Erfa-Gruppe Stuttgart - Zusammenkunft am 15.03.2016 Gabriele Baderschneider, Geschäftsstellenleiterin der Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und die Unternehmen Agenda - Strukturdaten nach Herkunft, Alter, Qualifikation - Wie und mit welchen Instrumenten kann Integration gelingen - Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit Zahlen, Daten, Fakten Zugang und Herkunft 2014: 26.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg; 2015: 97.822 monatlicher Zugang von Flüchtlingen ist schwankend Registrierte Flüchtlinge nach Herkunftsländern in BW: 51,6 % aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran 17,4 % aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina) A = 51,6 % Hohe Bleibewahrscheinlichkeit; Gesamtschutzquote > 50% B = 17,4 % Keine Bleibeperspektive C = 31 % Ergebnis des Asylverfahrens offen; längeres Verfahren Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 21
Schulbildung ist besser als die berufliche Bildung Schulbildung Berufsabschlüsse keine Angabe 27% Hochschul reife 20% Akademiker 8% Facharbei terniveau 11% ohne Schulabschluss 15% Hauptschulabschluss 23% Mittlere Reife 15% keine formale Ausbildung 81% Regionaldirektion Agentur für Arbeit Baden-Württemberg, Stuttgart Geschäftsstelle Projekt Böblingen Flüchtlinge -15.März, Februar 2016 2016 A. Neukam Seite 32
Potenzial für Ausbildung und Studium in Baden-Württemberg Altersstruktur der Flüchtlinge in BW (2015) In den AA/JC werden betreut 25-34 Jahre alt 20% 35 Jahre und älter 20% Unter 25 Jahre alt 60% 35 Jahre und älter 36% Unter 25 Jahre alt 27% = rund 3.050 Personen 25-34 Jahre alt 37% Regionaldirektion Agentur für Arbeit Baden-Württemberg, Stuttgart Geschäftsstelle Projekt Böblingen Flüchtlinge -15.März, Februar 2016 2016 A. Neukam Seite 43
Fachkräfte von übermorgen brauchen mindestens fünf Jahre Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 54
Kompetenzerhebung und Kompetenzfeststellung durch die Agenturen für Arbeit und die JC Datenerhebung durch Mini - Arbeitspakete in verschiedenen Sprachen Ausführliches Profiling im Erstgespräch inklusive Stärken- und Potenzialanalyse, Festlegung von Handlungsbedarfen Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF) Perspektive für Flüchtlinge (PerF) Maßnahmen beim Arbeitgeber Seite 65
Praktika Zustimmungsfrei: Praktika im Rahmen von Berufsorientierung auf eine Ausbildung oder ein Studium (Dauer max. 3 Monate) Ausbildungsbegleitende Praktika Pflichtpraktika Zustimmungspflichtig: sonstige Praktika im Sinne von Probebeschäftigung oder Schnupperpraktika, diese unterliegen zudem dem Mindestlohngesetz, sofern keine tarifliche Regelung besteht (z.b. Branchentarifverträge) Einstiegsqualifizierungen (EQ), es gibt eine Globalzustimmung der BA für EQ der Antrag auf Arbeitserlaubnis muss jeweils bei der Ausländerbehörde gestellt werden Seite 76
Integration in Ausbildung individuell flexibel integrationsorientiert Beschäftigung Berufsausbildung Studium Integration in den Ausbildungsmarkt 1 additive allgemeine Sprachförderung 2 additive berufsbezogene Sprachförderung VAB(in BW) Vorqualifzierungsjahr Arbeit/Beruf VABO 1 (in BW) abh 2 Einstiegsqualifzierung Ausbildungsbegleitende Hilfen PerjuF Perspektiven für junge Flüchtlinge Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse AsA 2 assistierte Ausbildung EQ bis 18 Jahre Regel- oder Vorbereitungsklasse an allgemein bildenden Schulen 1 Regelangebot der Berufsberatung, Überarbeitung der Printmedien und online-auftritte (einfache Sprache, Mehrsprachigkeit, bildhafte Darstellungen) bis 15 Jahre Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 87
Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF) Vorbereitung für den Ausbildungsmarkt Zielgruppe: Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und Flüchtlinge Dauer: 4 6 Monate Inhalte: Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem Berufsorientierung und Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in Berufsfeldern, Ausbildungsberufen und der Arbeitswelt Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnissen (160 Stunden), die für eine Berufsausbildung notwendig sind Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 97 8
Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung Einstiegsqualifizierung (EQ) Für Ausbildung suchende Personen bis 35 Jahre Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate Praktikumsvergütung in Höhe von 216,- monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und Sozialversicherungspauschale (aktuell 108,- monatlich) werden durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet Besuch der Berufsschule Assistierte Ausbildung (AsA) 1, 2 Unterstützung während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 2 Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung Während einer betrieblichen Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolges 1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich. Regionaldirektion Agentur für Arbeit Baden-Württemberg, Stuttgart Geschäftsstelle Projekt Böblingen Flüchtlinge -15.März, Februar Dezember 2016 2016 2015 A. A. Neukam Seite 108 9
Integration in Beschäftigung Integration in den ersten Arbeitsmarkt Voraussetzungen Erstkontakt mit AA/gE Produkteeinsatzlogik marktnah vor marktfern Prüfung des Integrationsfortschritts Grundkompetenz (ggf. Alphabetisierung) Vermittlung in Arbeit/ Ausbildung Sprache Feststellung: Sprachkompetenz Arbeitsfähigkeit Feststellung: berufliche Kompetenz (Perspektiven für Flüchtlinge ( PerF für Erwachsene oder Jüngere) Vermittlung in geförderte Beschäftigung (EGZ, FAV) Vermittlung Qualifizierung, Anpassungsqualifizierung (FbW, WeGebAU) Arbeitsmarktnähe Maßnahmen zur Eingliederung / Vermittlungsbudget Ggf. weitere Qualifizierung Geförderte Ausbildung (EQ->bis 35 J., AsA) Seite 11 10
Perspektive für Flüchtlinge (PerF) Vorbereitung für den Arbeitsmarkt Zielgruppe: Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und Flüchtlinge Dauer: 12 Wochen Inhalte: 4 Wochen: Eingangsgespräch Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Zeitstunden tgl.) 6 Wochen: Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnisse an einem Tag der Woche (6 Stunden) 2 Wochen: Bewerbungsunterstützung Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Stunden / Tag) Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 12 11 7
Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) Für bei Agenturen für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldete Personen Zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt bzw. Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Eignungs- bzw. Kompetenzfeststellung Individuell abgestimmte Dauer bis maximal 6 Wochen Eingliederungszuschuss (EGZ) Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung Förderhöhe und dauer wird individuell festgelegt Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) Anpassungsqualifizierung Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen (Lehrgangskosten) Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskosten bei abschlussorientierter Qualifizierung o Externenprüfung/Umschulung o Teilqualifizierungen Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 13 12 16
Wie können sich Arbeitgeber engagieren? AG stellen Ausbildungsstellen bereit und melden diese an die Arbeitgeberservices der Agenturen für Arbeit AG unterstützen die Kompetenzfeststellung - mit Praktika - Bewertung der vorhandenen Kompetenzen AG ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg ggf. in Teilzeit während Spracherwerb Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen AG setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als Mentoren/Mentorinnen ein Der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit berät Sie zum Thema Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Kostenfreie Service-Rufnummer für alle Arbeitgeber-Angelegenheiten: 0800 4 5555 20 Agentur Regionaldirektion für Arbeit Stuttgart Baden-Württemberg, Geschäftsstelle November Böblingen 2015-15.März A. Neukam 2016 Seite 14 13
Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) in BW: BÜMA- Duldung bis zur Asyl-Antragstellung Asylbewerber/in Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. Status: Aufenthaltsgestattung - 55 Asylgesetz (AsylG) Geduldete/r Ausländer/in Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde die Abschiebung ist ausgesetzt Status: Duldung - 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylberechtigte/r Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel) Anerkannter Flüchtling Person, die als Flüchtling anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach den 22-25b AufenthG (=Aufenthaltstitel) Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 15 14 12
Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Status Asylbewerber/innen 1, 2 (mit Aufenthaltsgestattung) Aufenthaltsmonat 0 bis 3 Aufenthaltsmonat 4- einschl. 15 Beschäftigungsverbot Ausbildung nicht möglich Praktika, Beschäftigung und Ausbildung mgl. 3 Vorrangprüfung Prüfung Beschäftigungsbedingungen Geduldete 1, 2 Beschäftigungsverbot Ausbildung möglich 3 Praktika, Beschäftigung und Ausbildung mgl. 3 Vorrangprüfung Prüfung Beschäftigungsbedingungen Asylberechtigte/ anerkannte Flüchtlinge 1 (mit Aufenthaltserlaubnis) Ab Anerkennung: Beschäftigung möglich Ausbildung möglich Keine Zustimmung der BA (Vorrangprüfung, Prüfung der Beschäftigungsbedingungen) Aufenthaltsmonat 16- einschl. 48 Wegfall Vorrangprüfung Prüfung Beschäftigungsbedingungen Zeitarbeit möglich Wegfall Vorrangprüfung Prüfung Beschäftigungsbedingungen Zeitarbeit möglich Zeitarbeit möglich 1 Bestimmungen zum Mindestlohn (gegebenenfalls Tariflohn oder ortsüblicher Lohn) bei Beschäftigung und Praktika sind zu beachten 2 Bei Praktika, Ausbildung und Beschäftigung grundsätzlich Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich 3 Sofern keine Nebenbestimmungen in den Aufenthaltspapieren Agentur Regionaldirektion für Arbeit Baden-Württemberg, Stuttgart Geschäftsstelle Projekt Böblingen Flüchtlinge -15.März, Dezember 2016 2015 A. Neukam Seite 16 15 5
Sprachfördermöglichkeiten UE = Unterrichtseinheit/en Stufe 1 ( Sprachanfänger ) Stufe 2 ( erste Sprachkenntnisse vorhanden ) Stufe 3 ( Ausbildungs-und Arbeitsmarktintegration in Reichweite ) Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen) Sprachförderung, 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) - 91,36 pro Person Landesprogramm BW (Ziel: A1) Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG) Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1- Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau), Aufbaukurs 300 UE/Aufbaukurs Beruf 400 UE Integrationskurse des BAMF Öffnung für ESF-BAMF-Sprachförderung Asylbewerber/innen und Geduldete Maßnahmen mit einem - Eigenanteil; Kostenbefreiung für (ab vorhandenem A1-Niveau) 730 UE Sprachförderanteil unter 50% Leistungsempfänger möglich Bisher kaum Kapazitäten für - Umfang: 600 UE - Auswertung Sprachkurs + der 60 erhobenen UE Asylbewerber/innen Daten und Geduldete; - Auswertung der erhobenen Daten Orientierungskurs - Auswahl der Projekt-TN - Auswahl der Projekt-TN Sonderformen möglich, - Feststellung z.b.: Qualifizierungsbedarfe Plan: Aufstockung durch den Bund - Feststellung Qualifizierungsbedarfe Alphabetisierungskurse (bis zu 1.260 UE), - assistierte Vermittlung Jugendintegrationskurse, Zusammenarbeit Eltern, Hörgeschädigte und Sehbehinderte - BAMF/Ausländerbehörde mit: - Coaching Zusammenarbeit mit: - Bleiberechts-Netzwerk - örtlicher Ausländerbehörde Perspektive für junge Flüchtlinge FR/Breisgau-Hochschwarzwald - Bleiberechts-Netzwerken (PerjuF) BO, Sprache, betriebl. Phasen - Erstanlaufstellen Anerkennung/ - Erstanlaufstellen Anerkennung/ IQ-Netzwerk Perspektive für Flüchtlinge (PerF) 45 IQ-Netzwerk SGB III arbeitsmarktnahe Aktivierung und ergänzender Spracherwerb BA Land BW Bund Seite 17 16
BACK UP Regionaldirektion Agentur für Arbeit Baden-Württemberg, Stuttgart Geschäftsstelle Projekt Böblingen Flüchtlinge -15.März, Februar Dezember 2016 2016 2015 A. A. Neukam Seite 18 17 10
Möglichkeiten der Ausbildungsförderung für Asylbewerber/innen und Geduldete SGB III Leistungen/ Maßnahmen Asylbewerber/innen ( Aufenthaltsgestattung nach 55 Asylgesetz) Geduldete Ausländer/innen ( Duldung nach 60a AufenthG) Einstiegsqualifizierung (EQ) 3 Monate Wartezeit 3 Monate Wartezeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten oder mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig Assistierte Ausbildung (AsA) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten oder mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten oder mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig Agentur für Arbeit Stuttgart Geschäftsstelle Böblingen -15.März 2016 Seite 19 18 13
Möglichkeiten der Ausbildungsförderung für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge SGB II Leistungen/ Maßnahmen Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis ( 22, 23, 23a, 25 (1) und (2), 25a, 25b, 28 AufenthG) Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis ( 25 (3), 25 (4) Satz 2, 25 (5) AufenthG) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ohne Wartezeit Ohne Wartezeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Ohne Wartezeit mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten oder mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig Assistierte Ausbildung (AsA) Ohne Wartezeit mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten oder mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig Ausbildungs-begleitende Hilfen (abh) Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Ohne Wartezeit mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten oder mind. 5 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig oder Elternteil mind. 3 Jahre Aufenthalt + erwerbstätig Seite 20 19