich lohnen. Dabei sind insbesondere Sprachförderung und Bildungsangebote wichtig. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Arbeitslosigkeit auch bei vergleichsweiser guter Konjunktur kurz- und mittelfristig leicht steigen könnte. Seite 3

Gedanken zur aktuellen Flüchtlingssituation Wir hoffen, in der langfristigen Perspektive viele Flüchtlinge erfolgreich beruflich integrieren zu können. Viele Flüchtlinge sind motiviert, leistungsbereit und jünger als 35 Jahre. Diese jungen Menschen, die langfristig bleiben können und wollen, sollten hier Berufs- und Studienabschlüsse erwerben. Dann haben sie gute Chancen am Arbeitsmarkt und tragen zum gesellschaftlichen Wohlstand bei. Seite 4

Begrifflichkeiten Flüchtling ist jeder, der sich in der Lebenslage Flucht befindet Situation Terminologie Status Einreise Asylsuchender Asylantrag beim BAMF* gestellt Asylbewerber Aufenthaltsgestattung Asylantrag abgelehnt Geduldeter Kein Aufenthaltstitel/ Ausreisepflicht, Abschiebung in das Heimatland (noch) nicht vollzogen Asylantrag mit positivem Bescheid Asylberechtigter Aufenthaltserlaubnis Besonderheiten beim Arbeitsmarktzugang * Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Seite 5

Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Personen mit Duldung Asylantrag gestellt Arbeitsförderung durch die Agentur für Arbeit Asylantrag entschieden Asylantrag bewilligt (Aufenthaltserlaubnis) Arbeitsförderung durch das Jobcenter (SGBII) Asylantrag abgelehnt (Duldung) Arbeitsförderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III) uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang Seite 6

Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Personen mit Duldung 1.- 3. Monat Wartefrist 16.-48. Monat Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit) 4.-15. Monat nachrangiger Arbeitsmarktzugang* (Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit) ab 49. Monat Arbeitserlaubnis (ohne Zustimmung der BA) *für Fachkräfte ( Positivliste ) entfällt die Vorrangprüfung Achtung: Für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31.08.2015 eingereist sind, gilt ein generelles Beschäftigungsverbot! Seite 7

Zugang zum Ausbildungsmarkt Vor der Ausbildung... Für betriebliche Ausbildungen ist ebenfalls eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Eine Vorrangprüfung und Zustimmung der Agentur für Arbeit erfolgt nicht. Bei geduldeten Jugendlichen kann die Duldung während der Ausbildung um jeweils ein Jahr bis zum Ausbildungsabschluss verlängert werden. Wie geht es nach der Ausbildung weiter? Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kann geduldeten Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung durch die Ausländerbehörde erteilt werden ( 18a AufenthG) Seite 8

Neuerungen zum 24.10.2015 durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Albanien, Kosovo und Montenegro wurden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt Beschäftigungsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab 01.09.15 einen Asylantrag gestellt haben Förderung von Maßnahmen zur Vermittlung erster Deutsch-Kenntnisse durch die Agentur für Arbeit (befristet bis 31.12.2015) Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Aufstockung der Mittel Frühzeitige Erbringung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bei guter Bleibeperspektive: Maßnahmen nach 45 SGB III können ab dem 1. Tag gefördert werden Lockerung des Leiharbeitsverbots für Asylbewerber und Geduldete Seite 9

Beratung geflüchteter Menschen - wo stehen wir im Kreis Warendorf? Projekt Early Intervention seit 01.08.2015: Zusätzliche Personalressourcen für die Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen Einrichtung von gemeinsamen Integration Points im Kreis Warendorf zum 01.12.2015 durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter: Hauptstandort: Agentur für Arbeit Ahlen, Bismarckstraße 10, 59227 Ahlen weitere Außenstellen in den Rathäusern aller zwölf weiteren Städte und Gemeinden (bis 31.03.2016) in der Ausländerbehörde in Warendorf Enge Kooperation mit verschiedenen Partnern: Sozialämter, Ausländeramt, IQ-Netzwerk, ehrenamtliche Flüchtlingshelfer und weitere Partner Seite 10

Unser Konzept zum Integration Point am Beispiel Ahlen Impressionen aus dem Integration Point in Ahlen Seite 11

Bisherige Erfahrungen Erste praktische Erfahrungen: viele Flüchtlinge sind motiviert sie wollen schnell die deutsche Sprache erlernen und arbeiten Männer zwischen 20-40 Jahren stellen den größten Anteil dar das Qualifikationsniveau ist sehr unterschiedlich ausgeprägt mit vielen Flüchtlingen ist eine Verständigung in englischer Alltagssprache möglich die geflüchteten Menschen werden durch viele sehr engagierte, ehrenamtlich tätige Menschen tatkräftig unterstützt Seite 12

Bildungs- und Maßnahmeplanung für Menschen mit Fluchthintergrund Seite 13

Bildungs- und Maßnahmeplanung für Menschen mit Fluchthintergrund Was brauchen wir? 1. Qualifizierung als Modulsystem Sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Bedarfslagen bei den geflüchteten Menschen passgenaue Förderung entsprechend des individuellen Bedarfes durch flexibles Modulsystem 2. Einbeziehung der Wirtschaft Qualifizierungen in enger Kooperation mit den Kammern, Verbänden und Betrieben Sicherstellung erfolgreicher Integrationen durch marktorientierte Qualifizierung 3. Sprachförderung Qualifizierungsangebote sollten auch eine Sprachförderung für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen beinhalten Seite 14

Bildungs- und Maßnahmeplanung für Menschen mit Fluchthintergrund was brauchen wir? 4. Teilzeitmaßnahmen parallel zum Integrationskurs Förderung von Maßnahmen zum Arbeitsmarkteinstieg parallel (nicht hintereinander) zum Integrationskurs 5. Kompetenzfeststellung Viele geflüchtete Menschen verfügen bereits über berufliche Vorerfahrungen aus ihren Heimatländern Vergleichbarkeit und Verwertbarkeit beruflicher Kenntnisse können häufig nicht eingeschätzt werden Frühzeitige Kompetenzfeststellung ist wichtig für den weiteren Integrationsprozess Durchführung sollte ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich sein. 6. Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland Tipps zur Alltagsbewältigung und kultursensible Wertevermittlung Orientierung im deutschen Bildungssystem und auf dem deutschen Arbeitsmarkt Seite 15

Bildungs- und Maßnahmeplanung für Menschen mit Fluchthintergrund was brauchen wir? 7. Abschlussorientierte Maßnahmen Vermittlung eines Berufsabschlusses ist ein wesentliches Kriterium für eine dauerhafte Integration in Deutschland Sofern individuell möglich und sinnvoll, werden abschlussorientierte Qualifizierungen angestrebt Das Sprachniveau B1 ist für die einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf in den meisten Ausbildungsberufen nicht ausreichend, so dass vor dem Beginn einer Ausbildung/Umschulung das Sprachniveau B2 erreicht sein muss. 8. Erfolgreiche berufliche Integrationen nach Bildungsmaßnahmen Wesentlicher Maßstab für den Maßnahmeerfolg ist der Integrationserfolg! Seite 16

Bildungs- und Maßnahmeplanung für Menschen mit Fluchthintergrund Ausschreibungsmaßnahmen (Agentur für Arbeit): Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) Maßnahmebeginn: 04.04.2016, Teilnehmerplätze: 25 Zuweisungsdauer: 12 Wochen Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) Maßnahmebeginn: 18.04.2016 Teilnehmerplätze: 12 (Standort Ahlen) Zuweisungsdauer: 4-6 Monate geplante Gesetzesänderungen: Öffnung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für Flüchtlinge Seite 17

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!